Verschulden oder Zerrüttung
Die ältere Systematik verlangt einen Scheidungsgrund, den einer der Ehegatten beweisen muss – Ehebruch, Verlassen, schwere Verfehlung. Die neuere stellt auf die unheilbare Zerrüttung ab, die nach einer bestimmten Trennungszeit vermutet wird. Die Bewegung geht seit Jahrzehnten in eine Richtung: weg vom Verschulden. Das ändert nicht nur den Ablauf, sondern auch den Ton: Wo kein Verschulden bewiesen werden muss, verschwindet der Anreiz, den anderen zu belasten.
Die Wartezeit, die kaum jemand richtig einplant
Fast alle Systeme kennen eine Trennungs- oder Wartefrist. Entscheidend ist, wann sie zu laufen beginnt: mit dem Auszug, mit einer gerichtlichen oder behördlichen Trennung, oder erst mit dem Antrag. In manchen Rechtsordnungen genügt das faktische Getrenntleben, in anderen zählt nur ein förmlicher Akt – wer sich darin irrt, verliert ein ganzes Jahr. Einvernehmliche Verfahren sind fast überall deutlich kürzer.
Geld: drei Fragen, die sauber zu trennen sind
Erstens die Vermögensteilung, die sich nach dem Güterstand richtet und nicht nach Fairness im Einzelfall. Zweitens der nacheheliche Unterhalt, der überall zurückgeht und zunehmend auf den Übergang zur Eigenständigkeit begrenzt wird. Drittens der Kindesunterhalt, der dem Kind zusteht, nicht dem betreuenden Elternteil, und deshalb weder verzichtbar noch verhandelbar ist.
Kinder: das Kindeswohl als einziger Maßstab
Kein Rechtsordnung stellt bei der Sorge auf die Schuld am Scheitern der Ehe ab. Maßstab ist das Kindeswohl, in der Praxis konkretisiert über Kontinuität, Bindungen und die Bereitschaft, den Kontakt zum anderen Elternteil zu fördern. Wer den anderen Elternteil systematisch ausschließt, schadet damit fast überall der eigenen Position.
Bevor Sie ausziehen
Der Auszug ist der Moment, in dem die meisten vermeidbaren Nachteile entstehen. Sichern Sie vorher Kopien aller Unterlagen zu Einkommen, Konten, Krediten und Versicherungen, notieren Sie das Datum der Trennung schriftlich und klären Sie, ob ein Auszug Ihre Rechte an der Familienwohnung berührt. Diese drei Schritte kosten nichts und entscheiden später über sehr viel.
Die Rechtslage Land für Land
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