Die Scheidung

Nicht der Scheidungsgrund entscheidet, sondern drei Dinge: die Wartefrist, der Güterstand und die Frage, wo die Kinder leben.

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Kosten und Dauer einer Scheidung schätzen

Die Kosten einer Scheidung hängen kaum vom gewählten Verfahren ab, sondern vom Grad der Uneinigkeit. Dieses Werkzeug macht das sichtbar.

Verschulden oder Zerrüttung

Die ältere Systematik verlangt einen Scheidungsgrund, den einer der Ehegatten beweisen muss – Ehebruch, Verlassen, schwere Verfehlung. Die neuere stellt auf die unheilbare Zerrüttung ab, die nach einer bestimmten Trennungszeit vermutet wird. Die Bewegung geht seit Jahrzehnten in eine Richtung: weg vom Verschulden. Das ändert nicht nur den Ablauf, sondern auch den Ton: Wo kein Verschulden bewiesen werden muss, verschwindet der Anreiz, den anderen zu belasten.

Die Wartezeit, die kaum jemand richtig einplant

Fast alle Systeme kennen eine Trennungs- oder Wartefrist. Entscheidend ist, wann sie zu laufen beginnt: mit dem Auszug, mit einer gerichtlichen oder behördlichen Trennung, oder erst mit dem Antrag. In manchen Rechtsordnungen genügt das faktische Getrenntleben, in anderen zählt nur ein förmlicher Akt – wer sich darin irrt, verliert ein ganzes Jahr. Einvernehmliche Verfahren sind fast überall deutlich kürzer.

Geld: drei Fragen, die sauber zu trennen sind

Erstens die Vermögensteilung, die sich nach dem Güterstand richtet und nicht nach Fairness im Einzelfall. Zweitens der nacheheliche Unterhalt, der überall zurückgeht und zunehmend auf den Übergang zur Eigenständigkeit begrenzt wird. Drittens der Kindesunterhalt, der dem Kind zusteht, nicht dem betreuenden Elternteil, und deshalb weder verzichtbar noch verhandelbar ist.

Kinder: das Kindeswohl als einziger Maßstab

Kein Rechtsordnung stellt bei der Sorge auf die Schuld am Scheitern der Ehe ab. Maßstab ist das Kindeswohl, in der Praxis konkretisiert über Kontinuität, Bindungen und die Bereitschaft, den Kontakt zum anderen Elternteil zu fördern. Wer den anderen Elternteil systematisch ausschließt, schadet damit fast überall der eigenen Position.

Bevor Sie ausziehen

Der Auszug ist der Moment, in dem die meisten vermeidbaren Nachteile entstehen. Sichern Sie vorher Kopien aller Unterlagen zu Einkommen, Konten, Krediten und Versicherungen, notieren Sie das Datum der Trennung schriftlich und klären Sie, ob ein Auszug Ihre Rechte an der Familienwohnung berührt. Diese drei Schritte kosten nichts und entscheiden später über sehr viel.

Die Rechtslage Land für Land

Rechtsrahmen, Verfahren, Fristen und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land. Zu jedem der folgenden Länder gibt es eine ausführliche Seite: Rechtsgrundlagen, wichtige Fakten, Vorgehen, Kosten, Anlaufstellen und Fallstricke.

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Europäischer Rahmen

Europäische Union

Zwei Verordnungen beantworten die beiden Fragen einer internationalen Scheidung: Welches Gericht ist zuständig, und welches Recht wendet es an?

Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland

Trennungsjahr, Zerrüttungsprinzip, Anwaltszwang — und ein automatischer Versorgungsausgleich.

Österreich

Einvernehmliche Scheidung nach sechs Monaten Trennung — und ein Verschuldensprinzip, das es weiterhin gibt.

Schweiz

Gemeinsames Begehren jederzeit, einseitig nach zwei Jahren Getrenntleben — und hälftige Teilung der zweiten Säule.

Luxemburg, Liechtenstein und Ostbelgien

Luxemburg

Seit 2018 nur noch zwei Wege: einvernehmlich oder wegen unheilbarer Zerrüttung. Die Verschuldensscheidung wurde abgeschafft.

Liechtenstein

Scheidung nach österreichischem Vorbild: einvernehmlich nach sechs Monaten Trennung oder aus Verschulden.

Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Belgisches Bundesrecht: Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung nach sechs Monaten bis einem Jahr Trennung.

Weitere Länder mit deutschsprachiger Bevölkerung

Italien (Südtirol)

Italienisches Recht: erst Trennung, dann Scheidung – seit der Reform von 2022 können beide Schritte in einem Verfahren geführt werden.

Namibia

Das Scheidungsrecht ist reformiert worden: weg vom Verschuldensprinzip, hin zu einem Verfahren vor den Regionalgerichten.

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Zum Weiterlesen

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