Ehe, Partnerschaft und Scheidung — Österreich

Eheschließung. 18 Jahre mit Ausnahme ab 16, Ehe für alle seit Jänner 2019, Anmeldung beim Standesamt. Scheidung. Einvernehmliche Scheidung nach sechs Monaten Trennung — und ein Verschuldensprinzip, das es weiterhin gibt. Partnerschaft und Zusammenleben. Die eingetragene Partnerschaft besteht weiter und steht seit 2019 allen Paaren offen.

Illustration: Ehe, Partnerschaft und Scheidung
Übersichtskarte — Österreich
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Eheschließung

Das Ehegesetz regelt die Eheschließung. Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs steht die Ehe seit 1. Jänner 2019 auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen; zugleich ist die eingetragene Partnerschaft für alle Paare geöffnet worden.

Österreich erlaubt die Eheschließung ab achtzehn Jahren, mit einer gerichtlichen Ausnahme ab sechzehn, wenn die andere Person volljährig ist und das Gericht die Ehemündigkeit ausspricht. Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt, das bei Auslandsbezug zusätzliche Unterlagen verlangt. Bei Verdacht auf eine Aufenthaltsehe erfolgt eine Meldung an die Fremdenbehörde — ein Punkt, der bei binationalen Paaren real ist.

Die wichtigsten Punkte

Alter18 Jahre; ab 16 mit gerichtlicher Volljährigerklärung
MehreheVerboten; die Doppelehe ist strafbar.
Ehe für alleSeit 1. Jänner 2019
AnmeldungPersönlich bei beiden Verlobten beim Standesamt
UnterlagenGeburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Nachweis früherer Ehen
TrauzeugenZwei erforderlich
NameGemeinsamer Familienname oder Beibehaltung; Doppelname mit Bindestrich möglich
Gültigkeit der AnmeldungDie Ermittlung der Ehefähigkeit gilt sechs Monate
TrauungsortTrauungen außerhalb des Standesamts sind zulässig, gegen Gebühr
EhevorbereitungKeine staatliche Pflicht; kirchliche Kurse sind davon unabhängig
Ausländische UrkundenBeglaubigung oder Apostille erforderlich

In der Praxis

  • Anmeldung mit vollständigen Urkunden; bei ausländischen Dokumenten Beglaubigung oder Apostille einplanen.
  • Ehepakt notariell abschließen, wenn vom gesetzlichen Güterstand abgewichen werden soll.
  • Nach der Trauung Meldedaten, Versicherungen und Begünstigungen anpassen.
  • Die Unterlagenliste beim zuständigen Standesamt anfordern: Sie unterscheidet sich je nach Herkunftsland.
  • Den Güterstand vorab besprechen – ohne Vertrag gilt Gütertrennung.

Kosten und Übernahme

Die Anmeldung und die Trauung kosten je nach Gemeinde und Trauort insgesamt etwa fünfzig bis dreihundert Euro. Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen sind der größere Posten bei Auslandsbezug.

Aktuelle Entwicklungen

Die Standesämter sind stärker digital vernetzt, und Urkunden aus EU-Staaten benötigen dank der EU-Urkundenverordnung keine Apostille mehr; für Drittstaaten bleibt die Legalisation erforderlich.

Anlaufstellen

  • Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
  • Notariatskammer für Eheverträge.
  • Bezirksgericht für Volljährigerklärungen.
  • Notariatskammer für den Ehevertrag.

Gut zu wissen

In Österreich ist Gütertrennung der gesetzliche Güterstand — das überrascht viele deutsche Paare. Wer eine Beteiligung am Erworbenen will, muss vertraglich vorsorgen. Österreich kennt als gesetzlichen Güterstand die Gütertrennung. Wer glaubt, während der Ehe Erworbenes gehöre automatisch beiden, irrt – geteilt wird erst bei der Scheidung, und nur nach Billigkeit.

Häufige Fragen

Kann man in Österreich mit sechzehn heiraten?

Nur mit gerichtlicher Ehemündigerklärung, und nur wenn die andere Person volljährig ist. Das Gericht prüft die Reife und die Umstände. In der Praxis ist das selten; die Regel bleibt achtzehn Jahre.

Der allgemeine Artikel: Eheschließung · Mit einem anderen Land vergleichen

Partnerschaft und Zusammenleben

Österreich ist einer der wenigen Staaten, in denen Ehe und eingetragene Partnerschaft parallel bestehen und beide allen Paaren offenstehen. Die Partnerschaft ist der Ehe weitgehend gleichgestellt; Unterschiede bestehen vor allem im Verfahren der Auflösung und in Formalien. Die Lebensgemeinschaft ohne Eintragung bleibt weitgehend ungeregelt.

Österreich hat die eingetragene Partnerschaft nicht abgeschafft: Sie besteht weiter und steht seit 2019 allen Paaren offen, gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen. Die Unterschiede zur Ehe sind gering und betreffen vor allem Formalien und die Auflösung. Für Lebensgemeinschaften ohne Eintragung gilt dagegen nahezu nichts — kein Erbrecht, kein Unterhalt, keine Vertretung.

Die wichtigsten Punkte

Eingetragene PartnerschaftSeit 2019 für alle Paare möglich
RechtsfolgenDer Ehe weitgehend gleichgestellt
AuflösungEigene Regeln, im Grundsatz ähnlich der Scheidung
LebensgemeinschaftKein Unterhalt, kein gesetzliches Erbrecht
Außerordentliches ErbrechtLebensgefährten erben nur, wenn keine anderen Erben vorhanden sind
WohnrechtBefristetes Wohnrecht des Lebensgefährten nach dem Tod
MietrechtEintrittsrecht unter Voraussetzungen
ÖffnungDie eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 allen Paaren offen, ebenso die Ehe
ErbrechtDas außerordentliche Erbrecht greift nur, wenn keine anderen Erben vorhanden sind
VertragEin Partnerschaftsvertrag regelt Vermögen und Beiträge

In der Praxis

  • Partnerschaftsvertrag oder Lebensgemeinschaftsvertrag notariell abschließen.
  • Testament errichten, um den Partner abzusichern.
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registrieren lassen.
  • Begünstigungen bei Versicherungen prüfen.
  • Ein Testament ist unverzichtbar; das außerordentliche Erbrecht hilft praktisch nie.
  • Bei gemeinsamer Wohnung die Eintrittsrechte im Mietvertrag prüfen.

Kosten und Übernahme

Ein Partnerschaftsvertrag beim Notar kostet nach Aufwand und Vermögenswert; Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind deutlich günstiger und werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2019 steht die eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen; die Debatte konzentriert sich inzwischen auf die Absicherung von Lebensgemeinschaften ohne jede Registrierung.

Anlaufstellen

  • Standesamt für die eingetragene Partnerschaft.
  • Notariatskammer für Verträge und Vorsorgevollmachten.
  • Familienberatungsstellen für allgemeine Fragen.
  • Notariate und Rechtsanwaltskammern.

Gut zu wissen

Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten greift nur, wenn keine anderen gesetzlichen Erben existieren — in der Praxis fast nie. Ohne Testament bleibt der Partner also regelmäßig leer. Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten greift erst, wenn weder Kinder noch Eltern noch Geschwister vorhanden sind – es ist praktisch bedeutungslos.

Häufige Fragen

Was unterscheidet die eingetragene Partnerschaft von der Ehe?

Wenig. Beide stehen allen Paaren offen und haben weitgehend dieselben Wirkungen; Unterschiede bestehen bei der Begründung, bei einzelnen Namensregeln und bei der Auflösung. Die Wahl ist heute vor allem eine persönliche, keine rechtliche Frage.

Der allgemeine Artikel: Partnerschaft und Zusammenleben · Mit einem anderen Land vergleichen

Gleichgeschlechtliche Ehe

Ehe seit Januar 2019 — nicht durch das Parlament, sondern durch den Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof hob Ende 2017 die Trennung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrig auf; seit dem 1. Januar 2019 stehen beide Institute allen Paaren offen. Das ist eine österreichische Besonderheit: Anders als fast überall wurde die Partnerschaft nicht abgeschafft, sondern ebenfalls geöffnet. Die Abstammung der zweiten Mutter ist seit 2015 geregelt.

Österreich ist das Lehrbuchbeispiel des gerichtlichen Wegs: Das Parlament hatte über Jahre nichts unternommen, und der Verfassungsgerichtshof löste die Frage mit einem einzigen Erkenntnis. Die Folge ist ein System, das sonst nirgends existiert — zwei gleichwertige Institute nebeneinander, beide für alle offen.

Die wichtigsten Punkte

EheGeöffnet seit dem 1. Januar 2019, durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Eingetragene PartnerschaftBleibt bestehen und steht seit 2019 allen Paaren offen
AdoptionGemeinsame Adoption seit 2016, Stiefkindadoption seit 2013
AbstammungDie Ehefrau oder Partnerin gilt nach Samenspende als zweiter Elternteil
FortpflanzungsmedizinSeit 2015 für Frauenpaare zugänglich
LeihmutterschaftVerboten
DiskriminierungAusserhalb der Arbeitswelt schwächer geschützt als andere Merkmale

In der Praxis

  • Sie können zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen — rechtlich sind die Unterschiede gering.
  • Für die automatische Elternschaft muss die Samenspende im geregelten Rahmen erfolgen.
  • Beim Diskriminierungsschutz ausserhalb der Arbeit bestehen Lücken: Beratung bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Kosten und Übernahme

Die Eheschliessung kostet je nach Gemeinde und Trauort etwa fünfzig bis dreihundert Euro. Die Fortpflanzungsmedizin wird über den IVF-Fonds teilweise gefördert.

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2019 stehen Ehe und eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen; die Angleichung des Diskriminierungsschutzes ausserhalb der Arbeitswelt ist weiterhin offen.

Anlaufstellen

  • Standesamt des Wohnsitzes.
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft, kostenlose Beratung.
  • Kinderwunschzentren, für Samenspende und Elternschaft.

Gut zu wissen

Der sogenannte Levelling-up-Mangel bleibt: Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz wegen der sexuellen Orientierung schwächer ausgestaltet als bei der ethnischen Herkunft.

Häufige Fragen

Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

Beide stehen allen Paaren offen und haben weitgehend dieselben Wirkungen. Unterschiede betreffen die Begründung, einzelne Namensregeln und die Auflösung. Für ein binationales Paar ist die Ehe vorzuziehen, weil sie im Ausland zuverlässiger anerkannt wird.

Ist die zweite Mutter automatisch Elternteil?

Ja, wenn das Kind nach einer Samenspende im geregelten Rahmen geboren wird und die Frauen verheiratet oder eingetragene Partnerinnen sind. Damit ist Österreich in diesem Punkt weiter als Deutschland.

Der allgemeine Artikel: Gleichgeschlechtliche Ehe · Mit einem anderen Land vergleichen

Kirchliche Trauung

Die obligatorische Zivilehe gilt seit 1938: Rechtlich wirksam ist nur die Eheschliessung vor dem Standesamt.

In Österreich begründet ausschließlich die Eheschliessung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten die Ehe. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivilrechtliche Wirkung. In der Praxis verlangen die Pfarren die staatliche Heiratsurkunde, bevor sie trauen.

Die obligatorische Zivilehe gilt in Österreich seit 1938 und ist nie zurückgenommen worden: Rechtlich wirksam ist ausschließlich die Eheschließung vor dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivile Wirkung, und die Kirchen verlangen in der Regel den Nachweis der Zivilehe. Für binationale Paare heißt das: Das Standesamt ist immer der erste Schritt.

Die wichtigsten Punkte

RechtswirkungNur die standesamtliche Eheschliessung
Kirchliche TrauungReligiöse Feier ohne zivilrechtliche Folgen
PraxisDie Pfarren verlangen in der Regel die staatliche Heiratsurkunde
AnmeldungBeim Standesamt, mit Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
TrauzeugenZwei
KirchenrechtEine kirchliche Ehe wird durch die staatliche Scheidung nicht aufgelöst
Obligatorische ZivileheSeit 1938; nur die standesamtliche Trauung begründet die Ehe
EhevorbereitungKirchliche Kurse sind üblich und teils verpflichtend
NichtigkeitsverfahrenVor dem kirchlichen Gericht der Diözese

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder in der Regel ohne Gebühr; Organist, Blumenschmuck und Chor werden gesondert vergütet. Die standesamtliche Trauung kostet je nach Gemeinde und Trauort zwischen etwa fünfzig und mehreren hundert Euro.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zahl freier Trauungen neben oder anstelle der kirchlichen Feier nimmt zu; Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind in mehreren Diözesen und in der evangelischen Kirche möglich.

Anlaufstellen

  • Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
  • Pfarramt der jeweiligen Konfession.
  • Familienberatungsstellen.
  • Diözesangerichte für kirchliche Nichtigkeitsverfahren.

Gut zu wissen

Wer kirchlich neu heiraten will, braucht ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren. Eine erneute kirchliche Trauung setzt ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren voraus, das Jahre dauern kann.

Häufige Fragen

Hat eine kirchliche Trauung in Österreich rechtliche Wirkung?

Nein. Nur die standesamtliche Eheschließung begründet die Ehe mit allen Rechtsfolgen. Die kirchliche Feier kann davor oder danach stattfinden, ändert an der Rechtslage aber nichts — und ohne Standesamt gelten Sie als unverheiratet.

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Hochzeitsbräuche und Zeremonien

Brautstehlen, Kranzlabnehmen und in manchen Regionen ein eigener Hochzeitslader.

Zwei Bräuche fallen auf. Das Brautstehlen: Freunde entführen die Braut in ein Wirtshaus, der Bräutigam muss sie suchen und die Zeche zahlen. Und das Kranzlabnehmen um Mitternacht, bei dem der Braut Schleier oder Kranz abgenommen wird — der Übergang vom Mädchen zur Ehefrau, heute meist als Tanz inszeniert.

Österreichische Hochzeiten folgen in vielen Regionen noch einer festen Dramaturgie, die ein Hochzeitslader oder Zeremonienmeister führt. Das Brautstehlen mitten im Fest und das Kranzlabnehmen um Mitternacht sind die beiden Höhepunkte. Wer als Gast aus dem Ausland kommt, sollte auf eine lange Nacht eingestellt sein — in ländlichen Gegenden endet eine Hochzeit selten vor dem Morgen.

Die wichtigsten Punkte

Standesamt zuerstDie standesamtliche Trauung ist die rechtlich maßgebliche
PolterabendAm Vorabend, mit Porzellan
BrautstehlenDie Braut wird entführt; der Bräutigam löst sie aus
KranzlabnehmenUm Mitternacht, mit Tanz
HochzeitsladerIn manchen Regionen lädt er die Gäste persönlich ein
EhrentanzEröffnet den Abend
MusikkapelleBegleitet den Kirchgang in ländlichen Gemeinden

In der Praxis

  • Beim Brautstehlen zahlt der Bräutigam die Zeche — das gehört zum Spiel.
  • Das Kranzlabnehmen ist der emotionale Höhepunkt des Abends; planen Sie es ein.
  • Die Musikkapelle wird frühzeitig angefragt, besonders im Sommer.
  • Geldgeschenke sind üblich, oft kunstvoll verpackt.

Was es kostet

Eine Hochzeit in Österreich kostet je nach Gästezahl üblicherweise zwischen zehntausend und dreißigtausend Euro. Hochzeitslader, Musikkapelle und Trachtenkleidung kommen in ländlichen Regionen als eigene Posten hinzu.

Aktuelle Entwicklungen

Freie Trauungen in Weingärten, auf Almen und in Schlössern haben deutlich zugenommen; die traditionellen Bräuche werden dabei häufig in verkürzter Form übernommen, das Kranzlabnehmen bleibt aber fast überall erhalten.

Häufige Fragen

Was ist das Brautstehlen?

Freunde entführen die Braut in ein nahes Lokal; der Bräutigam muss sie suchen und die inzwischen angefallene Zeche bezahlen. Das Spiel ist verbreitet, wird aber nicht überall gepflegt — sprechen Sie vorher ab, ob Sie es wollen, besonders wenn Gäste aus dem Ausland kommen und die Regeln nicht kennen.

Was bedeutet das Kranzlabnehmen?

Um Mitternacht wird der Braut der Kranz oder Schleier abgenommen, begleitet von Musik und einem Tanz; es markiert symbolisch den Übergang in den neuen Lebensabschnitt. Anschließend folgt oft das Werfen des Brautstraußes.

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Güterstand und Erbrecht

Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand, Pflichtteil seit 2017 modernisiert — und keine Erbschaftssteuer.

In Österreich ist die Gütertrennung der gesetzliche Güterstand: Während der Ehe bleibt alles getrennt, auch die Schulden. Erst bei Scheidung werden eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse nach Billigkeit aufgeteilt. Das Erbrechts-Änderungsgesetz, in Kraft seit 2017, hat das Pflichtteilsrecht reformiert.

Österreich kennt die Gütertrennung als gesetzlichen Güterstand: Was jedem gehört, bleibt seins, auch während der Ehe. Aufgeteilt wird bei der Scheidung nur das eheliche Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse. Eine Besonderheit, die für Paare mit Vermögen zählt: Österreich erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer — wohl aber die Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen.

Die wichtigsten Punkte

Gesetzlicher GüterstandGütertrennung
Aufteilung bei ScheidungEheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse nach Billigkeit
Erbteil des EhegattenEin Drittel neben Kindern
PflichtteilHälfte des gesetzlichen Erbteils; Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt
StundungDer Pflichtteil kann auf bis zu fünf Jahre gestundet werden
LebensgefährtenAußerordentliches Erbrecht und befristetes Wohnrecht
ErbschaftssteuerSeit 2008 abgeschafft; bei Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an
Aufteilung nach BilligkeitNicht hälftig, sondern nach Beiträgen und Umständen des Einzelfalls
UnternehmenBetriebsvermögen bleibt grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen
PflichtteilsminderungBei fehlendem Naheverhältnis kann der Pflichtteil halbiert werden
VerlassenschaftsverfahrenLäuft zwingend über den Gerichtskommissär, also einen Notar

In der Praxis

  • Testament errichten — eigenhändig oder fremdhändig mit drei Zeugen.
  • Im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer registrieren lassen.
  • Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eintragen.
  • Beiträge zum gemeinsamen Vermögen dokumentieren – die Aufteilung folgt ihnen, nicht dem Grundbuch.
  • Beim Notar prüfen lassen, ob eine Pflichtteilsminderung in Betracht kommt.

Kosten und Übernahme

Ein notarieller Ehevertrag kostet nach Geschäftswert. Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos; die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister ist günstig und verhindert, dass es später nicht gefunden wird.

Aktuelle Entwicklungen

Die Erbrechtsreform von 2017 hat den Kreis der Pflichtteilsberechtigten verkleinert, die Stundung des Pflichtteils ermöglicht und das außerordentliche Erbrecht von Lebensgefährten eingeführt.

Anlaufstellen

  • Notariatskammer und Zentrales Testamentsregister.
  • Bezirksgerichte als Abhandlungsgerichte.
  • Rechtsanwaltskammern für Erbstreitigkeiten.
  • Österreichisches Zentrales Testamentsregister.

Gut zu wissen

Weil Gütertrennung gilt, profitiert der weniger verdienende Ehegatte nicht automatisch vom Vermögenszuwachs. Wer das ändern will, braucht einen Ehepakt. Die Verlassenschaft wird in Österreich nicht automatisch übertragen: Erst die Einantwortung durch das Gericht macht die Erben zu Eigentümern – bis dahin sind Verfügungen unwirksam.

Häufige Fragen

Zahlt man in Österreich Erbschaftssteuer?

Nein, sie wurde 2008 abgeschafft. Bei der Übertragung von Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer nach einem gestaffelten Satz an, und Schenkungen über bestimmten Beträgen sind meldepflichtig. Die Meldepflicht zu versäumen kann teuer werden.

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Scheidung

Das Ehegesetz sieht die einvernehmliche Scheidung (§ 55a) vor, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, beide die unheilbare Zerrüttung einsehen und sich über die Folgen einigen. Daneben bestehen die Verschuldensscheidung (§ 49) und die Scheidung nach dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55).

Österreich kennt drei Wege: die einvernehmliche Scheidung nach sechs Monaten Trennung, die Scheidung aus Verschulden und die Scheidung nach dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Das Verschuldensprinzip besteht also weiter und hat praktische Folgen: Es beeinflusst den nachehelichen Unterhalt erheblich. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen alle Folgen — Unterhalt, Obsorge, Vermögen — vorab geregelt sein.

Die wichtigsten Punkte

Einvernehmliche ScheidungNach sechs Monaten Trennung, mit schriftlicher Scheidungsfolgenvereinbarung
VerschuldensscheidungWeiterhin möglich; das Verschulden wirkt sich auf den Unterhalt aus
§ 55-ScheidungNach drei Jahren Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
AufteilungEheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden nach Billigkeit aufgeteilt
PensionKein automatischer Ausgleich; ein freiwilliges Pensionssplitting ist zu beantragen
GerichtBezirksgericht
KinderObsorge, Kontaktrecht und Unterhalt werden in der Vereinbarung geregelt
Sechs MonateDie einvernehmliche Scheidung setzt sechs Monate Trennung voraus
VereinbarungSie muss Unterhalt, Aufteilung und Kinder abschließend regeln
AufteilungsfristDer Antrag auf Aufteilung ist binnen eines Jahres nach Rechtskraft zu stellen
VerschuldensausspruchEr wirkt sich auf den nachehelichen Unterhalt aus

In der Praxis

  • Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich erstellen — sie ist Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung.
  • Gemeinsam beim Bezirksgericht einbringen; ein Anwalt ist nicht zwingend, aber üblich.
  • Pensionssplitting prüfen: Es muss aktiv beantragt werden und wird selten genutzt.
  • Verfahrenshilfe bei geringem Einkommen beantragen.
  • Die Aufteilungsfrist von einem Jahr im Kalender vormerken – sie verfällt ohne Vorwarnung.
  • Mediation prüfen: Sie wird teilweise gefördert und macht die einvernehmliche Lösung wahrscheinlicher.

Kosten und Übernahme

Eine einvernehmliche Scheidung kostet mit Pauschalgebühr und anwaltlicher Begleitung häufig zwischen tausend und dreitausend Euro. Streitige Verfahren sind deutlich teurer; bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenshilfe.

Aktuelle Entwicklungen

Die Familiengerichtshilfe unterstützt Gerichte bei Obsorge- und Kontaktrechtsfragen, und die verpflichtende Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist etabliert.

Anlaufstellen

  • Bezirksgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz.
  • Familienberatungsstellen, kostenlos und bundesweit.
  • Rechtsanwaltskammern für erste Beratungen.
  • Familiengerichtshilfe und geförderte Mediationsstellen.

Gut zu wissen

Das Pensionssplitting ist freiwillig und muss beantragt werden. Wer es versäumt, verliert bei klassischer Rollenaufteilung erhebliche Ansprüche — anders als in Deutschland und der Schweiz. Die Einjahresfrist für den Aufteilungsantrag ist die häufigste Falle im österreichischen Scheidungsrecht: Wer sie versäumt, verliert den Anspruch endgültig.

Häufige Fragen

Welche Rolle spielt das Verschulden in Österreich?

Eine erhebliche: Wer allein oder überwiegend schuldig geschieden wird, hat in der Regel keinen Unterhaltsanspruch gegen den anderen, kann aber unterhaltspflichtig sein. Deshalb wird um den Verschuldensausspruch oft härter gestritten als um die Scheidung selbst. Die einvernehmliche Scheidung vermeidet diese Auseinandersetzung.

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Allgemeine Quellen

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