Namensrecht
Seit 2013 freie Wahl zwischen gemeinsamem Familiennamen, eigenen Namen oder Doppelnamen.
Das Namensrechtsänderungsgesetz 2013 hat das österreichische Namensrecht liberalisiert: Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, ihre bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen mit Bindestrich führen. Für das Kind bestimmen die Eltern den Namen; bei fehlender Einigung greift eine gesetzliche Auffangregel.
Seit 2013 gilt in Österreich die freie Wahl: gemeinsamer Familienname, Beibehaltung der eigenen Namen oder ein Doppelname für eine oder beide Personen. Das Kind erhält den bestimmten Familiennamen; fehlt eine Bestimmung, greifen gesetzliche Auffangregeln. Für ausländische Namen gilt grundsätzlich das Heimatrecht, was bei binationalen Paaren zu Abweichungen zwischen den Registern beider Staaten führen kann.
Die wichtigsten Punkte
| Ehename | Gemeinsamer Name, Beibehaltung oder Doppelname mit Bindestrich |
|---|---|
| Kindername | Von den Eltern bestimmt; Auffangregel bei Uneinigkeit |
| Vornamen | Frei wählbar, sofern dem Kindeswohl nicht abträglich |
| Namensänderung | Nach dem Namensänderungsgesetz bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes |
| Geschlechtseintrag | Änderung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen |
| Behörde | Standesamt und Bezirksverwaltungsbehörde |
| Doppelname | Möglich, mit Bindestrich, in frei wählbarer Reihenfolge |
In der Praxis
- Namenswahl bei der Eheschließung erklären — spätere Änderungen sind aufwendiger.
- Für die Namensänderung einen begründeten Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde stellen.
- Beglaubigte Urkunden mehrfach anfordern.
- Anschließend Dokumente, Register und Zeugnisse anpassen.
- Die Erklärung zum Ehenamen bei der Trauung abgeben – später wird daraus ein Änderungsverfahren.
- Bei der Namensänderung mit Belegen arbeiten; die Behörde prüft den Grund inhaltlich.
Kosten und Übernahme
Verwaltungsabgaben im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Bereich.
Aktuelle Entwicklungen
Die Verfahren zur Namensänderung sind vereinfacht worden, und die Rechtsprechung hat die Anerkennung von im Ausland geführten Namen erleichtert, um hinkende Namensverhältnisse zu vermeiden.
Anlaufstellen
- Standesämter der Gemeinden.
- Bezirksverwaltungsbehörden für Namensänderungen.
- oesterreich.gv.at für Formulare und Voraussetzungen.
- Standesämter und Bezirksverwaltungsbehörden.
Gut zu wissen
Der Doppelname ist in Österreich nur mit Bindestrich möglich — anders als in Deutschland seit 2025, wo auch die Schreibung ohne Bindestrich zulässig ist. Ohne Einigung der Eltern erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Wer das nicht will, muss die Bestimmung ausdrücklich und rechtzeitig vornehmen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Namen einer ausländischen Ehepartnerin?
Grundsätzlich das Recht ihres Heimatstaats. Wählt sie nach österreichischem Recht einen neuen Namen, führt das im Heimatstaat nicht automatisch zur Änderung — und umgekehrt. Klären Sie das vor der Eheschließung mit beiden Behörden, sonst tragen Ihre Dokumente verschiedene Namen.
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Adoption
Die Adoption ist in den §§ 191 ff. ABGB geregelt. Anders als in Deutschland und der Schweiz führt sie nicht zur vollständigen Auflösung der Herkunftsfamilie: Es entsteht ein Wahlkindverhältnis zwischen Kind und Wahleltern, während bestimmte Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie, insbesondere im Erbrecht, bestehen bleiben können. Das Pflegschaftsgericht bewilligt den Adoptionsvertrag. Seit 2016 steht die gemeinsame Adoption auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Die schwache Adoption ist die österreichische Besonderheit und wird von Bewerbern regelmäßig unterschätzt. Sie bedeutet nicht, dass die Adoption weniger gilt, sondern dass die Rechtsbeziehung zur Herkunftsfamilie nicht restlos erlischt. Das betrifft vor allem Unterhalt und Erbrecht und sollte vor Vertragsschluss anwaltlich geklärt werden.
Die Zahl der Inlandsadoptionen ist klein. Die meisten Verfahren betreffen Stiefkinder oder Verwandte; die Vermittlung fremder Säuglinge ist selten geworden, weil weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden und die Kinder- und Jugendhilfe zunächst die Herkunftsfamilie stützt.
Die Babyklappen und die anonyme Geburt, seit 2001 möglich, haben die Zahl der Kindesaussetzungen gesenkt. Kinder aus diesen Wegen kommen häufig zur Adoption, und die Frage der Herkunftssuche stellt sich später besonders schwierig.
Gleichgeschlechtliche Paare: die gemeinsame Adoption ist seit 2016 möglich, die Stiefkindadoption bereits seit 2013.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | §§ 191 ff. ABGB; Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz |
|---|---|
| Form | Schwache Adoption; Wahlkindverhältnis neben der leiblichen Abstammung |
| Mindestalter | 25 Jahre; Altersunterschied von mindestens 16 Jahren |
| Zuständig | Kinder- und Jugendhilfe des Landes; Pflegschaftsgericht bewilligt |
| Gleichgeschlechtliche Paare | Gemeinsame Adoption seit 2016 möglich |
| Haager Übereinkommen | Vertragsstaat seit 1999 |
In der Praxis
- Bei der Kinder- und Jugendhilfe des Bundeslandes die Bewerbung einbringen.
- Am Vorbereitungskurs teilnehmen und die Eignungsbeurteilung durchlaufen.
- Nach der Vermittlung das Kind in Pflege nehmen; die Kinder- und Jugendhilfe begleitet.
- Den Adoptionsvertrag schließen und beim Pflegschaftsgericht die Bewilligung beantragen.
- Nach dem Beschluss die Eintragung im Zentralen Personenstandsregister veranlassen.
Kosten und Übernahme
Die Inlandsadoption verursacht nur geringe Gerichts- und Notarkosten. Eine Auslandsadoption kostet je nach Land 12 000 bis 25 000 €. Adoptiveltern haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Karenz ab Aufnahme des Kindes.
Aktuelle Entwicklungen
Der Verfassungsgerichtshof hat die schrittweise Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare vorangetrieben; seit 2016 ist die gemeinsame Adoption ohne Einschränkung möglich.
Anlaufstellen
- Kinder- und Jugendhilfe des jeweiligen Bundeslandes
- Magistratsabteilung 11 in Wien
- Pflegschaftsgericht am Wohnsitz
- Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen für Auslandsadoptionen
- Standesamt und Zentrales Personenstandsregister
Gut zu wissen
Die schwache Adoption hat erbrechtliche Folgen, die viele Familien übersehen: das Kind kann in bestimmten Konstellationen nach zwei Linien erben.
Häufige Fragen
Was bedeutet schwache Adoption?
Das Wahlkindverhältnis tritt neben die leibliche Abstammung. Die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie erlischt nicht vollständig, was vor allem erbrechtlich Folgen hat.
Wie hoch muss der Altersunterschied sein?
Mindestens 16 Jahre zwischen Wahlelternteil und Kind.
Können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich adoptieren?
Ja, gemeinsam seit 2016; die Stiefkindadoption war bereits vorher möglich.
Wer bewilligt die Adoption?
Das Pflegschaftsgericht, auf Grundlage des Adoptionsvertrags und der Stellungnahme der Kinder- und Jugendhilfe.
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Kinderwunschbehandlung
Das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 wurde durch die Novelle 2015 weitgehend liberalisiert, nachdem der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Teile davon beanstandet hatten. Seither sind die Eizellspende, die Samenspende bei IVF und der Zugang für Frauenpaare zulässig; die Leihmutterschaft bleibt verboten. Der IVF-Fonds übernimmt 70 % der Kosten für bis zu vier Versuche. Die Spende ist nicht anonym: Das Kind kann ab 14 Jahren Auskunft verlangen.
Die Novelle 2015 kam nicht aus freien Stücken, sondern auf Druck der Gerichte. Der Verfassungsgerichtshof hatte das Verbot der Samen- und Eizellspende bei IVF als gleichheitswidrig aufgehoben, und der Gesetzgeber musste nachziehen. Das erklärt, warum Österreich heute deutlich offener ist als Deutschland und die Schweiz.
Der IVF-Fonds ist im europäischen Vergleich großzügig, aber an strenge Bedingungen geknüpft: anerkannte Indikation, Altersgrenzen, Vertragskrankenanstalt. Wer eine davon nicht erfüllt, zahlt alles selbst.
Das Auskunftsrecht ab 14 Jahren ist niedriger angesetzt als in den meisten Ländern. Für Spenderinnen und Spender bedeutet das eine früher eintretende Möglichkeit der Kontaktaufnahme, worüber die verpflichtende Beratung ausdrücklich aufklärt.
Gleichgeschlechtliche Paare: seit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes von 2015 steht die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Frauenpaaren offen; die Samenspende ist zulässig, die Eizellspende nur eingeschränkt, die Leihmutterschaft verboten.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Fortpflanzungsmedizingesetz 1992, Novelle 2015 |
|---|---|
| Erlaubt | Eizellspende, Samenspende bei IVF, Zugang für Frauenpaare |
| Verboten | Leihmutterschaft |
| IVF-Fonds | 70 % der Kosten für bis zu vier Versuche |
| Altersgrenzen | Frau bis 40, Mann bis 50 für die Fondsleistung; Eizellspende bis 45 |
| Spende | Nicht anonym; Auskunftsrecht des Kindes ab 14 Jahren |
In der Praxis
- Ein Kinderwunschzentrum mit Vertrag zum IVF-Fonds aufsuchen.
- Die Abklärung des Paares durchführen und die medizinische Indikation dokumentieren.
- Die Kostenübernahme durch den IVF-Fonds beantragen, bevor die Behandlung beginnt.
- Die vorgeschriebene Beratung wahrnehmen; bei Spende ist sie verpflichtend.
- Bei Spende die Daten für das Auskunftsrecht des Kindes erfassen lassen.
Kosten und Übernahme
Ein IVF-Zyklus kostet 3 500 bis 5 000 € einschließlich Medikamenten. Über den IVF-Fonds trägt die Patientin einen Selbstbehalt von 30 %, also meist 1 000 bis 1 500 € je Versuch. Die Eizellspende kostet zusätzlich, da der Spenderin nur ein Aufwandsersatz gebührt und die Wartezeiten dennoch lang sind.
Aktuelle Entwicklungen
Österreich gehört seit 2015 zu den offeneren Rechtsordnungen Mitteleuropas und ist deshalb zu einem Behandlungsziel für deutsche und schweizerische Patientinnen geworden, denen die Eizellspende zu Hause verwehrt ist.
Anlaufstellen
- Vertragskrankenanstalten des IVF-Fonds in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck
- Universitätskliniken für Frauenheilkunde in Wien, Graz und Innsbruck
- IVF-Fonds beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Zugelassene Samen- und Eizellbanken
- Beratungsstellen für Kinderwunschpaare
Gut zu wissen
Die Fondsleistung setzt eine anerkannte medizinische Indikation und die Einhaltung der Altersgrenzen voraus: beides vor Behandlungsbeginn klären.
Häufige Fragen
Ist die Eizellspende in Österreich erlaubt?
Ja, seit der Novelle 2015, unter Bedingungen und mit einer Altersgrenze der Empfängerin von 45 Jahren.
Wie viel zahlt der IVF-Fonds?
70 % der Kosten für bis zu vier Versuche, sofern Indikation und Altersgrenzen erfüllt sind.
Haben Frauenpaare Zugang?
Ja, seit 2015, mit Samenspende.
Ab wann darf ein Kind den Spender erfahren?
Ab 14 Jahren; die Spende ist nicht anonym.
Ist die Leihmutterschaft zulässig?
Nein, sie bleibt verboten.
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Kinderbetreuung
Das verpflichtende Kindergartenjahr vor der Schule ist gratis, die Betreuung davor ist Ländersache — mit sehr großen Unterschieden zwischen Wien und den westlichen Bundesländern.
In Österreich ist das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Halbtagsbetreuung beitragsfrei. Die Betreuung jüngerer Kinder liegt bei den Ländern und Gemeinden: Wien bietet seit 2009 eine weitgehend beitragsfreie Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, während andere Länder gestaffelte Beiträge erheben und die Öffnungszeiten kürzer sind. Tageseltern ergänzen das Angebot. Ein Bund-Länder-Ausbauprogramm soll den Rechtsanspruch schrittweise erweitern.
Der Ost-West-Unterschied ist das eigentliche Thema. In Wien ist die Betreuung beitragsfrei und ganztägig verfügbar; in Teilen Tirols, Vorarlbergs und Oberösterreichs schließt der Kindergarten mittags und mehrere Wochen im Sommer. Das erklärt die stark unterschiedliche Teilzeitquote von Müttern.
Die VIF-Kriterien — Vereinbarkeitsindikator Familie und Beruf — bezeichnen Einrichtungen, deren Öffnungszeiten eine Vollzeitbeschäftigung zulassen. Danach zu fragen ist konkreter, als nach Ganztagsbetreuung zu fragen.
Tageseltern decken Randzeiten ab, die keine Einrichtung anbietet, und sind in ländlichen Gemeinden oft die einzige Lösung für Schichtarbeit. Die Vereine der Bundesländer vermitteln und bilden aus.
Die wichtigsten Punkte
| Letztes Kindergartenjahr | Verpflichtend und halbtags beitragsfrei |
|---|---|
| Unter 3 | Ländersache; Wien weitgehend beitragsfrei, andere Länder gestaffelt |
| Tageseltern | Ausgebildete Personen, die wenige Kinder betreuen |
| Öffnungszeiten | In Westösterreich häufig kürzer und mit langer Mittagspause |
| Steuer | Familienbonus Plus und Kinderbetreuungsabsetzbarkeit |
| Ausbau | Bund-Länder-Programm zur Erweiterung der Plätze und Öffnungszeiten |
In der Praxis
- Beim Magistrat oder der Gemeinde den Platzbedarf anmelden, in Wien über das städtische Portal.
- Die Beitragsordnung des eigenen Bundeslandes prüfen — die Unterschiede sind groß.
- Öffnungszeiten und Schließtage vergleichen; sie entscheiden über die Vereinbarkeit mehr als der Beitrag.
- Tageseltern als Alternative prüfen, besonders für Randzeiten.
- Das verpflichtende Kindergartenjahr rechtzeitig anmelden.
Kosten und Übernahme
In Wien ist die Betreuung weitgehend beitragsfrei, es fällt ein Essensbeitrag an. In anderen Bundesländern liegen die Elternbeiträge je nach Einkommen und Stundenausmaß zwischen wenigen und mehreren hundert Euro monatlich. Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast unabhängig von der Betreuungsform.
Aktuelle Entwicklungen
Bund und Länder haben mehrjährige Ausbauprogramme beschlossen, deren erklärtes Ziel die Erhöhung der Vollzeitquote von Müttern ist; der Personalmangel bremst die Umsetzung.
Anlaufstellen
- Magistrat oder Gemeindeamt, für die Platzvergabe
- Landesregierung, Abteilung Kinderbetreuung, für Beiträge und Förderungen
- Tageselternvereine der Bundesländer
- Arbeiterkammer, für Beratung zu Beihilfen und Absetzbeträgen
- Betriebskindergärten größerer Arbeitgeber
Gut zu wissen
Nicht der Beitrag, sondern die Öffnungszeit entscheidet: In vielen Gemeinden schließt der Kindergarten mittags, was eine Vollzeitbeschäftigung praktisch ausschließt.
Häufige Fragen
Ist der Kindergarten in Österreich kostenlos?
Das letzte Jahr vor der Schule ist halbtags beitragsfrei und verpflichtend. Davor hängt es vom Bundesland ab; Wien ist weitgehend beitragsfrei.
Gibt es einen Rechtsanspruch wie in Deutschland?
Keinen bundesweiten in derselben Form; der Ausbau wird über Bund-Länder-Programme gesteuert.
Was sind die VIF-Kriterien?
Kriterien für Öffnungszeiten, die eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen — eine nützliche Frage bei der Platzsuche.
Was kosten Tageseltern?
Je nach Bundesland und Stundenausmaß, häufig vergleichbar mit einer Einrichtung, mit Förderungen des Landes.
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Patchworkfamilie
Eine gesetzliche Beistandspflicht des Stiefelternteils, aber keine Obsorge und kein Erbrecht.
Das Gesetz verpflichtet den Ehegatten oder eingetragenen Partner eines Elternteils, diesem in der Obsorge beizustehen und ihn im Bedarfsfall zu vertreten. Eine eigene Obsorge entsteht dadurch nicht, ebenso wenig eine Unterhaltspflicht. Die Adoption des Kindes des Partners ist möglich und begründet Verwandtschaft. Ohne Adoption besteht kein gesetzliches Erbrecht, und erbschaftsbezogene Abgaben entfallen zwar, die Zuordnung bleibt aber zu regeln.
Österreich geht einen Schritt weiter als Deutschland: Das Gesetz verpflichtet den Ehegatten oder eingetragenen Partner eines Elternteils, diesem in der Ausübung der Obsorge beizustehen und ihn zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern. Diese Beistandspflicht besteht kraft Gesetzes, ohne Gerichtsbeschluss. Sie begründet aber weder Obsorge noch Erbrecht — und sie endet mit der Ehe.
Die wichtigsten Punkte
| Beistandspflicht | Gesetzlich vorgesehen für Ehegatten und eingetragene Partner |
|---|---|
| Vertretung | Im Bedarfsfall zulässig, ohne eigene Obsorge zu begründen |
| Obsorge | Bleibt bei den Eltern |
| Unterhalt | Keine gesetzliche Pflicht des Stiefelternteils |
| Adoption | Möglich für das Kind des Partners, mit Zustimmung |
| Erbrecht | Kein gesetzliches Erbrecht ohne Adoption |
| Kontaktrecht | Nach Trennung kann ein Kontaktrecht beantragt werden, wenn eine enge Bindung bestand |
In der Praxis
- Die Beistandspflicht erlaubt Alltagsentscheidungen, ersetzt aber keine Obsorge.
- Nach einer Trennung kann ein Kontaktrecht beantragt werden, wenn eine enge Bindung bestanden hat.
- Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils erleichtert Schule, Arzt und Reisen.
Kosten und Übernahme
Familienberatungsstellen beraten kostenlos; Adoption und Testament verursachen Kosten.
Aktuelle Entwicklungen
Die Diskussion über einen eigenständigen Status für soziale Eltern hält an; praktisch behelfen sich Familien mit Vollmachten, testamentarischen Regelungen und — wo alle Beteiligten zustimmen — mit der Erwachsenen- oder Stiefkindadoption.
Anlaufstellen
- Bezirksgericht, für Adoption und Kontaktrecht.
- Jugendamt und Familienberatungsstellen, kostenlos.
- Notariat, für Testament und Vorsorge.
Gut zu wissen
Die Beistandspflicht wird häufig überschätzt: Sie erlaubt das Notwendige im Alltag, begründet aber weder Entscheidungsgewalt in wichtigen Fragen noch Rechte nach einer Trennung.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Beistandspflicht des Stiefelternteils?
Sie verpflichtet und berechtigt ihn, dem Elternteil in Obsorgeangelegenheiten beizustehen und das Kind in Alltagsfragen zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern — etwa, wenn der Elternteil verhindert ist. Eine eigene Obsorge entsteht dadurch nicht.
Erbt ein Stiefkind automatisch?
Nein. Ohne Adoption oder Testament besteht kein gesetzliches Erbrecht zwischen Stiefelternteil und Stiefkind. Wer das ändern will, braucht eine letztwillige Verfügung oder die Adoption; beides sollte notariell beraten werden, auch wegen der steuerlichen Folgen.
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Die Erbfolge
Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hat zum 1. Januar 2017 den Pflichtteil der Eltern abgeschafft, die Stundung ermöglicht und dem Lebensgefährten ein außerordentliches Erbrecht gegeben.
Das ABGB ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Linien. Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben Kindern ein Drittel. Pflichtteilsberechtigt sind seit 2017 nur noch Nachkommen und der Ehegatte, jeweils in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils; der Elternpflichtteil wurde abgeschafft. Neu ist die Möglichkeit, den Pflichtteil auf bis zu fünf Jahre zu stunden, sowie das Pflegevermächtnis für nahe Angehörige, die den Erblasser gepflegt haben. Der Lebensgefährte erbt außerordentlich, wenn keine anderen Erben vorhanden sind.
Das Pflegevermächtnis ist die praktisch wichtigste Neuerung. Wer eine nahe Angehörige in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate lang nicht nur geringfügig gepflegt hat, erhält dafür einen Anspruch gegen den Nachlass. Das betrifft typischerweise die Tochter, die den Beruf reduziert hat, und es wird noch immer selten geltend gemacht.
Die Stundung des Pflichtteils löst das klassische Problem: Ein Kind verlangt Geld, das nur im Haus steckt. Der Erblasser kann letztwillig anordnen, dass der Pflichtteil erst nach bis zu fünf Jahren fällig wird, das Gericht kann auf zehn Jahre verlängern.
Der Lebensgefährte erbt nur, wenn weder Verwandte noch Ehegatte vorhanden sind — praktisch also fast nie. Er hat jedoch ein gesetzliches Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung für ein Jahr nach dem Tod.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | ABGB; Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, in Kraft seit 1. Januar 2017 |
|---|---|
| Ehegatte | Ein Drittel neben Kindern; zwei Drittel neben Eltern |
| Pflichtteil | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, nur für Nachkommen und Ehegatten |
| Elternpflichtteil | Seit 2017 abgeschafft |
| Pflegevermächtnis | Anspruch für nahe Angehörige, die gepflegt haben |
| Erbschaftsteuer | Seit 2008 abgeschafft; Grunderwerbsteuer fällt an |
In der Praxis
- Den Todesfall melden; das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gerichtskommissär, einem Notar, geführt.
- Das Testament suchen; das Zentrale Testamentsregister der Notariatskammer wird abgefragt.
- Erbantrittserklärung abgeben: unbedingt oder bedingt, Letztere begrenzt die Haftung.
- Inventar errichten lassen, wenn bedingt angetreten wird oder Minderjährige beteiligt sind.
- Einantwortung abwarten; erst sie überträgt das Eigentum an die Erben.
Kosten und Übernahme
Das Verlassenschaftsverfahren kostet je nach Nachlasswert einige hundert bis einige tausend Euro an Gerichtskommissärsgebühren. Eine Erbschaftsteuer gibt es seit 2008 nicht mehr; bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer nach dem Grundstückswert an, mit begünstigtem Stufentarif im Familienverband.
Aktuelle Entwicklungen
Die Reform von 2017 hat das Erbrecht erstmals seit 1811 grundlegend modernisiert; die Praxis zum Pflegevermächtnis und zur Pflichtteilsstundung hat sich seither gefestigt.
Anlaufstellen
- Gerichtskommissär, also die zuständige Notarin oder der zuständige Notar
- Bezirksgericht als Verlassenschaftsgericht
- Zentrales Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer
- Finanzamt, für die Grunderwerbsteuer bei Liegenschaften
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Erbrecht bei Streitigkeiten
Gut zu wissen
Die unbedingte Erbantrittserklärung führt zur unbeschränkten Haftung für Nachlassschulden: Im Zweifel bedingt antreten und ein Inventar errichten lassen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil in Österreich?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und zwar nur für Nachkommen und den Ehegatten; der Elternpflichtteil wurde 2017 abgeschafft.
Was ist das Pflegevermächtnis?
Ein Anspruch gegen den Nachlass für nahe Angehörige, die den Erblasser in den letzten drei Jahren mindestens sechs Monate lang gepflegt haben.
Gibt es eine Erbschaftsteuer?
Nein, seit 2008 nicht mehr. Bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer an.
Erbt der Lebensgefährte?
Nur außerordentlich, wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Er hat aber ein einjähriges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung.
Der allgemeine Artikel: Die Erbfolge · Mit einem anderen Land vergleichen
Allgemeine Quellen
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
