Namensrecht
Seit dem 1. Mai 2025 echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder — die größte Reform seit Jahrzehnten.
Das reformierte Namensrecht, in Kraft seit dem 1. Mai 2025, erlaubt Ehepaaren einen echten Doppelnamen aus beiden Familiennamen, mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern führen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Für transgeschlechtliche Personen gilt seit November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz.
Zum 1. Mai 2025 ist die größte Reform des Namensrechts seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Ehepaare können jetzt einen echten Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen führen, und Kinder können die Namen beider Eltern tragen. Zudem sind Namensanpassungen an die Tradition der Herkunftsfamilie möglich geworden — etwa geschlechtsangepasste Formen —, was für binationale Paare erhebliche Bedeutung hat.
Die wichtigsten Punkte
| Ehename | Echter Doppelname möglich, Reihenfolge frei wählbar |
|---|---|
| Kindername | Doppelname aus beiden Elternnamen möglich, auch ohne gemeinsamen Ehenamen |
| Ohne Einigung | Einigen sich die Eltern binnen eines Monats nicht, erhält das Kind einen alphabetisch gereihten Doppelnamen |
| Rückwirkung | Für vor Mai 2025 geborene Kinder ist eine nachträgliche Änderung möglich |
| Minderheiten | Namenstraditionen nationaler Minderheiten werden berücksichtigt |
| Vornamen | Keine Liste; das Standesamt kann nur bei Gefährdung des Kindeswohls ablehnen |
| Selbstbestimmungsgesetz | Seit 1. November 2024 Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag durch Erklärung beim Standesamt |
| Namensrechtsreform 2025 | Echte Doppelnamen für Ehegatten und Kinder sind seit der Reform möglich |
| Geschwisterbindung | Die Wahl beim ersten Kind bindet die weiteren Kinder |
| Namensänderung | Außerhalb dieser Fälle nur bei wichtigem Grund, über die Namensänderungsbehörde |
In der Praxis
- Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz erfordern einen wichtigen Grund und werden von der Verwaltungsbehörde geprüft.
- Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist drei Monate vorher anzumelden; danach gilt eine einjährige Sperrfrist.
- Mehrere beglaubigte Abschriften der Urkunde besorgen.
- Ausweis, Pass, Führerschein, Melderegister, Krankenkasse, Bank, Rentenversicherung und Zeugnisse anpassen.
- Die Namenswahl vor der Geburtsanzeige klären – die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
- Bei Namensänderung den wichtigen Grund schriftlich belegen, etwa mit ärztlichen oder schulischen Stellungnahmen.
Kosten und Übernahme
Standesamtliche Erklärungen sind kostengünstig; behördliche Namensänderungen kosten je nach Aufwand mehr.
Aktuelle Entwicklungen
Die Namensrechtsreform vom 1. Mai 2025 erlaubt echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, erleichtert Namensänderungen nach einer Scheidung und öffnet Anpassungen an die Namenstradition der Herkunftsfamilie — ein wichtiger Punkt für binationale Familien.
Anlaufstellen
- Standesamt des Wohnorts.
- Untere Verwaltungsbehörden für Namensänderungen nach dem NamÄndG.
- Beratungsstellen für trans, inter und nichtbinäre Personen.
- Namensänderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Gut zu wissen
Die Reform gilt auch rückwirkend für ältere Kinder: Wer einen Doppelnamen nachträglich wünscht, kann das innerhalb der vorgesehenen Fristen erklären. Die Reform des Namensrechts hat die Möglichkeiten deutlich erweitert. Wer vor der Reform geheiratet hat, kann teilweise nachträglich eine neue Erklärung abgeben – fragen Sie beim Standesamt nach.
Häufige Fragen
Können Ehepaare in Deutschland jetzt einen Doppelnamen führen?
Ja, seit dem 1. Mai 2025. Der Doppelname kann als gemeinsamer Ehename geführt werden, und die Kinder können ihn übernehmen. Zuvor war nur ein Begleitname für einen Ehegatten möglich. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
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Adoption
Die Adoption ist in den §§ 1741 ff. BGB und im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Sie ist eine Volladoption: Das Kind erhält die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie erlischt. Das Familiengericht spricht sie aus. Das Adoptionshilfe-Gesetz, in Kraft seit dem 1. April 2021, verpflichtet die Vermittlungsstellen zu Beratung vor, während und nach der Adoption und untersagt Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer zugelassenen Vermittlungsstelle.
Das Missverhältnis ist in Deutschland besonders deutlich: Auf ein zur Adoption vermitteltes Kind kommen mehrere Bewerberpaare, und rund zwei Drittel aller Adoptionen sind Stiefkindadoptionen. Wer ein gesundes Säuglingskind erwartet, wartet praktisch unbegrenzt.
Die Adoptionspflege ist der eigentliche Prüfstein. Das Kind lebt bereits bei den Bewerbern, die Vermittlungsstelle begleitet, und erst danach ergeht der Beschluss. Für die Familie ist das eine Zeit ohne rechtliche Sicherheit, die viele als die schwierigste des ganzen Weges beschreiben.
Die Herkunftssuche hat sich verändert. Das Adoptionshilfe-Gesetz verpflichtet die Vermittlungsstellen, die Unterlagen 100 Jahre aufzubewahren und Adoptierte ab 16 Jahren zu informieren. Frei zugängliche DNA-Datenbanken tun das Übrige: Anonymität ist faktisch nicht mehr herstellbar.
Gleichgeschlechtliche Paare: seit der Öffnung der Ehe im Oktober 2017 ist die gemeinsame Adoption möglich. Für ein in der Ehe geborenes Kind wird die zweite Mutter jedoch nicht automatisch Elternteil: Es bleibt die Stiefkindadoption nötig, solange die seit Jahren angekündigte Reform des Abstammungsrechts nicht in Kraft ist.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | §§ 1741 ff. BGB; Adoptionsvermittlungsgesetz; Adoptionshilfe-Gesetz 2021 |
|---|---|
| Form | Volladoption; Erwachsenenadoption als schwache Adoption möglich |
| Mindestalter | 25 Jahre, bei gemeinschaftlicher Adoption ein Ehegatte 25, der andere 21 |
| Zuständig | Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder freier Träger; Familiengericht entscheidet |
| Probezeit | Adoptionspflege, meist ein Jahr, vor dem Beschluss |
| Haager Übereinkommen | Vertragsstaat seit 2002 |
In der Praxis
- Bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder einem anerkannten freien Träger die Bewerbung einreichen.
- Am verpflichtenden Beratungs- und Vorbereitungsangebot teilnehmen.
- Die Eignungsprüfung durchlaufen: Gespräche, Hausbesuch, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, Einkommensnachweise.
- Nach der Vermittlung die Adoptionspflege absolvieren, begleitet von der Vermittlungsstelle.
- Den Adoptionsantrag notariell beurkunden lassen und den Beschluss des Familiengerichts abwarten.
Kosten und Übernahme
Die Inlandsadoption ist bis auf Notar- und Gerichtskosten von einigen hundert Euro kostenfrei. Eine Auslandsadoption kostet je nach Land 10 000 bis 25 000 €. Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes; einen gesonderten Mutterschutz gibt es nicht.
Aktuelle Entwicklungen
Seit dem 1. April 2021 ist außerdem die Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften möglich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Beschränkung auf Ehepaare beanstandet hatte.
Anlaufstellen
- Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts
- Anerkannte freie Träger, etwa Caritas, Diakonie, AWO und Paritätischer
- Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter, zuständig für Auslandsadoptionen
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz
- Familiengericht am Wohnsitz der Annehmenden
Gut zu wissen
Seit 2021 ist die unbegleitete Auslandsadoption verboten; eine im Ausland ohne Vermittlungsstelle durchgeführte Adoption wird nicht anerkannt.
Häufige Fragen
Können unverheiratete Paare gemeinsam adoptieren?
Eine gemeinschaftliche Adoption setzt weiterhin die Ehe voraus. Seit 2021 kann aber ein Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft das Kind des anderen adoptieren.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Eignungsprüfung dauert etwa ein Jahr, die Wartezeit auf eine Vermittlung oft mehrere Jahre, die Adoptionspflege in der Regel ein weiteres Jahr.
Ist eine Auslandsadoption ohne Vermittlungsstelle möglich?
Nein. Seit dem 1. April 2021 ist sie untersagt, und eine so zustande gekommene Adoption wird in Deutschland nicht anerkannt.
Ab wann darf ein adoptiertes Kind seine Akte einsehen?
Ab 16 Jahren besteht ein Einsichtsrecht in die Vermittlungsakte; die Unterlagen werden 100 Jahre aufbewahrt.
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Kinderwunschbehandlung
Maßgeblich sind das Embryonenschutzgesetz von 1990, das Samenspenderregistergesetz von 2017 und die Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Eizellspende, die Embryonenspende im engeren Sinn und die Leihmutterschaft sind verboten. Die Samenspende ist zulässig; seit dem 1. Juli 2018 werden alle Spenden im Samenspenderregister beim DIMDI, heute BfArM, erfasst, und das Kind kann ab 16 Jahren Auskunft über die Identität des Spenders verlangen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 % der Kosten für drei Versuche.
Das Embryonenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1990 und spiegelt den damaligen Stand der Technik. Die sogenannte Dreierregel — es dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie in einem Zyklus übertragen werden sollen — passt schlecht zum heutigen Standard des Single-Embryo-Transfers. Die Praxis behilft sich mit dem deutschen Mittelweg, bei dem im Vorkernstadium ausgewählt wird.
Das Verbot der Eizellspende ist der Hauptgrund für Behandlungen im Ausland. Spanien, Tschechien und Griechenland sind die üblichen Ziele. Die Behandlung dort ist für die Patientin nicht strafbar; strafbar wäre die Durchführung in Deutschland. Die Abstammung des in Spanien geborenen Kindes wird in Deutschland anerkannt.
Das Samenspenderregister hat die frühere Rechtsunsicherheit beendet. Vorher mussten Spenderkinder ihre Herkunft mühsam über Klagen gegen Ärzte erstreiten; seit 2018 gibt es einen klaren Anspruch ab 16 Jahren, und der Spender ist gegen Unterhalts- und Erbansprüche geschützt.
Gleichgeschlechtliche Paare: die Samenspende steht Frauenpaaren offen, und das Samenspenderregistergesetz sichert dem Kind ab sechzehn Jahren die Kenntnis seiner Herkunft. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist an Bedingungen geknüpft, die Frauenpaare häufig ausschließen; mehrere Länder gleichen das durch eigene Zuschüsse aus. Leihmutterschaft ist verboten.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetze | Embryonenschutzgesetz 1990; Samenspenderregistergesetz 2017 |
|---|---|
| Verboten | Eizellspende, Embryonenspende im engeren Sinn, Leihmutterschaft |
| Samenspende | Erlaubt; Register beim BfArM, Auskunft für das Kind ab 16 Jahren |
| Kassenleistung | 50 % für drei Versuche, mit Altersgrenzen 25-40 (Frau) und 25-50 (Mann) |
| Ehe | Für die Kassenleistung grundsätzlich verlangt; Länderzuschüsse teils auch für Unverheiratete |
| Dreierregel | Es dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie übertragen werden sollen |
In der Praxis
- Überweisung in ein Kinderwunschzentrum mit Genehmigung nach dem Transplantationsgesetz und ärztlicher Berufsordnung.
- Abklärung des Paares und Erstellung eines Behandlungsplans, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
- Die Genehmigung abwarten: ohne genehmigten Behandlungsplan gibt es keine Erstattung.
- Prüfen, ob das eigene Bundesland einen Zuschuss zum Eigenanteil gewährt.
- Bei Samenspende die Erfassung im Samenspenderregister sicherstellen.
Kosten und Übernahme
Ein IVF-Zyklus kostet 3 000 bis 5 000 € einschließlich Medikamenten, eine ICSI mehr. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 50 % für drei Versuche bei verheirateten Paaren innerhalb der Altersgrenzen; viele Kassen gehen inzwischen darüber hinaus. Bund und mehrere Länder gewähren zusätzliche Zuschüsse, die den Eigenanteil deutlich senken. Privatversicherte werden nach dem Verursacherprinzip erstattet.
Aktuelle Entwicklungen
Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Kommission hat 2024 empfohlen, die Eizellspende unter strengen Voraussetzungen zuzulassen; eine Gesetzesänderung ist damit nicht beschlossen, der Druck auf das Embryonenschutzgesetz aber gewachsen.
Anlaufstellen
- Kinderwunschzentren mit entsprechender Genehmigung, bundesweit über 130
- Universitätskliniken mit reproduktionsmedizinischen Abteilungen, etwa Lübeck, Heidelberg, München, Bonn und Essen
- Deutsches IVF-Register, das jährlich anonymisierte Ergebnisdaten veröffentlicht
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, für das Samenspenderregister
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für die Länderzuschüsse
Gut zu wissen
Eine Behandlung, die vor der Genehmigung des Behandlungsplans begonnen wird, wird nicht erstattet — das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Häufige Fragen
Ist die Eizellspende in Deutschland erlaubt?
Nein. Das Embryonenschutzgesetz verbietet sie ebenso wie die Leihmutterschaft. Nur die Samenspende ist zulässig.
Wie viel zahlt die Krankenkasse?
50 % der Kosten für drei Versuche bei verheirateten Paaren innerhalb der Altersgrenzen; viele Kassen und mehrere Bundesländer zahlen zusätzlich.
Kann ein Spenderkind den Spender erfahren?
Ja, ab 16 Jahren über das Samenspenderregister beim BfArM, für Spenden seit dem 1. Juli 2018.
Was kostet ein Zyklus?
3 000 bis 5 000 € einschließlich Medikamenten, ICSI mehr.
Wie spendet man Samen?
Über eine Samenbank, mit Aufklärung, Untersuchungen, Quarantäne der Proben und Eintragung im Samenspenderregister.
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Kinderbetreuung
Seit 2013 besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr — nur gibt es die Plätze vielerorts nicht.
Nach § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ab drei Jahren besteht der Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Elternbeiträge sind Ländersache: Einige Länder haben die Kita weitgehend beitragsfrei gestellt, andere staffeln nach Einkommen und Geschwisterzahl. Das Gute-Kita-Gesetz und sein Nachfolger fördern Qualität und Beitragsentlastung.
Der Rechtsanspruch ist stark, die Umsetzung schwach. Wer keinen Platz erhält, sollte den Bedarf schriftlich beim Jugendamt anmelden, Fristen setzen und die Antwort dokumentieren — genau diese Unterlagen entscheiden im Streitfall über den Anspruch auf Schadensersatz für entgangenes Einkommen.
Die Kindertagespflege wird von Eltern regelmäßig übersehen. Eine Tagesmutter betreut wenige Kinder, oft mit Randzeiten, die keine Kita anbietet, und sie ist Teil des Rechtsanspruchs. In vielen Kommunen ist sie der schnellere Weg zum Platz.
Die Unterschiede zwischen Bundesländern sind größer als die zwischen Nachbarstaaten: Ein Umzug von einem beitragsfreien in ein beitragspflichtiges Land kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen, bei identischem Einkommen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsanspruch | Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, § 24 SGB VIII |
|---|---|
| Formen | Kita, Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege |
| Beiträge | Ländersache: teils beitragsfrei, teils nach Einkommen gestaffelt |
| Kindertagespflege | Tagesmutter oder Tagesvater mit Pflegeerlaubnis, bis zu fünf Kinder |
| Steuer | Zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einer Höchstgrenze |
| Zuständig | Jugendamt der Kommune |
In der Praxis
- Sich früh in mehreren Einrichtungen anmelden; in Großstädten oft schon während der Schwangerschaft.
- Beim Jugendamt den Bedarf schriftlich anmelden — das ist die Grundlage für den Rechtsanspruch.
- Die Kindertagespflege einbeziehen: flexiblere Zeiten und oft schneller verfügbar.
- Den Elternbeitrag des eigenen Bundeslandes und der Kommune prüfen, die Unterschiede sind erheblich.
- Die Betreuungskosten in der Steuererklärung geltend machen, sie werden häufig vergessen.
Kosten und Übernahme
Die Elternbeiträge reichen von null in beitragsfreien Ländern bis zu mehreren hundert Euro monatlich, meist nach Einkommen und Geschwisterzahl gestaffelt, zuzüglich Verpflegungsgeld. Zwei Drittel der Betreuungskosten sind bis zu einer jährlichen Höchstgrenze je Kind als Sonderausgaben absetzbar.
Aktuelle Entwicklungen
Der Fachkräftemangel ist zum eigentlichen Engpass geworden: Gruppen werden zusammengelegt, Öffnungszeiten verkürzt, und der Rechtsanspruch läuft vielerorts faktisch ins Leere.
Anlaufstellen
- Jugendamt der Kommune, für Bedarfsanmeldung und Vermittlung
- Kita-Portale der Städte, für Anmeldung und Platzvergabe
- Tagespflegebörsen und Vermittlungsstellen der Jugendämter
- Betreut.de und ähnliche Portale, für Babysitting und Kinderfrauen
- Betriebskindergärten und Belegplätze des Arbeitgebers
Gut zu wissen
Wird kein Platz zur Verfügung gestellt, ist der Rechtsanspruch einklagbar; Gerichte haben Kommunen mehrfach zum Ersatz des Verdienstausfalls verurteilt.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Rechtsanspruch?
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Was tun, wenn kein Platz angeboten wird?
Den Bedarf schriftlich beim Jugendamt anmelden, Fristen setzen, alles dokumentieren — der Anspruch ist einklagbar und Gerichte haben Verdienstausfall zugesprochen.
Ist die Kita kostenlos?
Das hängt vom Bundesland ab: teils beitragsfrei, teils nach Einkommen gestaffelt, meist zuzüglich Verpflegungsgeld.
Kann man die Kosten absetzen?
Ja, zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu einer Höchstgrenze je Kind und Jahr als Sonderausgaben.
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Patchworkfamilie
Das kleine Sorgerecht für den Ehegatten, keine Unterhaltspflicht - und erbschaftsteuerlich die gleiche Klasse wie eigene Kinder.
Der Ehegatte oder eingetragene Partner des allein sorgeberechtigten Elternteils hat das sogenannte kleine Sorgerecht: Er darf in Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden und bei Gefahr im Verzug alles Notwendige veranlassen. Eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind besteht nicht, und gesetzliches Erbrecht ebenso wenig. Erbschaftsteuerlich sind Stiefkinder dagegen den eigenen Kindern gleichgestellt, mit demselben Freibetrag.
Das sogenannte kleine Sorgerecht gibt dem Ehegatten oder eingetragenen Partner eines sorgeberechtigten Elternteils eine Mitentscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens — Schule, Arzt, Alltag —, solange die Ehe besteht und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei Gefahr im Verzug darf der Stiefelternteil alles Notwendige veranlassen. Was es nicht gibt: ein Umgangsrecht nach der Trennung, es sei denn, das Familiengericht bejaht eine sozial-familiäre Bindung.
Die wichtigsten Punkte
| Kleines Sorgerecht | Für den Ehegatten oder eingetragenen Partner des allein sorgeberechtigten Elternteils |
|---|---|
| Alltagsentscheidungen | Mitentscheidungsrecht in Angelegenheiten des täglichen Lebens |
| Gefahr im Verzug | Der Stiefelternteil darf alles Notwendige veranlassen |
| Unterhalt | Keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind |
| Gesetzliches Erbrecht | Besteht nicht; ohne Testament erbt das Stiefkind nichts |
| Erbschaftsteuer | Stiefkinder stehen in derselben Steuerklasse wie eigene Kinder |
| Stiefkindadoption | Möglich, begründet volle Verwandtschaft; Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich |
In der Praxis
- Das kleine Sorgerecht setzt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft voraus - unverheiratete Partner haben es nicht.
- Errichten Sie ein Testament: ohne Testament erbt das Stiefkind nichts.
- Der erbschaftsteuerliche Freibetrag für Stiefkinder entspricht dem für eigene Kinder - das ist ein erheblicher Vorteil.
- Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils löst Schule, Arztbesuch und Reisen unkompliziert.
Kosten und Übernahme
Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos; die Adoption verursacht Gerichts- und Notarkosten.
Aktuelle Entwicklungen
Eine Reform des Abstammungs- und Sorgerechts, die Stiefeltern und sozialen Eltern mehr Rechte geben soll, wird seit mehreren Legislaturperioden diskutiert. Bis sie in Kraft tritt, bleibt die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils das wirksamste Mittel.
Anlaufstellen
- Jugendamt, für Beratung zu Sorgerecht und Adoption.
- Familiengericht, für die Stiefkindadoption.
- Notariat, für Testament und Vorsorgevollmachten.
Gut zu wissen
Die Kombination ist ungewöhnlich: Zivilrechtlich ist das Stiefkind kein Erbe, steuerlich aber wie ein eigenes Kind behandelt. Ein Testament schlägt daher steuerlich sehr günstig aus - es muss nur errichtet werden.
Häufige Fragen
Darf ein Stiefelternteil das Kind beim Arzt anmelden?
In Alltagsangelegenheiten ja, wenn er mit dem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet ist und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Für Eingriffe von Gewicht — Operationen, Schulwechsel, Auslandsreisen mit längerer Dauer — bleibt es bei der Entscheidung der Sorgeberechtigten. Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils räumt in der Praxis alle Zweifel aus.
Muss ein Stiefelternteil Unterhalt zahlen?
Nein. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind besteht in Deutschland nicht, weder während der Ehe noch danach. Faktisch fließt Unterstützung über den gemeinsamen Haushalt, und beim Bürgergeld wird das Einkommen des Stiefelternteils in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt — das ist aber Sozialrecht, nicht Unterhaltsrecht.
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Die Erbfolge
Das BGB kennt keine Enterbung ohne Folgen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Die gesetzliche Erbfolge ordnet die Verwandten in Ordnungen: Abkömmlinge, dann Eltern und deren Abkömmlinge, dann Großeltern. Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen ein Viertel, das sich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft pauschal um ein weiteres Viertel erhöht. Wer durch Testament ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Gegenstände, sondern auf Geld: den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Berliner Testament, mit dem sich Ehegatten gegenseitig einsetzen, ist verbreitet und löst genau diesen Anspruch der Kinder aus.
Das Berliner Testament ist die häufigste Gestaltung und zugleich die häufigste Fehlerquelle. Setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, werden die Kinder im ersten Erbfall enterbt und können sofort den Pflichtteil in Geld verlangen — was den überlebenden Ehegatten zwingen kann, das Haus zu verkaufen. Eine Pflichtteilsstrafklausel mildert das, beseitigt es aber nicht.
Der nichteheliche Partner erbt nicht und hat keinen Pflichtteil. Er zahlt zudem Erbschaftsteuer nach Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20 000 €. Ohne Testament und ohne weitere Gestaltung ist er die am schlechtesten gestellte Person im deutschen Erbrecht.
Schenkungen der letzten zehn Jahre werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anteilig berücksichtigt, jährlich um ein Zehntel abschmelzend. Wer Vermögen übertragen will, sollte früh beginnen — und bei Nießbrauchsvorbehalt beginnt die Frist regelmäßig gar nicht zu laufen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | BGB, §§ 1922 ff.; Pflichtteil §§ 2303 ff. |
|---|---|
| Ehegatte | Ein Viertel neben Abkömmlingen, plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich |
| Pflichtteil | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch |
| Ausschlagung | Sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate bei Auslandsbezug |
| Register | Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer |
| Erbschaftsteuer | Freibetrag 500 000 € für Ehegatten, 400 000 € je Kind |
In der Praxis
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen; das Nachlassgericht wird über das Testamentsregister informiert.
- Das Testament eröffnen lassen; eigenhändige Testamente müssen abgeliefert werden.
- Innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob die Erbschaft ausgeschlagen wird.
- Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen, soweit Banken oder Grundbuch es verlangen.
- Erbschaftsteuererklärung abgeben und Pflichtteilsansprüche prüfen; sie verjähren in drei Jahren.
Kosten und Übernahme
Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlasswert einige hundert Euro und erspart später den Erbschein, was unter dem Strich häufig günstiger ist. Die Erbschaftsteuer greift erst oberhalb der Freibeträge; zwischen Ehegatten und Kindern bleiben viele Nachlässe steuerfrei, zwischen Geschwistern und Nichtverwandten nicht.
Aktuelle Entwicklungen
Die Diskussion über eine Reform der Erbschaftsteuer und über die Bewertung von Immobilien hält an; die zivilrechtlichen Pflichtteilsregeln sind seit der Reform von 2010 unverändert.
Anlaufstellen
- Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers
- Notarin oder Notar, für Testament, Erbvertrag und Erbschein
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
- Finanzamt, für die Erbschaftsteuererklärung
- Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht, bei Pflichtteilsstreit
Gut zu wissen
Wer die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verstreichen lässt, haftet für die Nachlassverbindlichkeiten mit dem eigenen Vermögen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Kind enterben?
Sie können es als Erben ausschließen, aber es behält den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben.
Wie viel erbt der Ehegatte?
Neben Kindern ein Viertel, im gesetzlichen Güterstand erhöht um ein weiteres Viertel — insgesamt also die Hälfte.
Wie lange kann ich ausschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, sechs Monate bei Auslandsbezug.
Erbt mein Lebensgefährte?
Nein, weder gesetzlich noch mit Pflichtteil. Ohne Testament erhält er nichts und wird steuerlich am schlechtesten behandelt.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Es löst im ersten Erbfall Pflichtteilsansprüche der Kinder aus.
Der allgemeine Artikel: Die Erbfolge · Mit einem anderen Land vergleichen
Allgemeine Quellen
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
