Das Namensrecht

Zwischen völliger Wahlfreiheit und behördlicher Genehmigung liegen Welten – und die Regeln ändern sich gerade schnell.

Illustration: Das Namensrecht Aa

Zwei Philosophien bei der Wahl des Vornamens

Die eine geht von der Freiheit der Eltern aus und greift nur ein, wenn der Name dem Kind schadet – wenn er es lächerlich macht, beleidigend ist oder das Geschlecht verschleiert. Die andere arbeitet mit einer Vorabkontrolle, teils sogar mit Namenslisten oder Genehmigungsverfahren. Die Entwicklung geht überall in Richtung Freiheit, aber das Tempo unterscheidet sich stark, und in mehreren Ländern entscheidet weiterhin die Standesbeamtin im Einzelfall.

Der Nachname des Kindes: die größte Veränderung der letzten Jahre

Die automatische Vergabe des Vaternamens ist in den letzten Jahrzehnten reihum abgeschafft worden – teils durch den Gesetzgeber, teils durch Verfassungsgerichte. An ihre Stelle treten die freie Wahl der Eltern, die Verbindung beider Namen oder eine gesetzliche Auffanglösung für den Fall der Uneinigkeit. Wichtig in der Praxis: Geschwister sollen in den meisten Systemen denselben Nachnamen tragen, sodass die erste Entscheidung die folgenden bindet.

Der Name nach der Heirat

In manchen Rechtsordnungen behalten beide Ehegatten ihren Namen und können den anderen nur zusätzlich führen; in anderen kann ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Häufig ist die Bestimmung nur bei der Eheschließung oder kurz danach möglich, später wird daraus ein Namensänderungsverfahren mit eigenen Voraussetzungen.

Namensänderung: Verwaltungsweg oder Gericht

Einige Länder behandeln die Namensänderung als bloße Erklärung, andere verlangen einen wichtigen Grund und eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, oft mit öffentlicher Bekanntmachung. Für die Angleichung von Namen an die Geschlechtsidentität bestehen in vielen Rechtsordnungen inzwischen vereinfachte Verfahren – ein Bereich, der sich besonders schnell verändert.

Abweichende Schreibweisen blockieren Anträge

Prüfen Sie, dass Geburtsurkunde, Ausweis, Schul- und Bankunterlagen exakt dieselbe Schreibweise verwenden – einschließlich Akzenten, Bindestrichen und Reihenfolge der Vornamen. Abweichungen fallen erst Jahre später auf, meist bei einem Pass- oder Erbschaftsantrag, und ihre Korrektur ist dann ein eigenes Verfahren.

Die Rechtslage Land für Land

Rechtsrahmen, Verfahren, Fristen und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land. Zu jedem der folgenden Länder gibt es eine ausführliche Seite: Rechtsgrundlagen, wichtige Fakten, Vorgehen, Kosten, Anlaufstellen und Fallstricke.

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Europäischer Rahmen

Europäische Union

Eine Richtlinie zum Namen gibt es nicht, doch die Freizügigkeit hat eine Regel hervorgebracht: Ein Staat darf nicht verlangen, dass ein Bürger zu Hause einen anderen Namen führt als den in einem anderen Mitgliedstaat eingetragenen.

Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland

Seit dem 1. Mai 2025 echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder — die größte Reform seit Jahrzehnten.

Österreich

Seit 2013 freie Wahl zwischen gemeinsamem Familiennamen, eigenen Namen oder Doppelnamen.

Schweiz

Seit 2013 behält jeder seinen Namen — und der Doppelname kehrt nach einem Parlamentsbeschluss zurück.

Luxemburg, Liechtenstein und Ostbelgien

Luxemburg

Verwaltungsverfahren beim Justizminister seit 2016, mit Veröffentlichung und Einspruchsfrist.

Liechtenstein

Namensänderung mit behördlicher Bewilligung, im Ehe- und Kindesnamensrecht nach schweizerisch-österreichischem Vorbild.

Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Vornamensänderung seit 2018 bei der Gemeinde, und seit 2014 freie Wahl des Familiennamens des Kindes.

Weitere Länder mit deutschsprachiger Bevölkerung

Italien (Südtirol)

Seit 2022 erhalten Kinder grundsätzlich beide Elternnamen – und die Ehefrau behält ohnehin immer ihren eigenen Namen.

Namibia

Namensführung und Namensänderung laufen über das Innenministerium, nach einem Registergesetz aus der Zeit vor der Unabhängigkeit.

Dieses Thema wird auch behandelt für französischsprachige Länder · englischsprachige Länder.

Zum Weiterlesen

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