Namensrecht
Seit 2013 behält jeder seinen Namen — und der Doppelname kehrt nach einem Parlamentsbeschluss zurück.
Mit der Revision von 2013 behalten die Ehegatten grundsätzlich ihren angestammten Namen; sie können auch den Namen eines der beiden zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der zuvor mögliche Allianzname wurde abgeschafft; das Parlament hat die Wiedereinführung des Doppelnamens beschlossen. Seit 2022 können transgeschlechtliche Personen Vornamen und Geschlechtseintrag durch einfache Erklärung ändern.
Seit 2013 behält in der Schweiz jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen; ein gemeinsamer Familienname kann gewählt werden. Der Doppelname war dabei abgeschafft worden und kehrt nach einem Parlamentsbeschluss zurück — eine Korrektur, die nach jahrelanger Kritik erfolgte, weil viele Paare den Doppelnamen ausdrücklich wollten. Für das Kind ist der Name bei der Eheschließung oder der Geburt zu bestimmen.
Die wichtigsten Punkte
| Nach der Heirat | Jeder behält den eigenen Namen, sofern nichts anderes erklärt wird |
|---|---|
| Doppelname | 2013 abgeschafft, vom Parlament wieder eingeführt — Stand beim Zivilstandsamt erfragen |
| Kindername | Der gemeinsame Familienname oder, bei verschiedenen Namen, einer der beiden |
| Namensänderung | Bewilligung der kantonalen Behörde bei achtenswerten Gründen |
| Transgeschlechtliche Personen | Erklärung vor der Zivilstandsbeamtin seit 1. Januar 2022 |
| Gebühren | Kantonal unterschiedlich |
| Grundsatz seit 2013 | Jeder Ehegatte behält seinen Namen, sofern nichts anderes erklärt wird |
| Allianzname | Gesellschaftlich üblich, aber kein amtlicher Name |
| Reformdebatte | Die Wiedereinführung des amtlichen Doppelnamens ist in parlamentarischer Beratung |
In der Praxis
- Namenserklärung bei der Trauung abgeben; spätere Änderungen sind bewilligungspflichtig.
- Für eine Namensänderung ein begründetes Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen.
- Nach der Änderung Ausweise, Versicherungen, Pensionskasse und Register anpassen.
- Beim Zivilstandsamt nach dem Inkrafttreten der Doppelnamenregelung fragen.
- Die Erklärung zum Namen vor der Trauung beim Zivilstandsamt abgeben.
- Bei Kindern die Wahl bewusst treffen: Sie gilt für alle weiteren Kinder.
Kosten und Übernahme
Kantonale Gebühren, für Namensänderungen meist im dreistelligen Bereich; die Erklärung für transgeschlechtliche Personen ist günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Nach der Abschaffung des Doppelnamens im Jahr 2013 hat das Parlament seine Wiedereinführung beschlossen; damit stehen Paaren wieder alle Varianten offen — eigener Name, gemeinsamer Name oder Doppelname.
Anlaufstellen
- Zivilstandsämter der Kantone.
- Kantonale Behörden für Namensänderungen.
- Beratungsstellen für trans Personen.
- Zivilstandsämter der Wohngemeinden.
Gut zu wissen
Vor einem Antrag lohnt der Anruf beim Zivilstandsamt: Beim Doppelnamen kommt es auf das genaue Inkrafttreten und den betroffenen Personenkreis an. Der Allianzname – beide Namen mit Bindestrich im Alltag – steht in keinem amtlichen Dokument. Für Pass und Ausweis zählt allein der amtliche Name.
Häufige Fragen
Kann man in der Schweiz wieder einen Doppelnamen führen?
Das Parlament hat die Wiedereinführung beschlossen; damit können Ehegatten ihren eigenen Namen mit dem des Partners verbinden und ihn auch an die Kinder weitergeben. Prüfen Sie beim Zivilstandsamt, ab wann und in welcher Form die Regelung in Ihrem Fall gilt.
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Adoption
Die Adoption ist in den Art. 264 ff. ZGB und in der Adoptionsverordnung geregelt. Sie ist stets eine Volladoption. Die Revision vom 1. Januar 2018 hat die Altersgrenzen gesenkt, die Stiefkindadoption für faktische und gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und den Zugang zu den Herkunftsdaten erweitert. Seit dem 1. Juli 2022 steht die gemeinschaftliche Adoption allen Ehepaaren offen. Das Kind muss vor dem Entscheid mindestens ein Jahr bei den Adoptierenden gelebt haben.
Die Schweiz hat öffentlich anerkannt, dass in ihrem System jahrzehntelang gefälschte Unterlagen akzeptiert wurden. Kantone beteiligen sich heute an den Kosten der Herkunftssuche, und die Fachstellen bieten dafür eigene Dienste an.
Die kantonale Zersplitterung überrascht Bewerberinnen und Bewerber: Behörde, Umfang der Abklärung, Dauer und Gebühren unterscheiden sich, obwohl das Gesetz eidgenössisch ist. Ein Umzug während des Verfahrens führt oft zu einer teilweisen Wiederholung der Abklärung.
Weil die Schweiz keine schwache Adoption kennt, fehlt für ältere Kinder und für innerfamiliäre Konstellationen eine Zwischenform. Das Recht verweist dann auf Beistandschaft oder faktische Obhut — einer der am häufigsten kritisierten Punkte.
Gleichgeschlechtliche Paare: seit dem Inkrafttreten der Ehe für alle am 1. Juli 2022 ist die gemeinsame Adoption verheirateten Paaren möglich; die Stiefkindadoption bestand bereits seit 2018.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | Art. 264 ff. ZGB; Adoptionsverordnung |
|---|---|
| Form | Ausschließlich Volladoption |
| Mindestalter | 28 Jahre; Altersunterschied mindestens 16, höchstens 45 Jahre |
| Dauer der Gemeinschaft | Drei Jahre Ehe oder Zusammenleben |
| Pflegejahr | Mindestens ein Jahr Pflegeverhältnis vor dem Entscheid |
| Haager Übereinkommen | Vertragsstaat seit 2003 |
In der Praxis
- Die kantonale Adoptionsbehörde kontaktieren; die Zuständigkeit ist kantonal geregelt.
- Die Pflegekinderbewilligung zur Aufnahme mit dem Ziel der Adoption einholen.
- Für eine Auslandsadoption eine zugelassene Vermittlungsstelle beiziehen; das Dossier läuft über die Zentrale Behörde des Bundes.
- Das Pflegejahr absolvieren, begleitet von der kantonalen Behörde.
- Das Adoptionsgesuch stellen; die kantonale Behörde entscheidet.
Kosten und Übernahme
Die Bewilligung kostet einige hundert Franken. Eine Auslandsadoption kostet 20 000 bis 40 000 CHF. Seit dem 1. Januar 2023 besteht ein bundesrechtlicher Adoptionsurlaub von zwei Wochen für die Aufnahme eines Kindes unter vier Jahren, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung.
Aktuelle Entwicklungen
Der Bericht des Bundesrats von 2020 zu den illegalen Adoptionen aus Sri Lanka und die anschließenden Abklärungen zu weiteren Herkunftsländern haben die Debatte über ein generelles Moratorium für Auslandsadoptionen eröffnet.
Anlaufstellen
- Kantonale Adoptionsbehörde, je nach Kanton bei der Justiz- oder Sozialdirektion
- Zentrale Behörde des Bundes für Adoption beim Bundesamt für Justiz
- Zugelassene Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen
- Schweizerische Fachstelle für Adoption und Stiftung Schweizerischer Sozialdienst
- Zivilstandsamt für die Beurkundung
Gut zu wissen
Ohne vorgängige Pflegekinderbewilligung wird eine im Ausland ausgesprochene Adoption in der Schweiz nicht anerkannt.
Häufige Fragen
Müssen wir verheiratet sein, um in der Schweiz zu adoptieren?
Für die gemeinschaftliche Adoption ja, seit drei Jahren verheiratet. Für die Stiefkindadoption genügt seit 2018 ein dreijähriger gemeinsamer Haushalt.
Wie groß darf der Altersunterschied sein?
Mindestens 16 und höchstens 45 Jahre; Ausnahmen sind im Interesse des Kindes möglich.
Was ist das Pflegejahr?
Das Kind muss vor dem Adoptionsentscheid mindestens ein Jahr bei den Adoptierenden gelebt haben, begleitet von der kantonalen Behörde.
Wann darf ein adoptiertes Kind seine Herkunft erfahren?
Nicht identifizierende Angaben jederzeit, die vollständige Identität der leiblichen Eltern ab Volljährigkeit — auch gegen deren Willen.
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Kinderwunschbehandlung
Das Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 1998 erlaubt die Fortpflanzungsmedizin nur bei Paaren, zu denen ein Kindesverhältnis begründet werden kann und die das Kind bis zur Volljährigkeit aufziehen können. Die Samenspende ist ausschließlich verheirateten Paaren zugänglich und nicht anonym: Das Kind kann mit 18 Jahren beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen Auskunft über den Spender verlangen. Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind verboten. Die Präimplantationsdiagnostik ist seit dem 1. September 2017 zulässig.
Die Asymmetrie zwischen erlaubter Samenspende und verbotener Eizellspende wird zunehmend als schwer begründbar kritisiert. Sie führt dazu, dass Patientinnen mit vorzeitiger Ovarialinsuffizienz das Land verlassen müssen, während Männer mit Azoospermie im Inland behandelt werden können.
Dass die Grundversicherung die IVF nicht bezahlt, ist in Westeuropa eine Ausnahme. Damit entscheidet das Einkommen und nicht die Indikation darüber, wie viele Versuche ein Paar unternehmen kann.
Die Nichtanonymität der Samenspende besteht seit Inkrafttreten des Gesetzes. Die Schweiz hat damit zwanzig Jahre vor anderen Ländern Erfahrungen gesammelt, und diese zeigen: Die Spenderzahlen brachen nicht dauerhaft ein, das Profil der Spender veränderte sich.
Gleichgeschlechtliche Paare: die Samenspende steht verheirateten Frauenpaaren seit dem 1. Juli 2022 offen, und die zweite Mutter wird ab Geburt eingetragen. Eizellspende und Leihmutterschaft bleiben für alle verboten.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 1998 |
|---|---|
| Samenspende | Nur für verheiratete Paare; nicht anonym, Auskunft ab 18 Jahren |
| Verboten | Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft |
| Grundversicherung | Keine Übernahme der IVF; Inseminationen bis zu drei Zyklen |
| PID | Seit 1. September 2017 zulässig |
| Register | Spenderregister beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen |
In der Praxis
- Ein kantonal bewilligtes Kinderwunschzentrum aufsuchen.
- Abklärung des Paares und schriftliche Aufklärung mit anschließender Bedenkfrist.
- Bei Samenspende die Voraussetzung der Ehe prüfen und die Spenderdaten erfassen lassen.
- Die Finanzierung klären, da die Grundversicherung die IVF nicht übernimmt.
- Bei Bedarf eine Zusatzversicherung prüfen, die Leistungen jedoch meist ausschliesst.
Kosten und Übernahme
Ein IVF-Zyklus kostet 6 000 bis 10 000 CHF einschließlich Medikamenten und ist vollständig selbst zu tragen. Inseminationen und ein Teil der Abklärungen werden von der Grundversicherung übernommen. Die Konservierung von Keimzellen kostet einige hundert Franken pro Jahr.
Aktuelle Entwicklungen
Vorstösse zur Zulassung der Eizellspende und zur Öffnung der Samenspende für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare werden im Parlament regelmässig behandelt; seit der Öffnung der Ehe 2022 hat der Druck zugenommen.
Anlaufstellen
- Kantonal bewilligte Kinderwunschzentren, rund dreissig in der Schweiz
- Universitätsspitäler Genf, Lausanne, Bern, Zürich und Basel
- Bundesamt für Gesundheit, für den rechtlichen Rahmen und die Statistik
- Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, für das Spenderregister
- Zentren in Spanien, Tschechien und Griechenland, für die im Inland verbotene Eizellspende
Gut zu wissen
Die Behandlung im Ausland ist für die Patientin nicht strafbar, doch das Kindesverhältnis zur Mutter, die das Kind gebiert, ist in der Schweiz stets gegeben — anders als bei der Leihmutterschaft, die erhebliche Anerkennungsprobleme aufwirft.
Häufige Fragen
Ist die Eizellspende in der Schweiz erlaubt?
Nein. Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind verboten; nur die Samenspende ist zulässig.
Wer darf eine Samenspende nutzen?
Nur verheiratete Paare.
Zahlt die Grundversicherung die IVF?
Nein. Übernommen werden Inseminationen und ein Teil der Abklärungen.
Was kostet ein Zyklus?
6 000 bis 10 000 CHF einschliesslich Medikamenten, vollständig selbst zu tragen.
Kann ein Spenderkind den Spender erfahren?
Ja, ab 18 Jahren über das Register beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen.
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Kinderbetreuung
Die Schweiz hat die teuerste Kinderbetreuung Europas: Subventionen sind Gemeindesache, und der Eigenanteil übersteigt oft ein Drittel des Zweiteinkommens.
Es gibt kein Bundessystem der familienergänzenden Kinderbetreuung. Kantone und vor allem Gemeinden subventionieren Kitas nach eigenen Regeln; der Tarif hängt von Einkommen, Vermögen und Wohnort ab. Die Tagesfamilien, betreut von Vereinen, bieten die flexibelste und meist günstigste Lösung. Die Betreuungskosten sind steuerlich abzugsfähig, die Höchstbeträge wurden auf Bundesebene angehoben. Der Kindergarten ist in den meisten Kantonen ab vier Jahren obligatorisch.
Die wichtigste Rechnung betrifft das Pensum des zweiten Elternteils. Wegen Betreuungskosten, Steuerprogression und Nebenkosten kann der zusätzliche Nettoverdienst beim Schritt von 60 auf 100 Prozent gegen null gehen. Diese Rechnung vor der Geburt anzustellen, verhindert eine erzwungene Entscheidung.
Die Unterschiede zwischen Nachbargemeinden überraschen Zugezogene: Zwei Familien mit gleichem Einkommen zahlen je nach Strasse das Doppelte, weil subventioniert wird die Gemeinde und nicht der Kanton.
Der obligatorische Kindergarten ab vier Jahren löst das Problem nicht: Die Blockzeiten sind unterbrochen, die Mittagspause lang, und es braucht meist eine kostenpflichtige schulergänzende Betreuung.
Die wichtigsten Punkte
| Organisation | Kantonal und vor allem kommunal; kein Bundessystem |
|---|---|
| Tarif | Nach Einkommen, Vermögen und Wohnsitzgemeinde |
| Tagesfamilien | Betreuung durch Tagesmütter, koordiniert von Vereinen |
| Steuer | Abzug der Betreuungskosten, Höchstbetrag auf Bundesebene erhöht |
| Kindergarten | In den meisten Kantonen ab vier Jahren obligatorisch |
| Kosten | Im europäischen Vergleich die höchsten |
In der Praxis
- Sehr früh anmelden; in den Städten werden Wartelisten in Jahren gemessen.
- Die Subventionspraxis der eigenen Gemeinde prüfen, sie entscheidet über den Endpreis.
- Kita und Tagesfamilie vergleichen; Letztere ist oft günstiger und flexibler.
- Das Angebot des Arbeitgebers prüfen, viele Unternehmen reservieren Plätze.
- Den Steuerabzug geltend machen, er erfolgt nicht automatisch.
Kosten und Übernahme
Ein Vollzeitplatz kostet vor Subvention 2 000 bis 3 000 CHF im Monat. Nach kommunaler Subvention liegt der Eigenanteil einer Mittelstandsfamilie häufig zwischen 800 und 1 800 CHF monatlich. Tagesfamilien sind in der Regel günstiger.
Aktuelle Entwicklungen
Im Parlament wird seit mehreren Jahren über Bundesbeiträge zur Senkung der Elterntarife diskutiert, im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel: Die Betreuungskosten gelten als eine der Hauptbremsen der Müttererwerbstätigkeit.
Anlaufstellen
- Fachstelle Kinderbetreuung der Wohngemeinde
- Tagesfamilienvereine des Kantons
- Betriebskitas und vom Arbeitgeber reservierte Plätze
- Kantonale Steuerverwaltung, für die Abzüge
- Pro Familia Schweiz und Elternorganisationen
Gut zu wissen
Ein Umzug in die Nachbargemeinde kann den Tarif bei gleichem Einkommen verdoppeln: vor der Wohnungssuche prüfen.
Häufige Fragen
Warum ist die Kita in der Schweiz so teuer?
Weil es keine Bundesfinanzierung gibt: Subventioniert wird kommunal und oft begrenzt, bei hohen Personalkosten.
Was ist eine Tagesfamilie?
Eine Tagesmutter, die von einem Verein begleitet wird und wenige Kinder bei sich betreut — meist die flexibelste und günstigste Lösung.
Sind die Kosten abzugsfähig?
Ja, auf Bundes- und Kantonsebene, bis zu Höchstbeträgen, die in den letzten Jahren angehoben wurden.
Wie früh muss man sich anmelden?
In den Städten oft während der Schwangerschaft; Wartelisten über ein Jahr sind normal.
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Patchworkfamilie
Eine gesetzliche Beistandspflicht, und die Stiefkindadoption seit 2018 auch für unverheiratete Paare.
Das Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen in der elterlichen Sorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit dem 1. Januar 2018 steht die Adoption des Kindes des Partners auch eingetragenen Partnerschaften und faktischen Lebensgemeinschaften offen. Ohne Adoption besteht kein gesetzliches Erbrecht; die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt.
Das Schweizer Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen bei der Ausübung der elterlichen Sorge über dessen Kinder beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit 2018 steht die Stiefkindadoption auch Paaren offen, die in eingetragener Partnerschaft oder in faktischer Lebensgemeinschaft leben — vorausgesetzt, sie führen seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt.
Die wichtigsten Punkte
| Beistandspflicht | Im Zivilgesetzbuch verankert |
|---|---|
| Vertretung | Zulässig, wenn die Umstände es erfordern |
| Stiefkindadoption | Seit 2018 auch für eingetragene Partnerschaften und Konkubinate |
| Elterliche Sorge | Bleibt bei den Eltern |
| Erbrecht | Kein gesetzliches Erbrecht ohne Adoption |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; manche Kantone stellen Stiefkinder eigenen Kindern gleich |
| Unterhalt | Keine gesetzliche Pflicht nach einer Trennung |
In der Praxis
- Prüfen Sie das Steuerrecht Ihres Kantons: die Belastung für Stiefkinder unterscheidet sich erheblich.
- Die Adoption setzt eine Mindestdauer des Zusammenlebens voraus; erkundigen Sie sich bei der kantonalen Behörde.
- Ein Testament ist ohne Adoption unverzichtbar.
Kosten und Übernahme
Behördliche Beratung ist kostenlos; Adoption und Testament verursachen Kosten.
Aktuelle Entwicklungen
Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht die Stiefkindadoption allen verheirateten Paaren offen. Die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer auf Zuwendungen an Stiefkinder bleiben erheblich und sollten vor einer Nachlassplanung geprüft werden.
Anlaufstellen
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
- Kantonale Adoptionsbehörde.
- Notariat, für Testament und Erbvertrag.
Gut zu wissen
Weil die Erbschaftssteuer kantonal ist, kann dieselbe Zuwendung an ein Stiefkind in einem Kanton steuerfrei und im Nachbarkanton hoch belastet sein. Das gehört zu jeder Planung dazu.
Häufige Fragen
Wer kann in der Schweiz ein Stiefkind adoptieren?
Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie faktische Lebensgemeinschaften, wenn der gemeinsame Haushalt seit mindestens drei Jahren besteht. Das Kind muss angehört werden, und der andere leibliche Elternteil muss grundsätzlich zustimmen. Entschieden wird im Kanton, nach einer Abklärung durch die zuständige Behörde.
Was gilt ohne Adoption?
Die gesetzliche Beistandspflicht — Vertretung in Alltagsfragen, wenn es die Umstände erfordern —, aber keine elterliche Sorge, keine Unterhaltspflicht und kein Erbrecht. Für Letzteres braucht es eine Verfügung von Todes wegen; beachten Sie, dass Stiefkinder in den meisten Kantonen steuerlich ungünstiger behandelt werden als eigene.
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Die Erbfolge
Das revidierte Erbrecht gilt seit dem 1. Januar 2023: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde auf die Hälfte gesenkt, der Elternpflichtteil abgeschafft.
Das ZGB ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Parentelen. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält neben Nachkommen die Hälfte. Seit der Revision vom 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils statt drei Vierteln, und der Pflichtteil der Eltern ist entfallen. Die frei verfügbare Quote ist damit deutlich größer, was insbesondere die Begünstigung eines Konkubinatspartners oder die Übergabe eines Unternehmens erleichtert.
Die Erhöhung der verfügbaren Quote seit 2023 reagiert unmittelbar auf veränderte Familienformen: Sie erlaubt es, einen langjährigen Konkubinatspartner, ein Stiefkind oder eine pflegende Person zu begünstigen. Vor 2023 verfasste Testamente sollten überprüft werden, weil sie mit den alten Bruchteilen rechnen.
Der Konkubinatspartner hat kein gesetzliches Erbrecht und wird steuerlich am schlechtesten behandelt. Eine ernsthafte Planung kombiniert Testament, Begünstigungsklausel einer Versicherung und gelegentlich die Wahl des Wohnkantons.
Der Erbvertrag ist in der Schweiz das stärkste Instrument: Anders als ein Testament bindet er auch den Erblasser und eignet sich deshalb für Unternehmensübergaben und Patchworkkonstellationen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | ZGB, Art. 457 ff.; Revision in Kraft seit 1. Januar 2023 |
|---|---|
| Ehegatte | Hälfte neben Nachkommen; Pflichtteil die Hälfte davon |
| Pflichtteil Nachkommen | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zuvor drei Viertel |
| Elternpflichtteil | Seit 2023 abgeschafft |
| Ausschlagung | Drei Monate ab Kenntnis |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; Ehegatten überall, Nachkommen meist befreit |
In der Praxis
- Den Todesfall der Wohngemeinde melden; die Erbschaftsbehörde des Kantons wird tätig.
- Testament einreichen; abgelieferte Verfügungen sind im Testamentenregister verzeichnet.
- Innerhalb von drei Monaten entscheiden: annehmen, öffentliches Inventar verlangen oder ausschlagen.
- Erbenschein beantragen, um über Konten und Grundstücke verfügen zu können.
- Steuerinventar und Erbschaftssteuererklärung beim Kanton einreichen.
Kosten und Übernahme
Erbenschein und notarielle Urkunden kosten je nach Kanton einige hundert bis einige tausend Franken. Die Erbschaftssteuer ist kantonal: Ehegatten sind überall befreit, Nachkommen in den meisten Kantonen; Zuwendungen an Konkubinatspartner oder Dritte werden dagegen hoch besteuert, in einzelnen Kantonen über 40 Prozent.
Aktuelle Entwicklungen
Eine zweite Revisionsetappe zur Unternehmensnachfolge ist im parlamentarischen Verfahren; sie soll die Zerschlagung von Familienunternehmen unter Erben verhindern.
Anlaufstellen
- Erbschaftsbehörde oder Friedensrichteramt des Kantons
- Notariat, für Erbvertrag und öffentliche letztwillige Verfügung
- Zentrales Testamentenregister des Schweizerischen Notarenverbandes
- Kantonale Steuerverwaltung
- Banken, für Sperrung und Freigabe der Vermögenswerte
Gut zu wissen
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur drei Monate; wer sich in die Angelegenheiten des Erblassers einmischt, gilt als Annehmender.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil seit 2023?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für Nachkommen; der Elternpflichtteil ist entfallen.
Erbt mein Konkubinatspartner?
Nein. Er hat kein gesetzliches Erbrecht und muss testamentarisch oder durch Erbvertrag eingesetzt werden.
Wie lange kann ich ausschlagen?
Drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls.
Muss ich ein altes Testament überprüfen?
Ja. Die Pflichtteilsquoten haben sich 2023 geändert, sodass Klauseln in Bruchteilen anders wirken als beabsichtigt.
Der allgemeine Artikel: Die Erbfolge · Mit einem anderen Land vergleichen
