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Das Land in Kürze
Die Schweiz, 9 Millionen Einwohner, wendet ein Zivilgesetzbuch in vier Sprachen an: Ehe für alle seit dem 1. Juli 2022, eingetragene Partnerschaft seither für neue Paare geschlossen, Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Güterstand, gemeinsame elterliche Sorge als Regel seit 2014, Scheidung auf gemeinsames Begehren oder nach zwei Jahren Trennung. Die Kantone führen Gerichte, Zivilstandsämter und Kindesschutzbehörden.
Der Schwangerschaftsabbruch ist seit 2002 in den ersten zwölf Wochen straflos und wird von der Krankenkasse bezahlt, Verhütung zahlt die Versicherte selbst, und das revidierte Datenschutzgesetz gilt seit September 2023. Die Seiten unten behandeln die Deutschschweiz; die Romandie findet sich in der französischen, das Tessin in der italienischen Fassung der Website.
Gesundheit
Ratgeber
- Das Namensrecht
- Das Recht am eigenen Bild
- Das Urheberrecht
- Der Datenschutz
- Der Liebesbetrug
- Der Onlinekauf
- Die Adoption
- Die Eheschließung
- Die Erbfolge
- Die Grundrechte
- Die Kinderbetreuung
- Die Patchworkfamilie
- Die Privatsphäre
- Die Scheidung
- Die gleichgeschlechtliche Ehe
- Die kirchliche Trauung
- Güterstand und Erbrecht
- Hochzeitsbräuche und Zeremonien
- Häusliche Gewalt
- Identitätsdiebstahl
- Internationale Partnersuche
- Meinungsfreiheit und Hass im Netz
- Partnerschaft und Zusammenleben
- Schöne Zähne
- Sexualstraftaten im Ausland
- Wenn das Kind die erste Beziehung hat
Sexualität
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