Eheschließung
Die Artikel 90 ff. ZGB regeln die Eheschließung. Die „Ehe für alle“ wurde am 26. September 2021 mit 64 Prozent der Stimmen angenommen und trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Seither können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.
Die Schweiz kennt keine Ausnahme vom Mindestalter achtzehn — anders als Österreich. Dem Eheschluss geht ein Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt voraus, in dem Identität, Zivilstand und Ehefähigkeit geprüft werden. Eine schweizerische Besonderheit: Das Zivilstandsamt muss die Migrationsbehörden informieren, wenn sich eine verlobte Person unrechtmäßig im Land aufhält.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre, ohne Ausnahme |
|---|---|
| Mehrehe | Verboten; die Doppelehe ist strafbar, und ausländische Mehrehen werden nicht anerkannt. |
| Ehe für alle | Seit 1. Juli 2022, mit Zugang zur Samenspende für Frauenpaare |
| Vorbereitungsverfahren | Beim Zivilstandsamt; die Trauung muss innerhalb von drei Monaten danach erfolgen |
| Trauzeugen | Zwei volljährige Personen |
| Religiöse Trauung | Erst nach der Ziviltrauung zulässig |
| Name | Seit 2013 behält jeder den eigenen Namen; das Parlament hat den Doppelnamen wieder eingeführt |
| Zwangsehe | Ungültig; der Schutz wurde 2024 verschärft |
| Dauer des Vorbereitungsverfahrens | In der Regel mehrere Wochen, je nach Zivilstandsamt |
| Gültigkeit | Die Trauungsbewilligung ist befristet |
| Ausländische Verlobte | Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts erforderlich |
| Ort | Trauung im Trauungslokal des Zivilstandsamts, teils auch an bewilligten Orten |
In der Praxis
- Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes einreichen.
- Für ausländische Verlobte Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts beibringen.
- Ehevertrag öffentlich beurkunden lassen, wenn vom ordentlichen Güterstand abgewichen werden soll.
- Nach der Trauung Vorsorgeeinrichtung und Versicherungen informieren.
- Das Vorbereitungsverfahren mindestens drei Monate vor dem Wunschtermin einleiten.
- Bei ausländischen Dokumenten frühzeitig Übersetzungen und Beglaubigungen besorgen.
Kosten und Übernahme
Die Gebühren sind schweizweit einheitlich (Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen): Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten mit Familienausweis und Eheurkunde rund dreihundert bis vierhundert Franken, am Samstag und für Trauungen ausserhalb der Amtsräume mehr.
Was die kirchliche Trauung danach kostet — für Mitglieder meist nichts, ohne Mitgliedschaft bis 3000 Franken — und die Gebühren des Zivilstandsamts im Einzelnen: Kirchliche Trauung in der Schweiz: Kosten und Fristen.
Aktuelle Entwicklungen
Seit der Einführung der Ehe für alle im Juli 2022 gelten die Verfahren für alle Paare gleichermaßen; die Prüfung des rechtmäßigen Aufenthalts im Vorbereitungsverfahren bleibt bestehen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt des Wohnsitzkreises.
- Notariate bzw. Urkundspersonen für Eheverträge.
- Kantonale Migrationsämter für ausländische Verlobte.
- Zivilstandsämter der Wohngemeinden.
Gut zu wissen
In der Schweiz darf die kirchliche Trauung erst nach der zivilen stattfinden — anders als in Deutschland und Österreich, wo die Reihenfolge frei ist. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung teilt nur, was während der Ehe erworben wurde. Eingebrachtes Vermögen und Erbschaften bleiben Eigengut – dokumentieren Sie beides bei der Heirat.
Häufige Fragen
Muss man für eine Heirat in der Schweiz dort wohnen?
Nein, aber das Vorbereitungsverfahren läuft über das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Personen; wohnt keine in der Schweiz, über das Amt am gewählten Trauort. Für Drittstaatsangehörige wird der rechtmäßige Aufenthalt geprüft.
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Partnerschaft und Zusammenleben
Mit Inkrafttreten der „Ehe für alle“ am 1. Juli 2022 wurde das Partnerschaftsgesetz für neue Eintragungen geschlossen. Bestehende Partnerschaften laufen weiter oder können durch einfache gemeinsame Erklärung in eine Ehe umgewandelt werden. Das Konkubinat kennt das ZGB nicht.
Seit Juli 2022 werden keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet; bestehende bleiben und können in eine Ehe umgewandelt werden. Das Konkubinat ist im Bundesrecht nicht geregelt — einzelne Kantone kennen Ansätze, aber es gibt kein Erbrecht, keinen Unterhalt und keine Sozialversicherungsrechte. Bei der beruflichen Vorsorge hängt viel vom Reglement der Pensionskasse ab: Manche sehen Leistungen für Lebenspartner vor, andere nicht.
Die wichtigsten Punkte
| Neue Partnerschaften | Seit 1. Juli 2022 nicht mehr möglich |
|---|---|
| Umwandlung | Durch gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt |
| Konkubinat | Keine gesetzliche Regelung, keine Unterhaltspflicht, kein Erbrecht |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; für Konkubinatspartner teils über 40 Prozent |
| AHV und zweite Säule | Keine Witwen- oder Witwerrente; Pensionskassen verlangen eine ausdrückliche Begünstigung |
| Wohnung | Kein gesetzlicher Schutz der gemeinsamen Wohnung |
| Erbrechtsrevision 2023 | Größere frei verfügbare Quote erlaubt bessere Absicherung des Partners |
| Keine neuen Partnerschaften | Seit der Öffnung der Ehe 2022 können keine neuen eingetragenen Partnerschaften begründet werden |
| Erbrechtsrevision | Seit 2023 ist der frei verfügbare Teil größer, was Zuwendungen an Partner erleichtert |
| Konkubinatsvertrag | Empfohlen, insbesondere bei gemeinsamem Wohneigentum |
In der Praxis
- Konkubinatsvertrag abschließen: Beiträge, Eigentum, Wohnung, Trennungsfolgen.
- Testament errichten und die seit 2023 größere frei verfügbare Quote nutzen.
- Partner bei der Pensionskasse als begünstigte Person melden, sofern das Reglement dies vorsieht.
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.
- Den größeren frei verfügbaren Teil seit 2023 nutzen und das Testament entsprechend anpassen.
- Bei gemeinsamem Wohneigentum die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch genau festhalten.
Kosten und Übernahme
Ein Konkubinatsvertrag beim Notar kostet je nach Umfang einige hundert Franken. Testament, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung kommen hinzu und sind teilweise handschriftlich und kostenlos möglich.
Aktuelle Entwicklungen
Nach der Einführung der Ehe für alle ist die eingetragene Partnerschaft ein Auslaufmodell; die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Konkubinats bleibt politisch offen.
Anlaufstellen
- Notariate bzw. kantonale Urkundspersonen.
- Pensionskasse des Arbeitgebers für die Begünstigung.
- Kantonale Rechtsauskunftsstellen.
- Notariate der Kantone.
Gut zu wissen
In der Schweiz ist das Fehlen eines Testaments für Konkubinatspaare besonders teuer: Der überlebende Partner steht ohne Wohnung und ohne Rente da und zahlt auf das Wenige, das er erhält, oft den höchsten Erbschaftssteuersatz. Die Erbschaftssteuer für nicht verwandte Personen ist in vielen Kantonen sehr hoch. Prüfen Sie die Belastung, bevor Sie den Partner testamentarisch begünstigen.
Häufige Fragen
Bekommt der Konkubinatspartner eine Rente aus der Pensionskasse?
Nur, wenn das Reglement der Kasse es vorsieht — und dann meist nur, wenn Sie die Person vorab schriftlich als begünstigt gemeldet haben. Prüfen Sie das Reglement und reichen Sie die Meldung ein; ohne sie geht die Leistung verloren, selbst nach zwanzig Jahren Zusammenleben.
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Gleichgeschlechtliche Ehe
Ehe für alle seit Juli 2022, nach einer Volksabstimmung mit 64,1 Prozent Zustimmung.
Die Ehe steht seit dem 1. Juli 2022 allen Paaren offen, nachdem die Vorlage am 26. September 2021 mit 64,1 Prozent angenommen worden war. Seither haben verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende in der Schweiz, und beide Mütter werden von Geburt an eingetragen. Neue eingetragene Partnerschaften werden nicht mehr begründet; bestehende können umgewandelt werden.
Die Schweiz hat als eines der wenigen Länder die Ehe an der Urne geöffnet, und das Ergebnis war in allen Kantonen bis auf einen deutlich. Der Preis war eine lange, persönliche Kampagne; der Gewinn eine Legitimität, die ein Referendum gegen die Vorlage von vornherein aussichtslos macht.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Geöffnet seit dem 1. Juli 2022 |
|---|---|
| Volksabstimmung | 26. September 2021, Zustimmung von 64,1 Prozent |
| Eingetragene Partnerschaft | Keine neuen mehr; Umwandlung möglich |
| Adoption | Gemeinsam seit der Öffnung; Stiefkindadoption seit 2018 |
| Samenspende | Für verheiratete Frauenpaare in der Schweiz zugänglich |
| Abstammung | Beide Mütter von Geburt an, bei geregelter Samenspende |
| Leihmutterschaft | Verboten; Elternschaft aus dem Ausland wird zurückhaltend anerkannt |
In der Praxis
- Die Umwandlung einer Partnerschaft erfolgt beim Zivilstandsamt gegen eine geringe Gebühr.
- Nur die geregelte Samenspende in der Schweiz begründet die automatische Mutterschaft.
- Nicht verheiratete Paare bleiben ohne Status: Testament und Vorsorgeauftrag sind unerlässlich.
Kosten und Übernahme
Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten je nach Kanton dreihundert bis sechshundert Franken. Die Samenspende wird von der Grundversicherung nicht übernommen.
Aktuelle Entwicklungen
Seit Juli 2022 haben verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende, und beide Mütter werden von Geburt an im Zivilstandsregister eingetragen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt des Wohnorts, für Vorbereitungsverfahren und Umwandlung.
- Zugelassene Zentren für Fortpflanzungsmedizin.
- Rechtsberatungsstellen der Dachverbände, bei Diskriminierung.
Gut zu wissen
Eine Samenspende ausserhalb des geregelten Rahmens — privat oder im Ausland — führt nicht zur automatischen Mutterschaft; die zweite Mutter muss dann adoptieren.
Häufige Fragen
Muss eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden?
Nein, sie bleibt gültig. Die Umwandlung erfolgt durch einfache Erklärung beim Zivilstandsamt und bringt Vorteile bei Abstammung und erleichterter Einbürgerung. Das Datum der Partnerschaft bleibt grundsätzlich erhalten.
Wer ist rechtlich Mutter?
Bei einer in der Schweiz durchgeführten geregelten Samenspende beide Ehefrauen, von Geburt an. Bei einer privaten Spende oder einer Behandlung im Ausland ausserhalb des Rahmens nur die Gebärende; die andere muss das Kind adoptieren.
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Hochzeitsbräuche und Zeremonien
Das Spalier mit Band, der Hochzeitsbaum und ein Polterabend ohne Glas.
Der augenfälligste Brauch ist das Spalier vor der Kirche: Verein, Betrieb oder Nachbarschaft spannen ein Band, das das Paar gemeinsam durchschneiden muss — häufig gefolgt von einer Aufgabe, die beide zusammen lösen. Verbreitet ist auch der Hochzeitsbaum, der vor dem Haus aufgestellt oder geschmückt wird.
Schweizer Hochzeitsbräuche sind regional und sprachlich geteilt: In der Deutschschweiz dominieren Spalier, Hochzeitsbaum und Polterabend, in der Romandie französisch geprägte Formen, im Tessin italienische. Gemeinsam ist die Zurückhaltung im Umfang — grosse Feiern mit dreihundert Gästen sind selten. Die Ziviltrauung im Standesamt ist oft klein und findet Tage oder Wochen vor dem Fest statt.
Die wichtigsten Punkte
| Zivilstandsamt zuerst | Die zivile Trauung geht jeder kirchlichen zwingend voraus |
|---|---|
| Polterabend | Am Vorabend, mit Porzellan |
| Spalier mit Band | Das Paar schneidet das Band gemeinsam durch |
| Gemeinsame Aufgabe | Baumstammsägen oder Herz aussschneiden, je nach Region |
| Hochzeitsbaum | Vor dem Haus aufgestellt oder geschmückt |
| Sprachregionen | Deutschschweizer und Westschweizer Bräuche unterscheiden sich deutlich |
| Apéro | Oft für einen weiteren Kreis als das Essen |
In der Praxis
- Das Spalier wird vom Umfeld organisiert, nicht vom Paar — rechnen Sie damit.
- Beim Poltern gilt: Porzellan ja, Glas nie.
- Die zivile Trauung muss vor jeder kirchlichen stattfinden, ohne Ausnahme.
- Zwischen Romandie und Deutschschweiz sind die Abläufe verschieden: fragen Sie nach.
Was es kostet
Eine Hochzeit in der Schweiz kostet üblicherweise zwischen zwanzigtausend und fünfzigtausend Franken; Location und Verpflegung machen den größten Teil aus. Die Ziviltrauung selbst kostet je nach Kanton einige hundert Franken.
Aktuelle Entwicklungen
Kleinere Feiern mit weniger Gästen und ein Trend zu Trauungen ausserhalb des Standesamts — in Berghütten, Weingütern oder am See — prägen die Entwicklung; mehrere Kantone haben die Zahl zugelassener Trauorte erweitert.
Häufige Fragen
Warum zerschlägt man beim Polterabend kein Glas?
Weil Glas nach der Überlieferung Unglück bringt; zerschlagen wird Porzellan und Steingut. Das Paar kehrt die Scherben gemeinsam auf — das Bild steht für die erste gemeinsame Arbeit. In der Romandie ist der Brauch weniger verbreitet.
Was hat es mit dem Hochzeitsbaum auf sich?
Nachbarn und Freunde stellen vor dem Haus des Paares einen geschmückten Baum auf oder legen einen Baumstamm bereit, den das Paar gemeinsam durchsägen muss. Beides symbolisiert Zusammenarbeit. Der Brauch ist vor allem in ländlichen Gemeinden der Deutschschweiz lebendig.
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Güterstand und Erbrecht
Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand und seit 2023 deutlich reduzierte Pflichtteile.
Der ordentliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung: Jeder bleibt Eigentümer, der während der Ehe erarbeitete Vermögenszuwachs wird bei Auflösung geteilt. Die Erbrechtsrevision, in Kraft seit dem 1. Januar 2023, hat den Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils gesenkt und denjenigen der Eltern gestrichen.
Die Errungenschaftsbeteiligung trennt Eigengut und Errungenschaft: Was Sie in die Ehe eingebracht oder geerbt haben, bleibt Ihres; geteilt wird, was während der Ehe erarbeitet wurde. Seit 2023 sind die Pflichtteile deutlich reduziert — der Pflichtteil der Eltern ist entfallen, jener der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gesenkt. Damit steht ein erheblich größerer frei verfügbarer Teil zur Verfügung, was für Patchwork- und Konkubinatssituationen entscheidend ist.
Die wichtigsten Punkte
| Ordentlicher Güterstand | Errungenschaftsbeteiligung |
|---|---|
| Wahlgüterstände | Gütertrennung oder Gütergemeinschaft durch Ehevertrag |
| Pflichtteil Nachkommen | Seit 2023 die Hälfte des gesetzlichen Erbteils |
| Pflichtteil Eltern | Seit 2023 entfallen |
| Testament | Eigenhändig vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; Ehegatten überall befreit, Nachkommen fast überall |
| Säule 3a | Folgt eigenen Begünstigungsregeln außerhalb der Erbmasse |
| Eigengut und Errungenschaft | Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen bleiben Eigengut |
| Beweislast | Wer Eigengut behauptet, muss es beweisen – sonst gilt es als Errungenschaft |
| Erbvertrag | Zulässig und öffentlich zu beurkunden, anders als in vielen Nachbarländern |
| Kantonale Steuern | Ehegatten und Nachkommen sind meist befreit, andere Personen nicht |
In der Praxis
- Ehevertrag öffentlich beurkunden lassen, wenn ein Unternehmen oder Vorvermögen zu schützen ist.
- Testament oder Erbvertrag erstellen und die größere frei verfügbare Quote nutzen.
- Begünstigungen der Säule 3a überprüfen.
- Beim kantonalen Testamentsregister hinterlegen.
- Ein Inventar des eingebrachten Vermögens bei der Heirat erstellen – es entscheidet später über Zehntausende.
- Erbschaften und Schenkungen mit Beleg dokumentieren, damit sie Eigengut bleiben.
Kosten und Übernahme
Ein notarieller Ehe- oder Erbvertrag kostet je nach Kanton und Vermögenswert einige hundert bis mehrere tausend Franken. Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos; die Hinterlegung bei der zuständigen Amtsstelle ist günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Die Erbrechtsrevision ist 2023 in Kraft getreten und hat die Pflichtteile reduziert; die Erbschaftssteuer bleibt kantonal geregelt, wobei Ehegatten und direkte Nachkommen fast überall befreit sind, Konkubinatspartner dagegen oft hoch besteuert werden.
Anlaufstellen
- Notariate bzw. kantonale Urkundspersonen.
- Kantonale Erbschaftsämter und Testamentsregister.
- Steuerverwaltungen der Kantone.
- Notariate und kantonale Erbschaftsämter.
Gut zu wissen
Auch in der Schweiz gilt: Ein getipptes Testament ist ungültig. Handschrift, Datum und Unterschrift sind zwingend. Ohne Nachweis wird Vermögen der Errungenschaft zugerechnet und damit geteilt. Das Inventar bei der Heirat ist der wirksamste Schutz und kostet fast nichts.
Häufige Fragen
Was hat die Erbrechtsrevision von 2023 geändert?
Die Pflichtteile wurden gesenkt: Der Pflichtteil der Eltern ist weggefallen, jener der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert. Dadurch können Sie über einen größeren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen — etwa zugunsten eines Konkubinatspartners oder eines Stiefkindes.
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Scheidung
Die Artikel 111 bis 149 ZGB regeln die Scheidung. Auf gemeinsames Begehren ist sie jederzeit möglich; die frühere zweimonatige Bedenkzeit wurde 2010 abgeschafft. Verlangt nur ein Ehegatte die Scheidung, ist sie nach zwei Jahren Getrenntleben möglich, davor nur bei Unzumutbarkeit.
Auf gemeinsames Begehren kann jederzeit geschieden werden, einseitig erst nach zwei Jahren Getrenntleben. Die zentrale vermögensrechtliche Folge ist die hälftige Teilung der während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge — der zweiten Säule. Sie erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Güterstand und lässt sich nur unter engen Voraussetzungen ausschliessen.
Die wichtigsten Punkte
| Gemeinsames Begehren | Jederzeit, mit vollständiger Vereinbarung über die Nebenfolgen |
|---|---|
| Einseitige Klage | Nach zwei Jahren Getrenntleben |
| Berufliche Vorsorge | Die während der Ehe erworbenen Guthaben der zweiten Säule werden hälftig geteilt |
| Güterrecht | Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand |
| Unterhalt | Eigenverantwortung als Grundsatz, mit Korrekturen bei langer Ehe und Kinderbetreuung |
| Elterliche Sorge | Seit 2014 in der Regel gemeinsam |
| Anwaltszwang | Keiner, aber dringend empfohlen |
| Zwei Jahre | Bei einseitiger Klage ist eine Trennung von zwei Jahren erforderlich |
| Unzumutbarkeit | Ausnahme von der Zweijahresfrist bei schwerwiegenden Gründen |
| Bedenkfrist | Die frühere Bedenkfrist nach gemeinsamem Begehren ist abgeschafft |
| Vereinbarung | Sie wird vom Gericht auf Angemessenheit geprüft und genehmigt |
In der Praxis
- Vereinbarung über die Nebenfolgen ausarbeiten; das Gericht prüft sie auf Klarheit und Angemessenheit.
- Vorsorgeausweise der Pensionskasse beider Ehegatten beschaffen.
- Kindesunterhalt nach den gebräuchlichen Tabellen und der tatsächlichen Betreuung berechnen.
- Nach dem Urteil Pensionskasse, Ausgleichskasse und Versicherungen informieren.
- Die Konten der beruflichen Vorsorge früh anfordern: Ihre Teilung ist der zeitaufwendigste Punkt.
- Eine gemeinsame Vereinbarung ausarbeiten – das Gericht prüft sie, aber das Verfahren bleibt kurz.
Kosten und Übernahme
Gerichtskosten und Anwaltshonorare richten sich nach Kanton und Aufwand; eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Vereinbarung kostet häufig zwischen zweitausend und fünftausend Franken. Die unentgeltliche Rechtspflege steht bei Mittellosigkeit offen.
Aktuelle Entwicklungen
Die gemeinsame elterliche Sorge ist der gesetzliche Regelfall, und der Betreuungsunterhalt für den hauptsächlich betreuenden Elternteil ist eingeführt worden; die Diskussion über eine Modernisierung des Ehegattenunterhalts dauert an.
Anlaufstellen
- Zuständiges erstinstanzliches Gericht am Wohnsitz.
- Kantonale Mediationsstellen für Familienfragen.
- Unentgeltliche Rechtsberatungsstellen der Kantone.
- Ausgleichskassen und Vorsorgeeinrichtungen für die Auskunft über Guthaben.
Gut zu wissen
Die zweite Säule ist bei Schweizer Scheidungen häufig der größte Vermögenswert. Wer sie übersieht, verzichtet auf mehr als auf jedes Sparkonto. Die Teilung der beruflichen Vorsorge erfolgt grundsätzlich hälftig für die Ehedauer und ist kaum abdingbar – sie ist bei langen Ehen der größte Vermögensposten.
Häufige Fragen
Wird die Pensionskasse bei einer Scheidung geteilt?
Ja, die während der Ehe angesparten Guthaben der zweiten Säule werden grundsätzlich hälftig geteilt, unabhängig davon, wer sie erarbeitet hat. Ein Verzicht ist nur möglich, wenn die Altersvorsorge beider Ehegatten anderweitig gewährleistet ist und das Gericht zustimmt.
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