Einvernehmen und Schutzalter
Artikel 187 StGB schützt Personen unter 16 Jahren; straflos bleibt, wer weniger als drei Jahre älter ist. Die Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit 2024, hat die Widerspruchslösung — „Nein heißt Nein“ — eingeführt und den Schockzustand ausdrücklich berücksichtigt. Der Vergewaltigungstatbestand wurde auf alle Geschlechter und alle Formen ausgedehnt.
Die Schweiz hat ihr Sexualstrafrecht 2024 grundlegend revidiert und die Widerspruchslösung eingeführt: Strafbar ist, wer sich über einen in Worten oder Verhalten geäußerten entgegenstehenden Willen hinwegsetzt — der sogenannte Freeze-Zustand, also die Erstarrung aus Angst, ist ausdrücklich erfasst. Das Schutzalter liegt bei sechzehn Jahren, mit einer Drei-Jahres-Regel für nahe beieinanderliegende Altersstufen.
Die wichtigsten Punkte
| Schutzalter | 16 Jahre |
|---|---|
| Drei-Jahres-Regel | Straflosigkeit bei einem Altersunterschied von weniger als drei Jahren |
| Modell | Widerspruchslösung seit 2024, mit Berücksichtigung des Erstarrens |
| Vergewaltigung | Geschlechtsneutral und auf alle sexuellen Handlungen erweitert |
| Abhängigkeit | Besonderer Schutz bis 18 bei Abhängigkeitsverhältnissen |
| Verjährung | Unverjährbarkeit bei schweren Taten an Kindern unter 12 |
| Opferhilfe | Kostenlose Beratung nach dem Opferhilfegesetz, unabhängig von einer Anzeige |
| Reform 2024 | Das Sexualstrafrecht wurde auf die Nein-heißt-Nein-Lösung mit Schockstarre-Klausel umgestellt |
| Frist Opferhilfe | Für Entschädigung gelten eigene, kurze Fristen |
In der Praxis
- Die Opferhilfestelle des Kantons kontaktieren: Beratung ist kostenlos und unabhängig von einer Anzeige.
- Die Fristen für Entschädigungsgesuche früh klären – sie sind kürzer als die Verjährung der Tat.
Kosten und Übernahme
Anzeige und Opferhilfe sind kostenlos, einschliesslich der ersten anwaltlichen Beratung und der Soforthilfe. Die Opferhilfe ist nicht an eine Anzeige gebunden.
Aktuelle Entwicklungen
Die Revision des Sexualstrafrechts ist 2024 in Kraft getreten und hat die Widerspruchslösung, eine geschlechtsneutrale Fassung der Tatbestände und einen eigenen Tatbestand für das unbefugte Weiterleiten intimer Aufnahmen gebracht.
Anlaufstellen
- Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton — kostenlos, vertraulich, ohne Anzeigepflicht.
- Die Dargebotene Hand 143; 147 für Jugendliche.
- Notfallstationen der Universitätsspitäler für die forensische Untersuchung.
- Kantonale Opferhilfestellen.
Gut zu wissen
Die Opferhilfe ist ein Rechtsanspruch: Sie umfasst Beratung, Anwaltskosten und Therapie und steht auch dann zu, wenn die Täterschaft nie ermittelt wird. Die Revision des Sexualstrafrechts gilt für Taten nach ihrem Inkrafttreten. Für frühere Taten ist das alte Recht maßgeblich – bringen Sie das Datum zur Beratung mit.
Häufige Fragen
Was hat sich 2024 im Schweizer Sexualstrafrecht geändert?
Die Einführung der Widerspruchslösung: Entscheidend ist der entgegenstehende Wille, nicht mehr Gewalt oder Nötigung. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde zudem geschlechtsneutral gefasst, und die Erstarrung aus Angst ist ausdrücklich als Ausdruck fehlender Zustimmung anerkannt.
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Häusliche Gewalt
Artikel 28b ZGB erlaubt dem Zivilgericht Annäherungs-, Kontakt- und Wohnungszuweisungsanordnungen. Die Polizei kann die gewaltausübende Person kantonal geregelt sofort aus der Wohnung weisen. Das Opferhilfegesetz gibt Anspruch auf kostenlose Beratung, Anwaltskosten und Therapie — unabhängig von einer Anzeige.
Die Polizei kann eine Person aus der Wohnung wegweisen, und Artikel 28b des Zivilgesetzbuchs erlaubt gerichtliche Kontakt-, Annäherungs- und Ausschlussverbote. Die kantonale Opferhilfe berät kostenlos und ist nicht an eine Anzeige gebunden — das ist der wichtigste Punkt: Sie können Hilfe, Beratung und finanzielle Leistungen erhalten, ohne ein Strafverfahren auszulösen.
Die wichtigsten Punkte
| Wegweisung | Sofort durch die Polizei, Dauer nach kantonalem Recht, verlängerbar |
|---|---|
| Art. 28b ZGB | Annäherungs- und Kontaktverbot, Zuweisung der Wohnung |
| Offizialdelikte | Einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung werden zwischen Partnern von Amts wegen verfolgt |
| Elektronische Überwachung | Seit 2022 zur Durchsetzung von Rayonverboten möglich |
| Opferhilfe | Kostenlos und vertraulich, ohne Anzeigepflicht |
| Aufenthaltsrecht | Sonderregeln schützen ausländische Betroffene, deren Bewilligung vom Ehegatten abhängt |
| Frauenhäuser | Kantonal koordiniert |
| Dauer der Wegweisung | Kantonal geregelt, meist zwischen zehn und vierzehn Tagen |
| Einstellung des Verfahrens | Bei bestimmten Delikten in der Partnerschaft möglich, aber überprüfbar |
In der Praxis
- Während der Wegweisungsfrist die zivilrechtliche Schutzmassnahme nach Artikel 28b ZGB beantragen.
- Die Opferhilfestelle einschalten: Sie übernimmt auch Anwalts- und Unterbringungskosten.
Kosten und Übernahme
Die Opferhilfe ist kostenlos, einschliesslich der ersten anwaltlichen Beratung. Gerichtliche Massnahmen nach Artikel 28b ZGB können mit Kosten verbunden sein; die unentgeltliche Rechtspflege steht bei Mittellosigkeit offen.
Aktuelle Entwicklungen
Mehrere Kantone setzen elektronische Überwachung zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ein, und die Umsetzung der Istanbul-Konvention hat zu einem Ausbau der Beratungsstellen und einer nationalen Hotline geführt.
Anlaufstellen
- Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton.
- Polizei 117, Sanität 144; Die Dargebotene Hand 143.
- Kantonale Frauenhäuser und Interventionsstellen.
- Kantonale Opferhilfestellen und Interventionsstellen.
Gut zu wissen
Der Aufenthaltsstatus sollte niemanden vom Handeln abhalten: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Bewilligung nach einer gewaltbedingten Trennung bestehen bleiben kann. Die Opferhilfe erklärt die Voraussetzungen. Die Opferhilfe kann Anwaltskosten, Therapie und eine Notunterkunft finanzieren. Die Leistungen müssen beantragt werden und unterliegen Fristen.
Häufige Fragen
Muss ich Anzeige erstatten, um Hilfe zu bekommen?
Nein. Die Opferhilfe nach dem Opferhilfegesetz ist unabhängig von einer Anzeige und kostenlos; sie umfasst Beratung, Soforthilfe, Unterbringung und in bestimmten Fällen Entschädigung. Viele Betroffene nutzen sie, um sich in Ruhe zu entscheiden.
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Weibliche Genitalverstümmelung
Die Schweiz hat 2012 einen eigenen Tatbestand geschaffen. Artikel 124 StGB stellt die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe und bestimmt ausdrücklich, dass die im Ausland begangene Tat auch dann verfolgt wird, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. Die Einwilligung der Betroffenen schließt die Strafbarkeit nicht aus.
Die Schweiz hat 2012 mit Artikel 124 StGB einen eigenen Tatbestand geschaffen, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien ausdrücklich erfasst und Auslandstaten einbezieht — unabhängig davon, ob die Tat am Tatort strafbar ist. Getragen wird die Umsetzung vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung, das Fachpersonen schult und Betroffene begleitet. Die Zahl der betroffenen oder gefährdeten Frauen und Mädchen in der Schweiz wird auf mehrere Tausend geschätzt.
Die wichtigsten Punkte
| Straftatbestand | Artikel 124 StGB seit 2012, bis zehn Jahre Freiheitsstrafe |
|---|---|
| Auslandstaten | Auch strafbar, wenn am Tatort erlaubt |
| Einwilligung | Schliesst die Strafbarkeit nicht aus |
| Melderecht | Fachpersonen dürfen die Kindesschutzbehörde trotz Schweigepflicht informieren |
| Versorgung | Spezialsprechstunden an mehreren Universitätsspitälern |
| Netzwerk | Ein nationales Netzwerk koordiniert Prävention und Beratung |
| Betroffene | Über zwanzigtausend Frauen betroffen oder gefährdet |
In der Praxis
- Das nationale Netzwerk vermittelt an Spezialsprechstunden und begleitet Familien.
- Bei Sorge um ein Mädchen kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingeschaltet werden.
- Die Kostenübernahme für eine Rekonstruktion vorab mit der Versicherung klären.
- Eine Untersuchung vor einer Auslandsreise dokumentiert die Situation des Kindes.
Kosten und Übernahme
Die Behandlung fällt unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung; Beratung ist kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Das nationale Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung wurde als feste Anlaufstelle verankert und bietet Fachpersonen aus Gesundheit, Schule und Sozialarbeit Schulungen sowie eine Fallberatung an. Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention vor Reisen ins Herkunftsland.
Anlaufstellen
- Schweizerisches Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung.
- Spezialsprechstunden der Universitätsspitäler.
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Gut zu wissen
Die schweizerische Formulierung ist eine der klarsten weltweit: Die Rechtslage im Herkunftsland spielt keine Rolle.
Häufige Fragen
Welche Strafe droht in der Schweiz?
Artikel 124 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor. Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sofern die Person sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird — die Straflosigkeit am Tatort ändert daran nichts.
Übernimmt die Grundversicherung die Rekonstruktion?
Die medizinisch notwendige Behandlung von Folgebeschwerden wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung getragen. Bei der rekonstruktiven Chirurgie kommt es auf die Indikation an; klären Sie die Kostengutsprache vorher mit der Kasse. Die Beratung durch das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung ist kostenlos.
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Sexualstraftaten im Ausland
Artikel 5 des Strafgesetzbuchs begründet die Zuständigkeit für schwere Sexualstraftaten an Minderjährigen im Ausland.
Das Schweizer Strafgesetzbuch erklärt schweizerisches Recht für anwendbar auf schwere Sexualstraftaten an Minderjährigen im Ausland, wenn sich die tätige Person in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Eine beiderseitige Strafbarkeit wird dafür nicht verlangt. Seit 2018 kann ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen verhängt werden.
Die Schweiz kennt für schwere Sexualstraftaten an Minderjährigen eine Zuständigkeit, die unabhängig vom Tatortrecht gilt, und hat die Verjährung dieser Taten erheblich verlängert: Sie läuft frühestens mit dem dreißigsten Lebensjahr der betroffenen Person ab, bei den schwersten Delikten ist sie ganz aufgehoben. Zusätzlich besteht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Verurteilte, das die Arbeit mit Minderjährigen ausschließt.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | Artikel 5 StGB, schwere Sexualstraftaten an Minderjährigen |
|---|---|
| Beiderseitige Strafbarkeit | Nicht erforderlich |
| Bedingung | Tätige Person befindet sich in der Schweiz und wird nicht ausgeliefert |
| Unverjährbarkeit | Bei schweren Sexualstraftaten an Kindern unter zwölf Jahren |
| Tätigkeitsverbot | Lebenslänglich möglich seit 2018 |
| Anzeige | Kantonspolizei, auch nach der Rückkehr |
| Zusammenarbeit | Fedpol und internationale Kanäle |
In der Praxis
- Die Anzeige bei der Kantonspolizei nach der Rückkehr genügt, um ein Verfahren zu eröffnen.
- Die Unverjährbarkeit bei den jüngsten Opfern macht auch späte Meldungen sinnvoll.
- Das Tätigkeitsverbot wirkt faktisch auch auf Auslandstätigkeiten.
- Notieren Sie konkrete Anhaltspunkte: Daten, Orte, Namen, Fahrzeuge.
Aktuelle Entwicklungen
Das lebenslange Tätigkeitsverbot für verurteilte Personen und die Einträge im Sonderprivatauszug des Strafregisters sind ausgebaut worden; Arbeitgeber im Bildungs-, Betreuungs- und Sportbereich können diesen Auszug verlangen.
Anlaufstellen
- Kantonspolizei.
- Fedpol, für internationale Fälle.
- Schweizer Vertretung im betreffenden Land.
- ECPAT Schweiz und Kinderschutzorganisationen.
Gut zu wissen
Die Anwesenheitsbedingung prägt dieses System: Die Zuständigkeit greift, sobald die Person zurückkehrt. Genau deshalb ist die Meldung nach der Rückkehr so wirksam.
Häufige Fragen
Wann verjähren solche Taten in der Schweiz?
Bei Sexualstraftaten an Kindern unter zwölf Jahren sind die schwersten Delikte unverjährbar. In den übrigen Fällen endet die Verjährung frühestens mit dem dreißigsten Lebensjahr der betroffenen Person. Eine Anzeige Jahrzehnte nach der Tat ist damit möglich.
Quellen
- Fedpol — Bundesamt für Polizei, internationale Fälle
- ECPAT Schweiz — Prävention des Kindersextourismus
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