Häusliche Gewalt

Fast überall gibt es heute einen schnellen Schutzweg, der kein Strafverfahren voraussetzt. Er ist der wichtigste erste Schritt.

Illustration: Häusliche Gewalt

Zwei Wege, die getrennt laufen

Der Schutzweg zielt darauf, Abstand herzustellen: Wegweisung aus der Wohnung, Kontakt- und Annäherungsverbot, Zuweisung der Wohnung. Er ist zivil- oder verwaltungsrechtlich, geht schnell und setzt kein Strafverfahren voraus. Der Strafweg zielt auf die Verfolgung der Tat und dauert deutlich länger. Beide können parallel laufen, und der erste ist fast immer der dringlichere.

Der Gewaltbegriff ist breiter geworden

Moderne Gesetze erfassen nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt sowie Nachstellung. Die wirtschaftliche Kontrolle – Zugriff auf Konten, Verbot zu arbeiten, Schulden auf den Namen der Partnerin – wird zunehmend ausdrücklich genannt, weil sie den Ausstieg blockiert. Auch digitale Kontrolle, Ortung und Überwachung sind in immer mehr Rechtsordnungen erfasst.

Beweise, die tatsächlich zählen

Ein ärztliches Attest mit Datum ist das stärkste Einzelbeweismittel, auch wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie Anzeige erstatten. Daneben: datierte Fotos von Verletzungen und Schäden, ein chronologisches Verzeichnis der Vorfälle, gesicherte Nachrichten und Namen von Zeugen. Führen Sie dieses Verzeichnis außerhalb des gemeinsamen Haushalts und außerhalb gemeinsam genutzter Geräte.

Die gefährlichste Phase ist die Trennung

Das Risiko schwerer Gewalt steigt in den Wochen nach der Trennung. Deshalb verbinden die meisten Systeme den Schutz mit einer Sicherheitsplanung: ein sicherer Ort, ein vorbereiteter Notfallkoffer mit Dokumenten und Medikamenten, ein vereinbartes Codewort mit Vertrauenspersonen, und die Regelung der Übergabe von Kindern an einem neutralen Ort.

Eine Anordnung wirkt nur, wenn Verstöße gemeldet werden

Schutzanordnungen halten niemanden fern – ihre Durchsetzung tut es. Melden Sie jeden Verstoß sofort, auch einen scheinbar harmlosen Anruf, und lassen Sie ihn protokollieren. Die dokumentierte Kette von Verstößen ist das, was später zu wirksamen Maßnahmen führt.

Die Rechtslage Land für Land

Rechtsrahmen, Verfahren, Fristen und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land. Zu jedem der folgenden Länder gibt es eine ausführliche Seite: Rechtsgrundlagen, wichtige Fakten, Vorgehen, Kosten, Anlaufstellen und Fallstricke.

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Europäischer Rahmen

Europäische Union

Die erste europäische Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde am 14. Mai 2024 angenommen; die Umsetzungsfrist läuft bis Juni 2027.

Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland

Gewaltschutzgesetz mit Kontakt- und Näherungsverbot, polizeilicher Platzverweis und das Hilfetelefon 116 016.

Österreich

Betretungs- und Annäherungsverbot durch die Polizei, verpflichtende Gewaltpräventionsberatung und Gewaltschutzzentren, die sich von selbst melden.

Schweiz

Polizeiliche Wegweisung, Schutz nach Art. 28b ZGB und kostenlose Opferhilfe ohne Anzeigepflicht.

Luxemburg, Liechtenstein und Ostbelgien

Luxemburg

Vierzehntägige Wegweisung durch die Polizei — und ein Dienst, der die betroffene Person von sich aus kontaktiert.

Liechtenstein

Polizeiliche Wegweisung, gerichtlicher Schutz und eine Opferhilfestelle mit kostenloser Beratung.

Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Vorläufiges Wohnungsverbot durch die Staatsanwaltschaft und ein Rahmengesetz gegen Femizide.

Weitere Länder mit deutschsprachiger Bevölkerung

Italien (Südtirol)

Codice Rosso: Anzeigen in diesem Bereich müssen vorrangig und binnen kurzer Fristen bearbeitet werden.

Namibia

Das Combating of Domestic Violence Act erlaubt kostenlose Schutzanordnungen beim Magistrates' Court – ohne Anwalt.

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