Verhütung
Anders als in den Nachbarländern werden Verhütungsmittel in der Schweiz nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Erstattet wird die ärztliche Konsultation, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Kantonale Fachstellen für sexuelle Gesundheit bieten günstige Beratungen und teils vergünstigte Präparate.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt keine Verhütungsmittel; erstattet wird nur die ärztliche Beratung und die Untersuchung. Das gilt unabhängig vom Alter. Ergänzungsleistungen und einzelne kantonale Programme federn das teilweise ab. Für ein Paar heißt das: Verhütung ist ein fester monatlicher Posten im Budget, der bei der Wahl der Methode mitentscheidet.
Die wichtigsten Punkte
| Kostenübernahme | Keine für Verhütungsmittel in der Grundversicherung |
|---|---|
| Konsultation | Erstattet, unter Vorbehalt von Franchise und Selbstbehalt |
| Pille danach | Rezeptfrei nach strukturiertem Beratungsgespräch in der Apotheke |
| Minderjährige | Zugang ohne elterliche Zustimmung bei Urteilsfähigkeit |
| Jahreskosten | Mehrere hundert Franken für hormonelle Verhütung |
| Kantonale Angebote | Einzelne Kantone und Gemeinden finanzieren Beratungen oder Präparate für junge Menschen |
| Keine Grundversicherungsleistung | Verhütungsmittel sind nicht Bestandteil der Grundversicherung |
| Rezeptpflicht | Für hormonelle Methoden erforderlich |
| Kantonale Unterschiede | Einzelne Kantone und Gemeinden bieten vergünstigte Beratung und Abgabe an |
In der Praxis
- Bei Apothekenabgabe der Pille danach das Beratungsprotokoll mitnehmen – es kann später nützlich sein.
- Beratungsstellen für Familienplanung bieten Konsultationen deutlich günstiger als Privatpraxen.
Kosten und Übernahme
Selbst zu bezahlen; kantonale Fachstellen bieten die günstigsten Wege.
Aktuelle Entwicklungen
Mehrere Kantone haben Programme zur Übernahme von Verhütungskosten für junge Menschen und Personen mit geringem Einkommen eingeführt; eine landesweite Regelung besteht nicht.
Anlaufstellen
- Kantonale Fachstellen für sexuelle Gesundheit.
- Apotheken für die Notfallverhütung.
- Schul- und Hochschulärztliche Dienste.
Gut zu wissen
Fragen Sie bei der kantonalen Fachstelle nach Unterstützungsangeboten — sie existieren häufig, werden aber selten aktiv kommuniziert. Franchise und Selbstbehalt spielen hier keine Rolle, weil die Grundversicherung Verhütung gar nicht übernimmt – rechnen Sie mit vollen Eigenkosten.
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung Verhütungsmittel?
Nein. Übernommen werden die ärztliche Beratung und die Kontrolluntersuchung, nicht aber Pille, Spirale oder Implantat. Bei Bezug von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe können die Kosten erstattet werden; einzelne Kantone haben eigene Programme.
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Schwangerschaftsabbruch
Die Artikel 118 bis 120 StGB regeln den Schwangerschaftsabbruch. Die Fristenregelung wurde am 2. Juni 2002 mit 72 Prozent der Stimmen angenommen und trat im Oktober 2002 in Kraft: Innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode entscheidet die schwangere Person selbst, auf schriftliches Gesuch und nach einem ärztlichen Gespräch.
Die Fristenregelung wurde 2002 in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit angenommen: Bis zur zwölften Woche entscheidet die Frau nach einem ärztlichen Gespräch; danach ist der Abbruch bei schwerer seelischer Notlage möglich. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten. Zwei Volksinitiativen zur Einschränkung sind seither deutlich abgelehnt worden, was die Regelung politisch gefestigt hat.
Die wichtigsten Punkte
| Frist | 12 Wochen seit Beginn der letzten Regel |
|---|---|
| Voraussetzung | Schriftliches Gesuch, in dem eine Notlage geltend gemacht wird; keine Begründung nötig |
| Wartezeit | Keine |
| Nach 12 Wochen | Ärztliches Gutachten über eine schwere körperliche oder seelische Gefährdung |
| Unter 16 Jahren | Beratung in einer Jugendberatungsstelle vorgeschrieben; keine Zustimmung der Eltern nötig |
| Kostenübernahme | Durch die obligatorische Grundversicherung |
| Rechtsgrundlage | Artikel 119 StGB, Fristenregelung seit der Volksabstimmung von 2002 |
| Medikamentöser Abbruch | Bis zur 9. Woche; darüber hinaus chirurgisch |
| Franchise | Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, Franchise und Selbstbehalt bleiben |
| Volksabstimmungen | Zwei Initiativen zur Einschränkung wurden 2002 und 2014 deutlich abgelehnt |
In der Praxis
- Ärztliches Gespräch mit Ultraschall und Unterzeichnung des Gesuchs.
- Medikamentöser Abbruch bis etwa zur 9. Woche, sonst Absaugung.
- Nachkontrolle und Verhütung.
- Die Ärztin meldet den Eingriff anonymisiert an die kantonale Statistik.
- Beim Versicherer vorab klären, wie hoch Franchise und Selbstbehalt in Ihrem Fall ausfallen.
- Bei Wohnsitz in einem kleinen Kanton auch Angebote im Nachbarkanton prüfen.
Kosten und Übernahme
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, abzüglich Franchise und Selbstbehalt — je nach gewählter Franchise können mehrere hundert Franken anfallen. Ein Bundesbeschluss von 2025 sieht vor, dass der Eingriff ab 2027 ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen wird.
Aktuelle Entwicklungen
Die Fristenregelung ist seit 2002 unverändert und in mehreren Volksabstimmungen bestätigt worden; die Versorgung ist landesweit gesichert, wobei die Wege in ländlichen Kantonen länger sein können.
Anlaufstellen
- Kantonale Fachstellen für sexuelle Gesundheit (Sexuelle Gesundheit Schweiz).
- Gynäkologische Abteilungen der Kantons- und Universitätsspitäler.
- lilli.ch für anonyme Online-Beratung.
- Beratungsstellen für Sexual- und Familienplanung der Kantone.
Gut zu wissen
Die zwölf Wochen zählen ab Beginn der letzten Regel, nicht ab der Zeugung. Die Frist ist damit kürzer, als viele annehmen — ein später Schwangerschaftstest lässt oft nur noch wenig Zeit. Die schriftliche Erklärung der Notlage ist bei der Fristenregelung Voraussetzung und wird beim ersten Termin ausgefüllt – ohne sie kann der Eingriff nicht durchgeführt werden.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse in der Schweiz?
Ja, die obligatorische Grundversicherung übernimmt den Abbruch. Franchise und Selbstbehalt können anfallen; bei einem Abbruch im Zusammenhang mit der Mutterschaft entfallen sie teilweise. Klären Sie das vorab mit Ihrer Kasse.
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Eltern: die erste Beziehung des Kindes
Das Schweizer Recht stellt auf die Urteilsfähigkeit ab, nicht auf ein Alter: Eine urteilsfähige Jugendliche entscheidet selbst, und das Arztgeheimnis gilt gegenüber den Eltern. Verhütung wird von der Grundversicherung nicht übernommen. Die kantonalen Fachstellen für sexuelle Gesundheit bieten Jugendlichen kostenlose oder stark verbilligte Beratungen an.
In der Schweiz entscheidet die Urteilsfähigkeit, nicht das Alter: Eine urteilsfähige Jugendliche kann allein in eine Behandlung einwilligen, und die Schweigepflicht gilt dann auch gegenüber den Eltern. Das praktische Hindernis ist die Abrechnung über die Grundversicherung, deren Belege an die prämienzahlende Person gehen. Die Jugendberatungsstellen und die Sexualberatung arbeiten deshalb mit kostenlosen oder pauschal abgerechneten Angeboten.
Die wichtigsten Punkte
| Maßstab | Urteilsfähigkeit, nicht das Alter |
|---|---|
| Arztgeheimnis | Gilt gegenüber den Eltern bei Urteilsfähigkeit |
| Verhütung | Nicht von der Grundversicherung übernommen |
| Fachstellen | Kantonale Beratungsstellen, für Jugendliche günstig oder gratis |
| Pille danach | In der Apotheke nach einem Beratungsgespräch |
| Franchise | Eine ärztliche Konsultation läuft über die Familienfranchise |
| Schutzalter | Sechzehn Jahre, mit Ausnahme bei geringem Altersabstand |
In der Praxis
- Gehen Sie zur kantonalen Fachstelle statt in die Hausarztpraxis: günstiger und diskreter.
- Die Kassenabrechnung geht an die versicherungsnehmende Person — das ist die eigentliche Hürde.
- Die Pille danach gibt es in der Apotheke, ohne Rezept, nach kurzen Fragen.
- Für die erste Verschreibung braucht es keine gynäkologische Untersuchung.
Kosten und Übernahme
Beratung in den Fachstellen gratis oder stark verbilligt; Verhütung selbst zu zahlen.
Aktuelle Entwicklungen
Die kantonalen Jugendberatungsstellen haben ihre digitalen Angebote ausgebaut, und mehrere Kantone bieten kostenlose Sprechstunden zu Sexualität und Verhütung an, die unabhängig von der Krankenkasse abgerechnet werden.
Anlaufstellen
- Kantonale Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
- Schulgesundheitsdienst.
- 147, Beratung für Jugendliche, kostenlos und anonym.
Gut zu wissen
Nicht das Gesetz, sondern die Abrechnung verrät: Der Leistungsabzug landet bei den Eltern. Die Fachstellen werden anders finanziert und umgehen das Problem.
Häufige Fragen
Können Eltern die Abrechnung sehen?
In der Regel ja, weil die Rechnungsstellung an die versicherte oder prämienzahlende Person erfolgt. Wer das vermeiden möchte, nutzt die kostenlosen Angebote der Jugend- und Sexualberatungsstellen oder spricht die Praxis darauf an; teilweise lässt sich die Rechnungsadresse ändern.
Wie alt muss man sein, um allein zur Gynäkologin zu gehen?
Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Entscheidend ist, ob die Jugendliche urteilsfähig ist, also Bedeutung und Tragweite der Behandlung versteht. In der Praxis wird das ab etwa vierzehn bis sechzehn Jahren angenommen.
Quellen
- Sexuelle Gesundheit Schweiz — kantonale Beratungsstellen
- 147 — Pro Juventute — Beratung für Jugendliche, rund um die Uhr
- Feel-ok.ch — Jugendportal zu Gesundheit und Sexualität
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Sexuelle Orientierung
Ehe für alle seit Juli 2022 nach Volksabstimmung, und eine Strafnorm, die die sexuelle Orientierung schützt.
Die Ehe für alle ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten, nachdem sie in einer Volksabstimmung deutlich angenommen worden war; damit wurden auch die gemeinsame Adoption und der Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauenpaare geöffnet. Seit 2020 sind öffentliche Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der sexuellen Orientierung strafbar. Der Änderung des Geschlechtseintrags genügt seit 2022 eine Erklärung beim Zivilstandsamt.
Die Ehe für alle wurde in der Schweiz nicht durch Parlament oder Gericht allein entschieden, sondern in einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit angenommen und trat im Juli 2022 in Kraft. Seither steht verheirateten Frauenpaaren auch die Samenspende offen. Ergänzt wird das durch eine Strafnorm, die öffentliche Diskriminierung und Aufrufe zu Hass wegen der sexuellen Orientierung erfasst — ebenfalls per Volksabstimmung eingeführt.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Seit 1. Juli 2022, nach Volksabstimmung |
|---|---|
| Adoption und Samenspende | Für verheiratete Frauenpaare mit derselben Reform geöffnet |
| Strafnorm | Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung strafbar seit 2020 |
| Geschlechtseintrag | Änderung durch Erklärung beim Zivilstandsamt seit 2022 |
| Konversionsmassnahmen | In mehreren Kantonen verboten; keine bundesweite Regelung |
| Geschlechtsidentität | Von der Strafnorm nicht erfasst |
| Blutspende | Kriterien nach individüllem Verhalten |
In der Praxis
- Die Strafnorm erfasst öffentliche Äusserungen: eine Anzeige ist möglich und kostenlos.
- Prüfen Sie die Regelung Ihres Kantons zu Konversionsmassnahmen; sie unterscheidet sich stark.
- Kantonale Verbände bieten kostenlose Rechtsberatung an.
- Die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag erfordert weder Gutachten noch Gerichtsverfahren.
Kosten und Übernahme
Beratung durch die Verbände ist kostenlos; ein Zivilverfahren verursacht Kosten.
Aktuelle Entwicklungen
Seit Juli 2022 gilt die Ehe für alle; die Umwandlung eingetragener Partnerschaften ist unkompliziert möglich. Die Ausweitung der Strafnorm auf die Geschlechtsidentität wird politisch diskutiert.
Anlaufstellen
- Kantonale Verbände mit Rechtsberatung.
- Beratungsstellen für junge Menschen.
- Nationale Beratungsnummern, anonym und kostenlos.
Gut zu wissen
Die Strafnorm schützt die sexuelle Orientierung, nicht die Geschlechtsidentität. Bei Äusserungen gegen trans Personen führen daher andere, meist zivilrechtliche Wege zum Ziel.
Häufige Fragen
Was änderte sich mit der Ehe für alle?
Bestehende eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, neue werden nicht mehr begründet. Verheirateten Frauenpaaren steht die Samenspende in der Schweiz offen, und die Kindesverhältnisse entstehen von Gesetzes wegen. Für ausländische Ehepartner gelten dieselben Regeln wie für alle Ehepaare.
Was schützt die Strafnorm?
Sie stellt die öffentliche Herabsetzung und Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung sowie den Aufruf zu Hass unter Strafe. Nicht erfasst ist die Geschlechtsidentität — eine Lücke, auf die Beratungsstellen regelmäßig hinweisen.
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Drogen und Betäubungsmittel
Ordnungsbuße von hundert Franken für Cannabis bei Volljährigen, und geregelte Pilotversuche in mehreren Städten.
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) vom 3. Oktober 1951 regelt die Materie. Seit dem 1. Oktober 2013 wird der Konsum von Cannabis durch Volljährige bei einem Besitz von höchstens zehn Gramm mit einer Ordnungsbuße von hundert Franken geahndet, ohne Eintrag ins Strafregister.
Das Ordnungsbußenverfahren setzt Volljährigkeit, ein Geständnis und das Fehlen weiterer Delikte voraus; sonst gilt das ordentliche Verfahren.
Produkte mit weniger als 1 % THC gelten nicht als Betäubungsmittel — die höchste Schwelle Europas, was den Schweizer CBD-Markt erklärt.
Seit 2022 laufen in mehreren Städten wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf zu Genusszwecken, gestützt auf einen Experimentierartikel des BetmG.
Schwerer Handel wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zwanzig Jahren geahndet.
Die wichtigsten Punkte
| Hauptgesetz | Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 |
|---|---|
| Cannabis, volljährig, ≤ 10 g | Ordnungsbuße 100 Franken, kein Strafregistereintrag |
| THC-Schwelle | 1 %, die höchste in Europa |
| Pilotversuche | Kontrollierter Verkauf in mehreren Städten seit 2022 |
| Schwerer Handel | Ein bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafe |
In der Praxis
- Die kantonalen Suchtfachstellen übernehmen die Behandlung; die Kosten trägt die Grundversicherung nach Franchise.
- Drug-Checking besteht in Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne — kostenlos und anonym.
- Die Rauchstopplinie erreichen Sie unter 0848 000 181.
Kosten und Übernahme
Ordnungsbuße von hundert Franken. Suchtbehandlung über die Grundversicherung, unter Vorbehalt von Franchise und Selbstbehalt.
Aktuelle Entwicklungen
Die Pilotversuche laufen weiter und liefern die Grundlage für die Debatte über eine Revision des BetmG.
Anlaufstellen
- Kantonale Suchtfachstellen und Jugendberatungen.
- Drug-Checking in Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne.
- Sucht Schweiz, Information und Beratung.
- Tox Info Suisse, 145; Notruf 144.
Gut zu wissen
Die Ordnungsbuße gilt weder für Minderjährige noch über zehn Gramm noch bei Bestreiten. Dann greift das ordentliche Verfahren mit möglichem Registereintrag.
Häufige Fragen
Was kostet eine Buße für Cannabiskonsum?
Hundert Franken als Ordnungsbuße für Volljährige mit höchstens zehn Gramm, die den Sachverhalt anerkennen.
Ist CBD legal?
Produkte unter 1 % THC gelten nicht als Betäubungsmittel. Die tatsächliche Zusammensetzung ist zu prüfen.
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Alkohol und Tabak
Ein bundesweites Abgabealter von achtzehn Jahren für Tabak erst seit 2024 – zuvor entschieden die Kantone.
Die Schweiz hatte lange eine der liberalsten Regelungen Europas. Das Tabakproduktegesetz, in Kraft seit Oktober 2024, legt erstmals bundesweit ein Abgabealter von achtzehn Jahren fest und schränkt die Werbung ein, nachdem die Volksinitiative zum Schutz von Kindern vor Tabakwerbung 2022 angenommen worden war. Beim Alkohol gilt weiterhin die Unterscheidung nach Produkt und teils nach Kanton.
Die Schweiz hatte bis vor Kurzem kein landesweites Mindestalter für Tabak: Es galt kantonales Recht, mit sechzehn Jahren in einigen Kantonen und achtzehn in anderen. Das Bundesgesetz über Tabakprodukte hat das vereinheitlicht. Beim Alkohol bleibt die zweistufige Regel bestehen, und beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist das kantonale Recht weiterhin strenger oder milder als der Bundesstandard.
Die wichtigsten Punkte
| Tabak | Abgabealter 18, bundesweit seit Oktober 2024 |
|---|---|
| Alkohol | Bier und Wein ab 16, Spirituosen ab 18; kantonale Abweichungen |
| Werbung | Eingeschränkt nach der Volksabstimmung von 2022 |
| Rauchverbot | Bundesweit in geschlossenen öffentlichen Räumen, mit kantonalen Verschärfungen |
| Fumoirs | In mehreren Kantonen unter Auflagen zulässig |
| Entwöhnung | Nationale Rauchstopplinie und kantonale Angebote |
| Nikotinersatz | Nicht von der Grundversicherung übernommen |
| Mindestalter Tabak | Landesweit 18, seit Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes |
| Werbung | Deutliche Einschränkungen nach der Volksabstimmung „Kinder ohne Tabak“ |
In der Praxis
- Die kantonalen Regeln prüfen – sie gehen teils über das Bundesrecht hinaus.
- Die Rauchstopplinie bietet kostenlose Beratung in mehreren Sprachen.
- Nikotinersatz ist frei verkäuflich, aber nicht erstattet: Preise vergleichen.
- Für Alkohol sind die kantonalen Suchtberatungsstellen niederschwellig und kostenlos.
- Das Nichtrauchen in Innenräumen ist bundesrechtlich garantiert; einzelne Kantone gehen darüber hinaus.
- Alkohol am Steuer: 0,5 Promille, 0,1 für Neulenkende, Berufs- und Fahrlehrpersonen.
Kosten und Übernahme
Nikotinersatz wird nicht erstattet; kantonale Beratungsangebote sind kostenlos oder günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Mit dem Tabakproduktegesetz gilt erstmals ein landesweites Mindestalter von achtzehn Jahren für Tabak und E-Zigaretten. Die 2022 angenommene Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ verschärft zudem die Werbebeschränkungen dort, wo Kinder und Jugendliche erreicht werden.
Anlaufstellen
- Nationale Rauchstopplinie.
- Kantonale Suchtberatungsstellen.
- Sucht Schweiz für Information und Selbsttests.
Gut zu wissen
Dass Nikotinersatzpräparate nicht erstattet werden, ist ein reales Hindernis: Eine vollständige Therapie kostet so viel wie mehrere Wochen Zigaretten – und an dieser Rechnung scheitert der Versuch häufig.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter bekommt man in der Schweiz Zigaretten?
Ab achtzehn Jahren, im ganzen Land. Das ist neu: Bis zum Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes war das Mindestalter kantonal geregelt und lag teilweise bei sechzehn. Für E-Zigaretten und Nikotinbeutel gilt dieselbe Grenze.
Warum sind die Alkoholregeln in der Schweiz zweistufig?
Das Lebensmittelrecht unterscheidet zwischen vergorenen und gebrannten Getränken: Bier, Wein und Most ab sechzehn, Spirituosen und alles Gebrannte — einschliesslich Alcopops — ab achtzehn. Die Trennung stammt aus dem Alkoholgesetz und wird beim Verkauf durch Testkäufe kontrolliert.
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