Wer die Ehe schließt
In der einen Gruppe von Ländern ist allein die Zivilstandsbehörde zuständig; eine religiöse Feier hat keine rechtliche Wirkung. In der anderen kann auch eine bestellte oder anerkannte Person trauen, etwa ein Geistlicher, und die religiöse Feier ist dann zugleich die Eheschließung. Die Unterscheidung wirkt formal, entscheidet aber darüber, ob überhaupt eine Ehe entstanden ist.
Vorverfahren und Fristen
Überall geht der Trauung ein Verfahren voraus: Anmeldung, Prüfung der Ehevoraussetzungen, teils ein öffentliches Aufgebot. Die Fristen reichen von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten, und die daraus folgende Bewilligung ist befristet. Verschiebt sich der Termin, muss das Verfahren unter Umständen wiederholt werden – der häufigste organisatorische Fehler bei der Hochzeitsplanung.
Das Mindestalter steigt fast überall
18 Jahre ist heute die Regel. Die Ausnahmen – Heirat mit 16 mit gerichtlicher oder elterlicher Zustimmung – werden reihum abgeschafft, und mehrere Länder haben sie in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen. Wo sie noch bestehen, verlangen sie regelmäßig eine gerichtliche Prüfung, nicht nur die Zustimmung der Eltern.
Gleichgeschlechtliche Paare: drei Stufen
Die Rechtslage lässt sich in drei Stufen einteilen: volle Öffnung der Ehe; eine eigene Rechtsform mit weitgehend gleichen Wirkungen, aber anderem Namen; und keine Anerkennung, teils verbunden mit Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Handlungen. Zwischen diesen Stufen wandern Länder in beide Richtungen, und die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe folgt nochmals eigenen Regeln.
Der Güterstand entsteht am Tag der Trauung
Ohne ausdrückliche Erklärung gilt der gesetzliche Güterstand – in vielen Ländern eine Form der Gütergemeinschaft, in anderen die Gütertrennung. Er entscheidet später über die Vermögensteilung und oft auch über die Haftung für Schulden des Partners. Wer davon abweichen will, muss vor oder bei der Trauung handeln; danach wird es aufwendig und teuer.
Zwei Länder, zwei Rechte
Eine im Ausland oder mit einem Ausländer geschlossene Ehe, das auf das Vermögen des Paares anwendbare Recht, Kinder mit zwei Staatsangehörigkeiten, ein Nachlass über zwei Länder: Die Seite Das internationale Paar versammelt die gemeinsamen Regeln und erklärt die Haager Übereinkommen.
Die Rechtslage Land für Land
Rechtsrahmen, Verfahren, Fristen und Kosten unterscheiden sich von Land zu Land. Zu jedem der folgenden Länder gibt es eine ausführliche Seite: Rechtsgrundlagen, wichtige Fakten, Vorgehen, Kosten, Anlaufstellen und Fallstricke.
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