Die Rechtsgrundlage
Der Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch) von 2012, geändert 2014, regelt die Ehe in ganz Togo. Er legt das Ehealter für beide Ehegatten auf 18 Jahre fest — eine gerichtliche Befreiung gibt es nur ausnahmsweise —, verankert die Gleichberechtigung der Ehegatten bei der Leitung der Familie und behält die Option zwischen Monogamie und Polygamie bei, die bei der Trauung erklärt und in der Heiratsurkunde vermerkt wird. Die Ehe wird öffentlich vor dem officier d'état civil (Standesbeamter) des centre d'état civil (Standesamt der Gemeinde) geschlossen, nach vorherigem Aushang oder Aufgebot und in Anwesenheit von Zeugen; dabei wählen die Ehegatten auch ihren Güterstand, Gütergemeinschaft (communauté) oder Gütertrennung (séparation de biens). Eine nach Brauch geschlossene Ehe (mariage coutumier) entfaltet zivilrechtliche Wirkungen erst, wenn sie im état civil (Personenstandswesen) festgestellt ist; die verspätete Eintragung setzt ein jugement supplétif (ersetzendes Gerichtsurteil) voraus. Ohne eingetragene Urkunde gibt es weder eine gerichtliche Scheidung noch Versorgungsansprüche noch ein Erbrecht des Ehegatten.
Die Verbindung zwischen Deutschland und Togo ist eng und alt: von 1884 bis 1914 war Togo deutsche Kolonie, danach wurde das Gebiet zwischen Frankreich und Großbritannien geteilt, und der französisch verwaltete Teil wurde 1960 unabhängig. Die Spuren dieser Zeit sind in Lomé und im Landesinneren bis heute sichtbar, und die Beziehungen reichen über Missionswerke wie die Norddeutsche Mission, die Entwicklungszusammenarbeit und das Goethe-Institut in Lomé bis in die Gegenwart; Deutsch wird in Togo an Schulen gelernt. In Deutschland lebt eine togolesische Gemeinschaft aus Studierenden, Fachkräften, Familien und Menschen, die in den politischen Krisen seit den 1990er Jahren Schutz gesucht haben, vielfach in Vereinen organisiert; umgekehrt arbeiten Deutsche in Togo für Botschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Kirchen und Organisationen. Deutsch-togolesische Ehen werden in beiden Ländern geschlossen — und jede braucht Urkunden, die in beiden Ländern tragen.
Ein Deutscher, der in Togo heiraten will, kann seine Ehefähigkeit mit dem Ehefähigkeitszeugnis nachweisen, das das Standesamt seines Wohnorts in Deutschland ausstellt (bei Wohnsitz im Ausland das Standesamt des letzten inländischen Wohnorts, sonst das Standesamt I in Berlin) und das sechs Monate gilt; was das centre d'état civil im Einzelnen verlangt, erfragen Sie dort und bei der deutschen Botschaft in Lomé. Die vor dem officier d'état civil geschlossene Ehe ist in Deutschland ohne Anerkennungsverfahren wirksam, wenn sie nach togolesischem Recht formgültig ist und jeder Ehegatte nach seinem Heimatrecht heiraten durfte; die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister ist freiwillig, schafft eine deutsche Eheurkunde und klärt die Namensführung. Togolesische Urkunden werden nach Angaben der Botschaft seit 2001 nicht mehr legalisiert: ihre Echtheit prüft die Botschaft nur auf Ersuchen einer deutschen Behörde (Urkundenüberprüfung), was Zeit kostet. Für Deutsche gilt zudem das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB) — die Option zwischen Monogamie und Polygamie ist für deutsch-togolesische Paare deshalb keine Formalität.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre für beide Ehegatten; gerichtliche Befreiung nur ausnahmsweise |
|---|---|
| Gesetz | Code des personnes et de la famille von 2012, geändert 2014 |
| Behörde | Officier d'état civil des centre d'état civil der Gemeinde; Aushang oder Aufgebot vor der Trauung |
| Zeugen | Vorgeschrieben; ihre Zahl beim centre d'état civil erfragen |
| Option | Monogamie oder Polygamie, bei der Trauung erklärt und in der Heiratsurkunde vermerkt |
| Güterstand | Gütergemeinschaft oder Gütertrennung nach Wahl der Ehegatten |
| Leitung der Familie | Gemeinsam durch beide Ehegatten |
| Traditionelle Ehe | Zivilrechtlich wirksam erst nach Feststellung im état civil; verspätete Eintragung nur durch jugement supplétif, langwierig und teuer |
| Ohne eingetragene Urkunde | Keine gerichtliche Scheidung, keine Versorgungsansprüche, kein Erbrecht des Ehegatten |
| Nachweis | Die copie intégrale (vollständige Abschrift) der Heiratsurkunde, in mehreren Exemplaren |
| Deutsche | Ehefähigkeitszeugnis des Standesamts (sechs Monate gültig); Ehe in Deutschland ohne Verfahren wirksam; Nachbeurkundung freiwillig; togolesische Urkunden werden nicht legalisiert, sondern auf Ersuchen überprüft; Doppelehe verboten (§ 1306 BGB) |
In der Praxis
- Das Dossier beim centre d'état civil der Gemeinde einreichen, in der die Trauung stattfinden soll, und den Aushang abwarten; vorher dort fragen, welche Unterlagen und Übersetzungen ins Französische verlangt werden — für den deutschen Partner sollten Reisepass, Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis bereitliegen.
- Bei der öffentlichen Trauung die Option (Monogamie oder Polygamie) und den Güterstand bewusst wählen: beides wird in der Urkunde vermerkt und bestimmt die Rechte bei Scheidung und Tod. Deutsche unterliegen dem Verbot der Doppelehe; vor einer anderen Wahl als der Monogamie lassen Sie sich von der Botschaft oder einem auf internationales Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten.
- Beim Unterschreiben Namen und Daten genau prüfen: ein Fehler in der Urkunde lässt sich später nur gerichtlich berichtigen — und jede Abweichung zwischen deutschen und togolesischen Papieren verzögert Nachbeurkundung und Visum.
- Die Urkunde und den livret de famille (Familienbuch) abholen, mehrere copies intégrales verlangen und getrennt aufbewahren; deutsche Behörden verlangen in der Regel Übersetzungen durch in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer.
- Die Nachbeurkundung beim Standesamt des Wohnorts in Deutschland beantragen (bei Wohnsitz im Ausland über die Botschaft beim Standesamt des letzten inländischen Wohnorts, sonst beim Standesamt I in Berlin); das Standesamt veranlasst bei Bedarf die Urkundenüberprüfung in Lomé. Namenserklärungen beglaubigt die Botschaft nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail.
- Wurde nur traditionell geheiratet, die Feststellung im état civil sofort betreiben: ohne Urkunde gibt es weder in Togo Rechte noch in Deutschland eine Ehe, die nachbeurkundet oder für den Familiennachzug genutzt werden kann.
Kosten und Übernahme
Die Gebühren des état civil sind gering: Trauung und Eintragung innerhalb der Fristen kosten sehr wenig, die nachträgliche Eintragung durch jugement supplétif ist deutlich teurer. In Deutschland kommen die Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis (je nach Bundesland), Übersetzungen, die Kosten einer Urkundenüberprüfung (bei der Botschaft erfragen) und die Gebühr der Nachbeurkundung (beim Standesamt erfragen) hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Der Code des personnes et de la famille von 2012 gilt als wichtige Modernisierung, vor allem bei der Gleichberechtigung der Ehegatten und beim Abstammungsrecht. In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 allgemein erlaubt: wer sich als Togolese einbürgern lässt, muss die bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht mehr aufgeben — ob Togo sie belässt, regelt das togolesische Recht. Seit dem 1. Mai 2025 können Ehegatten in Deutschland auch einen aus beiden Namen gebildeten Doppelnamen als Ehenamen führen.
Anlaufstellen
- Centre d'état civil der Gemeinde: Dossier, Aushang, Trauung, Abschriften und livret de famille.
- Tribunal de première instance (Gericht erster Instanz): Befreiungen, jugements supplétifs, Berichtigung von Urkunden.
- Juristenvereinigungen, cliniques juridiques (Rechtsberatungsstellen) und Sozialdienste: Begleitung.
- Deutsche Botschaft Lomé: Urkundenüberprüfung, Namenserklärung, Visum zum Ehegattennachzug; in Deutschland das Standesamt des Wohnorts (Ehefähigkeitszeugnis, Nachbeurkundung) und die Ausländerbehörde.
Gut zu wissen
Die Option zwischen Monogamie und Polygamie steht in der Heiratsurkunde und bestimmt die Rechte jedes Ehegatten bei Scheidung oder Tod: lassen Sie sich eine copie intégrale geben und prüfen Sie sie. Eine nur traditionell geschlossene Ehe ohne Eintragung im état civil ist rechtlich fast nichts — keine gerichtliche Scheidung, keine Versorgungsansprüche, kein Erbrecht — und in Deutschland keine Ehe. Und für deutsche Behörden gilt: togolesische Urkunden werden nicht legalisiert, sondern überprüft; planen Sie dafür Zeit ein, bevor Sie Visum oder Nachbeurkundung beantragen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich als Deutscher für die Hochzeit in Togo?
Reisepass, Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis, das das Standesamt Ihres Wohnorts in Deutschland ausstellt (bei Wohnsitz im Ausland das Standesamt des letzten inländischen Wohnorts oder das Standesamt I in Berlin) und das sechs Monate gilt, dazu Nachweise über eine frühere Ehe und deren Auflösung. Welche Unterlagen das centre d'état civil genau verlangt und ob es Übersetzungen ins Französische oder eine Beglaubigung deutscher Urkunden fordert, erfragen Sie vorab dort und bei der deutschen Botschaft in Lomé. Nach dem Aushang wird die Ehe öffentlich vor Zeugen geschlossen, mit der Wahl von Option und Güterstand.
Gilt unsere togolesische Ehe in Deutschland?
Ja, ohne Anerkennungsverfahren, wenn sie vor dem officier d'état civil nach togolesischem Recht geschlossen wurde und jeder von Ihnen nach seinem Heimatrecht heiraten durfte. Vorzulegen ist die copie intégrale der Heiratsurkunde mit Übersetzung; da togolesische Urkunden seit 2001 nicht mehr legalisiert werden, lässt das Standesamt oder die Ausländerbehörde ihre Echtheit bei Bedarf von der Botschaft in Lomé überprüfen. Die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister ist freiwillig, schafft aber eine deutsche Eheurkunde und klärt den Ehenamen. Eine rein traditionelle Ehe ohne Eintragung im état civil reicht nicht.
Mein togolesischer Ehepartner möchte nach Deutschland kommen — wie geht das?
Mit einem Visum zum Ehegattennachzug, beantragt über die deutsche Botschaft in Lomé (auch online über das Auslandsportal), mit Heiratsurkunde, Pass und Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1, mit Ausnahmen); die Heiratsurkunde kann dabei überprüft werden, was Zeit kostet. Die Aufenthaltserlaubnis erteilt nach der Einreise die Ausländerbehörde; die Einbürgerung ist für Ehegatten Deutscher erleichtert und seit Juni 2024 ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich. Wurde bei der Trauung die Polygamie gewählt, lassen Sie sich vor dem Antrag beraten.
Können wir stattdessen in Deutschland heiraten?
Ja, beim Standesamt Ihres Wohnorts. Der togolesische Partner legt grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis seines Staates vor; kann er das nicht, entscheidet auf Antrag der Präsident des Oberlandesgerichts über eine Befreiung (§ 1309 BGB), die das Standesamt vorbereitet. Togolesische Geburts- und Personenstandsurkunden werden mit Übersetzung vorgelegt und können überprüft werden; über das passende Visum für die Einreise zur Hochzeit informiert die Botschaft in Lomé. Ob und wie die deutsche Ehe in Togo eingetragen werden muss, um dort zu wirken, erfragen Sie bei den togolesischen Behörden oder der Vertretung Togos in Deutschland.
Offizielle Quellen und Links
- République togolaise — offizielles Portal — Portal des Staates und seiner Dienste (auf Französisch)
- Deutsche Botschaft Lomé — Visum zum Familiennachzug, Pässe, Termine, Liste von Anwälten und Übersetzern
- Deutsche Botschaft Lomé — Urkundenüberprüfungen, Beglaubigungen und Beurkundungen — togolesische Urkunden: seit 2001 keine Legalisation, Überprüfung auf Ersuchen deutscher Behörden; Namenserklärungen
- République togolaise — portail officiel de l'État et de ses services
