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Das Land in Kürze
Österreich, 9,1 Millionen Einwohner, regelt das Familienrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch: Ehe für alle seit dem 1. Januar 2019 nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, eingetragene Partnerschaft seit 2010 und seit 2019 für alle Paare, Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand, Scheidung einvernehmlich oder — als Besonderheit — noch immer nach dem Verschuldensprinzip, gemeinsame Obsorge als Regel.
Der Schwangerschaftsabbruch ist seit 1975 in den ersten drei Monaten straffrei (Fristenlösung), wird aber nicht von der Krankenkasse bezahlt; Österreich war 1997 mit dem Betretungsverbot für Gewalttäter Vorreiter in Europa, und die Datenschutzbehörde setzt die Datenschutz-Grundverordnung durch. Die Seiten unten geben für jedes Thema die österreichische Regel, das Verfahren und die Anlaufstellen.
Werbung und Schönheit in anderen Kulturen
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Gesundheit
Ratgeber
- Das Namensrecht
- Das Recht am eigenen Bild
- Das Urheberrecht
- Der Datenschutz
- Der Liebesbetrug
- Der Onlinekauf
- Die Adoption
- Die Eheschließung
- Die Erbfolge
- Die Grundrechte
- Die Kinderbetreuung
- Die Patchworkfamilie
- Die Privatsphäre
- Die Scheidung
- Die gleichgeschlechtliche Ehe
- Die kirchliche Trauung
- Güterstand und Erbrecht
- Hochzeitsbräuche und Zeremonien
- Häusliche Gewalt
- Identitätsdiebstahl
- Internationale Partnersuche
- Meinungsfreiheit und Hass im Netz
- Partnerschaft und Zusammenleben
- Schöne Zähne
- Sexualstraftaten im Ausland
- Wenn das Kind die erste Beziehung hat
Sexualität
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