Wer kann ein Gesetz aufheben?
Das ist die erste Frage, und die Antwort teilt die Rechtsordnungen in zwei Gruppen. In manchen Staaten kann ein Verfassungsgericht ein Gesetz aufheben, das gegen Grundrechte verstösst. In anderen kann das Gericht die Unvereinbarkeit nur feststellen; das Gesetz bleibt in Kraft, bis der Gesetzgeber handelt. Eine dritte Variante: Das nationale Gesetz ist der Kontrolle entzogen, aber ein ratifizierter Vertrag erlaubt es, seine Anwendung mittelbar anzugreifen. Welche Variante gilt, bestimmt die gesamte Strategie.
Gegen wen wirken Grundrechte?
Grundrechte richten sich zunächst gegen die öffentliche Gewalt. Gegenüber Arbeitgebern, Vermietern oder Händlern wirken sie oft nur mittelbar, über das Zivilrecht oder über Antidiskriminierungsrecht. Einige Rechtsordnungen gehen weiter und machen ihren Grundrechtskatalog zwischen Privaten anwendbar; andere haben diese Aufgabe einer spezialisierten Stelle übertragen. In der Praxis führt bei privaten Gegnern fast immer der Weg über das Diskriminierungsverbot zum Ziel.
Aussergerichtliche Wege, die zu selten genutzt werden
Ombudsstellen, nationale Menschenrechtsinstitutionen und Aufsichtsbehörden sind kostenlos, ohne Anwalt zugänglich und oft wirksam. Manche haben echte Befugnisse – ermitteln, anordnen, teils entschädigen – andere sprechen nur Empfehlungen aus, die gleichwohl Gewicht haben. Ihre Anrufung hemmt die gerichtlichen Fristen in der Regel nicht: Beide Wege müssen parallel verfolgt werden.
Regionale und internationale Rechtsmittel
Fast alle setzen die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs voraus und kennen kurze Fristen ab der letzten nationalen Entscheidung. Einzelne regionale Mechanismen lassen ausnahmsweise eine direkte Beschwerde ohne Erschöpfung zu und sind dort, wo es sie gibt, der zugänglichste Weg. Der Individualzugang hängt teils von einer freiwilligen Erklärung des Staates ab, die zurückgenommen werden kann: Das ist vorab zu prüfen.
Fristen sind die häufigste Ursache des Scheiterns
Grundrechtsbeschwerden unterliegen kurzen Fristen – oft Wochen oder wenige Monate ab Zustellung einer Entscheidung – und sie sind fast nie erstreckbar. Notieren Sie das Zustelldatum jeder Entscheidung sofort und prüfen Sie die Frist, bevor Sie überhaupt entscheiden, ob Sie vorgehen wollen.
Die Rechtslage Land für Land
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