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Das Land in Kürze
Südtirol, 535 000 Einwohner in der Autonomen Provinz Bozen, lebt nach italienischem Recht in deutscher Sprache: eingetragene Lebenspartnerschaft (unione civile) für gleichgeschlechtliche Paare seit 2016, keine Ehe für alle, Gütergemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, Scheidung nach sechs Monaten (einvernehmlich) oder einem Jahr Trennung seit der Reform von 2015, Pflichtteile für Kinder und Ehegatten.
Der Schwangerschaftsabbruch ist nach dem Gesetz 194 von 1978 in den ersten 90 Tagen erlaubt, in der Praxis aber durch die vielen verweigernden Ärzte erschwert; Verhütung ist rezeptpflichtig und wird nur teilweise erstattet, und die italienische Datenschutzbehörde Garante setzt die Datenschutz-Grundverordnung durch. Die Seiten unten geben für jedes Thema die italienische Regel und die deutschsprachigen Anlaufstellen in Bozen, Meran und Brixen; das übrige Italien behandelt die italienische Fassung.
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