Jeder Link führt zur Seite der Website, die diesem Thema für dieses Land gewidmet ist. Das allgemeine Thema steht oben auf jeder dieser Seiten.
Das Land in Kürze
Liechtenstein, 40 000 Einwohner, folgt im Zivilrecht dem österreichischen ABGB und im Wirtschaftsrecht der Schweiz, mit der die Zoll- und Währungsunion besteht. Die Ehe steht seit dem 1. Januar 2025 auch Paaren gleichen Geschlechts offen, nachdem die eingetragene Partnerschaft seit 2011 bestand; die Scheidung ist einvernehmlich oder nach Trennung möglich, und das Erbrecht kennt Pflichtteile für Kinder und Ehegatten.
Der Schwangerschaftsabbruch bleibt strafbar, außer bei Gefahr für die Frau oder nach einer Vergewaltigung; eine Liberalisierung wurde 2011 in einer Volksabstimmung abgelehnt, und die meisten Betroffenen weichen in die Schweiz oder nach Österreich aus. Als EWR-Mitglied wendet Liechtenstein die Datenschutz-Grundverordnung an. Die Seiten unten geben für jedes Thema die liechtensteinische Regel und die Anlaufstellen in Vaduz.
Gesundheit
Ratgeber
- Das Namensrecht
- Das Recht am eigenen Bild
- Das Urheberrecht
- Der Datenschutz
- Der Liebesbetrug
- Der Onlinekauf
- Die Adoption
- Die Eheschließung
- Die Erbfolge
- Die Grundrechte
- Die Kinderbetreuung
- Die Patchworkfamilie
- Die Privatsphäre
- Die Scheidung
- Die gleichgeschlechtliche Ehe
- Die kirchliche Trauung
- Güterstand und Erbrecht
- Hochzeitsbräuche und Zeremonien
- Häusliche Gewalt
- Identitätsdiebstahl
- Internationale Partnersuche
- Meinungsfreiheit und Hass im Netz
- Partnerschaft und Zusammenleben
- Schöne Zähne
- Sexualstraftaten im Ausland
- Wenn das Kind die erste Beziehung hat
Sexualität
Diese Seite in der Sitemap finden
Eine Frage, eine Korrektur, ein Vorschlag? Schreiben Sie uns.
