Ruanda: Ehe, Scheidung, Erbrecht und Abtreibung

Grundrechte in Ruanda: Die Verfassung von 2003, 2015 revidiert, garantiert Leben, körperliche Unversehrtheit, Gleichheit und Privatsphäre, erkennt nur die zivile monogame Ehe zwischen Mann und Frau an und erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit. Die Justiz und die unabhängige Nationale Menschenrechtskommission wachen über diese Rechte, die Todesstrafe ist seit dem Organgesetz Nr. 31/2007 vom 25. Juli 2007 abgeschafft, und seit dem Gesetz Nr. 059/2023 verjährt die Kindesschändung (child defilement), jede sexuelle Handlung an einer Person unter 18 Jahren, die mit 20 bis 25 Jahren bestraft wird, nicht mehr.

Das Land in Kürze

Übersichtskarte — Ruanda
Ruanda. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Ruanda zählte bei seiner fünften Volks- und Wohnungszählung mit dem Stichtag August 2022 13.246.394 Einwohner (Nationales Statistikinstitut Ruandas) und hat eine einheitliche nationale Rechtsordnung auf der Grundlage der Verfassung vom 4. Juni 2003 in der 2015 revidierten Fassung, die Ikinyarwanda als Nationalsprache und Ikinyarwanda, Englisch und Französisch als Amtssprachen bestimmt (Art. 8). Gesetze werden im Amtsblatt in allen drei Sprachen veröffentlicht; das Datenschutzgesetz von 2021 hält zum Beispiel fest, dass es auf Englisch entworfen und auf Ikinyarwanda verabschiedet wurde (Art. 68). Das Strafgesetzbuch ist das Gesetz Nr. 68/2018 vom 30. August 2018 über Straftaten und Strafen im Allgemeinen, teilweise neu gefasst durch das Gesetz Nr. 69/2019 vom 8. November 2019 und das Gesetz Nr. 059/2023 vom 4. Dezember 2023; das Rwanda Investigation Bureau nimmt Strafanzeigen entgegen, und das Ministerium für Gleichstellung und Familienförderung nennt 48 Isange One Stop Centres für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und in jedem der 30 Distrikte ein Büro für den Zugang zum Recht (Access to Justice). Die Todesstrafe wurde durch das Organgesetz Nr. 31/2007 vom 25. Juli 2007 abgeschafft, und die Verfassung macht die Justiz zur Hüterin der Menschenrechte und Freiheiten (Art. 43).

Art. 17 der Verfassung erkennt nur die zivile monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau an, verlangt die freie und volle Einwilligung jeder Person und gibt den Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei der Scheidung, während Art. 18 die Familie unter den Schutz des Staates stellt. Der Demographic and Health Survey 2025 ergab gleichwohl, dass 52 % der Frauen und 51 % der Männer von 15 bis 49 Jahren derzeit in einer Verbindung leben, ein Begriff, der das Zusammenleben wie in einer Ehe einschließt, dass 8 % der derzeit verheirateten Frauen angeben, ihr Mann habe mehr als eine Frau, und dass das mittlere Alter bei der ersten Heirat bei Frauen von 25 bis 49 Jahren 23,3 Jahre und bei Männern von 30 bis 49 Jahren 26,8 Jahre beträgt. Das Strafgesetzbuch stützt das monogame Modell durch Straftaten gegen den Ehegatten und den Haushalt: Bigamie wird mit ein bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 FRW bestraft (Art. 141), das Zusammenleben wie Mann und Frau mit einer anderen Person, während einer von beiden verheiratet ist, mit mehr als einem Jahr und bis zu zwei Jahren (Art. 138), der Ehebruch einer verheirateten Person in der Fassung von 2019 mit sechs Monaten bis zu einem Jahr, verfolgt nur auf Anzeige des verletzten Ehegatten (Art. 136), und ein Ehegatte, der die eheliche Wohnung länger als zwei Monate ohne schwerwiegende Gründe verlässt, muss mit drei bis sechs Monaten rechnen (Art. 139). Das Ministerium für Gleichstellung und Familienförderung nennt außerdem das Gesetz Nr. 71/2024 vom 26. Juni 2024 über Personen und Familie unter den Texten zur familiären Eintracht.

Für Paare mit einem ausländischen Partner oder einem Leben im Ausland erkennt Art. 17 der Verfassung eine monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau an, die außerhalb Ruandas nach dem Recht des Ortes der Eheschließung geschlossen wurde, und Art. 25 erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit, verbietet es, jemandem die ruandische Staatsangehörigkeit durch Abstammung zu entziehen, und gibt allen Personen ruandischer Herkunft und ihren Nachkommen auf Antrag Anspruch auf die ruandische Staatsangehörigkeit; ein Organgesetz regelt die Staatsangehörigkeit. Personenbezogene Daten folgen den Menschen über Grenzen hinweg: Das Gesetz Nr. 058/2021 gilt für einen anderswo ansässigen Verantwortlichen, der die Daten von Personen verarbeitet, die sich in Ruanda befinden (Art. 2), und verlangt, dass personenbezogene Daten in Ruanda gespeichert werden, es sei denn, eine Registrierungsbescheinigung erlaubt die Speicherung im Ausland (Art. 50). Die Reisehinweise der britischen Regierung, im September 2026 aktualisiert, halten fest, dass einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in Ruanda nicht strafbar sind, obwohl Art. 17 der Verfassung nur die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau anerkennt. Ihre Hinweise für Opfer von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen besagen, dass das Rwanda Investigation Bureau die Ermittlungen leitet, dass ein britisches Opfer, das Anzeige erstattet, damit rechnen sollte, während der Ermittlungen seinen Reisepass abzugeben, und dass Vergewaltigungsvorwürfe automatisch verfolgt werden und im Allgemeinen nur im gegenseitigen Einvernehmen fallen gelassen werden können; das Isange One Stop Centre im Polizeikrankenhaus Kacyiru (Nummer 3029) wird dort als kostenlos und rund um die Uhr geöffnet beschrieben. Für deutsch-ruandische Paare legalisiert die Deutsche Botschaft Kigali ruandische Urkunden nach Vorbeglaubigung durch das ruandische Justiz- und Außenministerium, elektronische IremboGov-Urkunden erhalten stattdessen eine konsularische Bescheinigung, und das Haager Adoptionsübereinkommen gilt zwischen beiden Staaten nicht, weil Deutschland gegen sein Inkrafttreten für Ruanda Einspruch eingelegt hat.

Das Recht des Landes, Bereich für Bereich

Ehe, Partnerschaft und Scheidung

Eheschließung · Partnerschaft und Zusammenleben · Gleichgeschlechtliche Ehe · Kirchliche Trauung · Hochzeitsbräuche und Zeremonien · Güterstand und Erbrecht · Scheidung

Kinder, Familie und Erbrecht

Adoption · Kinderwunschbehandlung · Kinderbetreuung · Die Erbfolge

Verhütung, Schwangerschaftsabbruch und Drogen

Verhütung · Schwangerschaftsabbruch · Drogen und Betäubungsmittel

Gewalt, Einvernehmen und Sexualstraftaten

Einvernehmen und Schutzalter · Häusliche Gewalt

Internet: Privatsphäre, Bild, Daten und Betrug

Datenschutz · Liebesbetrug

Gesundheit: Schwangerschaft, STI und Versorgung

Schwangerschaft · HIV und Aids

Grundrechte

Verfassung und Grundrechte in Ruanda: Die Verfassung vom 4. Juni 2003 in der 2015 revidierten Fassung erklärt, dass jeder das Recht auf Leben hat und niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden darf (Art. 12), dass der Mensch heilig und unverletzlich ist (Art. 13), dass jeder das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat und niemand der Folter, körperlicher Misshandlung oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden darf (Art. 14), dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 15) und dass Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts, der Familie oder Abstammung, der Religion, der wirtschaftlichen Stellung oder einer Behinderung verboten und strafbar ist (Art. 16). Art. 23 schützt die Privatsphäre der Person, der Familie, der Wohnung und der Korrespondenz, Art. 29 garantiert ein ordnungsgemäßes Verfahren, und Art. 41 erlaubt gesetzliche Beschränkungen zur Achtung der Rechte anderer, der öffentlichen Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung und des sozialen Wohls.

Die Verfassung legt auch den Rahmen für Paare und Familien fest. Art. 17 garantiert das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen, bestimmt, dass die zivile monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau die einzige anerkannte eheliche Verbindung ist, erkennt eine monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau an, die außerhalb Ruandas nach dem Recht des Ortes der Eheschließung geschlossen wurde, verlangt die freie und volle Einwilligung jeder Person und gibt den Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei der Scheidung. Art. 18 stellt die Familie unter den Schutz des Staates und macht beide Eltern für die Erziehung der Kinder verantwortlich, und Art. 25 bestimmt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt ist, dass niemand der ruandischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung beraubt werden darf und dass alle Personen ruandischer Herkunft und ihre Nachkommen auf Antrag Anspruch auf die ruandische Staatsangehörigkeit haben. Art. 10 Ziff. 4 verpflichtet den Staat zur Gleichstellung von Männern und Frauen, bekräftigt dadurch, dass Frauen mindestens 30 % der Positionen in Entscheidungsorganen innehaben.

Die Durchsetzung läuft über die Gerichte und eine nationale Einrichtung. Art. 43 macht die Justiz zur „guardian of human rights and freedoms“, also zur Hüterin der Menschenrechte und Freiheiten, und Art. 42 überträgt die Förderung der Menschenrechte insbesondere der Nationalen Menschenrechtskommission, die „is independent“, also unabhängig ist. Die Website der Kommission nennt als Rechtsgrundlage das Gesetz Nr. 19/2013 vom 25.03.2013 in der Fassung des Gesetzes Nr. 61/2018 vom 24.08.2018; ihr Mandat umfasst die Überwachung der Achtung der Menschenrechte, besonders derer von Kindern, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die mit HIV/AIDS leben, Flüchtlingen, Wanderarbeitnehmern und älteren Menschen, die Entgegennahme, Prüfung und Untersuchung von Beschwerden, Besuche in Hafteinrichtungen und die Überwachung der Menschenrechte bei Wahlen. Die Seite des Parlaments zu den Gesetzentwürfen führt einen neueren Entwurf eines Gesetzes über die Kommission als „enacted into law“ (als Gesetz verabschiedet), im Einklang mit den Pariser Prinzipien und mit Ausweitung ihrer Rolle auf Binnenvertriebene, ohne Nummer oder Datum zu nennen. Für 2023/2024 teilte die Kommission dem Parlament am 30. Oktober 2024 mit, sie habe 573 Beschwerden geprüft (55 aus 2022/2023 übernommen), 432 davon erledigt (75,4 %), und die größten Kategorien betrafen das Recht auf Rechtsschutz (164, oder 28,6 %) und das Recht auf Eigentum (147, oder 25,6 %).

Ratifikationen von Verträgen, mit Daten aus der Vertragssammlung der Vereinten Nationen, sofern nichts anderes steht: der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Beitritt, 16. April 1975); der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Beitritt, 16. April 1975); das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (unterzeichnet 1. Mai 1980, ratifiziert 2. März 1981); das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (unterzeichnet 26. Januar 1990, ratifiziert 24. Januar 1991); das Maputo-Protokoll über die Rechte der Frauen in Afrika (unterzeichnet 19. Dezember 2003, ratifiziert 25. Juni 2004, hinterlegt 1. Juli 2004, laut dem Tracker der Universität Pretoria). Die UN-Übersichtstabelle 2026 nennt außerdem das Übereinkommen gegen Folter (2008), sein Fakultativprotokoll (2015) und das Zweite Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte über die Abschaffung der Todesstrafe (2008; 15. Dezember 2008 in der archivierten Tabelle der University of Minnesota) und führt das erste Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte über Individualbeschwerden unter den Instrumenten auf, die Ruanda nicht ratifiziert hat. In den Erwägungen des Gesetzes Nr. 21/2016 heißt es zudem, dass die Afrikanische Charta der Rechte und des Wohls des Kindes durch die Präsidialverordnung Nr. 11/01 vom 30. Mai 2001 ratifiziert wurde.

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Art. 2 des Organgesetzes Nr. 31/2007 vom 25.07.2007 sagt „the death penalty is hereby abolished“, also: Die Todesstrafe wird hiermit abgeschafft; Art. 3 ersetzt sie in allen früheren Texten durch lebenslange Freiheitsstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderen Bestimmungen, und Art. 4 bestimmt in seiner Fassung von 2007 die letztere als eine Strafe ohne Begnadigung, bedingte Entlassung oder Rehabilitierung, es sei denn, mindestens 20 Jahre wurden verbüßt, in Einzelhaft. Nach Art. 60 des Strafgesetzbuchs in der Fassung von 2023 kann ein Richter, der mildernde Umstände annimmt, eine lebenslange Freiheitsstrafe auf nicht weniger als 15 Jahre herabsetzen.

Die wichtigsten Punkte

VerfassungVom 4. Juni 2003, 2015 revidiert; Rechte in Art. 12 bis 43; Leben Art. 12, Unversehrtheit und Folterverbot Art. 14, Privatsphäre Art. 23
EheNur die zivile monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist anerkannt; eine im Ausland nach dem Recht des Ortes geschlossene wird anerkannt (Art. 17)
StaatsangehörigkeitDoppelte Staatsangehörigkeit erlaubt; die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nicht entzogen werden (Art. 25)
Hüter der RechteDie Justiz (Art. 43); die Nationale Menschenrechtskommission ist unabhängig (Art. 42)
Beschwerden der Kommission, 2023/2024573 geprüft, 432 erledigt (75,4 %); gebührenfrei 3430
TodesstrafeAbgeschafft durch das Organgesetz Nr. 31/2007 vom 25.07.2007 (Art. 2)
Frauenrechtskonvention (CEDAW)Unterzeichnet 1. Mai 1980; ratifiziert 2. März 1981
Übereinkommen über die Rechte des KindesUnterzeichnet 26. Januar 1990; ratifiziert 24. Januar 1991
Maputo-ProtokollUnterzeichnet 19. Dezember 2003; ratifiziert 25. Juni 2004; hinterlegt 1. Juli 2004

In der Praxis

  • Wer sich über eine Rechtsverletzung beschweren will, wendet sich an die Nationale Menschenrechtskommission: gebührenfrei 3430, info@cndp.org.rw, oder persönlich in der KG 201 St, Kigali.
  • Um Abhilfe für eine Rechtsverletzung zu erlangen, die Gerichte anrufen: Art. 43 der Verfassung macht die Justiz zur Hüterin der Menschenrechte und Freiheiten.
  • Für ein im Ausland verheiratetes Paar erkennt Art. 17 eine monogame Ehe zwischen einem Mann und einer Frau an, die außerhalb Ruandas nach dem Recht des Ortes der Eheschließung geschlossen wurde; ein Ruander behält die ruandische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, auch wenn er eine andere erwirbt (Art. 25).
  • Bei Gewalt und Misshandlung die Nummern 3512, 116 und 3029 des Rwanda Investigation Bureau nutzen, die auf den Seiten zu Gewalt und Einwilligung beschrieben sind.

Aktuelle Entwicklungen

Die UN-Übersichtstabellen 2026 zu Ruanda verzeichnen die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau vom Mai 2024 und des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom Februar 2025 sowie den fünften Bericht Ruandas an den Menschenrechtsausschuss, dessen Prüfung aussteht.

Anlaufstellen

  • Nationale Menschenrechtskommission, KG 201 St, Kigali; gebührenfrei 3430; info@cndp.org.rw.
  • Gender Monitoring Office, KN 5 Rd 12, Gishushu, Kigali; gebührenfrei 5798.
  • Rwanda Investigation Bureau, KN5 Rd, Kamukina, Kigali; Hotlines 166, 3512, 116 und 3029.

Gut zu wissen

Die Website der Kommission selbst nennt das Gesetz Nr. 19/2013 in der Fassung von 2018, während die Seite des Parlaments zu den Gesetzentwürfen ein neueres Gesetz über die Kommission als verabschiedet darstellt, ohne Nummer oder Datum; vor einem Rückgriff auf einen der beiden Texte für die Befugnisse der Kommission das Amtsblatt prüfen.

Häufige Fragen

Ist die Todesstrafe in Ruanda abgeschafft?

Ja: Art. 2 des Organgesetzes Nr. 31/2007 vom 25. Juli 2007 sagt, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, und Art. 3 ersetzt sie durch lebenslange Freiheitsstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderen Bestimmungen.

Erlaubt Ruanda die doppelte Staatsangehörigkeit?

Ja: Art. 25 der Verfassung bestimmt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt ist und dass niemand der ruandischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung beraubt werden darf.

Wo kann ich mich über eine Menschenrechtsverletzung beschweren?

Bei der Nationalen Menschenrechtskommission (gebührenfrei 3430, info@cndp.org.rw), zu deren Mandat die Entgegennahme, Prüfung und Untersuchung von Beschwerden gehört, oder bei den Gerichten, die Art. 43 der Verfassung zum Hüter der Menschenrechte und Freiheiten macht.

Quellen

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Quellen

  1. Population size and Population characteristics (Fifth Rwanda Population and Housing Census, 2022) — Nationales Statistikinstitut Ruandas (NISR), 2022 (auf Englisch)
  2. Rwanda's Constitution of 2003 with Amendments through 2015 — Constitute Project (Text der Verfassung Ruandas), 2015 (auf Englisch)
  3. Constitution de la République du Rwanda de 2003 révisée en 2015 (Journal officiel n° spécial du 24/12/2015, texte trilingue) — Amtsblatt Ruandas (Kopie policinglaw.info), 2015 (auf Französisch)
  4. Organic Law nº 31/2007 of 25/07/2007 relating to the abolition of the death penalty — Amtsblatt Ruandas (Kopie Laws.Africa), 2007 (auf Englisch)
  5. Law nº 059/2023 of 04/12/2023 amending Law nº 68/2018 determining offences and penalties in general (Official Gazette nº Special of 05/12/2023) — Amtsblatt Ruandas (Archiv Gazettes.Africa), 2023 (auf Englisch)
  6. Law nº 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general (Official Gazette nº Special of 27/09/2018) — Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), FAOLEX, 2018 (auf Englisch)
  7. Family promotion and child right protection — Ministerium für Gender und Familienförderung Ruandas (MIGEPROF), abgerufen 2026 (auf Englisch)
  8. Law nº 058/2021 of 13/10/2021 relating to the protection of personal data and privacy (Official Gazette nº Special of 15/10/2021) — Amtsblatt Ruandas (Archiv Gazettes.Africa), 2021 (auf Englisch)
  9. Rwanda travel advice — Safety and security — Britisches Außenministerium (FCDO), abgerufen 2026 (auf Englisch)
  10. Rwanda: information for victims of rape and sexual assault — Britisches Außenministerium (FCDO), 2025 (auf Englisch)
  11. Human Rights Protection (legal basis, mandate and contacts) — Nationale Menschenrechtskommission Ruandas (NCHR), abgerufen 2026 (auf Englisch)
  12. Draft law governing the National Commission for Human Rights — Parlament Ruandas, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  13. The Commission presented its annual report before the Parliament — Nationale Menschenrechtskommission Ruandas (NCHR), 2024 (auf Englisch)
  14. International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights — status — Vertragssammlung der Vereinten Nationen, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  15. Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women — status — Vertragssammlung der Vereinten Nationen, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  16. Convention on the Rights of the Child — status — Vertragssammlung der Vereinten Nationen, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  17. Maputo Protocol — Rwanda (country status) — Centre for Human Rights, Universität Pretoria, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  18. Tables for UN Compilation on Rwanda (A/HRC/WG.6/51/RWA/2, Annex) — UN-Menschenrechtsrat (Kopie UPR Info), 2026 (auf Englisch)
  19. Ratification of International Human Rights Treaties — Rwanda — University of Minnesota Human Rights Library, abgerufen 2026 (auf Englisch)
  20. Law nº 21/2016 of 20/05/2016 relating to human reproductive health (Official Gazette nº 23 of 06/06/2016) — Amtsblatt Ruandas (Archiv Gazettes.Africa), 2016 (auf Englisch)
  21. Contact us — Rwanda Investigation Bureau — Rwanda Investigation Bureau (RIB), abgerufen 2026 (auf Englisch)

Amtliche oder institutionelle Dokumente, auf die sich diese Seite stützt, abgerufen am 12. Oktober 2026. Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.

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