Datenschutz
Datenschutzrecht in Ruanda: Das Gesetz gilt für Verarbeitungen „auf elektronischem oder anderem Weg“, für einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter mit Sitz oder Wohnsitz in Ruanda, der Daten in Ruanda verarbeitet, und für einen anderswo ansässigen, der die Daten von Personen verarbeitet, die sich in Ruanda befinden (Art. 2). Seine Aufsichtsbehörde ist „a public authority in charge of cyber security“ (Art. 3 Ziff. 23), das heißt die National Cyber Security Authority, deren Data Protection and Privacy Office dpo.gov.rw betreibt. „Sensible personenbezogene Daten“ umfassen Rasse, Gesundheitszustand, Vorstrafen, Krankenakten, soziale Herkunft, religiöse oder philosophische Überzeugungen, politische Meinung, genetische oder biometrische Informationen, Sexualleben und Familienangaben (Art. 3 Ziff. 2); die Einwilligung muss freiwillig, bestimmt, informiert und unmissverständlich sein und kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden (Art. 3 Ziff. 18 und 6) und jederzeit so einfach zurückgenommen werden, wie sie erteilt wurde (Art. 8). Art. 23 der Verfassung schützt außerdem die Privatsphäre der Person, der Familie, der Wohnung und der Korrespondenz.
Die betroffenen Personen haben bestimmte Rechte, die jeweils schriftlich oder elektronisch ausgeübt werden. Sie können die Zwecke der Verarbeitung, eine Kopie ihrer Daten, eine Beschreibung der gespeicherten Daten, die Herkunft und jede Übermittlung ins Ausland erhalten (Art. 18); einer Verarbeitung widersprechen, die Verlust, Kummer oder Angst verursacht oder voraussichtlich verursacht, sowie der Direktwerbung (Art. 19); ihre Daten an sich oder an einen anderen Verantwortlichen übermitteln lassen (Art. 20); Entscheidungen ablehnen, die allein auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruhen (Art. 21); die Verarbeitung einschränken lassen (Art. 22); die Löschung verlangen, wenn die Daten nicht mehr nötig sind, die Einwilligung zurückgenommen ist, ein Widerspruch Erfolg hat oder die Verarbeitung rechtswidrig war (Art. 23); und die Berichtigung (Art. 24). Bei Widerspruch, Übertragbarkeit, Löschung und Berichtigung muss der Verantwortliche binnen 30 Tagen antworten; wer mit einer Antwort nicht zufrieden ist, kann binnen 30 Tagen nach deren Erhalt die Aufsichtsbehörde anrufen, die binnen 60 Tagen nach Eingang der Beschwerde antwortet.
Dem stehen Pflichten gegenüber. Wer als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter tätig werden will, muss sich bei der Behörde registrieren lassen (Art. 29), die die Bescheinigung binnen 30 Werktagen nach dem Antrag ausstellt (Art. 31). Ein Verantwortlicher muss der Behörde eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 48 Stunden melden, binnen 72 Stunden einen Bericht vorlegen (Art. 43 und 44) und, wenn das Risiko hoch ist, die betroffenen Personen unterrichten (Art. 45). Personenbezogene Daten werden in Ruanda gespeichert, und die Speicherung im Ausland ist nur mit einer Registrierungsbescheinigung zulässig, die sie erlaubt (Art. 50); Übermittlungen ins Ausland bedürfen der Genehmigung der Behörde oder eines anderen in Art. 48 genannten Grundes. Die Daten eines Kindes dürfen nur mit der Einwilligung des Inhabers der elterlichen Verantwortung verarbeitet werden, wenn das Kind unter 16 Jahren ist, es sei denn, die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Kindes erforderlich (Art. 9). Für bereits tätige Verantwortliche galt eine Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren ab der Veröffentlichung vom 15.10.2021 (Art. 67).
Die Sanktionen haben zwei Ebenen. Die Behörde kann eine Verwaltungsgeldbuße von 2.000.000 bis 5.000.000 FRW oder von einem Prozent des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen für Verstöße wie den Betrieb ohne Bescheinigung, das Nichtführen von Verarbeitungsverzeichnissen, die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten oder die unterlassene Meldung einer Verletzung (Art. 53); die Entscheidung kann vor dem zuständigen Gericht angefochten werden (Art. 54). Die Kriminalstrafen sind höher: Zugang zu personenbezogenen Daten, ihre Erhebung, Nutzung, Weitergabe oder Offenlegung entgegen dem Gesetz, ein bis drei Jahre und 7.000.000 bis 10.000.000 FRW (Art. 56); rechtswidrige Vernichtung, Löschung, Verheimlichung oder Veränderung drei bis fünf Jahre und dieselbe Geldstrafe (Art. 58); rechtswidriger Verkauf personenbezogener Daten fünf bis sieben Jahre und 12.000.000 bis 15.000.000 FRW (Art. 59); und rechtswidrige Verarbeitung sensibler Daten sieben bis zehn Jahre und 20.000.000 bis 25.000.000 FRW (Art. 60). Eine juristische Person, die diese Straftaten begeht, zahlt fünf Prozent ihres vorangegangenen Jahresumsatzes (Art. 62), und wer einen erheblichen Schaden erleidet, kann vor Gericht Entschädigung verlangen (Art. 65).
Auch das Strafgesetzbuch und das Cyberkriminalitätsgesetz schützen die Privatsphäre. Wer eine Person heimlich abhört oder aufnimmt, Fotos oder Aufnahmen macht oder sie ohne Erlaubnis offenlegt, in böser Absicht, wird mit sechs Monaten bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 1.000.000 bis 2.000.000 FRW bestraft (Art. 156), und die Veröffentlichung einer bearbeiteten Fassung von Äußerungen, Bildern oder Fotos einer Person, ohne zu sagen, dass sie nicht das Original ist, wird mit derselben Strafe bedroht (Art. 157). Art. 35 des Gesetzes Nr. 60/2018 bestraft das Cyberstalking, einschließlich des Anfertigens von Fotos oder Aufnahmen einer Person in böser Absicht ohne Einwilligung, mit sechs Monaten bis zwei Jahren und 1.000.000 bis 2.000.000 FRW, auf Anzeige der betroffenen Person.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Gesetz Nr. 058/2021 vom 13.10.2021, Amtsblatt, Sonderausgabe vom 15.10.2021 |
|---|---|
| Geltungsbereich | Verarbeitung in Ruanda und Verantwortliche im Ausland, die Daten von Personen in Ruanda verarbeiten (Art. 2) |
| Aufsichtsbehörde | Für Cybersicherheit zuständige Behörde: die National Cyber Security Authority (Art. 3 Ziff. 23) |
| Daten eines Kindes | Einwilligung des Inhabers der elterlichen Verantwortung, wenn das Kind unter 16 Jahren ist (Art. 9) |
| Antwort des Verantwortlichen auf einen Antrag | Binnen 30 Tagen bei Widerspruch, Übertragbarkeit, Löschung und Berichtigung; Beschwerde bei der Behörde binnen 30 Tagen; Antwort der Behörde binnen 60 Tagen (Art. 18 bis 20, 23 und 24) |
| Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten | Meldung an die Behörde binnen 48 Stunden; Bericht binnen 72 Stunden (Art. 43 und 44) |
| Verwaltungsgeldbuße | 2 bis 5 Mio. FRW oder 1 % des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres (Art. 53) |
| Rechtswidriger Verkauf personenbezogener Daten | 5 bis 7 Jahre und 12 bis 15 Mio. FRW (Art. 59) |
| Rechtswidrige Verarbeitung sensibler Daten | 7 bis 10 Jahre und 20 bis 25 Mio. FRW (Art. 60) |
In der Praxis
- Schriftlich oder elektronisch an den Verantwortlichen schreiben, um Auskunft, Widerspruch, Löschung oder Berichtigung zu verlangen; für die letzten drei gibt das Gesetz dem Verantwortlichen 30 Tage für die Antwort.
- Wird die Antwort verweigert oder ist sie unbefriedigend, binnen 30 Tagen die Aufsichtsbehörde anrufen: Das Datenschutzbüro nimmt Beschwerden unter complaint@dpo.gov.rw entgegen, über den Dienst „File a Complaint“ und den „Complaint Lodging Guide“ auf dpo.gov.rw, und seine gebührenfreie Nummer ist 9080.
- Nach einem erheblichen Schaden durch einen Verstoß gegen das Gesetz vor dem zuständigen Gericht Entschädigung verlangen; der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter wird nur frei, wenn er nachweist, dass er nicht verantwortlich war (Art. 65).
- Eine vermutete Datenschutzverletzung per E-Mail an databreach@dpo.gov.rw melden; die Verantwortlichen sind selbst verpflichtet, binnen 48 Stunden zu melden.
- Bei heimlichen Aufnahmen oder bearbeiteten Bildern beim Rwanda Investigation Bureau Anzeige nach Art. 156 und 157 des Strafgesetzbuchs erstatten (Hotline 166).
Anlaufstellen
- Data Protection and Privacy Office, 21 KG 7 Ave, Kacyiru, A&P Building, Erdgeschoss, Kigali; Telefon +250 782 847 756; gebührenfrei 9080; dpp@dpo.gov.rw, complaint@dpo.gov.rw, registration@dpo.gov.rw, databreach@dpo.gov.rw.
- National Cyber Security Authority, 8 KG 7 St, Kacyiru, Telecom House, 5. Stock, Kigali; info@ncsa.gov.rw (Adresse und E-Mail wie auf cyber.gov.rw angegeben).
- Rwanda Investigation Bureau, Hotline 166, für die Straftaten nach dem Gesetz und dem Strafgesetzbuch.
Gut zu wissen
Das Recht auf Löschung nach Art. 23 gilt nicht, soweit die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses, der Forschung oder Statistik, wegen einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; und das Gesetz sagt, dass personenbezogene Daten „are not subject to succession“, also nicht vererbt werden (Art. 25), obwohl ein Testament einem Erben volle oder eingeschränkte Rechte an noch genutzten Daten geben kann.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Kind in Ruanda in die Verwendung personenbezogener Daten einwilligen?
Nach Art. 9 des Gesetzes Nr. 058/2021 muss ein Verantwortlicher, der weiß, dass die Daten ein Kind unter 16 Jahren betreffen, die Einwilligung des Inhabers der elterlichen Verantwortung einholen, die im Interesse des Kindes erteilt wird, außer wenn die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Kindes erforderlich ist.
Kann ich ein Unternehmen zwingen, meine personenbezogenen Daten zu löschen?
Ja, schriftlich oder elektronisch, aus den Gründen des Art. 23 (nicht mehr nötig, Einwilligung zurückgenommen, erfolgreicher Widerspruch, rechtswidrige Verarbeitung); der Verantwortliche muss binnen 30 Tagen antworten, und Sie können binnen 30 Tagen nach der Antwort die Aufsichtsbehörde anrufen.
Welche Strafe droht für den Verkauf personenbezogener Daten einer Person?
Art. 59 sieht fünf bis sieben Jahre und eine Geldstrafe von 12 bis 15 Mio. FRW vor, oder eine der beiden Strafen; eine juristische Person zahlt nach Art. 62 fünf Prozent ihres vorangegangenen Jahresumsatzes.
Quellen
- Law N° 058/2021 of 13/10/2021 relating to the protection of personal data and privacy, Official Gazette Special of 15/10/2021 -- gazette copy archived by Gazettes.Africa — Art. 2, 3, 6, 8, 9, 18 bis 25, 29, 31, 43 bis 45, 48, 50, 53, 54, 56, 58 bis 60, 62, 65 und 67 (englische Spalte des Amtsblatts)
- Data Protection and Privacy Office (dpo.gov.rw) -- complaint and registration services, contacts — Beschwerde- und Registrierungsdienste, E-Mail-Adressen, gebührenfreie Nummer 9080, Adresse
- National Cyber Security Authority (NCSA) -- official website: contact details — Adresse und Kontakt der National Cyber Security Authority
- Law N° 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general (Penal Code), Official Gazette Special of 27/09/2018 -- gazette copy published by Laws.Africa — Art. 156 und 157
- Law N° 60/2018 of 22/08/2018 on prevention and punishment of cyber crimes, Official Gazette Special of 25/09/2018 -- gazette copy published by Laws.Africa — Art. 35 (Cyberstalking, Verfolgung nur auf Anzeige)
- Constitution of the Republic of Rwanda of 4 June 2003 with amendments through 2015 (Constitute Project text) — Art. 23: Privatsphäre der Person, der Familie, der Wohnung und der Korrespondenz
- Rwanda Investigation Bureau (RIB) -- contact page: hotlines, headquarters, opening hours — Hotline 166
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Liebesbetrug
Betrug, Phishing und Identitätsanmaßung in Ruanda: Art. 174 des Gesetzes Nr. 68/2018 erfasst die klassische Betrugsmasche: Wer durch Täuschung fremdes Vermögen oder einen Teil fremder Finanzmittel erlangt, indem er falsche Namen oder Eigenschaften verwendet, Hoffnungen weckende Versprechungen macht oder künftiges Unglück androht, begeht Betrug und muss mit zwei bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 3.000.000 bis 5.000.000 FRW rechnen. Wird der Betrug von einer Person begangen, die Aktien, Wechsel, Wertpapiere, Anleihen, Gutscheine oder einen anderen Geldwert für eine Handels-, Gewerbe- oder Industriegesellschaft ausgeben will, beträgt die Strafe drei bis fünf Jahre und eine Geldstrafe von mehr als 5.000.000 und bis zu 7.000.000 FRW. Das Gesetz Nr. 60/2018 vom 22.08.2018 fügt Straftaten hinzu, die mit Computern begangen werden: Phishing (Art. 36) und Identitätsanmaßung (Art. 40).
Art. 36 des Cyberkriminalitätsgesetzes erfasst jeden, der eine elektronische Nachricht oder eine Website einrichtet und nutzt, um vertrauliche Informationen vom Besucher oder Empfänger zu erlangen, in der Absicht, sie rechtswidrig zu verwenden, insbesondere um Geld zu stehlen oder Zugang zu einem Computersystem zu erlangen; die Strafe beträgt ein bis zwei Jahre und 1.000.000 bis 3.000.000 FRW. Art. 40 bestraft, wer vorsätzlich in böser Absicht die Identität einer anderen Person im Internet verwendet, um sich zu bereichern, zu täuschen oder den Ruf zu zerstören, wenn die Identität dem Namen oder der Beschreibung einer anderen Person oder Stelle ähnlich oder zum Verwechseln ähnlich ist, mit drei bis fünf Jahren und 1.000.000 bis 3.000.000 FRW; diese Bestimmung passt auf ein gefälschtes Profil, das aufgebaut wird, um das Vertrauen eines Menschen zu gewinnen. Art. 21 bestraft die Weitergabe eines Zugangscodes oder eines anderen Zugangsmittels zu einem Programm oder zu Daten, wenn es um einen rechtswidrigen Vorteil geht, mit ein bis zwei Jahren und 1.000.000 bis 3.000.000 FRW.
Geldforderungen unter Druck werden gesondert bestraft. Erpressung, die Art. 129 als die Forderung einer Unterschrift, einer Offenlegung, von Geld oder eines anderen Vermögenswerts unter der Drohung bestimmt, anzuzeigen oder Informationen zu offenbaren oder zuzuschreiben, wahre oder falsche, die die Ehre oder den Ruf des Opfers oder einer anderen Person schädigen können, wird mit ein bis drei Jahren und 100.000 bis 300.000 FRW bestraft, und mit mehr als drei und bis zu fünf Jahren sowie 1.000.000 bis 2.000.000 FRW, wenn die Drohung wahr gemacht wird. Die Erpressung durch Gewalt oder Zwang, mit der eine Unterschrift, ein Fingerabdruck oder ein ehrenrühriger Gewinn oder eine Zahlung verlangt wird, wird mit drei bis fünf Jahren und 3.000.000 bis 5.000.000 FRW bestraft (Art. 171), und Drohungen mit Schädigungsabsicht mit ein bis zwei Jahren und 300.000 bis 500.000 FRW (Art. 128). Das wissentliche Verbreiten von Gerüchten über einen Computer, die Furcht auslösen oder eine Person unglaubwürdig machen können, wird mit drei bis fünf Jahren und 1.000.000 bis 3.000.000 FRW bestraft (Gesetz Nr. 60/2018 Art. 39), und eine falsche unzüchtige Nachricht oder eine gegen ein Kind gerichtete Nachricht nach Art. 38 mit demselben Strafrahmen.
Die Gerichte können in allen Fällen die Einziehung eines Computers, einer Software oder von Datenträgern anordnen, die zur Begehung einer Straftat nach dem Cyberkriminalitätsgesetz benutzt wurden, sowie der erzielten Erträge, und können die dauerhafte oder vorübergehende Schließung der Räumlichkeiten oder der Stelle anordnen, wo sie begangen wurde, wenn dies mit Wissen des Eigentümers oder der Leitung geschah (Art. 52). Eine Strafanzeige kann bei einer Polizeiwache oder beim Rwanda Investigation Bureau gestellt werden, auf dessen Startseite es eine Schaltfläche „Report a case“ für das Online-Portal gibt und ein Aufklärungsvideo über Betrug per Telefon, und dessen Nummer 166 Notrufe und „crime related information“, also Hinweise auf Straftaten, entgegennimmt.
Die wichtigsten Punkte
| Betrug durch falsche Namen, Eigenschaften oder Versprechen | 2 bis 3 Jahre und 3 bis 5 Mio. FRW (Strafgesetzbuch Art. 174) |
|---|---|
| Betrug bei der Ausgabe von Aktien, Anleihen oder Wertpapieren einer Gesellschaft | 3 bis 5 Jahre und 5 bis 7 Mio. FRW (Art. 174, zweiter Absatz) |
| Phishing | 1 bis 2 Jahre und 1 bis 3 Mio. FRW (Gesetz Nr. 60/2018 Art. 36) |
| Identitätsanmaßung im Internet | 3 bis 5 Jahre und 1 bis 3 Mio. FRW (Art. 40) |
| Erpressung | 1 bis 3 Jahre und 100.000 bis 300.000 FRW; über 3 bis 5 Jahre und 1 bis 2 Mio. FRW, wenn die Drohung wahr gemacht wird (Strafgesetzbuch Art. 129) |
| Erpressung durch Gewalt oder Zwang | 3 bis 5 Jahre und 3 bis 5 Mio. FRW (Art. 171) |
| Cyberstalking | 6 Monate bis 2 Jahre und 1 bis 2 Mio. FRW; Verfolgung nur auf Anzeige der betroffenen Person (Gesetz Nr. 60/2018 Art. 35) |
| Einziehung und Schließung | Benutzter Computer, Software oder Datenträger und Erträge können eingezogen, Räumlichkeiten geschlossen werden (Art. 52) |
| Straftat anzeigen | Rwanda Investigation Bureau, Nummer 166, oder online „Report a case“ |
In der Praxis
- Jede Nachricht, Nummer, jeden Kontonamen und jede Zahlungsbestätigung aufbewahren, bevor man den Absender sperrt: Art. 174 knüpft an falsche Namen oder Eigenschaften und Versprechen an, die Nachrichten sind also der Beweis.
- Bei einer Polizeiwache oder beim Rwanda Investigation Bureau Anzeige erstatten: die 166 anrufen oder das Portal „Report a case“ nutzen, das auf rib.gov.rw verlinkt ist.
- Droht die Person, Informationen über Sie zu offenbaren, wenn Sie nicht zahlen oder unterschreiben, als Erpressung anzeigen (Art. 129): Die Straftat bestimmt sich nach der Forderung, die unter dieser Drohung gestellt wird, und die höhere Strafe gilt, sobald die Drohung wahr gemacht wird.
- Wurden Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig erlangt oder verwendet, zusätzlich beim Datenschutzbüro Beschwerde einlegen (complaint@dpo.gov.rw): Art. 56 und 59 des Gesetzes Nr. 058/2021 bestrafen den rechtswidrigen Zugang, die Weitergabe und den Verkauf personenbezogener Daten.
- Bei Belästigung im Netz selbst Anzeige erstatten, denn Art. 35 des Gesetzes Nr. 60/2018 lässt die Verfolgung nur auf Anzeige der verletzten Person zu.
Anlaufstellen
- Rwanda Investigation Bureau, KN5 Rd, Kamukina, Kigali: Hotline 166, Online-Portal „Report a case“, geöffnet Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr, Notrufnummern an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.
- Für Cybersicherheitsvorfälle bietet die National Cyber Security Authority (Telecom House, 5. Stock, 8 KG 7 St, Kacyiru, Kigali) eine Seite „Report Incident“ an.
- Data Protection and Privacy Office, complaint@dpo.gov.rw, gebührenfrei 9080, wenn der Betrug den Missbrauch personenbezogener Daten umfasst.
Gut zu wissen
Art. 174 des Strafgesetzbuchs gehörte nicht zu den Artikeln, die durch das Gesetz Nr. 69/2019 oder das Gesetz Nr. 059/2023 neu gefasst wurden; die hier genannten Strafen von 2018 sind also die der drei geöffneten Amtsblätter; die Verfolgung von Cyberstalking und Spamming nach dem Gesetz Nr. 60/2018 setzt die Anzeige der verletzten Person voraus (Art. 35 und 37).
Häufige Fragen
Ist Love-Scamming in Ruanda eine Straftat?
Ja: Fremdes Vermögen oder fremde Finanzmittel durch falsche Namen oder Eigenschaften oder durch Hoffnungen weckende Versprechungen zu erlangen, ist Betrug nach Art. 174 des Strafgesetzbuchs, mit zwei bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 3 bis 5 Mio. FRW; ein gefälschtes Online-Profil kann außerdem unter Art. 40 des Gesetzes Nr. 60/2018 (Identitätsanmaßung) fallen.
Welche Strafe droht in Ruanda für Phishing?
Art. 36 des Gesetzes Nr. 60/2018 sieht ein bis zwei Jahre und eine Geldstrafe von 1.000.000 bis 3.000.000 FRW vor für die Verwendung einer elektronischen Nachricht oder Website, um vertrauliche Informationen in der Absicht zu erlangen, Geld zu stehlen oder Zugang zu einem System zu erlangen.
Wo melde ich einen Online-Betrug?
Bei einer Polizeiwache oder beim Rwanda Investigation Bureau: die 166 anrufen oder das Portal „Report a case“ auf rib.gov.rw nutzen.
Quellen
- Law N° 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general (Penal Code), Official Gazette Special of 27/09/2018 -- gazette copy published by Laws.Africa — Art. 128, 129, 171 und 174 in der Fassung von 2018; Art. 174, 129 und 171 gehören nicht zu den 2019 oder 2023 geänderten Artikeln
- Law N° 69/2019 of 08/11/2019 amending Law N° 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general, Official Gazette Special of 29/11/2019 -- Ministry of Justice copy — Liste der 2019 geänderten Artikel (60, 68, 92, 133, 136, 140, 154, 190, 233, 236, 263)
- Law N° 059/2023 of 04/12/2023 amending Law N° 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general, Official Gazette Special of 05/12/2023 -- gazette copy archived by Gazettes.Africa — Liste der 2023 geänderten Artikel (35, 60, 64, 84, 92, 99, 100, 108, 117, 120, 121, 123, 133, 152, 172, 177, 218, 271, 291)
- Law N° 60/2018 of 22/08/2018 on prevention and punishment of cyber crimes, Official Gazette Special of 25/09/2018 -- gazette copy published by Laws.Africa — Art. 21, 35 bis 40 und 52
- Rwanda Investigation Bureau (RIB) -- home page: 'Report a case' portal and hotlines — Portal „Report a case“, Aufklärungsvideo über Betrug per Telefon, Hotlines
- Rwanda Investigation Bureau (RIB) -- contact page: hotlines, headquarters, opening hours — Hotline 166, Adresse und Öffnungszeiten
- National Cyber Security Authority (NCSA) -- official website: contact details — Link „Report Incident“ und Adresse
- Data Protection and Privacy Office (dpo.gov.rw) -- complaint and registration services, contacts — Beschwerde-E-Mail und gebührenfreie Nummer
- Law N° 058/2021 of 13/10/2021 relating to the protection of personal data and privacy, Official Gazette Special of 15/10/2021 -- gazette copy archived by Gazettes.Africa — Art. 56 und 59: rechtswidriger Zugang, Weitergabe und Verkauf personenbezogener Daten
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