Ruanda: Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch in Ruanda: Er ist strafbar (Strafgesetzbuch, Art. 123 und 124), es sei denn, die Schwangere ist ein Kind, die Schwangerschaft beruht auf Vergewaltigung, Zwangsheirat oder Inzest bis zum zweiten Grad, oder sie gefährdet die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus (Art. 125); ein anerkannter Arzt führt ihn in einem zugelassenen Krankenhaus oder einer Poliklinik durch, bis zur 22. Woche, außer wenn die Gesundheit in Gefahr ist (Ministerialerlass 002/MoH/2019).

Illustration: Der Schwangerschaftsabbruch
Übersichtskarte — Ruanda
Ruanda. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung und Strafrecht in Ruanda: Art. 123 bis 126 des Gesetzes Nr. 68/2018 über Straftaten und Strafen im Allgemeinen (Amtsblatt, Sonderausgabe vom 27.09.2018) schaffen die Straftaten und die Ausnahmen, wobei Art. 123 durch das Gesetz Nr. 059/2023 (Amtsblatt, Sonderausgabe vom 05.12.2023) neu gefasst wurde, und der Ministerialerlass Nr. 002/MoH/2019 vom 08.04.2019, im Amtsblatt Nr. 14 desselben Tages veröffentlicht, legt die Bedingungen fest, unter denen ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch durchführen darf. Der Erlass definiert den Schwangerschaftsabbruch als die herbeigeführte Beendigung einer Schwangerschaft unter gesetzlich bestimmten Umständen und „Gesundheit“ als einen Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen (Art. 2). Eine Meldung des Ministeriums für Gleichstellung und Familienförderung stellt das Gesetz von 2018 als Erleichterung früherer Regeln dar, die in Fällen von Zwangsheirat und Inzest eine gerichtliche Bescheinigung verlangten und zu Verzögerungen führten.

Wer selbst einen Abbruch herbeiführt oder entgegen dem Gesetz in einen Schwangerschaftsabbruch einwilligt, riskiert ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 FRW (Art. 123 in der Fassung von 2023, die die Formulierung zur Einwilligung hinzufügte und die Strafen von 2018 beibehielt). Wer bei einer anderen Person einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, riskiert drei bis fünf Jahre (Art. 124); einen Abbruch durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit herbeizuführen, wird mit ein bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 FRW oder einer der beiden Strafen bestraft; verursacht der Abbruch eine von einem zuständigen Arzt bescheinigte Behinderung, beträgt die Strafe 20 bis 25 Jahre, und verursacht er den Tod, mit oder ohne Einwilligung der Person, lebenslange Freiheitsstrafe (Art. 124). Art. 125 bestimmt, dass keine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht, wenn der Abbruch vorgenommen wurde, weil die Schwangere ein Kind ist, die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruhte, auf eine Zwangsheirat folgte oder auf Inzest bis zum zweiten Grad beruhte oder die Schwangerschaft die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus gefährdet; ein anerkannter Arzt führt ihn durch, und wer später nachweislich ohne gesetzliche Grundlage den Antrag gestellt hat, wird wie bei einem selbst herbeigeführten Abbruch bestraft.

Der Erlass nennt dieselben fünf Gründe (Art. 3) und sagt, dass die Person, die den Abbruch verlangt, den Grund nicht nachweisen muss, außer beim Gesundheitsgrund (Art. 11); wer falsche Angaben gemacht hat, haftet nach dem Gesetz. Außer wenn die Schwangerschaft die Gesundheit gefährdet, darf er nicht nach 22 Wochen durchgeführt werden (Art. 4), und nur in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die der Gesundheitsminister als Krankenhaus oder Poliklinik zugelassen hat (Art. 5). Vor dem Eingriff muss der Arzt eine umfassende Beratung und eine klinische Beurteilung durchführen (Art. 7); die Person willigt nach vollständiger Aufklärung schriftlich ein (Art. 8) und kann die akkreditierte Einrichtung ihrer Wahl ohne ärztliche Überweisung aufsuchen (Art. 9); Arzt und Einrichtung müssen die Vertraulichkeit wahren (Art. 10). Ist der Grund eine Gefahr für die Gesundheit, müssen mindestens zwei Ärzte, darunter ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die Gefahr bestätigen, die Person muss persönlich schriftlich einwilligen, und ein schriftlicher Bericht in zwei Ausfertigungen, vom Arzt und der Person unterzeichnet, wird ihr ausgehändigt und von der Einrichtung aufbewahrt (Art. 11).

Bei einem Kind stellen die Personen mit elterlicher Sorge den Antrag, nachdem sie sich geeinigt haben; sind sie untereinander oder mit dem Kind uneinig, geht der Wille des Kindes vor, und der Antrag geht mit der Geburtsurkunde des Kindes an einen anerkannten Arzt (Strafgesetzbuch Art. 126; Erlass Art. 6). Ein Kind oder eine Person mit geistiger Behinderung willigt schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter ein, und verweigert der Vertreter es, wird die Einwilligung des Kindes berücksichtigt (Erlass Art. 8). Ein „anerkannter Arzt“ hat mindestens einen Bachelor in Medizin, ist von einer Aufsichtsstelle für Gesundheitsberufe in Ruanda registriert und zugelassen und arbeitet in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung (Art. 2). Der englische Text des Art. 125 Abs. 5 des Strafgesetzbuchs lautet „health“, der französische Text desselben Amtsblatts „la vie“ (das Leben). Das Gesetzbuch wurde in Kinyarwanda verfasst und angenommen (Art. 333), und sein Kinyarwanda-Text verwendet „ubuzima“, ein Wort, das dasselbe Gesetzbuch auch für ein ganzes Leben bei der Definition der lebenslangen Freiheitsstrafe gebraucht (Art. 29); der Erlass wiederholt diese Kinyarwanda-Wendung und gibt sie im Englischen mit „health“ und im Französischen mit „santé“ wieder.

Die einzige gefundene nationale Studie der School of Public Health der National University of Rwanda und des Guttmacher Institute mit dem Gesundheitsministerium betrifft das Jahr 2009, vor den Änderungen von 2018 und 2019: Sie schätzte rund 60.000 herbeigeführte Abbrüche, 25 je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter oder etwa eine von 40 Frauen zwischen 15 und 44, und 25.000 Frauen, mehr als 40 % derer mit einem Abbruch, mit Komplikationen, die eine ärztliche Behandlung erforderten, von denen 30 % nicht die nötige Versorgung erhielten (Pressemitteilung des Guttmacher Institute vom 26. März 2012).

Die wichtigsten Punkte

Selbst herbeigeführter Abbruch oder Einwilligung in einen rechtswidrigen1 bis 3 Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 FRW (Strafgesetzbuch, Art. 123 in der Fassung von 2023)
Abbruch bei einer anderen Person3 bis 5 Jahre; durch Fahrlässigkeit herbeigeführter Abbruch: 1 bis 2 Jahre und 300.000 bis 500.000 FRW oder eine der beiden Strafen (Art. 124)
Folgende Behinderung oder TodBescheinigte Behinderung: 20 bis 25 Jahre; Tod: lebenslange Freiheitsstrafe (Art. 124)
Gründe ohne strafrechtliche VerantwortlichkeitSchwangeres Kind; Vergewaltigung; Zwangsheirat; Inzest bis zum zweiten Grad; Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus (Art. 125)
Wer ihn durchführtEin anerkannter Arzt, in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die als Krankenhaus oder Poliklinik zugelassen ist (Art. 125; Erlass, Art. 2 und 5)
Frist22 Wochen, außer wenn die Schwangerschaft die Gesundheit gefährdet (Erlass, Art. 4)
Nachweis des GrundesNicht erforderlich, außer beim Gesundheitsgrund; falsche Angaben machen die Person haftbar (Erlass, Art. 3)
GesundheitsgrundBestätigung durch 2 Ärzte, darunter ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, persönliche schriftliche Einwilligung und schriftlicher Bericht in zwei Ausfertigungen (Erlass, Art. 11)
Schwangeres KindAntrag der Personen mit elterlicher Sorge nach Einigung; bei Uneinigkeit geht der Wille des Kindes vor (Art. 126; Erlass, Art. 6)

In der Praxis

  • Zu einem akkreditierten öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder einer Poliklinik Ihrer Wahl gehen: Der Erlass erlaubt, die Leistung dort ohne ärztliche Überweisung oder Überweisungsdokument in Anspruch zu nehmen (Art. 9).
  • Zuerst eine umfassende Beratung und eine klinische Beurteilung erwarten, dann die schriftliche Einwilligung nach vollständiger Aufklärung (Art. 7 und 8).
  • Ist die Person ein Kind, stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag gemeinsam und bringen ihre Geburtsurkunde mit dem Geburtsdatum mit; verweigern sie oder sind sie uneinig, geht ihr eigener Wille vor (Art. 126 des Strafgesetzbuchs; Erlass, Art. 6 und 8).
  • Ist der Grund eine Gefahr für die Gesundheit, Ihre Ausfertigung des Berichts in zwei Ausfertigungen, vom Arzt und von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, aufbewahren (Erlass, Art. 11).
  • Sich auf die Pflicht zur Vertraulichkeit stützen, die der Erlass Arzt und Einrichtung auferlegt (Art. 10).

Kosten und Übernahme

Keine der geöffneten Quellen legt eine Gebühr oder einen Preis für diese Leistungen fest.

Aktuelle Entwicklungen

Das Gesetz Nr. 059/2023 fasste Art. 123 im Dezember 2023 neu, ohne seine Strafen zu ändern, und der Ministerialerlass gilt seit seiner Veröffentlichung am 8. April 2019. In der Demographic and Health Survey 2025 gaben Frauen an, dass weniger als 1 % der Schwangerschaften, die in den drei Jahren vor der Erhebung endeten, herbeigeführte Abbrüche waren; die einzige nationale Schätzung der Häufigkeit, die des Guttmacher Institute, stammt aus dem Jahr 2009.

Anlaufstellen

  • Öffentliche oder private Krankenhäuser und Polikliniken, die der Gesundheitsminister dafür zugelassen hat (Erlass, Art. 5).
  • Ein anerkannter Arzt, der von einer Aufsichtsstelle für Gesundheitsberufe in Ruanda registriert und zugelassen ist (Erlass, Art. 2).

Gut zu wissen

Wer ohne gesetzliche Grundlage einen Antrag stellt, wird wie bei einem selbst herbeigeführten Abbruch bestraft (Strafgesetzbuch, Art. 125; Erlass, Art. 3), und seit 2023 erfasst Art. 123 auch eine Person, die entgegen dem Gesetz in einen Abbruch einwilligt; das Änderungsgesetz von 2019 berührte Art. 123 bis 126 nicht.

Häufige Fragen

Ist der Schwangerschaftsabbruch in Ruanda erlaubt?

Er ist strafbar (Art. 123 und 124 des Strafgesetzbuchs), außer aus den fünf Gründen des Art. 125: Die Schwangere ist ein Kind, Vergewaltigung, Zwangsheirat, Inzest bis zum zweiten Grad oder Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus. Ein anerkannter Arzt führt ihn nach dem Ministerialerlass 002/MoH/2019 durch, bis zur 22. Woche, außer wenn die Gesundheit in Gefahr ist.

Braucht ein schwangeres Mädchen die Einwilligung der Eltern?

Die Personen mit elterlicher Sorge stellen für ein Kind den Antrag, nachdem sie sich geeinigt haben; sind sie untereinander oder mit ihm uneinig, geht sein Wille vor, und verweigert der gesetzliche Vertreter die schriftliche Einwilligung, wird die Einwilligung des Kindes berücksichtigt (Strafgesetzbuch Art. 126; Erlass Art. 6 und 8). Kind ist, wer unter der Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren liegt (Gesetz Nr. 71/2024, Art. 104).

Welche Frist gilt?

22 Schwangerschaftswochen, außer wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus gefährdet (Erlass, Art. 4).

Quellen

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Quellen

  1. Law nº 68/2018 of 30/08/2018 determining offences and penalties in general (Official Gazette nº Special of 27/09/2018) — Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), FAOLEX, 2018 (auf Englisch)
  2. Law nº 059/2023 of 04/12/2023 amending Law nº 68/2018 determining offences and penalties in general (Official Gazette nº Special of 05/12/2023) — Amtsblatt Ruandas (Archiv Gazettes.Africa), 2023 (auf Englisch)
  3. Ministerial Order nº 002/MoH/2019 of 08/04/2019 determining conditions to be satisfied for a medical doctor to perform an abortion — Gesundheitsministerium Ruandas (MoH), 2019 (auf Englisch)
  4. Rwanda reviewed sanctions for child defilement cases and abortion procedures — Ministerium für Gender und Familienförderung Ruandas (MIGEPROF), abgerufen 2026 (auf Englisch)
  5. First-Ever National Study of Abortion in Rwanda Released — Guttmacher Institute, 2012 (auf Englisch)

Amtliche oder institutionelle Dokumente, auf die sich diese Seite stützt, abgerufen am 12. Oktober 2026. Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.

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