Kirchliche Trauung — Schweiz

Artikel 97 Absatz 3 ZGB ist eindeutig: Die religiöse Feier darf der Ziviltrauung nicht vorangehen.

Übersichtskarte — Schweiz — Kirchliche Trauung
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Zivilgesetzbuch bestimmt ausdrücklich, dass die religiöse Eheschliessung vor der Ziviltrauung nicht stattfinden darf. Rechtlich wirksam ist allein die Trauung vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten. Dem Trauungstermin geht ein Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt voraus.

Das Zivilgesetzbuch ist eindeutig: Die religiöse Feier darf der Ziviltrauung nicht vorangehen. Anders als in Deutschland gilt dieses Verbot unverändert fort. Es dient dazu, keine Zweifel über den rechtlichen Status entstehen zu lassen — insbesondere in Konstellationen, in denen eine Person nur religiös verheiratet und damit rechtlich ungeschützt wäre.

Die wichtigsten Punkte

RechtswirkungNur die Ziviltrauung begründet die Ehe
ReihenfolgeArtikel 97 Absatz 3 ZGB: die religiöse Feier darf nicht vorangehen
VorbereitungsverfahrenBeim Zivilstandsamt, mit Prüfung der Ehevoraussetzungen
GültigkeitDie Bewilligung ist zeitlich befristet
TrauzeugenZwei volljährige Personen
GüterstandEin Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden
Artikel 97 Absatz 3 ZGBDie religiöse Feier darf der Ziviltrauung nicht vorangehen
Kantonale UnterschiedeKirchliche Zuständigkeiten und Gebühren variieren stark
Konfessionsverschiedene PaareBesondere Voraussetzungen, je nach Kirche
EhevertragÖffentliche Beurkundung erforderlich, unabhängig vom Ritus

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Ziviltrauung kostet je nach Kanton und Trauort zwischen etwa dreihundert und sechshundert Franken. Die kirchliche Feier ist für Mitglieder der Landeskirchen meist kostenlos, Musik und Blumenschmuck ausgenommen.

Aktuelle Entwicklungen

Nach der Einführung der Ehe für alle haben mehrere Landeskirchen Trauungen oder Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet; die Regelungen sind kantonal und konfessionell unterschiedlich.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Bewilligung zur Trauung ist nur während einer bestimmten Frist gültig. Verschiebt sich der Termin, muss das Verfahren unter Umständen wiederholt werden. Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Ein Geistlicher, der zuerst traut, verstößt gegen das Gesetz.

Häufige Fragen

Darf in der Schweiz vor dem Standesamt religiös getraut werden?

Nein. Artikel 97 Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs untersagt es ausdrücklich. Die Ziviltrauung muss vorangehen; erst danach ist die religiöse Feier zulässig. Geistliche, die sich darüber hinwegsetzen, handeln ordnungswidrig.

Welche Reihenfolge gilt und warum?

Die zivile Eheschließung begründet die Rechtsfolgen — Name, Güterstand, Erbrecht, Aufenthalt. Die religiöse Feier hat davon unabhängig einen eigenen Wert, aber keine dieser Wirkungen. Wer im Ausland eine religiöse Feier plant, sollte vorher klären, ob die dortige Eheschließung zivil anerkannt wird; sonst gelten Sie zu Hause weiter als unverheiratet.

Offizielle Quellen und Links

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