Schwangerschaft
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen danach, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Die nachgeburtliche Frist ist ein absolutes Beschäftigungsverbot: Auf sie kann nicht verzichtet werden. Die Vorsorge folgt dem Mutterpass, Hebammenhilfe ist von der ersten Beratung bis zur Rückbildung Kassenleistung, und das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens für bis zu vierzehn Monate.
Das deutsche System stützt sich auf zwei Säulen: den arbeitsrechtlichen Mutterschutz mit Beschäftigungsverboten und Kündigungsschutz, und die medizinische Vorsorge, die im Mutterpass dokumentiert wird. Beides greift unabhängig von der Staatsangehörigkeit und setzt allein ein Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise eine Krankenversicherung voraus. Für ein binationales Paar ist vor allem der Kündigungsschutz wichtig, der bereits mit der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber beginnt.
Die wichtigsten Punkte
| Mutterschutz | Sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt; zwölf bei Früh- und Mehrlingsgeburten |
|---|---|
| Beschäftigungsverbot | Die nachgeburtliche Frist ist absolut und nicht verzichtbar |
| Vorsorge | Untersuchungen nach dem Mutterpass, alle vier bis zwei Wochen |
| Hebammenhilfe | Kassenleistung von der Schwangerschaft bis zur Rückbildung |
| Elterngeld | Bis zu vierzehn Monate bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen |
| Geburtsort | Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt |
| Kosten | Vorsorge, Geburt und Nachsorge werden von der Krankenversicherung getragen |
In der Praxis
- Eine Hebamme früh suchen – in vielen Regionen sind die Kapazitäten Monate im Voraus vergeben.
- Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren: Erst dann greift der Kündigungsschutz.
- Elterngeld rechtzeitig beantragen; es wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt.
- Die Nachsorge durch die Hebamme zu Hause ist Kassenleistung und wird zu selten genutzt.
Kosten und Übernahme
Vorsorge, Geburt und Hebammenhilfe werden von der Krankenversicherung getragen.
Aktuelle Entwicklungen
Seit dem 1. Juni 2025 gilt ein gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: bis zu zwei Wochen ab der dreizehnten, bis zu sechs Wochen ab der siebzehnten und bis zu acht Wochen ab der zwanzigsten Schwangerschaftswoche. Erstmals knüpft der Schutz allein an die Schwangerschaft an, nicht an die Lebensfähigkeit des Kindes.
Anlaufstellen
- Hebammenverbände und Hebammensuchportale.
- Gynäkologische Praxen und Geburtskliniken.
- Elterngeldstellen der Länder.
Gut zu wissen
Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Ein zu später Antrag kostet bares Geld und lässt sich nicht heilen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Mutterschutz in Deutschland?
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung zwölf Wochen danach. Die Frist vor der Geburt kann die Schwangere freiwillig verkürzen, die Frist danach nicht. Anschließend kann Elternzeit bis zum dritten Geburtstag genommen werden.
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Seit dem 1. Juni 2025 ja, und zwar gestaffelt: bis zu zwei Wochen ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche, bis zu sechs Wochen ab der siebzehnten und bis zu acht Wochen ab der zwanzigsten. Das Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn sich die Betroffene ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt — die Entscheidung liegt bei ihr.
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Menstruation und Periodenprodukte
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Tampons, Binden, Menstruationstassen und Periodenunterwäsche der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % statt 19 % — nach einer Petition und einem Bundestagsbeschluss von 2019. Eine gesetzliche Gratisabgabe gibt es nicht: Ob Schulen, Hochschulen oder Rathäuser kostenlose Produkte bereitstellen, entscheiden Länder, Kommunen und Einrichtungen; einige Städte und Studierendenwerke haben Spender installiert. Einen Menstruationsurlaub kennt das Arbeitsrecht nicht; bei Arbeitsunfähigkeit gilt die Krankschreibung mit Entgeltfortzahlung.
Die Endometriose wird von Frauenärztinnen und in zertifizierten Endometriosezentren behandelt — die Stiftung Endometriose-Forschung und die Europäische Endometriose-Liga zertifizieren Kliniken —, als Kassenleistung mit Überweisung; die Wartezeiten sind lang und die Diagnose dauert im Schnitt viele Jahre. Der Bund hat 2023 erstmals Forschungsmittel bereitgestellt; einen nationalen Aktionsplan gibt es nicht. Bei anerkannter Schwerbehinderung greifen die üblichen Nachteilsausgleiche.
Wiederverwendbare Produkte fallen unter denselben ermäßigten Satz; die Krankenkassen erstatten nichts.
Die wichtigsten Punkte
| Umsatzsteuer | 7 % seit 1. Januar 2020 (vorher 19 %) |
|---|---|
| Gratisabgabe | Keine gesetzliche; einzelne Länder, Kommunen, Schulen und Hochschulen |
| Menstruationsurlaub | Keiner; Krankschreibung mit Entgeltfortzahlung |
| Endometriose | Kassenleistung; zertifizierte Endometriosezentren; Forschungsförderung seit 2023 |
| Wiederverwendbare Produkte | 7 %, nicht erstattet |
In der Praxis
- Fragen Sie in Schule, Hochschule oder Rathaus nach Spendern; die Abgabe ist Sache der Einrichtung.
- Bei Regelschmerzen, die Arbeit oder Schule verhindern, zur Frauenärztin — und das Wort Endometriose aussprechen.
- Die Liste der zertifizierten Endometriosezentren hilft bei der Suche nach einer erfahrenen Klinik.
Was es kostet
Ein Zyklus kostet üblicherweise 4 bis 12 Euro in Einwegprodukten bei 7 % Steuer; eine Tasse 15 bis 30 Euro für mehrere Jahre. Nichts wird erstattet.
Was sich zuletzt geändert hat
Seit der Senkung 2020 hat sich am Steuersatz nichts geändert; die Forschungsförderung zur Endometriose läuft seit 2023, ein Aktionsplan steht aus.
Wo es Hilfe gibt
- Bundesministerium der Finanzen: Umsatzsteuersätze.
- Endometriose-Vereinigung Deutschland: Beratung und Selbsthilfe.
- Stiftung Endometriose-Forschung: zertifizierte Zentren.
- Studierendenwerke und Kommunen: kostenlose Spender.
Gut zu wissen
Ein Zentrum mit Zertifikat ist nicht automatisch nah oder schnell; fragen Sie nach der Wartezeit und lassen Sie sich parallel bei der Frauenärztin behandeln.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Tampons in Deutschland?
7 %, der ermäßigte Satz, seit dem 1. Januar 2020.
Gibt es kostenlose Periodenprodukte in Schulen?
Nicht gesetzlich; einzelne Länder, Kommunen und Hochschulen stellen welche bereit.
Gibt es Menstruationsurlaub?
Nein. Bei Arbeitsunfähigkeit gilt die Krankschreibung.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen — Umsatzsteuersätze
- Endometriose-Vereinigung Deutschland — Beratung und Selbsthilfe
- Stiftung Endometriose-Forschung — zertifizierte Zentren
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Sexualtherapie
„Sexualtherapeut“ ist nicht geschützt, „Psychotherapeut“ schon; Ärztinnen können die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin erwerben, und die Kasse zahlt nur ärztliche und psychotherapeutische Behandlung.
In Deutschland darf sich jede Person Sexualtherapeut, Sexualberaterin oder Sexologe nennen: Die Bezeichnungen sind gesetzlich nicht geschützt. Geschützt sind die Berufe darum herum. Wer sich Psychotherapeutin nennt, ohne die Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes zu erfüllen, macht sich nach § 132a Strafgesetzbuch strafbar; Ärztinnen und Ärzte brauchen die Approbation; die Ausübung von Heilkunde ohne Approbation setzt die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus. Sexualtherapie wird also entweder als ärztliche oder psychotherapeutische Leistung erbracht, als Heilpraktikerleistung — oder als Beratung ohne Heilkunde, die keiner Zulassung bedarf.
Für Ärztinnen und Ärzte gibt es seit der Musterweiterbildungsordnung von 2018 die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin, die inzwischen die meisten Landesärztekammern übernommen haben: Sie setzt eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus, dazu die psychosomatische Grundversorgung oder eine psychotherapeutische Weiterbildung und einen Kurs von 120 Stunden. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (DGSMP, bis 2024 DGSMTW) bieten curriculare Weiterbildungen mit Zertifikat für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Berufe an; die DGSMP nennt ihre Zertifizierten bewusst „Behandler“ statt Sexualtherapeuten. Daneben existiert ein Markt privater Akademien, deren Zertifikate nach wenigen Wochenenden vergeben werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die ärztliche Behandlung — Urologie, Gynäkologie, Endokrinologie, Psychiatrie, Sexualmedizin — und die Richtlinien-Psychotherapie durch zugelassene Psychotherapeuten, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt; sexuelle Funktionsstörungen können dazu gehören, reine Paarberatung nicht. Sexualtherapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie oder bei Beraterinnen ohne Zulassung ist keine Kassenleistung. Private Krankenversicherungen und Zusatztarife erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag anteilig.
Eine Sitzung kostet privat üblicherweise 90 bis 180 Euro, bei Paarsitzungen mehr; einige Universitätskliniken (Berlin, Hamburg, Frankfurt, Kiel und andere) führen sexualmedizinische Ambulanzen mit Überweisung, und die Beratungsstellen von pro familia bieten Sexualberatung zu ermäßigten Sätzen.
Die wichtigsten Punkte
| Titel Sexualtherapeut | Nicht geschützt; „Psychotherapeut“ strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB) |
|---|---|
| Ärztliche Qualifikation | Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin (MWBO 2018): Facharzt, psychosomatische Grundversorgung oder Psychotherapie, 120-Stunden-Kurs |
| Fachgesellschaften | DGfS und DGSMP (bis 2024 DGSMTW): curriculare Weiterbildungen mit Zertifikat |
| Gesetzliche Kasse, Ärzte | Übernommen, mit Überweisung in Fachambulanzen |
| Gesetzliche Kasse, Psychotherapie | Richtlinien-Psychotherapie bei zugelassenen Psychotherapeuten, bei behandlungsbedürftiger Störung |
| Heilpraktiker, Beraterinnen ohne Zulassung | Keine Kassenleistung; private Zusatztarife anteilig |
| Üblicher Preis | 90 bis 180 Euro je Sitzung privat |
In der Praxis
- Fragen Sie nach Grundberuf und Zertifikat: Approbation plus Zusatzbezeichnung Sexualmedizin, oder Psychotherapeut mit DGfS- oder DGSMP-Weiterbildung.
- Die Behandlersuche der DGSMP und die Mitgliederlisten der DGfS filtern nach qualifizierter Weiterbildung.
- Bei körperlichen Symptomen zuerst zur Hausärztin: Überweisung in Urologie, Gynäkologie oder eine sexualmedizinische Ambulanz, alles Kassenleistung.
- pro familia berät zur Sexualität in allen Bundesländern, teils kostenlos, teils gegen Spende oder ermäßigtes Honorar.
Kosten und Erstattung
Ärztlich und psychotherapeutisch: Kassenleistung, in der Psychotherapie nach Antrag. Sexualtherapie außerhalb dieser Zulassungen: 90 bis 180 Euro je Sitzung, selbst zu zahlen, bei Zusatztarifen anteilig erstattet.
Was sich zuletzt geändert hat
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 führt ein eigenes Studium zur Approbation als Psychotherapeutin; an der Sexualtherapie ändert das nichts, sie bleibt eine Zusatzqualifikation ohne eigenen Schutz. Die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin ist in den meisten Kammerbezirken eingeführt.
Anlaufstellen
- Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (DGSMP, früher DGSMTW): Behandlersuche.
- Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS): Weiterbildung und Mitglieder.
- Landesärztekammern: Arztsuche mit Zusatzbezeichnung Sexualmedizin.
- pro familia: Sexualberatung in den Beratungsstellen.
- Sexualmedizinische Ambulanzen der Universitätskliniken, mit Überweisung.
Gut zu wissen
Ein Zertifikat einer privaten Akademie nach drei Wochenenden und die Zusatzbezeichnung einer Ärztekammer stehen auf derselben Website nebeneinander. Fragen Sie nach der Grundausbildung, und melden Sie Körperkontakt oder Heilversprechen der Kammer oder dem Verbraucherschutz.
Häufige Fragen
Darf sich jeder Sexualtherapeut nennen?
Ja, die Bezeichnung ist nicht geschützt. Geschützt sind Arzt, Psychotherapeut und die Heilkundeausübung; danach richtet sich auch die Kostenübernahme.
Zahlt die Krankenkasse Sexualtherapie?
Als ärztliche Behandlung ja, als Richtlinien-Psychotherapie bei behandlungsbedürftiger Störung ja. Beratung oder Therapie außerhalb dieser Zulassungen ist selbst zu zahlen.
Was ist die Zusatzbezeichnung Sexualmedizin?
Eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung nach der Musterweiterbildungsordnung 2018: Facharztanerkennung, psychosomatische Grundversorgung oder Psychotherapie und ein 120-Stunden-Kurs.
Quellen
- DGSMP — Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (bis 2024 DGSMTW) — Behandlersuche, Weiterbildung
- DGfS — Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung — sexualmedizinische Weiterbildung
- Bundesärztekammer — Musterweiterbildungsordnung — Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
- pro familia — Sexualberatung in den Beratungsstellen
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Psychische Gesundheit
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der gesetzlich garantierte Einstieg - danach beginnt das Warten auf einen Therapieplatz.
Jede Kasse muss innerhalb weniger Wochen einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde vermitteln; dort wird geklärt, ob eine Behandlung nötig ist. Die eigentliche Therapie dauert dann oft Monate an Wartezeit. Wer nachweislich keinen Platz findet, kann das Kostenerstattungsverfahren nutzen und einen Privattherapeuten auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt Sprechstunden und Akutbehandlungen.
Der Einstieg ist gesetzlich garantiert, die Fortsetzung nicht: Auf die psychotherapeutische Sprechstunde besteht ein Anspruch innerhalb weniger Wochen, auf einen Therapieplatz folgt danach häufig eine Wartezeit von Monaten. Wer die Terminservicestelle unter 116 117 einschaltet, bekommt die Sprechstunde vermittelt; für den Platz selbst hilft sie kaum. Das Kostenerstattungsverfahren ist der wenig bekannte Ausweg, wenn nachweislich kein Kassenplatz zu finden ist.
Die wichtigsten Punkte
| Sprechstunde | Gesetzlich garantierter Einstieg, Vermittlung über 116 117 |
|---|---|
| Wartezeit | Auf einen regulären Therapieplatz häufig mehrere Monate |
| Akutbehandlung | Kurzfristige Termine zur Stabilisierung, ohne Antragsverfahren |
| Kostenerstattung | Möglich, wenn kein Kassenplatz nachweisbar verfügbar ist |
| Telefonseelsorge | Kostenlos, anonym, rund um die Uhr |
| Unterbringung | Ländersache, geregelt in den jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetzen |
| Institutsambulanzen | Kliniknahe Ambulanzen für schwerere Verläufe, ohne lange Wartezeit |
In der Praxis
- Rufen Sie 116 117 an: die Terminservicestelle muss Ihnen eine Sprechstunde vermitteln.
- Dokumentieren Sie jede Absage mit Datum - das ist die Grundlage für das Kostenerstattungsverfahren.
- Die Akutbehandlung überbrückt die Wartezeit und braucht keinen Antrag bei der Kasse.
- Die Telefonseelsorge ist kostenlos, anonym und jederzeit erreichbar, auch für Angehörige.
Kosten und Übernahme
Behandlung durch Kassentherapeuten ist für Versicherte kostenfrei; privat bezahlte Therapie kostet pro Sitzung ein Vielfaches.
Aktuelle Entwicklungen
Die Reform der Bedarfsplanung hat zusätzliche Kassensitze geschaffen, ohne die Wartezeiten grundlegend zu verkürzen. Digitale Gesundheitsanwendungen können ärztlich verordnet und von der Kasse bezahlt werden — sie überbrücken, ersetzen aber keine Therapie.
Anlaufstellen
- Terminservicestelle 116 117 für Sprechstunden und Akutbehandlungen.
- Psychiatrische Institutsambulanzen der Kliniken.
- Telefonseelsorge, kostenlos und rund um die Uhr.
Gut zu wissen
Das Kostenerstattungsverfahren ist das wirksamste Mittel gegen die Wartezeit, wird aber von den Kassen selten erwähnt. Es setzt voraus, dass Sie Absagen von mehreren Kassentherapeuten schriftlich belegen können.
Häufige Fragen
Wie schnell bekommt man in Deutschland einen Therapieplatz?
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist meist innerhalb weniger Wochen erreichbar, der eigentliche Therapieplatz dauert regional zwischen drei und neun Monaten. Die Terminservicestelle 116 117 vermittelt die Sprechstunde und die Akutbehandlung, nicht die Langzeittherapie.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Wenn nachweislich kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit zu finden ist, kann die Krankenkasse die Behandlung bei einer privat abrechnenden Psychotherapeutin übernehmen. Dokumentieren Sie die Absagen — üblich sind mindestens fünf bis zehn — und stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn. Die Kassen prüfen streng.
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Zahnbehandlung
Ein Festzuschusssystem: Die Kasse zahlt einen Betrag je Befund, nicht einen Anteil der Rechnung.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die zahnerhaltende Behandlung — Untersuchung, Füllung, Wurzelbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen — vollständig. Beim Zahnersatz gilt das Festzuschusssystem: Die Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung, der sich mit einem geführten Bonusheft auf 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren erhöht. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, zahlt die versicherte Person selbst.
Das Bonusheft ist der wichtigste praktische Punkt: eine dokumentierte Kontrolle pro Jahr, zehn Jahre lang, erhöht den Zuschuss um ein Viertel. Eine einzige Lücke setzt die Zählung zurück.
Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung; viele Kassen bezuschussen sie freiwillig, oft mit 50 bis 120 Euro im Jahr — nachfragen lohnt.
Kieferorthopädie wird bei Kindern und Jugendlichen ab den Behandlungsbedarfsgraden 3 bis 5 übernommen, mit einem Eigenanteil von 20 % (10 % ab dem zweiten Kind), der nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird. Bei Erwachsenen nur bei schweren Kieferfehlstellungen mit chirurgischem Eingriff.
Implantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung; in eng umgrenzten Ausnahmefällen — etwa nach Tumoroperationen oder bei bestimmten Nichtanlagen — gibt es eine Ausnahmeindikation.
Bei geringem Einkommen entfällt der Eigenanteil beim Zahnersatz ganz (Härtefallregelung).
Der Heil- und Kostenplan ist vor jedem Zahnersatz Pflicht und wird der Kasse zur Genehmigung vorgelegt.
Die wichtigsten Punkte
| Zahnerhaltung | Vollständig Kassenleistung |
|---|---|
| Zahnersatz | Festzuschuss 60 % der Regelversorgung |
| Bonusheft | 70 % nach 5 Jahren, 75 % nach 10 Jahren lückenloser Kontrolle |
| Härtefall | Kein Eigenanteil bei geringem Einkommen |
| Kieferorthopädie | Kinder ab KIG 3; Eigenanteil 20 %, Rückerstattung nach Abschluss |
| Implantate | Keine Kassenleistung außer engen Ausnahmeindikationen |
| Bleaching | Nie Kassenleistung |
In der Praxis
- Führen Sie das Bonusheft lückenlos: Eine Kontrolle im Jahr ist kostenlos und erhöht den Zuschuss dauerhaft.
- Lassen Sie sich immer die Regelversorgung im Heil- und Kostenplan ausweisen, auch wenn Sie etwas Hochwertigeres wählen — nur so sehen Sie den Mehrpreis.
- Holen Sie ab etwa tausend Euro eine Zweitmeinung ein; die Kassen bieten dafür teils eigene Portale an.
- Prüfen Sie den Zuschuss Ihrer Kasse zur professionellen Zahnreinigung.
Kosten und Übernahme
Kontrolle und Zahnerhaltung: Kassenleistung. Professionelle Zahnreinigung 80–150 €. Krone Regelversorgung: Festzuschuss plus Eigenanteil, meist 200–500 €. Hochwertige Krone 600–1 200 €. Implantat mit Krone 1 800–3 500 €, weitgehend selbst zu zahlen. Kieferorthopädie privat 3 000–6 000 €.
Aktuelle Entwicklungen
Die Festzuschussbeträge werden jährlich angepasst; die Grundstruktur des Systems ist unverändert.
Anlaufstellen
- Zahnarztpraxen mit Kassenzulassung.
- Universitätszahnkliniken, günstiger und mit längeren Terminen.
- Zahnärztekammern der Länder, für Gutachten und Beschwerden.
- Unabhängige Patientenberatung, für Zweitmeinungen.
Gut zu wissen
„Zahnersatz zum Nulltarif“-Angebote beruhen fast immer auf der Regelversorgung plus einer Zusatzversicherung. Prüfen Sie, welche Versorgung tatsächlich gemeint ist, bevor Sie unterschreiben — und beachten Sie bei Zusatzversicherungen die Wartezeiten und Summenbegrenzungen der ersten Jahre.
Häufige Fragen
Was ist das Bonusheft wert?
Eine dokumentierte Kontrolle pro Jahr erhöht den Festzuschuss nach fünf Jahren auf 70 % und nach zehn Jahren auf 75 % der Regelversorgung.
Zahlt die Kasse ein Implantat?
In der Regel nicht. Nur in eng umgrenzten Ausnahmeindikationen.
Ist die professionelle Zahnreinigung Kassenleistung?
Nein, aber viele Kassen bezuschussen sie freiwillig.
Lohnt sich Zahnbehandlung im Ausland?
Bei umfangreichem Zahnersatz häufig ja, vor allem in Polen, Ungarn und Tschechien. Die Kasse zahlt den Festzuschuss auch dort — rechnen Sie zwei Reisen und die Nachsorge ein.
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HIV und Aids
Die PrEP ist seit 2019 Kassenleistung, Selbsttests sind frei verkäuflich, und die Meldung erfolgt ohne Namen.
Etwa 90 000 Menschen leben in Deutschland mit HIV. Die Behandlung wird von der Krankenversicherung getragen, die PrEP ist seit September 2019 für Menschen mit erhöhtem Risiko ab 16 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, und die Labormeldung an das Robert Koch-Institut erfolgt ausdrücklich nicht namentlich – ein bewusster Schutz, der das Testen erleichtern soll.
Drei Dinge machen den deutschen Zugang aus: die nichtnamentliche Labormeldung, die ein Testen ohne Angst vor behördlicher Erfassung ermöglicht; die frei verkäuflichen Selbsttests seit 2018; und die PrEP als Kassenleistung seit September 2019. Zusammen haben sie den Zugang zu Test und Vorsorge grundlegend verändert.
Die wichtigsten Punkte
| Test | Bei Gesundheitsämtern und Aidshilfen anonym und kostenlos oder gegen geringe Gebühr |
|---|---|
| Selbsttests | Seit 2018 frei verkäuflich in Apotheken und im Handel |
| PrEP | Seit September 2019 Kassenleistung ab 16 Jahren bei erhöhtem Risiko |
| PEP | In Kliniken und Schwerpunktambulanzen, rund um die Uhr |
| Behandlung | Von der Krankenversicherung getragen, Zuzahlungen möglich |
| Meldepflicht | Nichtnamentlich an das Robert Koch-Institut |
| Strafrecht | Kein eigener Tatbestand; Verfahren laufen über die Körperverletzungsdelikte |
In der Praxis
- Für einen anonymen Test das Gesundheitsamt oder eine Aidshilfe aufsuchen – keine Versichertenkarte nötig.
- Die PrEP über eine Schwerpunktpraxis verordnen lassen; das Quartalsmonitoring gehört zur Leistung.
- Nach einem Risikokontakt sofort in eine Klinik mit Infektionsambulanz, nicht bis zum nächsten Werktag warten.
- Selbsttests eignen sich zur ersten Orientierung, ersetzen aber nicht den Labortest zur Bestätigung.
Kosten und Übernahme
Behandlung und PrEP werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen; anonyme Tests sind kostenlos oder sehr günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Die Aufnahme der PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im September 2019 hat den Zugang grundlegend verändert; Selbsttests sind seit 2018 frei verkäuflich, und die Meldung erfolgt weiterhin ausdrücklich ohne Namen.
Anlaufstellen
- Gesundheitsämter mit anonymer Beratung und Testung.
- Deutsche Aidshilfe und regionale Aidshilfen, Checkpoints.
- HIV-Schwerpunktpraxen und Infektionsambulanzen der Kliniken.
Gut zu wissen
Die nichtnamentliche Meldung bedeutet, dass ein positiver Befund nicht mit Ihrem Namen an eine Behörde geht. Das ist ausdrücklich so geregelt, um das Testen nicht zu behindern.
Häufige Fragen
Wer bekommt die PrEP auf Kassenkosten?
Menschen ab sechzehn Jahren mit erhöhtem Infektionsrisiko, verordnet über eine dazu berechtigte Praxis. Zur Leistung gehören die vierteljährlichen Kontrollen, nicht nur das Medikament. Die Entscheidung über das Risiko trifft die Ärztin im Gespräch, nicht die Kasse.
Quellen
- Robert Koch-Institut — Surveillance und Empfehlungen
- Deutsche Aidshilfe — Beratung, Tests und Adressen
- Liebesleben, BZgA — amtliche Aufklärungskampagne
Hepatitis B
Säuglingsimpfung seit 1995, und seit 2021 ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C im Check-up ab 35.
Die Impfung gegen Hepatitis B gehört seit 1995 zu den Standardimpfungen für Säuglinge und ist Kassenleistung. Eine wichtige Neuerung betrifft Erwachsene: Seit Oktober 2021 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung – ein niedrigschwelliger Weg, um die vielen unentdeckten chronischen Infektionen zu finden.
Die Säuglingsimpfung gibt es seit 1995, weshalb jüngere Jahrgänge weitgehend geschützt sind; Erwachsene, die vor diesem Datum geboren wurden, sind es häufig nicht. Seit 2021 gehört ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C zum Check-up ab fünfunddreißig Jahren — eine stille, aber wichtige Neuerung, weil die Infektion jahrzehntelang symptomfrei verlaufen kann.
Die wichtigsten Punkte
| Säuglingsimpfung | Seit 1995 empfohlen, im Sechsfachimpfstoff |
|---|---|
| Nachholimpfung | Bis zum 18. Geburtstag als Kassenleistung |
| Erwachsenen-Screening | Seit Oktober 2021 einmalig im Check-up ab 35 Jahren |
| Schwangerschaft | HBs-Antigen-Bestimmung nach den Mutterschaftsrichtlinien |
| Neugeborene von Trägerinnen | Impfung und Immunglobulin unmittelbar nach der Geburt |
| Behandlung | Über die Krankenversicherung |
| Prävalenz | Niedrig in der Allgemeinbevölkerung, höher bei im Ausland Geborenen |
In der Praxis
- Das einmalige Screening im Check-up ab 35 ausdrücklich verlangen: Es wird nicht immer von sich aus angeboten.
- Bei Unsicherheit über den Impfstatus einfach die Anti-HBs-Antikörper bestimmen lassen.
- Wer in einem Hochprävalenzland geboren wurde, sollte sich auch ohne Beschwerden testen lassen.
- Nach einer Exposition Impfung und Immunglobulin innerhalb von 48 Stunden.
Kosten und Übernahme
Impfung, Check-up-Screening und Behandlung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aktuelle Entwicklungen
Seit 2021 umfasst der Check-up ab fünfunddreißig Jahren ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C, das von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. Ziel ist es, die vielen unerkannten chronischen Infektionen zu finden.
Anlaufstellen
- Hausarztpraxen für Check-up und Impfung.
- Gesundheitsämter mit Beratungs- und Testangeboten.
- Leberzentren und gastroenterologische Schwerpunktpraxen.
Gut zu wissen
Eine in der Kindheit erhaltene Impfung schützt in der Regel lebenslang ohne Auffrischung. Eine einzige Antikörperbestimmung klärt das – blind nachimpfen ist unnötig.
Häufige Fragen
Bin ich geimpft, wenn ich in Deutschland geboren bin?
Wenn Sie 1995 oder später geboren wurden, sehr wahrscheinlich — die Impfung ist seit damals Teil der Säuglingsimpfungen. Ältere Jahrgänge sind es häufig nicht. Der Impfausweis gibt Auskunft; sonst klärt ein Antikörpertest die Frage in einer Blutentnahme.
Quellen
- Robert Koch-Institut — Surveillance und Empfehlungen
- Deutsche Aidshilfe — Beratung, Tests und Adressen
- Liebesleben, BZgA — amtliche Aufklärungskampagne
HPV (Humane Papillomviren)
Impfung als Kassenleistung ab neun Jahren für Mädchen und Jungen, und seit 2020 ein organisiertes Früherkennungsprogramm.
Die Impfung wird für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren empfohlen, mit Nachholimpfung bis zum 18. Geburtstag, und ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Früherkennung gilt seit 2020 ein organisiertes Programm: Frauen ab 35 erhalten alle drei Jahre einen kombinierten Test aus Zytologie und HPV-Nachweis, jüngere Frauen eine jährliche Zytologie.
Die Impfung ist Kassenleistung ab neun Jahren für Mädchen und Jungen und wird bis zum siebzehnten Geburtstag nachgeholt; danach übernehmen viele Kassen sie freiwillig weiter. Seit 2020 gibt es zudem ein organisiertes Früherkennungsprogramm mit persönlicher Einladung: Frauen ab fünfunddreißig erhalten alle drei Jahre eine Kombination aus Abstrich und HPV-Test.
Die wichtigsten Punkte
| Impfalter | 9 bis 14 Jahre, Mädchen und Jungen |
|---|---|
| Nachholimpfung | Bis zum 18. Geburtstag als Kassenleistung |
| Dosen | Zwei Dosen bis 14 Jahre, danach drei |
| Früherkennung 20 bis 34 | Jährliche zytologische Untersuchung |
| Früherkennung ab 35 | Kombinierter Test aus Zytologie und HPV-Nachweis alle drei Jahre |
| Einladungsverfahren | Schriftliche Einladung im organisierten Programm |
| Kosten | Impfung und Früherkennung sind Kassenleistung |
In der Praxis
- Die Impfung frühzeitig veranlassen: Bis 14 Jahre genügen zwei Dosen statt drei.
- Ab 35 den Kombinationstest verlangen – er ist Teil des organisierten Programms.
- Ein positiver HPV-Befund bedeutet in der Regel eine Kontrolle, keine Behandlung.
Kosten und Übernahme
Impfung und Früherkennung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aktuelle Entwicklungen
Das organisierte Früherkennungsprogramm besteht seit 2020 und lädt Frauen ab fünfunddreißig alle drei Jahre zur Kombinationsuntersuchung aus Abstrich und HPV-Test ein; jüngere Frauen erhalten weiterhin jährlich einen Abstrich.
Anlaufstellen
- Kinder- und Jugendarztpraxen sowie Hausarztpraxen.
- Gynäkologische Praxen für die Früherkennung.
- Gesundheitsämter mit Impfangeboten.
Gut zu wissen
Wer bis zum 15. Geburtstag geimpft wird, braucht nur zwei Dosen. Nach dem 15. Geburtstag sind drei erforderlich – ein guter Grund, nicht zu warten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter zahlt die Kasse die HPV-Impfung?
Regulär bis zum siebzehnten Geburtstag; die Impfserie sollte idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt abgeschlossen sein. Viele gesetzliche Kassen übernehmen die Impfung freiwillig auch darüber hinaus — fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach, die Praxis ist uneinheitlich.
Quellen
- Robert Koch-Institut — Surveillance und Empfehlungen
- Deutsche Aidshilfe — Beratung, Tests und Adressen
- Liebesleben, BZgA — amtliche Aufklärungskampagne
Allgemeine Quellen
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
