Die Rechtsgrundlage
Der Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch), 2012 verabschiedet und 2014 geändert, regelt Ehe und Scheidung. Er verankert die Gleichberechtigung der Ehegatten bei der Leitung der Familie und behält die Option zwischen Monogamie und Polygamie bei, die bei der Trauung erklärt und in der Heiratsurkunde vermerkt wird. Die Scheidung ist gerichtlich: sie wird beim tribunal de première instance (Gericht erster Instanz) beantragt, entweder im gegenseitigen Einvernehmen (consentement mutuel) oder aus gesetzlich bestimmten Gründen (causes déterminées), und ihr geht ein vorgeschriebener Versöhnungsversuch (conciliation) vor dem Richter voraus. Das Urteil legt die Sorge für die Kinder (garde) und den Unterhalt (pension alimentaire) im Interesse des Kindes fest; anschließend werden der Güterstand auseinandergesetzt und das Schicksal der Familienwohnung geklärt. Gegenüber Dritten wirkt die Scheidung erst, wenn das Urteil im état civil (Personenstandswesen) am Rand der Heiratsurkunde vermerkt ist. Eine nur traditionell geschlossene Ehe, die nie im état civil festgestellt wurde, kann nicht gerichtlich geschieden werden.
Deutsch-togolesische Paare, die sich trennen, haben oft die Wahl zwischen zwei Gerichten. Lebt das Paar in Togo, führt der Weg zum tribunal de première instance, mit vorgeschriebenem Versöhnungsversuch und einem Urteil, das Sorge, Unterhalt und Auseinandersetzung regelt. Lebt es in Deutschland, sind die deutschen Familiengerichte zuständig, in der Regel auch dann, wenn nur einer der Ehegatten Deutscher ist oder in Deutschland lebt; leben beide in Deutschland, wird meist nach deutschem Recht geschieden (Rom-III-Verordnung) — mit Anwaltszwang, in der Regel nach einem Trennungsjahr und, wenn ein Ehegatte Deutscher ist, mit Versorgungsausgleich, der die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften teilt. Die Unterschiede bei Unterhalt, Renten und Vermögen sind erheblich: wer wirtschaftlich schwächer ist, holt vor dem ersten Antrag Rechtsrat in beiden Ländern ein; togolesische Paare in Deutschland stehen vor derselben Wahl.
Ein togolesisches Scheidungsurteil wirkt in Deutschland erst, wenn die Landesjustizverwaltung es nach § 107 FamFG anerkannt hat — mit Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Übersetzung; da togolesische Urkunden seit 2001 nicht mehr legalisiert werden, kann die Behörde ihre Echtheit über die Botschaft in Lomé überprüfen lassen, was Zeit kostet. Nur wenn beide Ehegatten zur Zeit der Scheidung ausschließlich Togolesen waren, entfällt das Verfahren; wer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt — seit Juni 2024 ohne Aufgabe der togolesischen möglich —, braucht die Anerkennung. Bis dahin gilt man in Deutschland als verheiratet, insbesondere für eine neue Ehe. Umgekehrt klärt ein Anwalt in Togo, ob und wie eine deutsche Scheidung dort anerkannt und am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerkt wird. Für Kindesunterhalt über die Grenze hinweg ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz die Anlaufstelle.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Code des personnes et de la famille von 2012, geändert 2014 |
|---|---|
| Scheidungswege | Gegenseitiges Einvernehmen oder gesetzlich bestimmte Gründe |
| Gericht | Tribunal de première instance, in Lomé und den Hauptorten der Regionen |
| Versöhnung | Vorgeschriebener Versöhnungsversuch vor dem Richter |
| Option | Monogamie oder Polygamie, bei der Trauung gewählt; bestimmt Auseinandersetzung und Erbfolge mit |
| Leitung der Familie | Gemeinsam seit dem Code von 2012 |
| Sorge und Unterhalt | Im Urteil im Interesse des Kindes festgelegt; die Vollstreckung des Unterhalts ist die größte praktische Schwierigkeit |
| Eintragung | Vermerk am Rand der Heiratsurkunde im état civil; erst dann wirkt die Scheidung gegenüber Dritten |
| Traditionelle Ehe | Ohne Feststellung im état civil keine gerichtliche Scheidung |
| Deutsche | Anerkennung in Deutschland durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG), außer beide Ehegatten waren ausschließlich Togolesen; Scheidung in Deutschland bei Wohnsitz dort und in der Regel auch, wenn ein Ehegatte Deutscher ist |
In der Praxis
- Vor der ersten Verhandlung die copie intégrale (vollständige Abschrift) der Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder und Einkommensnachweise zusammenstellen; die Abschrift zeigt auch Option und Güterstand, die die Auseinandersetzung bestimmen.
- Den Versöhnungsversuch vor dem Richter wahrnehmen: er ist vorgeschrieben, und wer in Deutschland lebt, klärt rechtzeitig mit seinem Anwalt in Togo, wie er an den Terminen teilnehmen oder sich vertreten lassen kann.
- Verlangen, dass das Urteil den Unterhalt genau beziffert — Betrag, Zahlungstermin, Zahlungsweise — und das Umgangsrecht genau regelt: eine vage Entscheidung lässt sich nicht vollstrecken, über Grenzen hinweg noch weniger.
- Den Güterstand auseinandersetzen und das Schicksal der Familienwohnung klären; Ansprüche an Grundstücken in Togo, die mit Geld aus Deutschland bezahlt wurden, mit Kaufverträgen, Titeln und Überweisungsbelegen belegen.
- Das Urteil am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerken lassen und mehrere Abschriften aufbewahren, darunter eine mit Nachweis der Rechtskraft für die Anerkennung in Deutschland.
- In Deutschland die Anerkennung bei der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes beantragen, in dem ein Ehegatte lebt (lebt keiner dort, bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin), mit Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Übersetzung; erst danach ändert sich der Familienstand, und eine neue Ehe ist möglich. Wer nach deutschem Namensrecht den Ehenamen führt, kann danach durch Erklärung beim Standesamt den früheren Namen wieder annehmen.
Kosten und Übernahme
In Togo sind die Gerichtskosten begrenzt, und Rechtshilfe läuft oft über Vereine und cliniques juridiques. Schwerer wiegen die praktischen Kosten — Fahrten, Abschriften von Urkunden, Anwaltshonorare —, besonders außerhalb der großen Städte, und für einen Ehegatten in Deutschland Reisen oder Vertretung. In Deutschland kostet die Anerkennung einer ausländischen Scheidung 15 bis 305 Euro je nach Einkommen, dazu Übersetzungen; eine Scheidung vor einem deutschen Familiengericht kostet Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Verfahrenswert, mit Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen.
Aktuelle Entwicklungen
Der Code von 2012 hat die Rechte des überlebenden Ehegatten und des Kindes gestärkt, und die Änderung von 2014 hat mehrere Bestimmungen zu Abstammung und Erbfolge präzisiert, auf die sich die Beteiligten bei der Auseinandersetzung nach der Scheidung regelmäßig berufen. In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 allgemein erlaubt: wer Deutscher und Togolese ist, braucht für eine togolesische Scheidung stets die Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung.
Anlaufstellen
- Tribunaux de première instance von Lomé und den Hauptorten der Regionen.
- Juristenvereinigungen und cliniques juridiques (Rechtsberatungsstellen), auch an den Universitäten, oft kostenlos.
- Services d'action sociale (Sozialdienste) der Präfekturen und Sozialdienste der Gemeinden für die Familienmediation.
- In Deutschland: Landesjustizverwaltungen (Anerkennung nach § 107 FamFG), Familiengerichte und Jugendamt; Bundesamt für Justiz für Auslandsunterhalt; Deutsche Botschaft Lomé für die Überprüfung togolesischer Urkunden und die Liste von Anwälten.
Gut zu wissen
Die bei der Trauung gewählte Option — Monogamie oder Polygamie — steht in der Heiratsurkunde und verändert Auseinandersetzung und Erbfolge: verlangen Sie eine copie intégrale Ihrer Urkunde, bevor Sie das Verfahren einleiten. Die Vollstreckung des Unterhalts ist die Schwachstelle: lassen Sie Betrag, Zahlungstermin und Zahlungsweise im Urteil festlegen, sonst ist keine Vollstreckung wirklich durchführbar. Und für Deutschland gilt: ohne Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bleiben Sie dort verheiratet.
Häufige Fragen
Gilt meine togolesische Scheidung in Deutschland?
Erst nach förmlicher Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte lebt (sonst die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin), nach § 107 FamFG: Antrag mit Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Übersetzung, Gebühr 15 bis 305 Euro. Da togolesische Urkunden nicht legalisiert werden, kann die Behörde die Echtheit über die Botschaft in Lomé überprüfen lassen, was Zeit kostet. Nur wenn beide Ehegatten zur Zeit der Scheidung ausschließlich Togolesen waren, entfällt das Verfahren. Bis zur Anerkennung gelten Sie in Deutschland als verheiratet — auch für eine neue Ehe.
Wir haben in Lomé geheiratet und leben in Deutschland — können wir uns hier scheiden lassen?
Ja: leben Sie beide in Deutschland, ist das Familiengericht Ihres Wohnorts zuständig, und in der Regel wird nach deutschem Recht geschieden (Rom-III-Verordnung) — mit Anwaltszwang, meist nach einem Trennungsjahr, und bei einem deutschen Ehegatten mit Versorgungsausgleich. Legen Sie die copie intégrale der togolesischen Heiratsurkunde mit Übersetzung vor; Option und Güterstand darin können für die Folgen eine Rolle spielen. Ob und wie die deutsche Scheidung in Togo anerkannt und am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerkt wird, klären Sie mit einem Anwalt in Togo oder bei der Vertretung Togos in Deutschland.
Wie wird der Unterhalt für unser Kind gesichert, wenn ein Elternteil in Togo und der andere in Deutschland lebt?
Lassen Sie den Unterhalt im Urteil genau beziffern — Betrag, Zahlungstermin, Zahlungsweise —: schon innerhalb Togos ist die Vollstreckung die größte praktische Schwierigkeit, über Grenzen hinweg erst recht. Ob und wie ein Unterhaltstitel zwischen Deutschland und Togo durchgesetzt werden kann, beantwortet das Bundesamt für Justiz, das in Deutschland für Auslandsunterhalt zuständig ist. Lebt das Kind in Deutschland bei einem Elternteil und zahlt der andere nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.
Offizielle Quellen und Links
- République togolaise — offizielles Portal — Portal des Staates und seiner Dienste (auf Französisch)
- Senatsverwaltung für Justiz Berlin — Anerkennung ausländischer Scheidungen — § 107 FamFG: Antrag, Unterlagen, Gebühren
- Bundesamt für Justiz — Auslandsunterhalt — Unterhalt über Grenzen hinweg geltend machen
- Deutsche Botschaft Lomé — Urkundenüberprüfungen, Beglaubigungen und Beurkundungen — Überprüfung togolesischer Urkunden auf Ersuchen deutscher Behörden
- République togolaise — portail officiel de l'État et de ses services
