Scheidung — Togo

Gerichtliche Scheidung nach dem Code des personnes et de la famille von 2012, geändert 2014, vor dem tribunal de première instance, im gegenseitigen Einvernehmen oder aus gesetzlich bestimmten Gründen, nach einem vorgeschriebenen Versöhnungsversuch vor dem Richter; das Urteil legt Sorge und Unterhalt im Interesse des Kindes fest und muss am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerkt werden — in Deutschland wirkt es erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG), außer beide Ehegatten waren ausschließlich Togolesen.

Übersichtskarte — Togo — Scheidung
Togo. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Der Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch), 2012 verabschiedet und 2014 geändert, regelt Ehe und Scheidung. Er verankert die Gleichberechtigung der Ehegatten bei der Leitung der Familie und behält die Option zwischen Monogamie und Polygamie bei, die bei der Trauung erklärt und in der Heiratsurkunde vermerkt wird. Die Scheidung ist gerichtlich: sie wird beim tribunal de première instance (Gericht erster Instanz) beantragt, entweder im gegenseitigen Einvernehmen (consentement mutuel) oder aus gesetzlich bestimmten Gründen (causes déterminées), und ihr geht ein vorgeschriebener Versöhnungsversuch (conciliation) vor dem Richter voraus. Das Urteil legt die Sorge für die Kinder (garde) und den Unterhalt (pension alimentaire) im Interesse des Kindes fest; anschließend werden der Güterstand auseinandergesetzt und das Schicksal der Familienwohnung geklärt. Gegenüber Dritten wirkt die Scheidung erst, wenn das Urteil im état civil (Personenstandswesen) am Rand der Heiratsurkunde vermerkt ist. Eine nur traditionell geschlossene Ehe, die nie im état civil festgestellt wurde, kann nicht gerichtlich geschieden werden.

Deutsch-togolesische Paare, die sich trennen, haben oft die Wahl zwischen zwei Gerichten. Lebt das Paar in Togo, führt der Weg zum tribunal de première instance, mit vorgeschriebenem Versöhnungsversuch und einem Urteil, das Sorge, Unterhalt und Auseinandersetzung regelt. Lebt es in Deutschland, sind die deutschen Familiengerichte zuständig, in der Regel auch dann, wenn nur einer der Ehegatten Deutscher ist oder in Deutschland lebt; leben beide in Deutschland, wird meist nach deutschem Recht geschieden (Rom-III-Verordnung) — mit Anwaltszwang, in der Regel nach einem Trennungsjahr und, wenn ein Ehegatte Deutscher ist, mit Versorgungsausgleich, der die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften teilt. Die Unterschiede bei Unterhalt, Renten und Vermögen sind erheblich: wer wirtschaftlich schwächer ist, holt vor dem ersten Antrag Rechtsrat in beiden Ländern ein; togolesische Paare in Deutschland stehen vor derselben Wahl.

Ein togolesisches Scheidungsurteil wirkt in Deutschland erst, wenn die Landesjustizverwaltung es nach § 107 FamFG anerkannt hat — mit Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Übersetzung; da togolesische Urkunden seit 2001 nicht mehr legalisiert werden, kann die Behörde ihre Echtheit über die Botschaft in Lomé überprüfen lassen, was Zeit kostet. Nur wenn beide Ehegatten zur Zeit der Scheidung ausschließlich Togolesen waren, entfällt das Verfahren; wer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt — seit Juni 2024 ohne Aufgabe der togolesischen möglich —, braucht die Anerkennung. Bis dahin gilt man in Deutschland als verheiratet, insbesondere für eine neue Ehe. Umgekehrt klärt ein Anwalt in Togo, ob und wie eine deutsche Scheidung dort anerkannt und am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerkt wird. Für Kindesunterhalt über die Grenze hinweg ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz die Anlaufstelle.

Die wichtigsten Punkte

GesetzCode des personnes et de la famille von 2012, geändert 2014
ScheidungswegeGegenseitiges Einvernehmen oder gesetzlich bestimmte Gründe
GerichtTribunal de première instance, in Lomé und den Hauptorten der Regionen
VersöhnungVorgeschriebener Versöhnungsversuch vor dem Richter
OptionMonogamie oder Polygamie, bei der Trauung gewählt; bestimmt Auseinandersetzung und Erbfolge mit
Leitung der FamilieGemeinsam seit dem Code von 2012
Sorge und UnterhaltIm Urteil im Interesse des Kindes festgelegt; die Vollstreckung des Unterhalts ist die größte praktische Schwierigkeit
EintragungVermerk am Rand der Heiratsurkunde im état civil; erst dann wirkt die Scheidung gegenüber Dritten
Traditionelle EheOhne Feststellung im état civil keine gerichtliche Scheidung
DeutscheAnerkennung in Deutschland durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG), außer beide Ehegatten waren ausschließlich Togolesen; Scheidung in Deutschland bei Wohnsitz dort und in der Regel auch, wenn ein Ehegatte Deutscher ist

In der Praxis

Kosten und Übernahme

In Togo sind die Gerichtskosten begrenzt, und Rechtshilfe läuft oft über Vereine und cliniques juridiques. Schwerer wiegen die praktischen Kosten — Fahrten, Abschriften von Urkunden, Anwaltshonorare —, besonders außerhalb der großen Städte, und für einen Ehegatten in Deutschland Reisen oder Vertretung. In Deutschland kostet die Anerkennung einer ausländischen Scheidung 15 bis 305 Euro je nach Einkommen, dazu Übersetzungen; eine Scheidung vor einem deutschen Familiengericht kostet Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Verfahrenswert, mit Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen.

Aktuelle Entwicklungen

Der Code von 2012 hat die Rechte des überlebenden Ehegatten und des Kindes gestärkt, und die Änderung von 2014 hat mehrere Bestimmungen zu Abstammung und Erbfolge präzisiert, auf die sich die Beteiligten bei der Auseinandersetzung nach der Scheidung regelmäßig berufen. In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 allgemein erlaubt: wer Deutscher und Togolese ist, braucht für eine togolesische Scheidung stets die Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die bei der Trauung gewählte Option — Monogamie oder Polygamie — steht in der Heiratsurkunde und verändert Auseinandersetzung und Erbfolge: verlangen Sie eine copie intégrale Ihrer Urkunde, bevor Sie das Verfahren einleiten. Die Vollstreckung des Unterhalts ist die Schwachstelle: lassen Sie Betrag, Zahlungstermin und Zahlungsweise im Urteil festlegen, sonst ist keine Vollstreckung wirklich durchführbar. Und für Deutschland gilt: ohne Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bleiben Sie dort verheiratet.

Häufige Fragen

Gilt meine togolesische Scheidung in Deutschland?

Erst nach förmlicher Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte lebt (sonst die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin), nach § 107 FamFG: Antrag mit Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Übersetzung, Gebühr 15 bis 305 Euro. Da togolesische Urkunden nicht legalisiert werden, kann die Behörde die Echtheit über die Botschaft in Lomé überprüfen lassen, was Zeit kostet. Nur wenn beide Ehegatten zur Zeit der Scheidung ausschließlich Togolesen waren, entfällt das Verfahren. Bis zur Anerkennung gelten Sie in Deutschland als verheiratet — auch für eine neue Ehe.

Wir haben in Lomé geheiratet und leben in Deutschland — können wir uns hier scheiden lassen?

Ja: leben Sie beide in Deutschland, ist das Familiengericht Ihres Wohnorts zuständig, und in der Regel wird nach deutschem Recht geschieden (Rom-III-Verordnung) — mit Anwaltszwang, meist nach einem Trennungsjahr, und bei einem deutschen Ehegatten mit Versorgungsausgleich. Legen Sie die copie intégrale der togolesischen Heiratsurkunde mit Übersetzung vor; Option und Güterstand darin können für die Folgen eine Rolle spielen. Ob und wie die deutsche Scheidung in Togo anerkannt und am Rand der Heiratsurkunde im état civil vermerkt wird, klären Sie mit einem Anwalt in Togo oder bei der Vertretung Togos in Deutschland.

Wie wird der Unterhalt für unser Kind gesichert, wenn ein Elternteil in Togo und der andere in Deutschland lebt?

Lassen Sie den Unterhalt im Urteil genau beziffern — Betrag, Zahlungstermin, Zahlungsweise —: schon innerhalb Togos ist die Vollstreckung die größte praktische Schwierigkeit, über Grenzen hinweg erst recht. Ob und wie ein Unterhaltstitel zwischen Deutschland und Togo durchgesetzt werden kann, beantwortet das Bundesamt für Justiz, das in Deutschland für Auslandsunterhalt zuständig ist. Lebt das Kind in Deutschland bei einem Elternteil und zahlt der andere nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.

Offizielle Quellen und Links

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