Adoption
Adoptionsrecht in Tansania: Teil VI des Kinderschutzgesetzes (Law of the Child Act), Cap. 13 (§§ 52 bis 76) regelt Pflegefamilie und Adoption auf Tansania-Festland. Der Antrag auf einen Adoptionsbeschluss geht an den High Court; eine „offene Adoption“ („open adoption“) durch einen Verwandten kann auch bei einem Resident Magistrate's Court oder einem District Court gestellt werden (§ 54 Abs. 1); Ehemann und Ehefrau können gemeinsam beantragen, ebenso Mutter oder Vater allein oder mit einem Ehegatten (§ 55 Abs. 1). Nach der am 17. Juni 2025 aktualisierten Statustabelle der HCCH ist Tansania weder Vertragspartei noch Unterzeichner des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993; ein Verfahren nach dem Übereinkommen gibt es also nicht. Sansibar hat in Teil VIII seines Children's Act Nr. 6 von 2011 eine eigene Regelung.
§ 56 Abs. 1 nennt, durch „oder“ verbunden, als Alternativen, wer auf dem Festland adoptieren kann: ein Antragsteller, der mindestens 25 Jahre alt und zugleich 21 Jahre älter als das Kind ist, ein Verwandter über 25, ein Ehegatte, dessen Partner zugestimmt hat, oder eine alleinstehende Tansanierin, jeweils unter gebührender Berücksichtigung des Kindeswohls; ein Mann darf allein nur seinen Sohn adoptieren, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen einen Beschluss (§ 56 Abs. 2). Antragsteller und Kind müssen beide in Tansania wohnen, ausgenommen ein im Ausland lebender Staatsbürger; das Kind muss sich vor der Antragstellung sechs Monate und vor dem Beschluss drei Monate ununterbrochen in der Obhut des Antragstellers befunden haben, und der Commissioner (Commissioner for Social Welfare) ist mindestens drei Monate vor dem Beschluss zu unterrichten (§§ 56 Abs. 3 und 59 Abs. 5). Die Einwilligung der Eltern oder des Vormunds ist erforderlich, sofern das Gericht nicht darauf verzichtet, weil die Person das Kind vernachlässigt oder dauerhaft misshandelt hat, nicht auffindbar oder zur Einwilligung unfähig ist oder ihre Einwilligung unbillig verweigert (§ 57); ein Kind ab 14 Jahren muss selbst einwilligen (§ 59 Abs. 1 lit. c); der Sozialbericht (social investigation report) eines Sozialarbeiters (social welfare officer) ist zwingend (§ 59 Abs. 2). Das Gericht kann zunächst einen vorläufigen Beschluss für bis zu zwei Jahre unter der Aufsicht eines Sozialarbeiters erlassen; das Kind darf Tansania dann nicht ohne Erlaubnis verlassen (§ 60).
Die Adoption beendet die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern, auch die nach Gewohnheitsrecht, und verleiht dem Annehmenden die Rechte und Pflichten eines Elternteils eines in der Ehe geborenen Kindes (§ 64). Das Kind erbt vom Annehmenden wie ein leibliches Kind, bei gesetzlicher Erbfolge aber nicht von seinen leiblichen Eltern (§ 65). Der Registrar des High Court muss den Beschluss innerhalb von dreißig Tagen dem Registrar-General zustellen, der ihn in das Register adoptierter Kinder (Register of Adopted Children) einträgt; die Unterlagen, die Geburtseinträge mit Adoptionen verknüpfen, sind ohne gerichtliche Anordnung nicht öffentlich (§ 69). Die Seite der RITA zur Adoptionsurkunde verlangt eine Kopie der Entscheidung des High Court und die Geburtsurkunde des Kindes und nennt eine Gebühr von 100.000 TSh. Dem Kind teilt die Adoption und die Abstammung der Annehmende mit, sobald das Kind mindestens 14 ist und es dem Kindeswohl entspricht; wer sie sonst offenbart, begeht eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 2 Millionen TSh oder bis zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder beidem geahndet wird (§ 61).
Ein Nichtstaatsangehöriger darf ein tansanisches Kind auf dem Festland nur adoptieren, wenn das Kind in Tansania nicht angemessen in einer Pflege- oder Adoptivfamilie untergebracht werden kann, der Antragsteller mindestens drei Jahre im Land gelebt und das Kind mindestens drei Monate unter Aufsicht eines Sozialarbeiters in Pflege gehabt hat, nirgendwo vorbestraft ist, eine Eignungsempfehlung der zuständigen Behörde seines Wohnsitzlandes vorlegt und das Gericht davon überzeugt, dass sein Heimatland den Beschluss anerkennt (§ 74 Abs. 1). Zahlungen im Zusammenhang mit einer Adoption sind eine Straftat mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen TSh oder zwei Jahren (§ 72); Werbung für oder über eine Adoption wird mit 1 bis 10 Millionen TSh oder sechs Monaten bis zwei Jahren geahndet (§ 76), und wer ein adoptiertes Kind ohne schriftliche Mitteilung an den Commissioner dauerhaft aus dem Land bringt, wird mit 10 bis 50 Millionen TSh oder sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft (§ 73). Eine Mitteilung der britischen Regierung vom 30. Januar 2014 besagt, dass in Tansania ab dem 3. Januar 2014 ergangene Adoptionsbeschlüsse in England, Wales und Schottland nicht mehr automatisch anerkannt werden.
Der Children's Act von Sansibar nimmt Personen islamischen Glaubens von seinen Adoptionsvorschriften aus (§ 76 Abs. 1) und sieht stattdessen die Kafalah vor, einen Antrag an das Kadhi-Gericht (Kadhi's Court), bei dem das Kind seinen leiblichen Familiennamen und das Recht, von der Herkunftsfamilie zu erben, behält (§ 75). Adoptionsbeschlüsse erlässt der High Court auf Antrag von Eheleuten, einer mit einem Elternteil des Kindes verheirateten Person oder einer Person tansanischer Staatsangehörigkeit mit besonderer Erlaubnis (§ 77 Abs. 1); die Antragsteller müssen über 25 und, sofern sie nicht mit dem Kind verwandt sind, „mindestens über 21 Jahre“ sein, so der Wortlaut (§ 77 Abs. 2), und das Kind muss sechs Monate bei ihnen gelebt haben, wobei der Director of Social Welfare drei Monate vorher zu benachrichtigen ist (§ 77 Abs. 4). § 94 bestimmt in einem einzigen Satz, dass kein Ausländer in Sansibar ein Kind adoptieren darf; ein dort adoptiertes Kind darf Sansibar nur nach vorheriger Mitteilung an den Director dauerhaft verlassen, andernfalls drohen 2 bis 5 Millionen TSh oder zwei bis fünf Jahre (§ 93).
Die wichtigsten Punkte
| Gericht (Festland) | High Court für den Adoptionsbeschluss; Resident Magistrate's Court oder District Court für eine offene Adoption durch einen Verwandten (Cap. 13, § 54 Abs. 1) |
|---|---|
| Wer beantragen kann | Ehemann und Ehefrau gemeinsam oder ein Elternteil allein oder mit Ehegatten; Verwandte bei offener Adoption (§ 55) |
| Antragsteller | Mindestens 25 und 21 Jahre älter als das Kind, oder ein Verwandter über 25, oder eine alleinstehende Tansanierin; ein Mann allein nur für seinen Sohn, außer bei besonderen Umständen (§ 56 Abs. 1 und 2) |
| Pflege vor dem Beschluss | 6 zusammenhängende Monate vor dem Antrag, 3 ununterbrochene Monate vor dem Beschluss (§§ 56 Abs. 3 lit. b, 59 Abs. 5); Mitteilung an den Commissioner 3 Monate vorher (§ 56 Abs. 3 lit. c) |
| Einwilligung | Eltern oder Vormund, worauf das Gericht verzichten kann; das Kind selbst ab 14 (§§ 57 und 59 Abs. 1 lit. c) |
| Vorläufiger Beschluss | Obhut auf Probe bis zu 2 Jahre unter Aufsicht eines Sozialarbeiters (§ 60) |
| Ausländischer Annehmender | 3 Jahre Aufenthalt, 3 Monate beaufsichtigte Pflege, kein Strafregistereintrag, Empfehlung des Heimatlandes und Anerkennung des Beschlusses (§ 74 Abs. 1) |
| Zahlung oder Gegenleistung | Ohne Genehmigung des Gerichts verboten; Geldstrafe bis 5 Millionen TSh oder 2 Jahre (§ 72) |
| Adoptionsurkunde | RITA-Gebühr 100.000 TSh, gegen Kopie der Entscheidung des High Court und Geburtsurkunde |
| Sansibar | Kein Ausländer darf adoptieren (Children's Act 2011, § 94); Muslime sind von der Adoption ausgenommen, stattdessen Kafalah vor dem Kadhi-Gericht (§§ 75 und 76 Abs. 1) |
In der Praxis
- Den Commissioner for Social Welfare über das Sozialamt des Distrikts mindestens drei Monate vor dem erwarteten Beschluss unterrichten (§ 56 Abs. 3 lit. c); der Sozialbericht des Beamten ist Voraussetzung jedes Beschlusses (§ 59 Abs. 2), und das Gericht kann weitere Berichte anfordern.
- Das Kind sechs Monate vor der Antragstellung ununterbrochen in Obhut halten und beim High Court einen vorläufigen Beschluss beantragen, wenn das Gericht die Unterbringung zunächst bis zu zwei Jahre beobachten will (§§ 56 Abs. 3 lit. b und 60).
- Für die Adoption selbst nichts zahlen, es sei denn, das Gericht genehmigt es: Geben oder Annehmen einer Zahlung oder Gegenleistung ist eine Straftat (§ 72), ebenso eine Anzeige über eine Adoption (§ 76).
- Nach dem Beschluss prüfen, ob der Registrar des High Court ihn binnen dreißig Tagen dem Registrar-General zugestellt hat (§ 69 Abs. 2), und anschließend bei der RITA die Adoptionsurkunde mit der Entscheidung des High Court und der Geburtsurkunde beantragen; die RITA nennt 100.000 TSh.
- Soll das Kind dauerhaft im Ausland leben, dem Commissioner schriftlich „innerhalb von dreißig Tagen vor der Abreise“ Mitteilung machen, wie § 73 Abs. 2 es formuliert, und vorher bei der Behörde des Heimatlandes klären, ob sie den Beschluss anerkennt, denn § 74 Abs. 1 lit. f macht dies für Ausländer zur Voraussetzung.
Kosten und Übernahme
Die Seite der RITA nennt 100.000 TSh für die Adoptionsurkunde; die für diese Seite geöffneten Quellen nennen keine Gerichtsgebühr des High Court für einen Adoptionsantrag.
Aktuelle Entwicklungen
Die am 17. Juni 2025 aktualisierte Statustabelle der HCCH zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 mit 107 Vertragsparteien führt Tansania weder als Vertragspartei noch als Unterzeichner auf.
Anlaufstellen
- High Court of Tanzania für Adoptionsbeschlüsse; Resident Magistrate's Court oder District Court für die offene Adoption durch einen Verwandten (Cap. 13, § 54).
- Commissioner for Social Welfare und Sozialarbeiter des Distrikts für die Mitteilung, den Sozialbericht und die Pflegeunterbringung (§§ 56 Abs. 3, 59 Abs. 2 und 74 Abs. 3).
- RITA, die das Register adoptierter Kinder führt und die Urkunde ausstellt (Hauptsitz RITA Tower, Dar es Salaam; Tel. +255 22 2924180).
- Auf Sansibar der High Court von Sansibar für die Adoption, das Kadhi-Gericht für die Kafalah und der Director of Social Welfare für Mitteilungen und Unterbringungen (Children's Act 2011, §§ 75 bis 77).
Gut zu wissen
Die beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich bei Ausländern: § 74 des Festlandgesetzes lässt einen Nichtstaatsangehörigen nach drei Jahren Aufenthalt adoptieren, während § 94 des Children's Act von Sansibar die Adoption dort jedem Ausländer verschließt.
Häufige Fragen
Kann ein Ausländer ein tansanisches Kind adoptieren?
Auf dem Festland ja, aber nur nach § 74 Abs. 1 des Kinderschutzgesetzes: drei Jahre Aufenthalt, drei Monate beaufsichtigte Pflege, kein Strafregistereintrag, Empfehlung des Heimatlandes und Nachweis, dass das Heimatland den Beschluss anerkennt. Auf Sansibar darf kein Ausländer ein Kind adoptieren (Children's Act 2011, § 94), und Tansania ist dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten.
Kann ein alleinstehender Mann ein Kind adoptieren?
Nur in begrenzten Fällen: § 56 Abs. 2 lässt einen Beschluss für einen männlichen Antragsteller zu, wenn das Kind sein Sohn ist oder das Gericht überzeugt ist, dass besondere Umstände einen Beschluss rechtfertigen, während § 56 Abs. 1 lit. d eine alleinstehende Frau mit tansanischer Staatsangehörigkeit als qualifizierte Antragstellerin nennt.
Erbt ein adoptiertes Kind von den leiblichen Eltern?
Bei gesetzlicher Erbfolge nicht: § 65 Abs. 2 bestimmt, dass ein adoptiertes Kind von seinen leiblichen Eltern nicht erbberechtigt ist, während § 65 Abs. 1 es als leibliches Kind des Annehmenden behandelt. Sansibar folgt für die Adoption derselben Regel (§ 86), doch ein Kind in Kafalah behält das Recht, von der Herkunftsfamilie zu erben (§ 75 Abs. 3 lit. c).
Quellen
- Law of the Child Act, Cap. 13, Revised Edition 2023 (Attorney General's Office, official revised text) — Teil VI, §§ 52 bis 76 (Pflegefamilie und Adoption), wie in der Revised Edition 2023 gedruckt
- Law of the Child Act, Cap. 13, Revised Edition 2019 (Attorney General's Office; copy hosted by jamii.go.tz) — §§ 54 bis 76 der Ausgabe 2019, mit dem Text von 2023 verglichen
- Children's Act, Act No. 6 of 2011 (Zanzibar), assented 6 July 2011 — Teil VIII (Kafalah und Adoption), §§ 75 bis 96
- HCCH, status table of the Convention of 29 May 1993 on Intercountry Adoption (last update 17 June 2025) — Tansania fehlt in der Tabelle zum Übereinkommen von 1993 (107 Vertragsparteien, 17. Juni 2025)
- UK Government, "Recent change in UK inter-country adoption legislation" (30 January 2014) — Anerkennung tansanischer Adoptionsbeschlüsse ab dem 3. Januar 2014 (veröffentlicht am 30. Januar 2014)
- FB Attorneys, "Foreign adoption of a child" (5 August 2024) — Hinweis einer tansanischen Anwaltskanzlei zu den Voraussetzungen für ausländische Annehmende (§ 56 Abs. 3 und § 74 Abs. 1)
- RITA -- registration of adoptions, page in Kiswahili (opened 12 October 2026) — Unterlagen und Gebühr für die Adoptionsurkunde
Der allgemeine Artikel: Adoption · Mit einem anderen Land vergleichen
