Die Erbfolge
Erbfolge und Nachlass in Burundi: Kein geschriebenes Gesetz ordnet die Erbfolge. Die Verfassung von 2018 zählt Güterstände, Erbfolge und unentgeltliche Zuwendungen (libéralités) dennoch zu den Angelegenheiten, die das Gesetz festlegt (Art. 164), und ein gemeinsam mit der Vereinigung der Juristinnen vorbereiteter Gesetzentwurf über unentgeltliche Zuwendungen und Erbfolge liegt seit September 2004 bei der Regierung, ohne verabschiedet worden zu sein (Iwacu, 21. Februar 2022). Die Richter wenden daher Gewohnheitsrecht und Rechtsprechung an.
Nach dem im Bodenrecht promovierten Juristen Emery Nukuri, den Iwacu 2022 zitiert, behält das Gewohnheitsrecht das Erbe den Söhnen vor; die Töchter erhalten einen kleinen Anteil, den „igiseke“, der dem Anteil eines einzigen Sohnes entspricht, den sie unter sich teilen und nicht verkaufen dürfen. Auf dem Hügel (colline) Rusekabuye (Gemeinde Musigati, Provinz Bubanza) hat ein Vater von elf Kindern, sechs Söhnen und fünf Töchtern, sein Land so in sieben Teile aufgeteilt: sechs für die Söhne, einen für die Töchter. Jeder Richter beurteilt, was aus dem Gewohnheitsrecht geworden ist, und dasselbe Gericht kann in ähnlichen Fällen gegensätzlich entscheiden (Iwacu, 5. Oktober 2014). Auf die Frage, ob Söhne und Töchter dieselben Erbrechte haben, antwortet die Weltbank mit „nein“ (Women, Business and the Law 2024).
Schon seit den 1960er Jahren hat die Rechtsprechung manche Ungerechtigkeiten des Gewohnheitsrechts zugunsten bestimmter Kategorien von Frauen und Mädchen berichtigt; nach der Ratifizierung internationaler Übereinkommen wurden Entscheidungen, die die Gleichheit von Männern und Frauen festschreiben, in Band 5 der Rechtsprechungssammlung des Obersten Gerichtshofs (Revue de jurisprudence de la Cour suprême) veröffentlicht (LADEC, von Jimbere am 6. November 2024 wiedergegeben). Am 16. August 2024 wies der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Emmanuel Gateretse, mit der Mitteilung Nr. 552/01/1287/CS/2024 die Gerichtspräsidenten auf „Unvollkommenheiten“ dieser Sammlung hin, namentlich auf die Urteile, die die Gleichheit von Mädchen und Jungen beim ländlichen Grunderbe festschreiben, und forderte sie auf, bis zu ihrer endgültigen Veröffentlichung weiter das Gewohnheitsrecht anzuwenden (Iwacu, 20. August 2024).
Im November 2021 erklärte der Präsident der Nationalversammlung, Gélase Ndabirabe, es sei noch nicht an der Zeit, an ein Gesetz über das Erbrecht zu denken (Iwacu, 11. November 2021). Im Oktober 2022 stellte eine Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter die Vereinigung der Juristinnen Burundis (Association des femmes juristes du Burundi), fest, dass es seit 2015 keine nennenswerten Fortschritte auf dem Weg zu einem Gesetz über Erbfolge, Güterstände und unentgeltliche Zuwendungen gegeben habe; der Landesbericht vom Juli 2024 zählt dieses Fehlen zu den Hindernissen beim Zugang der Frauen zu Land (UN Women, 2024).
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz über die Erbfolge | Keines; Entwurf im September 2004 an die Regierung übermittelt, nie verabschiedet (Iwacu, 2022) |
|---|---|
| Gesetzesvorbehalt | Güterstände, Erbfolge und unentgeltliche Zuwendungen durch Gesetz festzulegen (Verfassung von 2018, Art. 164) (Constitute, 2018) |
| Angewandtes Recht | Gewohnheitsrecht und Rechtsprechung, vom jeweiligen Richter beurteilt (Iwacu, 2014) |
| Mitteilung des Obersten Gerichtshofs | 16. August 2024, Nr. 552/01/1287/CS/2024: für ländlichen Boden weiter das Gewohnheitsrecht anwenden |
| Söhne und Töchter | Keine gleichen Erbrechte nach Women, Business and the Law 2024 (Weltbank) (Weltbank, 2024) |
| Vorschlag des Präsidenten | 8. März 2025: ein Erbrecht für Frauen und Mädchen kodifizieren (Jimbere, 2025) |
| Außerhalb der Ehe geborenes Kind | Dieselben Rechte wie das eheliche Kind, sobald die Abstammung feststeht (Gesetzbuch, Art. 243) (Codes et Lois du Burundi, 2006) |
| Adoptiertes Kind | Bei der Volladoption die Rechte eines ehelichen Kindes (Art. 261/17); bei der einfachen Adoption bleiben die Rechte in der Herkunftsfamilie erhalten (Art. 261/25), und beim Annehmenden bestehen die Rechte eines ehelichen Kindes, ohne dass es gegenüber dessen Vorfahren pflichtteilsberechtigt ist (Art. 261/29) |
| Vaterschaftsklage | Spätestens ein Jahr nach der Volljährigkeit; gegen die Erben vor ihrer Besitzeinweisung und spätestens ein Jahr nach dem Tod (Art. 237) |
| Vermögen und Testament | Rechte an Sachen: Recht des Lageorts; Testament: Form nach dem Recht des Ortes, Inhalt nach dem Heimatrecht des Verstorbenen (Art. 3 und 4) |
In der Praxis
- Die Abstammung des Kindes vor dem Tod feststellen: Die Anerkennung ist Gegenstand einer Personenstandsurkunde und setzt die Einwilligung der Mutter voraus, wenn das Kind minderjährig ist (Art. 219 und 228); andernfalls klagt das Kind, vertreten durch seine Mutter oder seinen Vormund, auf Feststellung der Vaterschaft (Art. 235).
- Zu Lebzeiten vor Zeugen eine Aufteilung vornehmen, wie es Familien vom Hügel Rusekabuye tun, dessen Vorsteher sagt, er sei von etwa fünfzig von ihnen bei vorweggenommenen Erbteilungen als Zeuge gerufen worden (Iwacu, 2022).
- Beim Testament eines Ausländers das Heimatrecht des Verstorbenen prüfen, das über Inhalt und Wirkungen entscheidet, wobei ein Ausländer, der in Burundi testiert, die Formen dieses Rechts befolgen kann (Art. 4).
Aktuelle Entwicklungen
Am 8. März 2025 schlug Präsident Évariste Ndayishimiye in Bubanza vor, ein Gesetz zu kodifizieren, das Frauen und Mädchen das Recht zu erben gibt, und bat die Juristen, insbesondere das Justizministerium, dazu beizutragen; der Artikel von Jimbere vom 24. März 2025 nennt keinen Gesetzentwurfstext, und die für diese Seite geprüften Quellen verzeichnen seither keinen.
Anlaufstellen
- Standesbeamter (officier de l'état civil) für die Anerkennung eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes (Art. 228).
- Vereinigung der Juristinnen Burundis (Association des femmes juristes du Burundi, AFJB), die die Rechte von Frauen und Kindern verteidigt und Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt vor Gericht beisteht.
Häufige Fragen
Erbt eine Tochter in Burundi so viel wie ihr Bruder?
Kein Gesetz bestimmt es. Das Gewohnheitsrecht, wie ein von Iwacu zitierter Fachmann es beschreibt, behält der Tochter den igiseke vor, einen Anteil, der dem eines einzigen Sohnes entspricht; in Band 5 der Rechtsprechungssammlung veröffentlichte Urteile schreiben die Gleichheit fest, doch die Mitteilung vom 16. August 2024 fordert, für ländlichen Boden weiter das Gewohnheitsrecht anzuwenden.
Hat ein außerhalb der Ehe geborenes Kind Rechte am Nachlass seines Vaters?
Ja, sobald die Abstammung durch Anerkennung oder Urteil feststeht: Es hat dann alle Rechte des ehelichen Kindes (Art. 243). Die Vaterschaftsklage muss spätestens ein Jahr nach seiner Volljährigkeit oder, gegen die Erben, vor ihrer Besitzeinweisung und spätestens ein Jahr nach dem Tod erhoben werden (Art. 237).
Welches Recht gilt für das Testament eines Ausländers?
Die Form richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem die Urkunde errichtet wird, Inhalt und Wirkungen nach dem Heimatrecht des Verstorbenen; ein Ausländer, der in Burundi testiert, kann die Formen seines Heimatrechts befolgen (Art. 4). Die Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen richten sich nach dem Recht des Lageorts (Art. 3).
Quellen
- Code des personnes et de la famille du Burundi (décret-loi n° 1/024 du 28 avril 1993, modifié par la loi n° 1/004 du 30 avril 1999), « Codes et Lois du Burundi », texte consolidé au 31 décembre 2006 — Art. 3, 4, 219, 228, 235, 237, 243, 261/17, 261/25 und 261/29
- Constitution de la République du Burundi du 7 juin 2018 (texte français, Digithèque MJP, d'après la Présidence de la République) — Art. 164: Güterstände, Erbfolge und unentgeltliche Zuwendungen dem Gesetz vorbehalten
- Iwacu — « Ces déshéritées qui souffrent de l'absence de loi sur la succession » (Clarisse Shaka, 21 février 2022) — Gesetzentwurf vom September 2004, igiseke, Rusekabuye, Äußerung des Präsidenten der Nationalversammlung im November 2021
- Iwacu — « La loi sur la succession, un grand pas en arrière » (Léandre Sikuyavuga, 11 novembre 2021) — Äußerung des Präsidenten der Nationalversammlung: „noch nicht an der Zeit“
- Iwacu — « Absence de la loi sur les successions au Burundi : le vide juridique met les juges dans une situation inconfortable » (Dieudonné Nshimirimana, 5 octobre 2014) — Richter und Gewohnheitsrecht: abweichende Beurteilungen
- Iwacu — « La coutume contre la loi : la Cour suprême met les droits des femmes en péril » (Stine Akimana, 20 août 2024) — Mitteilung des Obersten Gerichtshofs vom 16. August 2024: das Gewohnheitsrecht auf ländlichen Boden anwenden
- Jimbere — « Le juge, la femme et la terre au Burundi » (note d'orientation de LADEC, 6 novembre 2024) — Rechtsprechung seit den 1960er Jahren, Band 5 der Sammlung, Mitteilung Nr. 552/01/1287/CS/2024
- Jimbere — « Accès des femmes à la terre : vers l'équité dans la succession ? » (Cosette Akimana, 24 mars 2025) — Vorschlag des Präsidenten der Republik vom 8. März 2025
- Contribution écrite conjointe de la société civile au 4e cycle de l'Examen périodique universel sur les droits de la femme (Fédération luthérienne mondiale, Association des femmes juristes du Burundi et autres, 10 octobre 2022) — § 5 bis 7 und 11: kein Fortschritt seit 2015 beim Erbgesetz; Überarbeitung des Gesetzbuchs im Gange
- République du Burundi — 6e rapport national d'évaluation de la mise en œuvre de la Déclaration et du Programme d'action de Beijing (ministère de la Solidarité nationale, des Affaires sociales, des Droits de la personne humaine et du Genre, juillet 2024) — § 42: Fehlen eines Gesetzes über Erbfolge, Güterstände und unentgeltliche Zuwendungen, Hindernis für den Zugang der Frauen zu Land
- Banque mondiale — Women, Business and the Law 2024, fiche Burundi — Indikator „Assets“: gleiche Erbrechte von Söhnen und Töchtern -- Antwort „nein“
Der allgemeine Artikel: Die Erbfolge · Mit einem anderen Land vergleichen
