Die Rechtsgrundlage
Das Gesetz 11.343/2006 unterscheidet den Konsumenten — wer Drogen zum Eigenkonsum erwirbt, aufbewahrt oder bei sich trägt —, der nur Verwarnung, gemeinnütziger Arbeit oder Aufklärungsmaßnahme unterliegt (Artikel 28), ohne Haft, und den Händler, bestraft mit fünf bis fünfzehn Jahren Haft (Artikel 33), mit dem «privilegierten Handel» (ein bis fünf Jahre) für den kleinen Ersttäter; das Gesetz legt keine Mengen fest, und die dem Richter und der Polizei überlassene Unterscheidung machte den Handel zum ersten Haftgrund, vor allem für junge, schwarze und arme Menschen. Das Oberste Bundesgericht entschied im Juni 2024 (RE 635.659), dass der Besitz von Marihuana zum Eigenkonsum keine Straftat ist — die Sanktionen des Artikels 28 bleiben, aber ohne Strafcharakter — und legte eine Vermutung des Eigenkonsums bis 40 Gramm oder sechs weibliche Pflanzen fest, außer bei Anzeichen von Handel; für die anderen Drogen gilt das Gesetz von 2006. Medizinisches Cannabis ist zugänglich: von der ANVISA zugelassene Produkte in der Apotheke auf Rezept (RDC 327/2019), Einfuhr mit Einzelgenehmigung, Anbau durch individuelle Gerichtsentscheidungen und Patientenvereinigungen; der Superior Tribunal de Justiça erlaubte 2024 den Anbau zu medizinischen Zwecken mit Genehmigung. Die Behandlung ist in den Zentren für psychosoziale Betreuung Alkohol und Drogen (CAPS AD) des SUS und in Krankenhäusern kostenlos; die staatlich finanzierten therapeutischen Gemeinschaften sind umstritten. Crack ist die sichtbarste Straßendroge, Kokain und Marihuana die meistkonsumierten. Alkohol wird ab 18 verkauft, die Lei Seca setzt null Toleranz am Steuer (Bußgeld ab jedem Alkoholwert, Straftat ab 0,3 mg/l Atemluft), und Tabak ist in geschlossenen Räumen verboten.
Seit April 2024 darf ein Erwachsener in Deutschland 25 Gramm Cannabis besitzen und drei Pflanzen anbauen; Brasilien liegt mit der Entscheidung des Obersten Gerichts vom Juni 2024 — 40 Gramm, sechs Pflanzen, keine Straftat, aber Verwaltungsmaßnahmen — scheinbar daneben, doch die Unterschiede sind entscheidend: es gibt keinen legalen Verkauf, keine Anbauvereinigungen, der Kauf bleibt ein Geschäft mit dem organisierten Handel, und die Grenze zum «Handel» zieht die Polizei vor Ort — für einen weißen Deutschen in Ipanema anders als für einen jungen Schwarzen in der Favela. Die Einfuhr von Cannabis nach Brasilien, auch legal in Deutschland gekauft, auch mit deutschem Rezept, ist internationaler Drogenhandel (Artikel 33 mit Artikel 40, fünf bis fünfzehn Jahre plus Erhöhung) — Deutsche sitzen dafür in brasilianischen Gefängnissen.
Das brasilianische Strafrecht trifft Ausländer hart: Untersuchungshaft ist bei Handelsverdacht die Regel, Gefängnisse sind überfüllt und gewalttätig, und Verfahren dauern Jahre; das Konsulat besucht deutsche Gefangene, vermittelt Anwälte und informiert Angehörige, kann aber weder freilassen noch das Verfahren beschleunigen. Reisende mit Betäubungsmitteln als Medikament (Methylphenidat, Opioide, Benzodiazepine) führen sie in Originalverpackung mit ärztlicher Bescheinigung auf Englisch oder Portugiesisch mit; medizinisches Cannabis darf nur mit vorheriger ANVISA-Genehmigung eingeführt werden, die man online als Patient beantragt — ohne sie ist das Rezept wertlos. Am Steuer gilt null Toleranz statt 0,5 Promille: ein Bier vor der Fahrt kostet in Brasilien rund 3 000 Reais und den Führerschein.
Die wichtigsten Punkte
| Konsument (Artikel 28) | Verwarnung, gemeinnützige Arbeit, Aufklärungsmaßnahme; keine Haft; ohne Strafcharakter für Marihuana seit 2024 |
|---|---|
| Marihuana | Vermutung des Eigenkonsums bis 40 g oder sechs Pflanzen (STF, 2024); kein legaler Verkauf |
| Handel (Artikel 33) | Fünf bis fünfzehn Jahre; privilegierter Handel ein bis fünf; erster Haftgrund; internationale Einfuhr mit Erhöhung |
| Medizinisches Cannabis | ANVISA-Produkte in der Apotheke auf Rezept; Einfuhr mit Genehmigung; Anbau durch Gerichtsentscheidung oder Vereinigung |
| Behandlung | Kostenlos: CAPS AD, SUS-Krankenhäuser, Consultórios na Rua; therapeutische Gemeinschaften umstritten |
| Alkohol | 18 Jahre; null Toleranz am Steuer (Lei Seca); Straftat ab 0,3 mg/l |
| Tabak | 18 Jahre; in geschlossenen Räumen verboten; E-Zigaretten verboten (ANVISA) |
| Deutsche | Deutsche Teillegalisierung und Cannabis-Rezept gelten in Brasilien nicht; Einfuhr = internationaler Handel; Betäubungsmittel nur mit Bescheinigung; ANVISA-Genehmigung für medizinisches Cannabis |
In der Praxis
- Eine mit einer kleinen Menge Marihuana (bis 40 g) angetroffene Person wird identifiziert und die Droge beschlagnahmt; die Polizei kann die Maßnahmen des Artikels 28 anwenden, sie aber nicht festnehmen oder strafrechtlich verfolgen; für die anderen Drogen hängt die Einstufung von den Umständen ab — Menge, Verpackung, Ort, Vorstrafen —, und der Beistand eines Anwalts oder der Defensoria Pública ist entscheidend; das Konsulat verlangen, es hat Anspruch auf Benachrichtigung.
- Wer sich behandeln lassen will, geht zum CAPS AD seiner Gemeinde (mehr als 400 im Land), zum Gesundheitsposten oder in ein Krankenhaus; die Behandlung — Sprechstunden, Medikamente, Gruppen, kurze Aufnahme — ist kostenlos, auch für Ausländer mit Cartão SUS; die Consultórios na Rua betreuen Wohnungslose.
- Angehörige können das CVV (188), die Gruppen Nar-Anon und Al-Anon und die CAPS kontaktieren; die unfreiwillige Einweisung eines Erwachsenen verlangt einen Arzt und eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft (Gesetz 13.840/2019) und wird von Fachleuten kritisiert.
- Für medizinisches Cannabis verschreibt ein Arzt; das Produkt wird in der Apotheke gekauft (teuer), mit ANVISA-Genehmigung eingeführt (Antrag online über gov.br mit Rezept und Formular, auch für Ausländer mit CPF) oder von einer zugelassenen Patientenvereinigung bezogen; der Eigenanbau verlangt einen vorbeugenden Habeas Corpus.
- Am Steuer ist jeder Alkoholwert ein Bußgeld (rund 3 000 Reais) und Führerscheinentzug; ab 0,3 mg/l oder Anzeichen von Trunkenheit ist es eine Straftat mit Haft; der deutsche Führerschein gilt mit dem Pass 180 Tage, danach ist die Umschreibung (mit Sozialversicherungsabkommen-Vertrag ohne neue Prüfung) nötig.
Kosten und Übernahme
Die Behandlung im SUS ist kostenlos; therapeutische Gemeinschaften sind kostenlos oder kostenpflichtig; medizinisches Cannabis kostet 200 bis 2 000 Reais im Monat; das Bußgeld der Lei Seca beträgt rund 3 000 Reais, verdoppelt bei Wiederholung; Strafverteidigung bei Handelsverdacht 10 000 bis 50 000 Reais privat, kostenlos bei der Defensoria Pública.
Aktuelle Entwicklungen
Das Oberste Gericht entkriminalisierte im Juni 2024 den Besitz von Marihuana zum Eigenkonsum und legte die 40 Gramm fest; der Kongress verabschiedete als Antwort eine Verfassungsänderung zur Kriminalisierung des Besitzes jeder Droge, noch nicht in Kraft; der Superior Tribunal de Justiça erlaubte 2024 den medizinischen Anbau mit Genehmigung; die ANVISA bestätigte 2024 das Verbot der E-Zigaretten. Deutschland evaluiert sein Cannabisgesetz von 2024 und diskutiert Verschärfungen.
Anlaufstellen
- CAPS AD der Gemeinde; Disque Saúde 136; Consultórios na Rua.
- Defensoria Pública bei Festnahme; deutsche Botschaft und Generalkonsulate (Haftbesuche, Anwaltslisten, Benachrichtigung der Familie).
- ANVISA (medizinisches Cannabis, Einfuhrgenehmigung); Patientenvereinigungen; CVV 188.
Gut zu wissen
In Brasilien macht dieselbe Menge Kokain aus einer Person einen Konsumenten oder einen Händler, je nach Polizei, Viertel und Hautfarbe: der Handel ist der erste Haftgrund des Landes, und die meisten Verurteilten hatten kleine Mengen. Die Entscheidung des Obersten Gerichts von 2024 schützt nur Marihuana bis 40 Gramm — und der Kongress versucht, sie rückgängig zu machen. Für Deutsche gilt zuerst: nichts über die Grenze, auch nicht das deutsche Rezept — internationaler Handel beginnt am Flughafen.
Häufige Fragen
Darf ich mein in Deutschland legal gekauftes Cannabis nach Brasilien mitnehmen?
Nein — die Einfuhr jeder Menge Cannabis ist internationaler Drogenhandel (Artikel 33 und 40 des Drogengesetzes, fünf bis fünfzehn Jahre plus Erhöhung um ein Sechstel bis zwei Drittel), unabhängig von der deutschen Legalität und vom deutschen Rezept; die Polícia Federal und der Zoll kontrollieren an den Flughäfen, und Untersuchungshaft ist die Regel. Wer medizinisches Cannabis braucht, beantragt vor der Reise die Einfuhrgenehmigung der ANVISA (online, mit Rezept) oder kauft in Brasilien ein zugelassenes Produkt auf ärztliches Rezept.
Ich wurde mit 20 Gramm Marihuana angehalten — was passiert?
Seit Juni 2024 keine Straftat: bis 40 Gramm gilt die Vermutung des Eigenkonsums, die Polizei beschlagnahmt die Droge, nimmt deine Daten auf und kann dich einer Verwaltungsmaßnahme (Verwarnung, Aufklärungskurs) zuführen, aber nicht festnehmen oder ins Strafregister eintragen — sofern keine Anzeichen von Handel vorliegen (Waage, Portionen, Geld, Ort). Ohne Anwalt nichts unterschreiben, was Handel nahelegt; bei Streit die Defensoria Pública und das Konsulat rufen. Für jede andere Droge gilt weiter das Gesetz von 2006 — und die Einstufung ist Ermessenssache.
Wo finde ich Hilfe bei Abhängigkeit?
Im CAPS AD (Centro de Atenção Psicossocial Álcool e Drogas) deiner Gemeinde, kostenlos, ohne Überweisung, auch für Ausländer mit Cartão SUS: Sprechstunden, Medikamente, Gruppen, Tagesbetreuung, kurze Aufnahme, Familienberatung; die Notaufnahme (UPA, Krankenhaus) bei Überdosis oder Entzug; Disque Saúde 136 für die Adressen. Private Kliniken und therapeutische Gemeinschaften kosten oder sind religiös geprägt — vorher prüfen. Deutschsprachige Psychotherapeuten gibt es in São Paulo und Rio; die deutsche Kasse zahlt in Brasilien nichts.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetz 11.343/2006 — Drogengesetz — Planalto
- STF — RE 635.659 (Marihuanabesitz zum Eigenkonsum, 2024) — Oberstes Bundesgericht
- Auswärtiges Amt — Reise- und Sicherheitshinweise Brasilien — Einreise, Medikamente, Drogen
- gov.br — amtliches Portal der brasilianischen Bundesregierung und ihrer Dienste (CPF, INSS, ANVISA, Polícia Federal)
- Planalto — Gesetzessammlung — konsolidierte Texte: Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Kinder- und Jugendstatut, LGPD
- Deutsche Vertretungen in Brasilien — brasil.diplo.de — Botschaft Brasília und Generalkonsulate São Paulo, Rio de Janeiro, Porto Alegre, Recife: Urkunden, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten
