Sie oder jemand, den Sie kennen, soll zwangsverheiratet werden
Deutschland: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016 (kostenlos, 24 Stunden, 18 Sprachen), Papatya (Berlin, anonyme Kriseneinrichtung, beratung@papatya.org), Terre des Femmes, Nummer gegen Kummer 116 111 für Minderjährige, Polizei 110; Österreich: Orient Express (Wien, 01 728 97 25), Frauenhelpline 0800 222 555; Schweiz: Fachstelle Zwangsheirat 0800 800 007 (zwangsheirat.ch). Soll die Hochzeit im Ausland stattfinden, vor der Abreise handeln: vor Ort kann die Botschaft helfen, aber nicht immer eingreifen.
Arrangiert, erzwungen, zu früh: drei verschiedene Dinge
Eine arrangierte Ehe wird von den Familien vorgeschlagen und von beiden Partnern frei angenommen: sie ist überall legal und bleibt in weiten Teilen Asiens und Afrikas die Norm — die Seite Wie man sich kennenlernt, Land für Land beschreibt sie. Eine Zwangsehe wird ohne die freie und volle Einwilligung mindestens eines der beiden geschlossen, unter körperlichem Zwang, Drohung, emotionaler oder wirtschaftlicher Erpressung. Eine Kinderehe (vor 18) ist per Definition eine Zwangsehe: das Völkerrecht geht davon aus, dass ein Kind nicht einwilligen kann. Die drei überschneiden sich, aber die rechtliche Grenze ist die Einwilligung, nicht die Beteiligung der Eltern.
Die Zahlen sind gewaltig. Die Internationale Arbeitsorganisation und Walk Free schätzten 2022, dass 22 Millionen Menschen in einer Zwangsehe leben, zwei Drittel davon Frauen und ein Viertel Kinder; UNICEF zählt jährlich 12 Millionen vor 18 verheiratete Mädchen und 640 Millionen lebende Frauen, die als Kinder verheiratet wurden. Die höchsten Raten haben Niger (76 % der Frauen vor 18 verheiratet), die Zentralafrikanische Republik und der Tschad (61 %), Mali, Mosambik, Südsudan und Bangladesch (um 50 %), Äthiopien (40 %), Nigeria (30 %) und Indien (23 %, die größte absolute Zahl).
Brautraub: wo er praktiziert wird
Die „Ehe durch Entführung“ — eine junge Frau ergreifen und beim Entführer festhalten, bis Scham oder die Familie sie zur Einwilligung zwingen — existiert unter mehreren Namen.
- Kirgisistan: Ala Kachuu („packen und weglaufen“). Der am besten dokumentierte Fall. Das typische Drehbuch: Freunde des Bewerbers greifen die junge Frau auf der Straße oder vor der Universität, fahren sie zum Haus seiner Familie, wo die Frauen des Hauses sie stundenlang drängen, das weiße Kopftuch anzulegen, das als Einwilligung gilt; hat sie die Nacht dort verbracht, weigert sich ihre eigene Familie oft, sie zurückzunehmen. Erhebungen schätzen, dass auf dem Land jede dritte Ehe so beginnt und jährlich rund 12 000 Entführungen stattfinden, ein großer Teil mit anschließender Vergewaltigung. Die Praxis ist seit 1997 verboten; seit 2013 beträgt die Strafe fünf bis sieben Jahre (zehn bei minderjährigem Opfer), heute nach Artikel 174 des Strafgesetzbuchs — doch nur eine von mehreren hundert Anzeigen führt zu einem Urteil. Der Mord an Aisada Kanatbekowa, im April 2021 am helllichten Tag in Bischkek entführt und zwei Tage später tot aufgefunden, löste Proteste und einige Verurteilungen aus, ohne den Brauch zu beenden, den viele weiter als „Tradition“ darstellen — Historiker zeigen, dass er sich vor allem nach der Unabhängigkeit ausbreitete.
- Kasachstan (alyp qaschu): seltener, strafbar, aber einige hundert Anzeigen seit 2019 für eine weit größere Realität; Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan: Einzelfälle, oft als einvernehmliche Flucht getarnt.
- Kaukasus: Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien in Russland, wo die örtlichen Behörden die Praxis offiziell verboten haben (Geldbußen für Familien), ohne sie zu beenden; Georgien, Armenien und Aserbaidschan kannten sie bis in die 2000er-Jahre, dort ist sie selten geworden.
- Äthiopien (Telefa): Entführung mit anschließender Vergewaltigung, um die Ehe zu erzwingen, vor allem im Süden und Westen; nach dem Strafgesetzbuch von 2004 mit zehn bis zwanzig Jahren bedroht, rückläufig, aber weiter gemeldet.
- Südafrika (Ukuthwala): ein Brauch der Xhosa und Zulu, die gespielte „Entführung“ einer einverstandenen Braut, seit den 2000er-Jahren missbraucht, um im Eastern Cape junge Mädchen mit älteren Männern zu verheiraten; die Gerichte entschieden 2015 (Jezile), dass der Brauch keine Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung und des Menschenhandels ist.
- Sahel und Westafrika: der Zwang nimmt eher die Form der von den Familien beschlossenen Kinderehe an, manchmal durch eine vom Vater gebilligte „Entführung“; in Niger, Mali und Tschad betrifft die Heirat vor 15 noch jedes vierte oder fünfte Mädchen.
- Anderswo: Brautraub ist bei den Hmong Südostasiens (zij poj niam), in einigen ländlichen Regionen Chinas und Vietnams und auf dem Balkan bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dokumentiert. Europa selbst kannte ihn: den römischen und mittelalterlichen raptus, von den fränkischen Gesetzen gerade deshalb mit dem Tod bedroht, weil er dazu diente, Ehen zu erzwingen.
Was die Religionen sagen
Keine große Religion lässt eine Ehe ohne Einwilligung zu — ein nützliches Argument gegenüber einer Familie, die sich auf Tradition beruft. Im klassischen islamischen Recht verlangt der Ehevertrag die Einwilligung der Braut — das Schweigen einer Jungfrau konnte als Zustimmung gelten, aber eine ausdrückliche Weigerung macht die Ehe ungültig, und die hanafitische Schule erlaubt der volljährigen Frau die Heirat ohne Vormund; mehrere hohe Muftis haben den kirgisischen Brautraub verurteilt. Die katholische Kirche macht die Einwilligung zum Wesen des Sakraments: eine erzwungene Ehe ist nichtig (Canon 1103). Das Judentum verlangt seit dem Talmud die Einwilligung der Frau; der moderne Hinduismus und das indische Gesetz von 1955 ebenso. Die Seite Paar und Religion beschreibt diese Positionen im Einzelnen.
Was das Recht in Deutschland, Österreich und der Schweiz sagt
- Deutschland. Zwangsheirat ist seit 2011 ein eigener Straftatbestand (§ 237 StGB: sechs Monate bis fünf Jahre), einschließlich des Verbringens ins Ausland zu diesem Zweck; die Ehe ist aufhebbar (§ 1314 BGB, drei Jahre ab Ende der Zwangslage). Seit 2017 gilt ein Ehemindestalter von 18 Jahren ohne Ausnahme; im Ausland vor 16 geschlossene Ehen sind nichtig. Wer ins Ausland verschleppt wurde, behält sein Aufenthaltsrecht bei Rückkehr innerhalb von zehn Jahren (§ 51 Abs. 4 AufenthG). Familiengerichte können Ausreiseverbote und Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen.
- Österreich: Zwangsheirat strafbar seit 2006, seit 2016 eigener Tatbestand (§ 106a StGB, bis zu fünf Jahre), auch das Verbringen ins Ausland; Ehemindestalter 18 (16 mit Gerichtsbeschluss). Schweiz: seit 2013 Art. 181a StGB (bis zu fünf Jahre), die Zwangsehe wird von Amts wegen für ungültig erklärt, Ehen mit Minderjährigen aus dem Ausland werden nicht anerkannt. Liechtenstein: § 106a StGB wie Österreich.
- Istanbul-Konvention (Artikel 37): alle Vertragsstaaten müssen die Zwangsheirat und das Anlocken ins Ausland zu diesem Zweck unter Strafe stellen. Eine im Ausland geschlossene Zwangsehe wird bei Verstoß gegen den ordre public nicht anerkannt, und ausländische Opfer können ein Aufenthaltsrecht aus Schutzgründen erhalten.
Eine sich anbahnende Zwangsehe erkennen
- Eine plötzlich angekündigte Reise „in die Ferien“ oder „zur Familie“, vor allem im Sommer, mit einem Pass, den die Jugendliche nicht selbst verwahrt; die Erwähnung eines „Cousins“ oder einer „guten Partie“; neue Überwachung und Einschränkungen (Telefon weggenommen, Ausgehverbot, Schulabmeldung).
- Stimmungswechsel, Angst, Fehlen in der Schule; eine ältere Schwester oder Cousine, die unter denselben Umständen sehr jung verheiratet wurde.
- Druck, der als Fürsorge ausgegeben wird: „es ist zu deinem Besten“, „du entehrst die Familie“, die Drohung, verstoßen zu werden — genau diese emotionale Erpressung macht die Ehe rechtlich zur Zwangsehe.
Was tun
- Vor jeder Abreise: mit einem vertrauten Erwachsenen sprechen (Schulsozialarbeit, Lehrkraft, Beratungsstelle), das Hilfetelefon 116 016 oder Papatya anrufen; Kopien der Papiere und die Kontaktdaten der Botschaft im Zielland aufbewahren; ein Codewort mit einer Freundin vereinbaren. Der von Karma Nirvana verbreitete Trick — einen Löffel in die Unterwäsche stecken, damit der Scanner am Flughafen anschlägt und man allein mit Beamten sprechen kann — hat tatsächlich Rettungen ermöglicht.
- Vor Ort: Botschaft oder Konsulat kontaktieren (Deutsche in Not erreichen das Auswärtige Amt rund um die Uhr unter +49 30 5000 2000); nichts unterschreiben, den Pass nicht abgeben; eine erzwungene religiöse Trauung ist vor dem deutschen Recht wertlos.
- Danach: eine Zwangsehe kann aufgehoben, Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe verfolgt werden, und ein Opfer, minderjährig oder volljährig, erhält Schutz, eine Unterkunft (anonyme Zufluchtswohnungen wie Papatya) und Beratungshilfe.
- Für Angehörige und Freunde: die Familie nicht allein konfrontieren; das Jugendamt bei Minderjährigen, die Polizei oder eine Beratungsstelle einschalten; Fakten, Daten, Aussagen notieren.
Weiterlesen
Wo Vergewaltigung straflos bleibt, Land für Land und Sklaverei heute — einschließlich der Zwangsehe als Form der Knechtschaft — ergänzen diese Seite; die Länderseiten zum Einvernehmen nennen das Schutzalter jedes Landes, und Kinder schützen das gesetzliche Heiratsalter Land für Land.
