Die Rechtsgrundlage
Es gibt kein Bundeserbrecht. Jeder Staat setzt seine eigenen Regeln der gesetzlichen Erbfolge, sein eigenes Probate-Verfahren und seinen eigenen Schutz. In den Common-law-Staaten kann der überlebende Ehegatte meist einen Wahlanteil von etwa einem Drittel gegen das Testament geltend machen; in den neun Community-Property-Staaten gehört ihm die Hälfte des ehelichen Vermögens ohnehin. Kinder können überall enterbt werden außer in Louisiana, das den Pflichtteil für Kinder unter 24 oder mit Behinderung behält. Ohne Testament erben nach den Intestacy-Regeln des Staates Ehegatte und Abkömmlinge in unterschiedlichen Quoten. Das Probate-Verfahren beim County-Gericht — Testamentseröffnung, Ernennung des Executors, Inventar, Gläubigeraufruf, Steuererklärungen, Verteilung — dauert Monate bis über ein Jahr und kostet 3 bis 7 Prozent des Nachlasses; es wird durch widerrufliche Trusts und Begünstigtenbenennungen vermieden. Die Bundesnachlasssteuer greift ab 15 Millionen Dollar je Person (seit 2026, 40 Prozent darüber), mehrere Staaten erheben eigene Nachlass- oder Erbschaftsteuern mit niedrigeren Freibeträgen (Oregon ab 1 Million, Massachusetts ab 2 Millionen, Pennsylvania auf jeden Erwerb).
Für einen Deutschen in den USA bestimmt aus deutscher Sicht die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht: das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, also des Bundesstaates, für den gesamten Nachlass — mit der Folge, dass das deutsche Pflichtteilsrecht der Kinder entfällt, außer der Erblasser hat im Testament deutsches Recht gewählt (Artikel 22), was jeder deutsche Staatsangehörige darf. Amerikanische Gerichte wenden für Immobilien das Recht des Lageorts an, für bewegliches Vermögen das Recht des Wohnsitzes; deutsche Immobilien werden also nach deutschem Recht vererbt, amerikanische nach dem Recht ihres Staates. Zwei Testamente — ein deutsches für Deutschland, ein amerikanisches für die USA — die einander nicht widerrufen, sind die übliche Lösung.
Steuerlich unterscheiden sich die Systeme grundlegend: die USA besteuern den Nachlass (estate tax) nur oberhalb von 15 Millionen Dollar, Deutschland den Erwerb jedes Erben (Erbschaftsteuer) mit Freibeträgen von 500 000 Euro für Ehegatten und 400 000 Euro je Kind — und zwar unbeschränkt, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder der deutsche Erblasser vor weniger als fünf Jahren (bei Wegzug in die USA: zehn Jahre nach dem Abkommen) ausgewandert ist. Das deutsch-amerikanische Erbschaftsteuerabkommen von 1980 verteilt die Besteuerungsrechte und rechnet an; ein deutsches Kind, das ein Haus in Texas erbt, zahlt in den USA nichts und in Deutschland nach seinem Freibetrag.
Die wichtigsten Punkte
| Recht | Staatliche Gesetze; Uniform Probate Code in vielen Staaten teilweise übernommen |
|---|---|
| Ehegatte | Wahlanteil in Common-law-Staaten; Community Property in neun Staaten |
| Kinder | Können enterbt werden, außer in Louisiana |
| Probate | Gerichtlich beaufsichtigt; vermieden durch widerrufliche Trusts und Begünstigtenbenennungen |
| Bundesnachlasssteuer | Ab 15 Millionen Dollar je Person (2026); mehrere Staaten mit eigenen Steuern ab niedrigeren Beträgen |
| Nicht-Probate-Vermögen | Altersvorsorgekonten, Lebensversicherungen und Gemeinschaftskonten gehen am Testament vorbei |
| Deutsche | EU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten Aufenthalts, Wahl deutschen Rechts möglich; deutsche Erbschaftsteuer nach Abkommen 1980; Europäisches Nachlasszeugnis gilt in den USA nicht |
In der Praxis
- Das Originaltestament finden und beim Probate Court des Wohnsitz-Countys einreichen; die Ernennung zum Executor oder Personal Representative beantragen und die Letters erhalten — ein deutscher Erbe kann sich durch einen amerikanischen Anwalt vertreten lassen, Vollmacht mit Apostille.
- Den Nachlass inventarisieren, Gläubiger benachrichtigen und die vom Staat verlangten Veröffentlichungen vornehmen; die letzte Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls die Nachlasssteuererklärungen des Bundes und des Staates einreichen.
- Erst nach Ablauf der Gläubigerfrist verteilen; Vermögen außerhalb des Nachlasses (401(k), IRA, Lebensversicherung) direkt beim Verwalter mit Sterbeurkunde abrufen — für Erben in Deutschland mit US-Steuerformular W-8BEN, denn IRA-Auszahlungen an Ausländer unterliegen 30 Prozent Quellensteuer, ermäßigt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.
- Als Deutscher in den USA im Testament entscheiden, ob deutsches Recht gewählt wird (Pflichtteile, deutsche Erbfolge) oder das Recht des Wohnsitzstaates (Testierfreiheit); zwei aufeinander abgestimmte Testamente für die beiden Länder, die sich nicht gegenseitig widerrufen.
- Die deutsche Erbschaftsteuererklärung binnen drei Monaten nach Kenntnis anzeigen (Finanzamt), wenn Erblasser oder Erbe einen Deutschlandbezug hat; die Anrechnung nach dem Abkommen beantragen.
Kosten und Übernahme
Probate kostet gewöhnlich 3 bis 7 Prozent des Nachlasses an Gerichtsgebühren, Executor-Vergütung und Anwaltshonoraren, in Staaten mit prozentualen Gebührensätzen (Kalifornien) weit mehr; ein widerruflicher Living Trust kostet einige tausend Dollar Einrichtung und vermeidet Probate ganz. Deutsche Erbschaftsteuer 7 bis 30 Prozent in Steuerklasse I über den Freibeträgen.
Aktuelle Entwicklungen
Der Bundesfreibetrag wurde 2025 dauerhaft auf 15 Millionen Dollar ab 2026 festgelegt, was Schenkungen zu Lebzeiten und Portability-Wahlen für große Nachlässe planbar macht; mehrere Staaten haben elektronische Testamente zugelassen. Deutschland hat 2025 begonnen, die Reform des Erbschaftsteuerrechts zu diskutieren, ohne Ergebnis.
Anlaufstellen
- Probate Court des Countys, in dem der Verstorbene lebte.
- Anwaltsvermittlung der State Bar; Internal Revenue Service für Nachlass- und Einkommensteuer.
- Department of Revenue des Staates für staatliche Nachlass- oder Erbschaftsteuer.
- Deutsche Konsulate: Sterbefallanzeige, Beglaubigungen; deutsches Nachlassgericht und Finanzamt für die deutsche Seite.
Gut zu wissen
Begünstigtenbenennungen auf Altersvorsorgekonten und Lebensversicherungen gehen dem Testament vor: ein auf einem alten Formular vergessener Ex-Ehepartner erbt, und die automatischen Widerrufsregeln vieler Staaten erreichen bundesrechtlich geregelte Pläne nicht. Für Deutsche: die Freiheit des amerikanischen Erbrechts gilt nur, wenn im Testament nicht deutsches Recht gewählt wurde — und die deutsche Erbschaftsteuer folgt dem Erben nach Deutschland.
Häufige Fragen
Mein Vater lebte in Florida und ist gestorben — was gilt für mich als Erbin in Deutschland?
Für das Vermögen in Florida gilt das Recht Floridas und das dortige Probate-Verfahren (ein Anwalt vor Ort, Vollmacht mit Apostille); für Vermögen in Deutschland aus deutscher Sicht ebenfalls das Recht Floridas als letzter Aufenthalt, es sei denn, dein Vater hatte deutsches Recht gewählt — dann gilt deutsches Erbrecht samt Pflichtteilen. Steuerlich zahlst du in den USA nichts, in Deutschland Erbschaftsteuer auf deinen Erwerb über 400 000 Euro, weil du in Deutschland wohnst; das Abkommen von 1980 verhindert Doppelbesteuerung.
Kann ich als Deutscher in den USA meine Kinder enterben?
Nach dem Recht deines Wohnsitzstaates ja (außer Louisiana), und aus deutscher Sicht ebenfalls, weil die EU-Erbrechtsverordnung das Recht des letzten Aufenthalts anwendet — die Kinder haben dann keinen Pflichtteil. Wählst du dagegen im Testament deutsches Recht, gilt der Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der überlebende Ehegatte behält in fast allen Staaten seinen Wahlanteil, den kein Testament nimmt.
Wie vermeide ich Probate für mein Haus in den USA?
Mit einem widerruflichen Living Trust, der das Haus zu Lebzeiten hält, oder — wo der Staat sie kennt — mit einer Transfer-on-Death-Urkunde (Deed), die den Erwerber beim Tod ohne Gericht einträgt; Gemeinschaftseigentum mit Anwachsung (joint tenancy) wirkt ebenso. Konten und Versicherungen laufen über Begünstigtenbenennungen. Das Vermögen in Deutschland bleibt davon unberührt und braucht ein deutsches Testament und gegebenenfalls einen Erbschein.
Offizielle Quellen und Links
- USA.gov — Wills and estate planning — Testament, Probate, Vollmachten
- Deutsche Vertretungen — Erbrecht und Nachlass — deutsches Erbrecht für Deutsche in den USA, Europäisches Nachlasszeugnis
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 — anwendbares Recht, Rechtswahl
- USA.gov — amtliches Portal der Bundesregierung, mit Verweisen auf die Behörden der Bundesstaaten
- Congress.gov und Gesetzessammlungen der Bundesstaaten — Bundesgesetze; jedes Familien- und Strafrecht ist Sache der Bundesstaaten
- Deutsche Vertretungen in den USA — germany.info — Botschaft Washington und Generalkonsulate: Urkunden, Pässe, Anwaltslisten, Hinweise für Deutsche in den USA
