Die Erbfolge — Brasilien

Abkömmlinge, Vorfahren und Ehegatte — und der Partner einer união estável seit der Entscheidung des Obersten Gerichts von 2017 — sind Pflichterben mit einem Pflichtteil von der Hälfte des Nachlasses; der Ehegatte konkurriert je nach Güterstand mit den Kindern und erhält seine Hälfte; das Nachlassverfahren (inventário), gerichtlich oder durch Urkunde im Cartório, ist binnen zwei Monaten zu eröffnen; die staatliche Steuer (ITCMD) liegt bei 2 bis 8 Prozent; für Deutsche gelten daneben EU-Erbrechtsverordnung und deutsche Erbschaftsteuer — ohne Abkommen.

Übersichtskarte — Brasilien — Die Erbfolge
Brasilien. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Zivilgesetzbuch (Artikel 1784 bis 2027) ordnet die Erbfolge: es erben nacheinander die Abkömmlinge in Konkurrenz mit dem Ehegatten (je nach Güterstand), die Vorfahren in Konkurrenz mit dem Ehegatten, der Ehegatte allein und die Seitenverwandten bis zum vierten Grad. Abkömmlinge, Vorfahren und Ehegatte sind Pflichterben mit einem Pflichtteil von der Hälfte des Nachlasses; das Oberste Gericht entschied 2017, dass der Partner einer união estável wie der Ehegatte erbt. Der Ehegatte erhält zuerst seine Hälfte (meação, die Hälfte des Gemeinschaftsvermögens) und konkurriert in der Errungenschaftsgemeinschaft beim Eigengut des Verstorbenen mit den Kindern, nicht im Gesamtgut, und in der vertraglichen Gütertrennung nach herrschender Rechtsprechung; neben gemeinsamen Kindern erhält er nie weniger als ein Viertel. Das Nachlassverfahren wird binnen zwei Monaten eröffnet, vor Gericht oder — wenn alle Erben geschäftsfähig und einig sind — durch notarielle Urkunde im Cartório de Notas, heute auch mit Testament oder unter Bedingungen mit Minderjährigen. Die Erbschaftsteuer (ITCMD) ist Sache der Staaten, 2 bis 8 Prozent, seit der Steuerreform von 2023 progressiv.

Für einen Deutschen mit letztem Wohnsitz in Brasilien wendet ein deutsches Gericht nach der EU-Erbrechtsverordnung brasilianisches Recht auf den gesamten Nachlass an — es sei denn, er hat im Testament deutsches Recht gewählt (Artikel 22), was jedem Deutschen offensteht. Brasilianische Gerichte beanspruchen für in Brasilien gelegenes Vermögen die ausschließliche Zuständigkeit (Zivilprozessordnung, Artikel 23) und wenden das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers an, aber brasilianisches Recht, wenn es für den brasilianischen Ehegatten oder die brasilianischen Kinder günstiger ist (Verfassung, Artikel 5 XXXI, Einführungsgesetz, Artikel 10). Praktisch heißt das zwei Nachlassverfahren — inventário in Brasilien für brasilianisches, Nachlassverfahren in Deutschland für deutsches Vermögen — und der Rat, zwei aufeinander abgestimmte Testamente zu errichten, die einander nicht widerrufen; ein Europäisches Nachlasszeugnis gilt in Brasilien nicht.

Steuerlich gibt es kein Erbschaftsteuerabkommen: Brasilien erhebt die staatliche ITCMD (2 bis 8 Prozent, São Paulo 4, Rio bis 8) auf brasilianisches Vermögen und auf Erben in Brasilien, Deutschland die Erbschaftsteuer mit Freibeträgen von 500 000 Euro für Ehegatten und 400 000 Euro je Kind auf den gesamten Erwerb, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder der deutsche Erblasser vor weniger als fünf Jahren weggezogen ist; die brasilianische Steuer wird nach § 21 ErbStG auf die deutsche angerechnet, aber nur für Auslandsvermögen. Ein deutsches Kind, das ein Apartment in Florianópolis erbt, zahlt also ITCMD in Santa Catarina und deutsche Erbschaftsteuer über dem Freibetrag, mit Anrechnung.

Die wichtigsten Punkte

Gesetzliche OrdnungAbkömmlinge mit Ehegatte oder Partner; Vorfahren mit Ehegatte; Ehegatte allein; Seitenverwandte bis zum 4. Grad
PflichtteilHälfte des Nachlasses für die Pflichterben (Abkömmlinge, Vorfahren, Ehegatte, Partner)
EhegatteHälfte des Gemeinschaftsvermögens; Konkurrenz mit den Kindern beim Eigengut (Errungenschaftsgemeinschaft), nie weniger als ein Viertel neben eigenen Kindern
PartnerGleiche Rechte wie der Ehegatte (STF, 2017)
TestamentÖffentlich, verschlossen oder eigenhändig; nur über die verfügbare Hälfte
NachlassverfahrenGerichtlich oder außergerichtlich (Urkunde im Cartório de Notas); Eröffnung binnen zwei Monaten, sonst Strafzuschlag
SteuerStaatliche ITCMD von 2 bis 8 Prozent, progressiv; Befreiungen je nach Staat
DeutscheEU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten Aufenthalts, Wahl deutschen Rechts möglich; brasilianische Gerichte für brasilianisches Vermögen; deutsche Erbschaftsteuer ohne Abkommen, Anrechnung § 21 ErbStG

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Das außergerichtliche Nachlassverfahren kostet die Gebühren des Cartório nach dem Wert des Vermögens (mehrere hundert bis mehrere tausend Reais) plus das Honorar des Pflichtanwalts; das gerichtliche kostet Gerichtskosten und Honorare; die ITCMD 2 bis 8 Prozent je nach Staat; Prozesskostenhilfe befreit Bedürftige von den Kosten; deutsche Erbschaftsteuer 7 bis 30 Prozent in Steuerklasse I über den Freibeträgen, mit Anrechnung der ITCMD auf Auslandsvermögen.

Aktuelle Entwicklungen

Die Steuerreform (Verfassungsänderung 132/2023) machte die ITCMD zwingend progressiv und regelte die Zuständigkeit für Auslandsvermögen; der Nationale Justizrat (Resolution 571/2024) erlaubte das außergerichtliche Nachlassverfahren mit Testament und unter Bedingungen mit minderjährigen Erben; das Oberste Gericht bestätigte 2017 die Gleichstellung des Partners. Deutschland diskutiert seit 2025 eine Reform der Erbschaftsteuer ohne Ergebnis.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Rechte des Ehegatten hängen kontraintuitiv vom Güterstand ab: im Gesamtgut erhält er die Hälfte, erbt aber nicht neben den Kindern; in der Errungenschaftsgemeinschaft erhält er die Hälfte und erbt am Eigengut; in der vertraglichen Gütertrennung erbt er ohne Hälfte. Die zwei Monate zur Eröffnung des Nachlassverfahrens laufen ab dem Tod: der staatliche Strafzuschlag auf die ITCMD wegen Verspätung ist häufig — und für Deutsche in Deutschland läuft parallel die Dreimonatsfrist der Anzeige beim Finanzamt.

Häufige Fragen

Mein Vater lebte in Porto Alegre und ist gestorben — was gilt für mich als Erbin in Deutschland?

Für das Vermögen in Brasilien läuft das inventário in Rio Grande do Sul nach brasilianischem Recht (Anwalt vor Ort, Vollmacht mit Apostille), mit ITCMD des Staates; für Vermögen in Deutschland gilt aus deutscher Sicht ebenfalls brasilianisches Recht als Recht des letzten Aufenthalts — es sei denn, dein Vater hatte deutsches Recht gewählt —, und das deutsche Nachlassgericht stellt einen Erbschein nach brasilianischem Recht aus. Steuerlich zahlst du in Deutschland Erbschaftsteuer auf den gesamten Erwerb über 400 000 Euro, weil du hier wohnst, mit Anrechnung der brasilianischen ITCMD auf das brasilianische Vermögen; ein Abkommen gibt es nicht.

Kann ich als Deutscher in Brasilien meine Kinder enterben?

Weder nach brasilianischem noch — bei Wahl deutschen Rechts — nach deutschem Recht vollständig: Brasilien reserviert den Pflichterben die Hälfte des Nachlasses, Deutschland gibt den Kindern den Pflichtteil von der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Verfügen kannst du über die brasilianische «verfügbare Hälfte» oder, nach deutschem Recht, über alles außer den Pflichtteilen. Die Wahl deutschen Rechts im Testament lohnt sich, wenn du die deutsche Erbfolge (etwa den größeren Ehegattenerbteil) willst; brasilianische Gerichte wenden sie für brasilianische Immobilien nicht an, wenn brasilianische Erben dadurch schlechter stünden.

Wie vermeide ich zwei Nachlassverfahren?

Ganz vermeiden lässt es sich nicht: brasilianisches Vermögen braucht das inventário, deutsches den Erbschein oder ein notarielles Testament. Vereinfachen kann man durch Schenkungen zu Lebzeiten (in Brasilien mit ITCMD, in Deutschland mit denselben Freibeträgen alle zehn Jahre), durch eine brasilianische Holding für Immobilien, durch Gemeinschaftskonten und in Brasilien durch das außergerichtliche Verfahren im Cartório, wenn alle Erben einig sind. Zwei abgestimmte Testamente und eine Vermögensliste für die Erben sparen die meiste Zeit.

Offizielle Quellen und Links

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