Die Rechtsgrundlage
Das Kinder- und Jugendstatut (Estatuto da Criança e do Adolescente, Gesetz 8.069/1990, reformiert durch die Gesetze 12.010/2009 und 13.509/2017) regelt die Adoption als Volladoption, unwiderruflich: das Kind wird Kind der Adoptierenden mit allen Rechten, und die Bindungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Adoptieren können Personen über 18, allein oder als Paar — verheiratet oder in união estável, verschieden- oder gleichgeschlechtlich seit den Entscheidungen des Obersten Gerichts von 2011 und 2015 —, mit mindestens 16 Jahren Abstand zum Kind; Großeltern und Geschwister können nicht adoptieren. Der Weg: Antrag auf Zulassung beim Jugendgericht (Vara da Infância e Juventude), Pflichtvorbereitungskurs, psychosoziale Begutachtung, Zulassungsurteil, Eintragung im Nationalen Adoptions- und Aufnahmesystem (SNA), Vorschlag eines Kindes, dessen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, Probezeit (estágio de convivência) von höchstens 90 Tagen und Adoptionsurteil; das Gesetz setzt Fristen (120 Tage für die Zulassung, 120 für die Adoption), die selten eingehalten werden. Die Adoption ist kostenlos. Das Kind eines anderen als eigenes zu registrieren — die «adoção à brasileira» — ist ein Verbrechen, das die Gerichte im Kindesinteresse jedoch oft nachträglich legalisieren. Die Auslandsadoption nach dem Haager Übereinkommen (1999 ratifiziert) ist die Ausnahme: ein Kind wird Ausländern nur vorgeschlagen, wenn kein Brasilianer es will.
Das brasilianische System ist dem deutschen näher als das amerikanische: keine privaten Agenturen, kein Geld an leibliche Eltern, ein einziger staatlicher Weg über Gericht und nationales Register, Zulassung mit Kurs und Begutachtung — nur eben mit 30 000 zugelassenen Bewerbern, die auf einen Säugling warten, und 5 000 Kindern, meist älter, in Geschwistergruppen oder mit Behinderung, die auf eine Familie warten. Deutsche mit Wohnsitz in Brasilien adoptieren wie Brasilianer beim Jugendgericht ihres Wohnorts; der brasilianische Adoptionsbeschluss wird in Deutschland nach dem Adoptionswirkungsgesetz vom Familiengericht anerkannt und als Volladoption bestätigt, und das Kind erwirbt mit der wirksamen Adoption durch einen deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es bei Antragstellung unter 18 war.
Die Adoption eines brasilianischen Kindes von Deutschland aus läuft ausschließlich über die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz, eine anerkannte deutsche Vermittlungsstelle und die staatliche Kommission für internationale Adoption (CEJAI) des brasilianischen Bundesstaates, im Verfahren des Haager Übereinkommens: sie ist selten (einige Dutzend Kinder im Jahr nach Europa, vor allem nach Italien), betrifft ältere Kinder und Geschwistergruppen und verlangt einen Aufenthalt von mindestens 30 bis 45 Tagen in Brasilien für die Probezeit. Eine ohne die deutsche Zentralstelle durchgeführte Auslandsadoption wird seit 2021 in Deutschland nicht mehr anerkannt.
Die wichtigsten Punkte
| Art | Volladoption, unwiderruflich (ECA) |
|---|---|
| Adoptierende | Über 18; 16 Jahre älter als das Kind; allein oder als Paar (Ehe oder união estável, jedes Geschlecht); nicht Großeltern und Geschwister |
| Weg | Zulassung beim Jugendgericht (Kurs, psychosoziale Begutachtung), SNA, Probezeit (90 Tage), Urteil |
| Gesetzliche Fristen | 120 Tage für die Zulassung, 120 für die Adoption; in der Praxis viel länger |
| Kosten | Kostenlos; 120 Tage Mutterschutz für den Adoptierenden |
| Adoção à brasileira | Verbrechen (Artikel 242 Strafgesetzbuch), von den Gerichten häufig legalisiert |
| International | Haager Übereinkommen; Ausnahme; staatliche Kommissionen (CEJAI) |
| Deutsche | In Brasilien wohnhafte Deutsche adoptieren wie Brasilianer; Anerkennung in Deutschland nach Adoptionswirkungsgesetz; deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes; von Deutschland aus nur über die Bundeszentralstelle |
In der Praxis
- Der Zulassungsantrag wird beim Jugendgericht des Wohnorts mit Ausweisen, Urkunden, Einkommens- und Wohnsitznachweisen, Gesundheitszeugnissen und Führungszeugnissen eingereicht — für Deutsche auch das deutsche Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung; der Vorbereitungskurs wird vom Gericht oder von Adoptionsunterstützungsgruppen gehalten.
- Im SNA geben die Zugelassenen das akzeptierte Profil an — Alter, Geschlecht, Gesundheit, Geschwister —; die Wartezeit auf einen gesunden Säugling übersteigt oft fünf Jahre, während Kinder über sieben, Geschwistergruppen und Kinder mit Behinderung ihrerseits auf eine Familie warten.
- Die Probezeit beginnt mit Besuchen im Heim, dann folgt die vorläufige Sorge; das Adoptionsurteil kann in wenigen Monaten ergehen; danach die neue Geburtsurkunde und, für Deutsche, die Anerkennung beim Familiengericht in Deutschland und der Kinderreisepass beim Konsulat.
- Die Adoption des Kindes des Ehegatten oder Partners (Stiefkindadoption, adoção unilateral) folgt einem vereinfachten Verfahren mit Zustimmung des anderen Elternteils oder dessen Sorgerechtsentzug — der häufigste Fall in deutsch-brasilianischen Patchworkfamilien.
- Das Kind hat ab 18 Jahren das Recht, seine Herkunft zu kennen, vorher mit Begleitung; die Akten des Jugendgerichts bleiben erhalten.
Kosten und Übernahme
Die Adoption ist kostenlos (Prozesskostenhilfe oder geringe Kosten); der Mutterschutz von 120 Tagen und der salário-maternidade des INSS gelten für den Adoptierenden, Mann oder Frau; die Auslandsadoption kostet ausländische Bewerber mehrere tausend Euro (Vermittlungsstelle, Übersetzungen, Aufenthalt); die Anerkennung in Deutschland einige hundert Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetz 13.509/2017 beschleunigte die Fristen und schuf die «affektive Patenschaft»; das Nationale Adoptions- und Aufnahmesystem (2019) vereinheitlichte die Register; das Oberste Gericht bestätigte die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare (2015) und den Mutterschutz von 120 Tagen für den alleinerziehenden Adoptivvater (2024); die «aktive Suche» sucht Familien für ältere Kinder. Deutschland regelte 2021 die Anerkennung ausländischer Adoptionen neu.
Anlaufstellen
- Vara da Infância e Juventude des Wohnorts; Defensoria Pública.
- Nationales Adoptions- und Aufnahmesystem (CNJ) und Adoptionsunterstützungsgruppen (ANGAAD); CEJAI des Bundesstaates für ausländische Bewerber.
- Bundesamt für Justiz — Bundeszentralstelle für Auslandsadoption; Familiengericht für die Anerkennung in Deutschland; deutsche Konsulate für Pässe.
Gut zu wissen
Dreißigtausend Zugelassene warten auf einen Säugling und fünftausend Kinder auf eine Familie: die beiden Listen treffen sich kaum, weil die Profile nicht zusammenpassen. Das Profil zu erweitern — Alter, Geschwister, Gesundheit — ändert alles. Und das Kind einer Freundin oder Verwandten als eigenes zu registrieren, selbst mit ihrem Einverständnis, ist ein Verbrechen und wird in Deutschland nie anerkannt: die Adoption läuft über das Gericht.
Häufige Fragen
Wir leben in Brasilien und wollen adoptieren — gilt die Adoption dann in Deutschland?
Ja, nach Anerkennung durch das deutsche Familiengericht nach dem Adoptionswirkungsgesetz (Amtsgericht des deutschen Wohnorts, sonst Amtsgericht Schöneberg in Berlin), das prüft, ob die Adoption dem Kindeswohl entsprach und die Grundsätze des deutschen Rechts wahrt — bei einer brasilianischen Gerichtsadoption mit Begutachtung und Probezeit ist das regelmäßig der Fall. Das Gericht spricht zugleich die Wirkung als Volladoption aus; das Kind wird mit der Anerkennung Deutscher, wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist und es bei Antragstellung unter 18 war.
Können wir von Deutschland aus ein Kind aus Brasilien adoptieren?
Nur im Haager Verfahren über die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption und eine anerkannte deutsche Auslandsvermittlungsstelle, die mit der CEJAI eines brasilianischen Bundesstaates zusammenarbeitet; Brasilien schlägt Ausländern nur Kinder vor, für die sich kein Brasilianer gefunden hat — meist über sechs Jahre, Geschwistergruppen oder mit Behinderung —, und verlangt die Probezeit vor Ort. Es ist möglich, aber selten (die meisten Auslandsadoptionen aus Brasilien gehen nach Italien) und dauert zwei bis vier Jahre; eine private Adoption ohne die Zentralstellen wird in Deutschland seit 2021 nicht anerkannt.
Ich möchte das Kind meiner brasilianischen Frau adoptieren — wie geht das?
Durch die adoção unilateral beim Jugendgericht eures Wohnorts in Brasilien: Antrag mit Zustimmung der Mutter und des leiblichen Vaters (oder Nachweis, dass er unbekannt, verstorben ist oder ihm das Sorgerecht entzogen wurde), psychosoziale Begutachtung, Anhörung des Kindes ab zwölf, Urteil; das Kind erhält eine neue Geburtsurkunde mit deinem Namen. In Deutschland lässt du die Adoption anerkennen; das Kind wird Deutscher. Lebt ihr in Deutschland, ist die Stiefkindadoption dort beim Familiengericht mit Jugendamt der einfachere Weg.
Offizielle Quellen und Links
- Kinder- und Jugendstatut — Adoption (Artikel 39 bis 52) — Planalto
- Nationales Adoptions- und Aufnahmesystem — CNJ — Nationaler Justizrat
- Bundesamt für Justiz — Bundeszentralstelle für Auslandsadoption — Haager Verfahren, Anerkennung
- gov.br — amtliches Portal der brasilianischen Bundesregierung und ihrer Dienste (CPF, INSS, ANVISA, Polícia Federal)
- Planalto — Gesetzessammlung — konsolidierte Texte: Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Kinder- und Jugendstatut, LGPD
- Deutsche Vertretungen in Brasilien — brasil.diplo.de — Botschaft Brasília und Generalkonsulate São Paulo, Rio de Janeiro, Porto Alegre, Recife: Urkunden, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten
