Die Rechtsgrundlage
Ehegüterrecht ist Staatenrecht. Neun Community-Property-Staaten — Arizona, Kalifornien, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Texas, Washington, Wisconsin — teilen das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig; die übrigen wenden Equitable Distribution an: gerecht, nicht unbedingt gleich, nach Beiträgen, Dauer und Bedürfnissen. Beim Tod schützen die meisten Staaten den überlebenden Ehegatten durch einen Wahlanteil (elective share) von typischerweise einem Drittel gegen Enterbung; Louisiana ist der einzige Staat mit Pflichtteil für Kinder (unter 24 oder behindert). Eheverträge sind durchsetzbar bei Offenlegung, Freiwilligkeit und in manchen Staaten Fairness. Der Nachlass durchläuft ein staatliches Probate-Verfahren, das durch Living Trusts weithin vermieden wird; Altersvorsorgekonten und Lebensversicherungen gehen über die Begünstigtenbenennung am Testament vorbei. Die Nachlasssteuer des Bundes greift nur oberhalb eines sehr hohen Freibetrags (15 Millionen Dollar je Person seit 2026), mehrere Staaten erheben eigene Nachlass- oder Erbschaftsteuern.
Deutsche denken in Zugewinngemeinschaft: getrennte Vermögen, Ausgleich des Zugewinns bei Scheidung. Community Property in Kalifornien oder Texas geht weiter — Gehälter und Anschaffungen während der Ehe gehören beiden zur Hälfte, sofort und nicht erst bei Scheidung —, Equitable Distribution in New York oder Florida weniger berechenbar, weil der Richter nach Billigkeit teilt. Ein deutsches Paar, das in Deutschland geheiratet hat und später in die USA zieht, bleibt aus deutscher Sicht in Zugewinngemeinschaft (EU-Güterrechtsverordnung: erster gemeinsamer Aufenthalt), ein amerikanisches Scheidungsgericht wendet aber in aller Regel sein eigenes Recht an.
Beim Tod gibt es in den USA keine Erbschaftsteuer für den Erben, sondern eine Nachlasssteuer, die fast niemanden trifft; Deutschland besteuert den Erwerb des Erben mit Freibeträgen von 500 000 Euro (Ehegatte) und 400 000 Euro (Kind) und greift unbeschränkt, wenn Erblasser oder Erwerber in Deutschland wohnt oder ein deutscher Erblasser vor weniger als fünf Jahren weggezogen ist; das deutsch-amerikanische Erbschaftsteuerabkommen von 1980 verhindert die Doppelbesteuerung. Die Faustregel für Vermögen in beiden Ländern: Ehevertrag mit Rechtswahl, Testament, aktuelle Begünstigtenbenennungen und für US-Immobilien ein Living Trust oder eine Transfer-on-Death-Urkunde gegen das zweite Probate.
Die wichtigsten Punkte
| Community-Property-Staaten | Arizona, Kalifornien, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Texas, Washington, Wisconsin: Errungenschaften gehören beiden hälftig |
|---|---|
| Equitable Distribution | Alle anderen Staaten: gerecht, nicht unbedingt gleich |
| Ehevertrag | Durchsetzbar bei Offenlegung, Freiwilligkeit und in manchen Staaten Fairness |
| Wahlanteil (elective share) | Schützt den überlebenden Ehegatten in den meisten Staaten gegen Enterbung; Kinder können außerhalb Louisianas enterbt werden |
| Probate | Staatliches Nachlassverfahren; Living Trusts zur Vermeidung weit verbreitet |
| Nachlasssteuer des Bundes | Nur oberhalb eines sehr hohen Freibetrags (15 Millionen Dollar seit 2026); mehrere Staaten mit eigenen Steuern |
| Begünstigtenbenennungen | Altersvorsorgekonten und Lebensversicherungen gehen am Testament vorbei |
| Deutsche | Zugewinngemeinschaft aus deutscher Sicht bei erstem Aufenthalt in Deutschland; deutsche Erbschaftsteuer bis fünf Jahre nach Wegzug; Abkommen von 1980 |
In der Praxis
- Prüfen, ob der Wohnsitzstaat Community Property kennt — es ändert alles am Eigentum während der Ehe; ein Umzug zwischen Community-Property- und Equitable-Distribution-Staaten hat reale Folgen, Dokumente danach überprüfen.
- Begünstigtenbenennungen und, wo sinnvoll, einen widerruflichen Living Trust nutzen, um Probate zu vermeiden; Immobilien in einem zweiten Staat bedeuten sonst ein zweites Probate.
- Ererbtes Vermögen getrennt halten und nicht vermischen, wenn es Sondervermögen bleiben soll; Nachweise aus Deutschland (Erbschein, Schenkungsurkunde) aufbewahren.
- Begünstigtenbenennungen nach jeder Heirat, Scheidung oder jedem Todesfall aktualisieren — sie gehen dem Testament vor, und eine vergessene Ex-Frau erbt die Lebensversicherung.
- Für ein deutsch-amerikanisches Paar: Ehevertrag mit Rechtswahl beim deutschen Notar und amerikanischen Anwalt, damit er in beiden Rechtsordnungen wirkt; Vermögen in Deutschland im deutschen Testament regeln.
Kosten und Übernahme
Nachlassplanungspakete kosten einige hundert bis einige tausend Dollar; Probate kann weit mehr kosten (3 bis 7 Prozent des Nachlasses); Ehevertrag 2 000 bis 10 000 Dollar mit getrennten Anwälten; deutscher notarieller Ehevertrag nach Geschäftswert.
Aktuelle Entwicklungen
Nachlass- und Erbschaftsteuern der Staaten wurden vielerorts abgeschafft, bestehen aber in anderen fort (Washington, Oregon, Massachusetts, New York, Pennsylvania, Maryland …), sodass der Wohnsitz beim Tod erheblich zählt; der Bundesfreibetrag wurde 2025 dauerhaft auf 15 Millionen Dollar festgesetzt.
Anlaufstellen
- Anwaltsvermittlung der State Bar und zertifizierte Fachanwälte für Nachlassplanung.
- Self-help-Angebote des County Probate Court.
- State Treasurer oder Comptroller für die Suche nach nicht beanspruchtem Vermögen.
- Deutscher Notar und Steuerberater mit US-Bezug für Ehevertrag und Erbschaftsteuer; Bundeszentralamt für Steuern zum Abkommen von 1980.
Gut zu wissen
Begünstigtenbenennungen schlagen Testamente: ein Altersvorsorgekonto oder eine Lebensversicherung, die noch den früheren Ehepartner nennt, zahlt an ihn aus, was auch immer das Testament sagt. Immobilien in einem zweiten Staat bedeuten meist ein zweites Probate — ein Trust oder eine Transfer-on-Death-Urkunde vermeidet es. Und für Deutsche: die amerikanische Steuerfreiheit beim Erben schützt nicht vor der deutschen Erbschaftsteuer, solange der Bezug zu Deutschland besteht.
Häufige Fragen
Wir haben in Deutschland geheiratet und leben jetzt in Kalifornien — welches Güterrecht gilt?
Aus deutscher Sicht bleibt die Zugewinngemeinschaft, weil der erste gemeinsame Aufenthalt in Deutschland lag. Ein kalifornisches Scheidungsgericht wendet jedoch kalifornisches Recht an: Vermögen, das während der Ehe in Kalifornien erworben wurde, gilt dort als Community Property, Vermögen aus der deutschen Zeit als Quasi-Community-Property, das ebenfalls geteilt wird. Ein Ehevertrag, der die Zugewinngemeinschaft ausdrücklich wählt und in beiden Ländern wirksam errichtet ist, verhindert den Konflikt.
Fällt in den USA Erbschaftsteuer an, wenn ich meinem Ehepartner alles hinterlasse?
Keine, in keiner Höhe: Übertragungen an den Ehegatten sind von der Bundesnachlasssteuer unbegrenzt befreit, wenn der Ehegatte US-Bürger ist — für einen deutschen Ehegatten ohne US-Pass gilt der Ehegattenfreibetrag nicht, dann braucht es einen Qualified Domestic Trust oder den allgemeinen Freibetrag. Deutschland besteuert den Erwerb des in Deutschland lebenden oder vor weniger als fünf Jahren weggezogenen Ehegatten über 500 000 Euro; das Abkommen von 1980 rechnet die Steuern gegeneinander an.
Brauchen wir einen Living Trust?
Wenn ihr Immobilien in den USA besitzt, besonders in Kalifornien oder Florida, in mehr als einem Staat oder zusätzlich in Deutschland: ja, meist. Der widerrufliche Trust vermeidet das langsame, teure und öffentliche Probate, regelt die Verwaltung bei Geschäftsunfähigkeit und lässt sich mit einem deutschen Testament für das deutsche Vermögen kombinieren. Für kleine Nachlässe genügen Begünstigtenbenennungen und eine Transfer-on-Death-Urkunde, wo der Staat sie kennt.
Offizielle Quellen und Links
- IRS — Estate tax — Bundesnachlasssteuer, Freibeträge
- Bundesfinanzministerium — Erbschaftsteuerabkommen USA 1980/1998 — Doppelbesteuerungsabkommen
- American Bar Association — Marital property — Community Property und Equitable Distribution
- USA.gov — amtliches Portal der Bundesregierung, mit Verweisen auf die Behörden der Bundesstaaten
- Congress.gov und Gesetzessammlungen der Bundesstaaten — Bundesgesetze; jedes Familien- und Strafrecht ist Sache der Bundesstaaten
- Deutsche Vertretungen in den USA — germany.info — Botschaft Washington und Generalkonsulate: Urkunden, Pässe, Anwaltslisten, Hinweise für Deutsche in den USA
