Güterstand und Erbrecht — Brasilien

Errungenschaftsgemeinschaft (comunhão parcial) von Gesetzes wegen — während der Ehe entgeltlich Erworbenes ist gemeinsam, Vorheriges und Geerbtes bleibt eigen —, mit Wahl des Gesamtguts, der Gütertrennung oder der Beteiligung an den Errungenschaften durch Ehevertrag; der Güterstand kann während der Ehe geändert werden, heute durch einfache Urkunde; die Zwangsgütertrennung über 70 ist seit 2024 abwählbar; aus deutscher Sicht gilt die EU-Güterrechtsverordnung.

Übersichtskarte — Brasilien — Güterstand und Erbrecht
Brasilien. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Zivilgesetzbuch (Artikel 1639 bis 1688) bietet vier Güterstände: die Errungenschaftsgemeinschaft, die ohne Vertrag gilt und in der das während der Ehe entgeltlich Erworbene gemeinsam wird, während Vorheriges, Geerbtes und Geschenktes eigen bleibt; das Gesamtgut (comunhão universal); die Gütertrennung (separação total); und die Beteiligung an den Errungenschaften (participação final nos aquestos), selten gewählt. Der Ehevertrag wird vor der Ehe durch notarielle Urkunde im Cartório de Notas errichtet und im Grundbuch des Wohnorts eingetragen. Der Güterstand kann während der Ehe geändert werden — mit gerichtlicher Genehmigung nach dem Gesetzbuch und seit 2024 durch notarielle Urkunde im Cartório nach einer Resolution des Nationalen Justizrats, sofern Dritte nicht geschädigt werden. Die Gütertrennung war für wer nach 70 heiratet zwingend: das Oberste Gericht entschied 2024, dass die Verlobten sie durch Ehevertrag abwählen können. Die união estável folgt der Errungenschaftsgemeinschaft, sofern kein Vertrag besteht.

Der Unterschied zur deutschen Zugewinngemeinschaft ist grundsätzlich: in Deutschland bleibt jeder Ehegatte Alleineigentümer dessen, was er erwirbt, und nur bei Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen; in Brasilien gehört das während der Ehe Erworbene sofort beiden zur Hälfte (meação), sichtbar bei jedem Verkauf, der die Zustimmung beider braucht, und beim Tod, wo der Überlebende zuerst seine Hälfte bekommt, bevor überhaupt geerbt wird. Ein deutsches Paar, das nach Brasilien zieht, bleibt aus deutscher Sicht in Zugewinngemeinschaft (EU-Güterrechtsverordnung: erster gemeinsamer Aufenthalt in Deutschland), ein brasilianisches Gericht wendet aber auf in Brasilien gelegene Immobilien brasilianisches Recht an.

Ein deutsch-brasilianisches Paar mit Vermögen in beiden Ländern schließt daher am besten einen Ehevertrag, der in beiden Rechtsordnungen wirkt: pacto antenupcial im Cartório de Notas mit Eintragung im brasilianischen Grundbuch, dazu ein notarieller Vertrag in Deutschland oder die ausdrückliche Rechtswahl. Steuerlich gibt es zwischen Deutschland und Brasilien seit 2006 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr — Deutschland hat es gekündigt —, sodass Einkünfte aus Vermögen im anderen Land in beiden Ländern erklärt werden und nur die Anrechnung nach nationalem Recht hilft; die deutsche Erbschaftsteuer greift bis fünf Jahre nach dem Wegzug, ein Erbschaftsteuerabkommen existiert nicht.

Die wichtigsten Punkte

Gesetzlicher GüterstandErrungenschaftsgemeinschaft: gemeinsam ist das während der Ehe entgeltlich Erworbene; eigen bleibt Vorheriges, Geerbtes und Geschenktes
Andere GüterständeGesamtgut; Gütertrennung; Beteiligung an den Errungenschaften
EhevertragNotarielle Urkunde im Cartório de Notas vor der Ehe; Eintragung im Grundbuch
ÄnderungWährend der Ehe möglich: mit gerichtlicher Genehmigung (Gesetzbuch) oder durch Urkunde im Cartório (CNJ, 2024)
ZwangsgütertrennungÜber 70 Jahre und bei Eheverboten, aber seit der STF-Entscheidung 2024 abwählbar; Súmula 377: Errungenschaften werden gemeinsam
União estávelErrungenschaftsgemeinschaft, sofern kein Zusammenlebensvertrag
WohnungDie gemeinsame Immobilie oder das Familienheim (bem de família) kann nicht ohne Zustimmung beider verkauft werden
DeutscheZugewinngemeinschaft aus deutscher Sicht bei erstem Aufenthalt in Deutschland; brasilianische Immobilien nach brasilianischem Recht; kein Doppelbesteuerungs- und kein Erbschaftsteuerabkommen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Der Ehevertrag kostet je nach Staat 300 bis 800 Reais plus Eintragung im Grundbuch; die Urkunde zur Änderung des Güterstands kostet noch einmal so viel; die außergerichtliche Teilung bei der Scheidung kostet nach dem Wert des Vermögens, mit Befreiung für Bedürftige; ein deutscher notarieller Ehevertrag nach Geschäftswert.

Aktuelle Entwicklungen

Das Oberste Bundesgericht entschied im Februar 2024 (Tema 1236), dass die Zwangsgütertrennung der über 70-Jährigen durch Ehevertrag oder Zusammenlebensvertrag abgewählt werden kann; der Nationale Justizrat erlaubte 2024 die Änderung des Güterstands durch notarielle Urkunde im Cartório; das Gesetz über Sicherheiten (Marco Legal das Garantias, 2023) änderte die Regeln über Bürgschaft und Familienheim.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Errungenschaftsgemeinschaft gilt automatisch für jede Ehe und jede união estável ohne Vertrag: wer als Familie zusammenlebt, teilt, ohne es zu wissen, alles, was er während der Verbindung kauft. Der Ehevertrag gilt nur, wenn er im Grundbuch eingetragen ist: ohne Eintragung ist er weder Gläubigern noch Käufern entgegenzuhalten. Und für Deutsche: seit 2006 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr — Mieten aus einer Wohnung in Berlin sind auch in Brasilien zu erklären.

Häufige Fragen

Wir haben in Deutschland geheiratet und leben in Brasilien — welcher Güterstand gilt?

Aus deutscher Sicht die Zugewinngemeinschaft, weil euer erster gemeinsamer Aufenthalt in Deutschland lag (EU-Güterrechtsverordnung für Ehen seit 2019, vorher deutsches IPR mit demselben Ergebnis bei zwei Deutschen). Brasilianische Gerichte wenden bei Scheidung auf in Brasilien gelegene Immobilien brasilianisches Recht an und behandeln eine ohne Ehevertrag geschlossene Ehe oft als Errungenschaftsgemeinschaft — mit anderem Ergebnis als der Zugewinnausgleich. Ein Ehevertrag mit ausdrücklicher Rechtswahl, in Brasilien als pacto registriert, klärt das.

Kann ich als Ehegatte allein eine Immobilie in Brasilien verkaufen?

Nicht in der Errungenschaftsgemeinschaft oder im Gesamtgut: der Verkauf braucht die Zustimmung (outorga) des anderen Ehegatten, auch wenn die Immobilie auf einen Namen läuft; bei Gütertrennung ist der Alleineigentümer frei, außer beim Familienheim. Ein Ausländer kann Stadtimmobilien frei erwerben, ländliche Grundstücke nur mit Beschränkungen; der Kauf läuft über notarielle Urkunde und Grundbucheintragung, mit CPF.

Wie werden unsere Vermögen besteuert?

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (seit 2006 gekündigt) besteuert jedes Land nach seinen Regeln: Brasilien die Welteinkünfte seiner Steueransässigen (nach 183 Tagen oder Daueraufenthalt) und rechnet ausländische Steuer nur bei Gegenseitigkeit an, Deutschland die deutschen Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger; die Anrechnung nach § 34c EStG mildert. Brasilien erhebt keine Vermögensteuer und besteuert Kapitalgewinne mit 15 bis 22,5 Prozent; Erbschaften unterliegen der staatlichen ITCMD (2 bis 8 Prozent) und, bei Deutschlandbezug, der deutschen Erbschaftsteuer ohne Abkommen. Steuerberater in beiden Ländern sind hier kein Luxus.

Offizielle Quellen und Links

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