Die Rechtsgrundlage
Das Gesetz Nr. 2012-014 über den Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch), 2014 geändert, hat das togolesische Erbrecht vereinheitlicht und auf eine gleichberechtigte Erbfolge gestellt: die Kinder erben zu gleichen Teilen, ob Sohn oder Tochter, der überlebende Ehegatte ist Erbe, und Bräuche (coutumes), die dem widersprechen, sind in Erbsachen ohne Wirkung. Der Code schützt die Witwe ausdrücklich davor, von der Familie des Verstorbenen aus Wohnung und Vermögen verdrängt zu werden; wer sie verdrängt, haftet dafür. Ein Testament ist zulässig, muss aber die Rechte der héritiers réservataires (Pflichtteilsberechtigte, denen ein Teil des Nachlasses vorbehalten ist) wahren. Die Erbeneigenschaft wird durch eine acte de notoriété (Erbnachweis) beim Notar oder durch eine Gerichtsentscheidung festgestellt; bei Streit unter den Erben entscheidet das tribunal de première instance (Gericht erster Instanz). Vor jeder Teilung sind die Schulden des Verstorbenen zu begleichen, denn sie gehen den Rechten der Erben vor, und bei Grundstücken bleibt die Teilung ohne Wirkung, solange die titres fonciers (Grundeigentumstitel) nicht bei der conservation foncière (Grundbuchamt) auf die Erben umgeschrieben sind.
Das erste Hindernis ist in Togo fast nie die Teilungsregel, sondern der Nachweis: ohne Sterbeurkunde, ohne Geburtsurkunden der Erben und ohne aktuellen Grundeigentumstitel lässt sich ein Nachlass nicht abwickeln, wie einig die Familie auch sein mag. Das zweite ist die lange Erbengemeinschaft (indivision): ein Haus oder Grundstück, das zwei oder drei Generationen ungeteilt bleibt, gehört am Ende Dutzenden von Berechtigten, von denen viele im Ausland leben, und ein Verkauf wird ohne ein schwerfälliges Versteigerungsverfahren (licitation) unmöglich. Die togolesische Gemeinschaft in Deutschland ist davon unmittelbar betroffen: viele Togolesen in Deutschland sind Miterben eines Familiengrundstücks in Lomé oder im Landesinneren, und ohne ihre Mitwirkung — Urkunden, Unterschrift oder Vollmacht für einen Vertreter in Togo — kommt die Familie nicht weiter. Deutsche, die in Togo leben, und deutsch-togolesische Paare mit einem Haus in Togo stehen vor denselben Fragen, sobald ein Grundstück vererbt wird.
Welches Erbrecht gilt, beurteilt jedes Land nach seinen eigenen Regeln. Deutsche Nachlassgerichte wenden die EU-Erbrechtsverordnung auch im Verhältnis zu Staaten außerhalb der EU wie Togo an: für den gesamten Nachlass gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — für einen Togolesen, der in Deutschland lebt, also deutsches Erbrecht mit dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und dem Pflichtteil der Kinder (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), für einen Deutschen mit letztem Wohnsitz in Lomé togolesisches Recht, soweit dessen internationales Privatrecht nicht auf ein anderes Recht zurück- oder weiterverweist (Artikel 34), was das Nachlassgericht prüft. Jeder kann im Testament stattdessen das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Artikel 22). Wie togolesische Stellen mit Grundstücken in Togo verfahren, ist damit nicht entschieden: für die Umschreibung der Titel verlangen sie togolesische Nachweise, und das Europäische Nachlasszeugnis wirkt nur in den EU-Staaten der Verordnung, nicht in Togo. Steuerlich erfasst Deutschland den Erwerb, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder ein deutscher Erblasser oder Erbe vor nicht mehr als fünf Jahren weggezogen ist, mit Freibeträgen von 500 000 Euro für den Ehegatten und 400 000 Euro für jedes Kind; ein Abkommen mit Togo über die Erbschaftsteuer gibt es nicht, und eine etwaige in Togo auf den Erwerb erhobene Steuer wird nach § 21 ErbStG angerechnet, soweit sie auf das dortige Vermögen entfällt.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Gesetz Nr. 2012-014 über den Code des personnes et de la famille, geändert 2014 |
|---|---|
| Gleichheit | Gleiche Anteile für alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts |
| Ehegatte | Erbe; ausdrücklich gegen die Verdrängung durch die Familie des Verstorbenen geschützt |
| Bräuche | In Erbsachen ohne Wirkung, soweit sie der gesetzlichen Gleichheit widersprechen |
| Testament | Zulässig, unter Wahrung der Rechte der héritiers réservataires (Pflichtteilsberechtigten) |
| Erbnachweis | Acte de notoriété beim Notar oder Gerichtsentscheidung |
| Gericht | Tribunal de première instance, bei Streit unter den Erben |
| Schulden | Vor jeder Teilung zu begleichen; sie gehen den Rechten der Erben vor |
| Grundstücke | Umschreibung der titres fonciers bei der conservation foncière; ohne sie bleibt die Teilung wirkungslos |
| Deutsche | EU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, Wahl des Heimatrechts im Testament; Europäisches Nachlasszeugnis in Togo ohne Wirkung; deutsche Erbschaftsteuer ohne Abkommen, Anrechnung nach § 21 ErbStG; Ausschlagung nach deutschem Recht binnen sechs Wochen, mit Auslandsbezug binnen sechs Monaten |
In der Praxis
- Zuerst die Nachweise sammeln: Sterbeurkunde beim état civil (Personenstandswesen), Geburtsurkunden aller Erben, die copie intégrale (vollständige Abschrift) der Heiratsurkunde des überlebenden Ehegatten und die Grundeigentumstitel; für deutsche Stellen in der Regel mit Übersetzung durch in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer — togolesische Urkunden werden nicht legalisiert, deutsche Behörden lassen sie bei Bedarf von der Botschaft in Lomé überprüfen.
- Die Erbeneigenschaft durch eine acte de notoriété beim Notar oder durch Gerichtsentscheidung feststellen lassen, das Vermögen verzeichnen und klären, was zum ungeteilten Besitz der Großfamilie gehört; Erben in Deutschland erteilen einem Familienmitglied oder Anwalt in Togo eine Vollmacht, deren Form der Notar dort nennt.
- Die Schulden des Verstorbenen vor jeder Teilung begleichen. Gilt deutsches Erbrecht, kann die Erbschaft binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden, binnen sechs Monaten, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 BGB); gilt togolesisches Recht, lassen Sie sich vor der Annahme von einem Notar in Togo beraten.
- Die titres fonciers bei der conservation foncière auf die Erben umschreiben lassen: ohne diese Umschreibung bleibt die Teilung wirkungslos, und ein Grundstück ohne Titel muss zuerst regularisiert werden.
- Zu Lebzeiten vorsorgen: ein Testament errichten, das das anwendbare Recht ausdrücklich wählt und die Pflichtteile wahrt — beim Notar in Togo für das Vermögen dort, in Deutschland eigenhändig geschrieben oder notariell für das deutsche Vermögen — und beide Testamente so aufeinander abstimmen, dass das spätere das frühere nicht ungewollt aufhebt.
- In Deutschland den Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, wenn Erblasser oder Erbe dort wohnt, und für Vermögen in Deutschland beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen; ist ein Deutscher in Togo gestorben, kann der Sterbefall auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet werden, was spätere Nachweise erleichtert.
Kosten und Übernahme
In Togo sind die Gebühren für Urkunden und Umschreibung absolut gesehen moderat, doch die Teilung eines ungeteilten Grundbesitzes kostet viel Zeit: Gutachten, Vermessung und Abgrenzung (bornage), Regularisierung der Titel. Am teuersten sind die Nachlässe, die man zwei Generationen zu spät regelt. In Deutschland kosten Erbschein und notarielles Testament Gebühren nach dem Nachlasswert; die Erbschaftsteuer beträgt in Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder) 7 bis 30 Prozent über den Freibeträgen, für nicht verheiratete Partner 30 bis 50 Prozent über einem Freibetrag von 20 000 Euro; Übersetzungen togolesischer Urkunden kommen hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Der Code von 2012 hat das gesamte Familienrecht modernisiert, und die Änderung von 2014 hat mehrere Bestimmungen zu Abstammung und Erbfolge präzisiert; die tatsächliche Anwendung auf dem Land bleibt das Hauptziel. In Deutschland gilt die EU-Erbrechtsverordnung für Todesfälle seit dem 17. August 2015; seit 2025 wird eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert.
Anlaufstellen
- Notare: acte de notoriété, Testamente, Teilung.
- Tribunal de première instance: Streit unter Erben, Anfechtung einer Verteilung nach Brauch, die Töchter oder die Witwe ausschließt.
- Conservation foncière: Umschreibung der Grundstücke auf die Erben.
- Services d'état civil: Sterbe- und Geburtsurkunden; für Togolesen in Deutschland die Vertretung Togos.
- Deutsche Botschaft Lomé: Auskünfte für Deutsche, Überprüfung togolesischer Urkunden auf Ersuchen deutscher Behörden, Liste von Anwälten in Lomé; in Deutschland Nachlassgericht (Erbschein), Finanzamt (Erbschaftsteuer) und Standesamt (Sterbefall).
Gut zu wissen
Die Witwe ist ausdrücklich gegen Verdrängung geschützt, und Töchter erben wie Söhne: eine Verteilung nach Brauch, die sie ausschließt, ist rechtswidrig und kann vor dem tribunal de première instance angefochten werden, und wer die Witwe verdrängt, haftet dafür. Ohne Sterbeurkunde, Geburtsurkunden und aktuellen Titel bewegt sich aber nichts. Und für deutsch-togolesische Familien: welches Recht gilt, hängt aus deutscher Sicht vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Pass — wer ein bestimmtes Recht will, muss es im Testament schriftlich wählen.
Häufige Fragen
Wer erbt in Togo ohne Testament?
Nach dem Code des personnes et de la famille zuerst die Kinder zu gleichen Teilen, ohne Unterschied des Geschlechts, und der überlebende Ehegatte, danach die übrigen Verwandten in der vorgesehenen Reihenfolge. Ein Brauch, der Töchter oder die Witwe ausschließt, ist in Erbsachen ohne Wirkung: eine solche Verteilung ist rechtswidrig und kann vor dem tribunal de première instance angefochten werden.
Mein Vater ist in Lomé gestorben, ich lebe in Deutschland — was muss ich tun?
In Togo stellen Sie mit der Familie die Nachweise zusammen — Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Erben, Titel der Grundstücke —, lassen die Erbeneigenschaft durch eine acte de notoriété oder durch das Gericht feststellen und erteilen einem Familienmitglied oder Anwalt vor Ort eine Vollmacht; Grundstücke gehen erst mit der Umschreibung der titres fonciers auf die Erben über. Für Vermögen Ihres Vaters in Deutschland gilt aus deutscher Sicht grundsätzlich togolesisches Recht, wenn er zuletzt in Togo lebte und nichts anderes gewählt hat; das Nachlassgericht prüft das anwendbare Recht und stellt den Erbschein danach aus. Weil Sie in Deutschland wohnen, ist Ihr Erwerb dort erbschaftsteuerpflichtig: Freibetrag 400 000 Euro als Kind, Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten.
Ich bin Deutscher und lebe in Togo — welches Erbrecht gilt für mich?
Aus deutscher Sicht nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das togolesische Recht als Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und zwar für den gesamten Nachlass, auch für Konten und Immobilien in Deutschland, soweit das togolesische internationale Privatrecht nicht auf ein anderes Recht verweist — außer Sie wählen in einem Testament ausdrücklich deutsches Recht (Artikel 22), was diese Unsicherheit beseitigt. Togolesisches Recht heißt: Kinder zu gleichen Teilen, der Ehegatte als Erbe, das Testament nur im Rahmen der Pflichtteile. Wie Notare und conservation foncière in Togo mit einem Grundstück dort verfahren, klären Sie mit einem Notar vor Ort, und ein togolesisches und ein deutsches Testament stimmen Sie aufeinander ab. Steuerlich bleiben Ihre Erben in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie dort wohnen, und Sie selbst noch fünf Jahre nach dem Wegzug.
Das Familiengrundstück hat keinen Titel und viele Erben — was nun?
Zuerst den Grundbesitz regularisieren: ohne Titel kann keine Teilung eingetragen werden, und das Grundstück bleibt unverkäuflich. Je länger die Erbengemeinschaft dauert, desto mehr Berechtigte kommen hinzu, viele davon im Ausland, und ein Verkauf wird ohne ein schwerfälliges Versteigerungsverfahren (licitation) unmöglich. Erben in Deutschland helfen am meisten, wenn sie ihre Geburtsurkunden bereitstellen und einem Vertreter in Togo rechtzeitig Vollmacht erteilen. Gutachten, Vermessung und Regularisierung kosten Zeit — am teuersten sind die Nachlässe, die man zwei Generationen zu spät regelt.
Offizielle Quellen und Links
- République togolaise — offizielles Portal — Portal des Staates und seiner Dienste (auf Französisch)
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 — anwendbares Erbrecht, Rechtswahl im Testament (Artikel 22)
- Deutsche Botschaft Lomé — Urkundenüberprüfungen, Beglaubigungen und Beurkundungen — togolesische Urkunden: keine Legalisation, Überprüfung auf Ersuchen deutscher Behörden
- Deutsche Botschaft Lomé — Anwälte, Ärzte und Übersetzer — Anwaltsliste für Lomé, Hinweise zur Übersetzung von Dokumenten
- République togolaise — portail officiel de l'État et de ses services
