Die Erbfolge — Togo

Das Gesetz Nr. 2012-014 über den Code des personnes et de la famille stellt die Erbfolge auf Gleichheit: die Kinder erben zu gleichen Teilen ohne Unterschied des Geschlechts, der überlebende Ehegatte ist Erbe und ausdrücklich gegen die Verdrängung durch die Familie des Verstorbenen geschützt, entgegenstehende Bräuche sind wirkungslos, und ein Testament ist unter Wahrung der Pflichtteile zulässig — aus deutscher Sicht gilt für den Nachlass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, sofern das Testament nicht das Recht der Staatsangehörigkeit wählt, und wohnen Erblasser oder Erbe in Deutschland, fällt dort Erbschaftsteuer an, ohne Abkommen mit Togo.

Übersichtskarte — Togo — Die Erbfolge
Togo. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Gesetz Nr. 2012-014 über den Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch), 2014 geändert, hat das togolesische Erbrecht vereinheitlicht und auf eine gleichberechtigte Erbfolge gestellt: die Kinder erben zu gleichen Teilen, ob Sohn oder Tochter, der überlebende Ehegatte ist Erbe, und Bräuche (coutumes), die dem widersprechen, sind in Erbsachen ohne Wirkung. Der Code schützt die Witwe ausdrücklich davor, von der Familie des Verstorbenen aus Wohnung und Vermögen verdrängt zu werden; wer sie verdrängt, haftet dafür. Ein Testament ist zulässig, muss aber die Rechte der héritiers réservataires (Pflichtteilsberechtigte, denen ein Teil des Nachlasses vorbehalten ist) wahren. Die Erbeneigenschaft wird durch eine acte de notoriété (Erbnachweis) beim Notar oder durch eine Gerichtsentscheidung festgestellt; bei Streit unter den Erben entscheidet das tribunal de première instance (Gericht erster Instanz). Vor jeder Teilung sind die Schulden des Verstorbenen zu begleichen, denn sie gehen den Rechten der Erben vor, und bei Grundstücken bleibt die Teilung ohne Wirkung, solange die titres fonciers (Grundeigentumstitel) nicht bei der conservation foncière (Grundbuchamt) auf die Erben umgeschrieben sind.

Das erste Hindernis ist in Togo fast nie die Teilungsregel, sondern der Nachweis: ohne Sterbeurkunde, ohne Geburtsurkunden der Erben und ohne aktuellen Grundeigentumstitel lässt sich ein Nachlass nicht abwickeln, wie einig die Familie auch sein mag. Das zweite ist die lange Erbengemeinschaft (indivision): ein Haus oder Grundstück, das zwei oder drei Generationen ungeteilt bleibt, gehört am Ende Dutzenden von Berechtigten, von denen viele im Ausland leben, und ein Verkauf wird ohne ein schwerfälliges Versteigerungsverfahren (licitation) unmöglich. Die togolesische Gemeinschaft in Deutschland ist davon unmittelbar betroffen: viele Togolesen in Deutschland sind Miterben eines Familiengrundstücks in Lomé oder im Landesinneren, und ohne ihre Mitwirkung — Urkunden, Unterschrift oder Vollmacht für einen Vertreter in Togo — kommt die Familie nicht weiter. Deutsche, die in Togo leben, und deutsch-togolesische Paare mit einem Haus in Togo stehen vor denselben Fragen, sobald ein Grundstück vererbt wird.

Welches Erbrecht gilt, beurteilt jedes Land nach seinen eigenen Regeln. Deutsche Nachlassgerichte wenden die EU-Erbrechtsverordnung auch im Verhältnis zu Staaten außerhalb der EU wie Togo an: für den gesamten Nachlass gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — für einen Togolesen, der in Deutschland lebt, also deutsches Erbrecht mit dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und dem Pflichtteil der Kinder (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), für einen Deutschen mit letztem Wohnsitz in Lomé togolesisches Recht, soweit dessen internationales Privatrecht nicht auf ein anderes Recht zurück- oder weiterverweist (Artikel 34), was das Nachlassgericht prüft. Jeder kann im Testament stattdessen das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Artikel 22). Wie togolesische Stellen mit Grundstücken in Togo verfahren, ist damit nicht entschieden: für die Umschreibung der Titel verlangen sie togolesische Nachweise, und das Europäische Nachlasszeugnis wirkt nur in den EU-Staaten der Verordnung, nicht in Togo. Steuerlich erfasst Deutschland den Erwerb, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder ein deutscher Erblasser oder Erbe vor nicht mehr als fünf Jahren weggezogen ist, mit Freibeträgen von 500 000 Euro für den Ehegatten und 400 000 Euro für jedes Kind; ein Abkommen mit Togo über die Erbschaftsteuer gibt es nicht, und eine etwaige in Togo auf den Erwerb erhobene Steuer wird nach § 21 ErbStG angerechnet, soweit sie auf das dortige Vermögen entfällt.

Die wichtigsten Punkte

GesetzGesetz Nr. 2012-014 über den Code des personnes et de la famille, geändert 2014
GleichheitGleiche Anteile für alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts
EhegatteErbe; ausdrücklich gegen die Verdrängung durch die Familie des Verstorbenen geschützt
BräucheIn Erbsachen ohne Wirkung, soweit sie der gesetzlichen Gleichheit widersprechen
TestamentZulässig, unter Wahrung der Rechte der héritiers réservataires (Pflichtteilsberechtigten)
ErbnachweisActe de notoriété beim Notar oder Gerichtsentscheidung
GerichtTribunal de première instance, bei Streit unter den Erben
SchuldenVor jeder Teilung zu begleichen; sie gehen den Rechten der Erben vor
GrundstückeUmschreibung der titres fonciers bei der conservation foncière; ohne sie bleibt die Teilung wirkungslos
DeutscheEU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, Wahl des Heimatrechts im Testament; Europäisches Nachlasszeugnis in Togo ohne Wirkung; deutsche Erbschaftsteuer ohne Abkommen, Anrechnung nach § 21 ErbStG; Ausschlagung nach deutschem Recht binnen sechs Wochen, mit Auslandsbezug binnen sechs Monaten

In der Praxis

Kosten und Übernahme

In Togo sind die Gebühren für Urkunden und Umschreibung absolut gesehen moderat, doch die Teilung eines ungeteilten Grundbesitzes kostet viel Zeit: Gutachten, Vermessung und Abgrenzung (bornage), Regularisierung der Titel. Am teuersten sind die Nachlässe, die man zwei Generationen zu spät regelt. In Deutschland kosten Erbschein und notarielles Testament Gebühren nach dem Nachlasswert; die Erbschaftsteuer beträgt in Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder) 7 bis 30 Prozent über den Freibeträgen, für nicht verheiratete Partner 30 bis 50 Prozent über einem Freibetrag von 20 000 Euro; Übersetzungen togolesischer Urkunden kommen hinzu.

Aktuelle Entwicklungen

Der Code von 2012 hat das gesamte Familienrecht modernisiert, und die Änderung von 2014 hat mehrere Bestimmungen zu Abstammung und Erbfolge präzisiert; die tatsächliche Anwendung auf dem Land bleibt das Hauptziel. In Deutschland gilt die EU-Erbrechtsverordnung für Todesfälle seit dem 17. August 2015; seit 2025 wird eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Witwe ist ausdrücklich gegen Verdrängung geschützt, und Töchter erben wie Söhne: eine Verteilung nach Brauch, die sie ausschließt, ist rechtswidrig und kann vor dem tribunal de première instance angefochten werden, und wer die Witwe verdrängt, haftet dafür. Ohne Sterbeurkunde, Geburtsurkunden und aktuellen Titel bewegt sich aber nichts. Und für deutsch-togolesische Familien: welches Recht gilt, hängt aus deutscher Sicht vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Pass — wer ein bestimmtes Recht will, muss es im Testament schriftlich wählen.

Häufige Fragen

Wer erbt in Togo ohne Testament?

Nach dem Code des personnes et de la famille zuerst die Kinder zu gleichen Teilen, ohne Unterschied des Geschlechts, und der überlebende Ehegatte, danach die übrigen Verwandten in der vorgesehenen Reihenfolge. Ein Brauch, der Töchter oder die Witwe ausschließt, ist in Erbsachen ohne Wirkung: eine solche Verteilung ist rechtswidrig und kann vor dem tribunal de première instance angefochten werden.

Mein Vater ist in Lomé gestorben, ich lebe in Deutschland — was muss ich tun?

In Togo stellen Sie mit der Familie die Nachweise zusammen — Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Erben, Titel der Grundstücke —, lassen die Erbeneigenschaft durch eine acte de notoriété oder durch das Gericht feststellen und erteilen einem Familienmitglied oder Anwalt vor Ort eine Vollmacht; Grundstücke gehen erst mit der Umschreibung der titres fonciers auf die Erben über. Für Vermögen Ihres Vaters in Deutschland gilt aus deutscher Sicht grundsätzlich togolesisches Recht, wenn er zuletzt in Togo lebte und nichts anderes gewählt hat; das Nachlassgericht prüft das anwendbare Recht und stellt den Erbschein danach aus. Weil Sie in Deutschland wohnen, ist Ihr Erwerb dort erbschaftsteuerpflichtig: Freibetrag 400 000 Euro als Kind, Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten.

Ich bin Deutscher und lebe in Togo — welches Erbrecht gilt für mich?

Aus deutscher Sicht nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das togolesische Recht als Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und zwar für den gesamten Nachlass, auch für Konten und Immobilien in Deutschland, soweit das togolesische internationale Privatrecht nicht auf ein anderes Recht verweist — außer Sie wählen in einem Testament ausdrücklich deutsches Recht (Artikel 22), was diese Unsicherheit beseitigt. Togolesisches Recht heißt: Kinder zu gleichen Teilen, der Ehegatte als Erbe, das Testament nur im Rahmen der Pflichtteile. Wie Notare und conservation foncière in Togo mit einem Grundstück dort verfahren, klären Sie mit einem Notar vor Ort, und ein togolesisches und ein deutsches Testament stimmen Sie aufeinander ab. Steuerlich bleiben Ihre Erben in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie dort wohnen, und Sie selbst noch fünf Jahre nach dem Wegzug.

Das Familiengrundstück hat keinen Titel und viele Erben — was nun?

Zuerst den Grundbesitz regularisieren: ohne Titel kann keine Teilung eingetragen werden, und das Grundstück bleibt unverkäuflich. Je länger die Erbengemeinschaft dauert, desto mehr Berechtigte kommen hinzu, viele davon im Ausland, und ein Verkauf wird ohne ein schwerfälliges Versteigerungsverfahren (licitation) unmöglich. Erben in Deutschland helfen am meisten, wenn sie ihre Geburtsurkunden bereitstellen und einem Vertreter in Togo rechtzeitig Vollmacht erteilen. Gutachten, Vermessung und Regularisierung kosten Zeit — am teuersten sind die Nachlässe, die man zwei Generationen zu spät regelt.

Offizielle Quellen und Links

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