Die Rechtsgrundlage
Kamerun wendet ein Erbrecht an, das in den französischsprachigen Regionen aus dem Code civil (Zivilgesetzbuch) und in den englischsprachigen Regionen aus dem common law (englisches Richterrecht) hervorgegangen ist; daneben gelten anerkannte droits coutumiers (Gewohnheitsrechte). Es gibt deshalb zwei Gerichtsbarkeiten: die juridictions de droit moderne (Gerichte des modernen, geschriebenen Rechts) wenden eine gleichberechtigte Erbfolge an, die juridictions coutumières (Gewohnheitsgerichte) Regeln, die die Witwe und die Töchter oft benachteiligen. Zuständig ist je nach Option das tribunal de premier degré (Gericht ersten Grades) oder das tribunal coutumier (Gewohnheitsgericht). Die Rechtsprechung der Cour suprême (Oberster Gerichtshof) hat Bräuche, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, nach und nach zurückgedrängt, insbesondere solche, die die Witwe ausschließen. Ob die Erbfolge dem geschriebenen Recht, dem Brauch oder einem religiösen Recht folgt, hängt vom Status der Beteiligten und von den ausgeübten Optionen ab, darunter der bei der Trauung gewählten Option zwischen Monogamie und Polygamie. Ein Testament ist zulässig, eigenhändig geschrieben (testament olographe) oder notariell. Die Erbeneigenschaft wird durch eine acte de notoriété (Erbnachweis) beim Notar oder durch ein Urteil festgestellt; vor jeder Teilung sind die Schulden des Verstorbenen zu begleichen, denn sie gehen den Rechten der Erben vor, und bei Grundstücken bleibt die Teilung ohne Wirkung, solange die titres fonciers (Grundeigentumstitel) nicht bei der conservation foncière (Grundbuchamt) auf die Erben umgeschrieben sind (mutation). Die Arbeiten an einer Neufassung des Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch) sehen vor, das Erbrecht zu vereinheitlichen; der Text ist nicht verabschiedet.
Das erste Hindernis ist in Kamerun fast nie die Teilungsregel, sondern der Nachweis: ohne Sterbeurkunde (acte de décès), ohne Geburtsurkunden der Erben und ohne aktuellen Grundeigentumstitel lässt sich ein Nachlass nicht abwickeln, wie einig die Familie auch sein mag. Das zweite ist die lange Erbengemeinschaft (indivision): ein Haus oder Grundstück, das zwei oder drei Generationen ungeteilt bleibt, gehört am Ende Dutzenden von Berechtigten, von denen viele im Ausland leben, und ein Verkauf wird ohne ein schwerfälliges Versteigerungsverfahren (licitation) unmöglich. Die kamerunische Gemeinschaft in Deutschland ist davon unmittelbar betroffen: oft sind Kamerunerinnen und Kameruner in Deutschland Miterben eines Familiengrundstücks in der Heimat, und ohne ihre Mitwirkung — Urkunden, Unterschrift oder Vollmacht für einen Vertreter in Kamerun — kommt die Familie nicht weiter. Ob ein Nachlass vor einem Gericht des modernen Rechts oder vor einem Gewohnheitsgericht geregelt wird, bestimmt weitgehend, was Witwe und Töchter erhalten — auch die deutsche Witwe eines kamerunischen Ehemanns.
Welches Erbrecht gilt, beurteilt jedes Land nach seinen eigenen Regeln. Deutsche Nachlassgerichte wenden die EU-Erbrechtsverordnung auch im Verhältnis zu Staaten außerhalb der EU wie Kamerun an: für den gesamten Nachlass gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — für einen Kameruner, der in Deutschland lebt, also deutsches Erbrecht mit dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und dem Pflichtteil der Kinder (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), für einen Deutschen mit letztem Wohnsitz in Douala kamerunisches Recht, soweit dessen internationales Privatrecht nicht auf ein anderes Recht zurück- oder weiterverweist (Artikel 34), was das Nachlassgericht prüft. Jeder kann im Testament stattdessen das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Artikel 22); für Österreicher gilt dieselbe Verordnung, Schweizer klären die Lage nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht. Wie kamerunische Stellen mit Grundstücken in Kamerun verfahren, ist damit nicht entschieden: für die Umschreibung der Titel verlangen sie kamerunische Nachweise, und das Europäische Nachlasszeugnis wirkt nicht in Kamerun. Steuerlich erfasst Deutschland den Erwerb, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder ein deutscher Erblasser oder Erbe vor nicht mehr als fünf Jahren weggezogen ist, mit Freibeträgen von 500 000 Euro für den Ehegatten und 400 000 Euro für jedes Kind; ein Abkommen mit Kamerun über die Erbschaftsteuer gibt es nicht, und eine etwaige in Kamerun auf den Erwerb erhobene Steuer wird nach § 21 ErbStG angerechnet, soweit sie auf das dortige Vermögen entfällt.
Die wichtigsten Punkte
| Texte | Code civil in den französischsprachigen Regionen, common law in den englischsprachigen Regionen, anerkannte Gewohnheitsrechte |
|---|---|
| Zwei Gerichtsbarkeiten | Gerichte des modernen Rechts (gleichberechtigte Erbfolge) und Gewohnheitsgerichte (oft zulasten von Witwe und Töchtern) |
| Gericht | Tribunal de premier degré oder tribunal coutumier, je nach Option |
| Witwe | Durch die Rechtsprechung der Cour suprême gegen Bräuche geschützt, die sie verdrängen |
| Kinder | Gleichheit im modernen Recht; fortbestehende Ungleichheiten im Brauch |
| Testament | Zulässig; eigenhändig (olographe) oder notariell |
| Erbnachweis | Acte de notoriété beim Notar oder Urteil |
| Schulden | Vor jeder Teilung zu begleichen; sie gehen den Rechten der Erben vor |
| Grundstücke | Umschreibung (mutation) der titres fonciers bei der conservation foncière; ohne sie bleibt die Teilung wirkungslos |
| Reform | Neufassung des Code des personnes et de la famille soll das Erbrecht vereinheitlichen; nicht verabschiedet |
| Deutsche | EU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, Wahl des Heimatrechts im Testament; Europäisches Nachlasszeugnis in Kamerun ohne Wirkung; kamerunische Urkunden nicht legalisiert; deutsche Erbschaftsteuer ohne Abkommen, Anrechnung nach § 21 ErbStG |
In der Praxis
- Zuerst die Nachweise sammeln: Sterbeurkunde beim centre d'état civil (Standesamt der Gemeinde), Geburtsurkunden aller Erben, die copie intégrale (vollständige Abschrift) der Heiratsurkunde des überlebenden Ehegatten — sie zeigt den Güterstand und die Option zwischen Monogamie und Polygamie — und die Grundeigentumstitel. Für deutsche Stellen werden kamerunische Urkunden nach Angaben der Botschaft in Jaunde derzeit nicht legalisiert, sondern bei Bedarf auf Ersuchen der Behörde überprüft; übersetzen lassen Sie sie von in Deutschland zugelassenen Übersetzern, denn beeidigte Übersetzer gibt es in Kamerun nicht.
- Die Erbeneigenschaft durch eine acte de notoriété beim Notar oder durch Urteil feststellen lassen, das Vermögen verzeichnen und klären, was zum ungeteilten Besitz der Großfamilie gehört; Erben in Deutschland erteilen einem Familienmitglied oder Anwalt in Kamerun eine Vollmacht, deren Form der Notar dort nennt.
- Die Schulden des Verstorbenen vor jeder Teilung begleichen. Gilt deutsches Erbrecht, kann die Erbschaft binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden, binnen sechs Monaten, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 BGB); gilt kamerunisches Recht, lassen Sie sich vor der Annahme von einem Notar in Kamerun beraten.
- Die titres fonciers bei der conservation foncière auf die Erben umschreiben lassen: ohne diese mutation bleibt die Teilung wirkungslos. Ein Grundstück ohne Titel muss zuerst regularisiert werden: ohne Titel lässt sich keine Teilung eintragen, und es bleibt unverkäuflich.
- Zu Lebzeiten vorsorgen: ein notarielles Testament in Kamerun für das Vermögen dort und eines in Deutschland für das deutsche Vermögen, beide mit ausdrücklicher Rechtswahl und so abgestimmt, dass das spätere das frühere nicht ungewollt aufhebt.
- In Deutschland den Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, wenn Erblasser oder Erbe dort wohnt, und für Vermögen in Deutschland beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen; stirbt ein Deutscher in Kamerun, nimmt die Botschaft in Jaunde die Anzeige des Todesfalls entgegen, und der Sterbefall kann auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet werden.
Kosten und Übernahme
In Kamerun sind die Gebühren für Urkunden und Umschreibung absolut gesehen moderat, doch die Teilung eines ungeteilten Grundbesitzes kostet viel Zeit: Gutachten, Vermessung und Abgrenzung (bornage), Regularisierung der Titel. Am teuersten sind die Nachlässe, die man zwei Generationen zu spät regelt. In Deutschland kosten Erbschein und notarielles Testament Gebühren nach dem Nachlasswert; die Erbschaftsteuer beträgt in Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder) 7 bis 30 Prozent über den Freibeträgen, für nicht verheiratete Partner 30 bis 50 Prozent über einem Freibetrag von 20 000 Euro; Übersetzungen kamerunischer Urkunden kommen hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Die Arbeiten an der Neufassung des Code des personnes et de la famille sehen vor, das Erbrecht zu vereinheitlichen; der Text ist nicht verabschiedet. In Deutschland gilt die EU-Erbrechtsverordnung für Todesfälle seit dem 17. August 2015; seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht allgemein erlaubt — wer Deutscher und Kameruner ist, kann im Testament das Recht jedes der beiden Staaten wählen —, und seit 2025 wird eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert.
Anlaufstellen
- Notare: acte de notoriété, Testamente, Teilung.
- Das zuständige Gericht — tribunal de premier degré oder tribunal coutumier, je nach Option —: Streit unter Erben, Anfechtung einer Verteilung nach Brauch, die die Witwe oder die Töchter ausschließt.
- Conservation foncière: Umschreibung der Grundstücke auf die Erben.
- Centres d'état civil: Sterbe- und Geburtsurkunden; für Kamerunerinnen und Kameruner in Deutschland die Botschaft der Republik Kamerun in Berlin.
- Deutsche Botschaft Jaunde: Anzeige des Todesfalls eines Deutschen, Überprüfung kamerunischer Urkunden auf Ersuchen deutscher Behörden, Hinweise zu Übersetzungen; in Deutschland Nachlassgericht (Erbschein), Finanzamt (Erbschaftsteuer) und Standesamt (Sterbefall).
Gut zu wissen
Die Wahl des Gerichts — modernes Recht oder Gewohnheitsrecht — bestimmt weitgehend den Ausgang: sie ist die erste strategische Entscheidung. Ohne Sterbeurkunde, Geburtsurkunden und aktuellen Titel bewegt sich aber nichts, vor welchem Gericht auch immer. Und für deutsch-kamerunische Familien: welches Recht gilt, hängt aus deutscher Sicht vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Pass — wer ein bestimmtes Recht will, muss es zu Lebzeiten im Testament schriftlich wählen.
Häufige Fragen
Wer erbt in Kamerun ohne Testament?
Die Erben, die das anwendbare Recht bestimmt: zuerst die Kinder und der Ehegatte, danach die übrigen Verwandten in der gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Reihenfolge. Vor den Gerichten des modernen Rechts gilt die gleichberechtigte Erbfolge; vor den Gewohnheitsgerichten werden Witwe und Töchter oft benachteiligt.
Kann ein Brauch die Töchter oder die Witwe ausschließen?
Nicht, wo das Gesetz die Gleichheit festschreibt: eine solche Verteilung ist rechtswidrig und kann vor Gericht angefochten werden, und die Rechtsprechung der Cour suprême hat Bräuche, die die Witwe ausschließen, als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung zurückgedrängt. In der Praxis hängt viel von der Wahl des Gerichts ab: lassen Sie sich beraten, bevor die Familie den Nachlass nach Brauch verteilt.
Mein Vater ist in Douala gestorben, ich lebe in Deutschland — was muss ich tun?
In Kamerun stellen Sie mit der Familie die Nachweise zusammen, lassen die Erbeneigenschaft durch eine acte de notoriété oder durch Urteil feststellen und erteilen einem Vertreter vor Ort eine Vollmacht; Grundstücke gehen erst mit der Umschreibung der titres fonciers auf die Erben über. Für Vermögen Ihres Vaters in Deutschland gilt aus deutscher Sicht grundsätzlich kamerunisches Recht, wenn er zuletzt in Kamerun lebte und nichts anderes gewählt hat; das Nachlassgericht prüft das und kann die kamerunischen Urkunden über die Botschaft in Jaunde überprüfen lassen. Weil Sie in Deutschland wohnen, ist Ihr Erwerb dort erbschaftsteuerpflichtig: Freibetrag 400 000 Euro als Kind, Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten.
Ich bin Deutscher und lebe in Kamerun — welches Erbrecht gilt für mich?
Aus deutscher Sicht grundsätzlich das kamerunische Recht als Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, für den gesamten Nachlass, auch in Deutschland — außer Sie wählen in einem Testament ausdrücklich deutsches Recht (Artikel 22), was Klarheit schafft, zumal in Kamerun geschriebenes Recht und Brauch nebeneinander bestehen. Wie man in Kamerun mit einem Grundstück dort verfährt, klären Sie mit einem Notar vor Ort. Steuerlich bleiben Ihre Erben in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, wenn sie dort wohnen, und Ihr Nachlass selbst noch fünf Jahre nach Ihrem Wegzug.
Offizielle Quellen und Links
- Services du Premier ministre — offizielle Website der Regierung — Gesetze und Verordnungen Kameruns (auf Französisch)
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 — anwendbares Erbrecht, Rechtswahl im Testament (Artikel 22)
- Deutsche Botschaft Jaunde — Urkundenüberprüfung — Legalisation kamerunischer Urkunden eingestellt; Überprüfung nur auf Ersuchen deutscher Behörden und Gerichte
- Deutsche Botschaft Jaunde — Übersetzungen — keine beeidigten Übersetzer in Kamerun; Datenbank der in Deutschland zugelassenen Übersetzer
