Adoption — Vereinigte Staaten

Adoption ist Staatenrecht, nicht Bundesrecht: fünfzig Gesetze, drei Wege — Pflegekindadoption, private Inlandsadoption, Auslandsadoption — und Kosten von null bis über 70 000 Dollar; Home Study überall Pflicht; Widerruf der Einwilligung je nach Staat sofort ausgeschlossen bis 30 Tage; Haager Übereinkommen seit 2008; für Deutsche gilt eine amerikanische Adoption in Deutschland nach Anerkennung durch das Familiengericht.

Übersichtskarte — Vereinigte Staaten — Adoption
Vereinigte Staaten. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Es gibt kein nationales Adoptionsgesetz. Jeder Staat regelt, wer adoptieren darf, wie die Einwilligung erteilt wird und wann sie unwiderruflich wird, und wie lange ein leiblicher Elternteil widerrufen kann. Bundesrecht greift an den Rändern ein: der Indian Child Welfare Act 1978 regelt die Unterbringung indianischer Kinder, der Adoption and Safe Families Act 1997 die Fristen im Pflegekindsystem, der Intercountry Adoption Act 2000 setzt das Haager Übereinkommen um, und der Child Citizenship Act 2000 gibt den meisten im Ausland adoptierten Kindern automatisch die Staatsbürgerschaft. Drei Wege: Adoption aus dem Pflegekindsystem über die staatliche Kinderschutzbehörde (im Wesentlichen kostenlos, meist mit Zuschuss und Medicaid für das Kind), private Inlandsadoption über eine lizenzierte Agentur oder einen Adoptionsanwalt (30 000 bis 70 000 Dollar), Auslandsadoption über eine Haager-akkreditierte Agentur (25 000 bis 60 000 Dollar). Die Home Study ist überall Pflicht; Alleinstehende und Paare jeden Geschlechts können in allen Staaten adoptieren. Die Auslandsadoption in die USA ist von rund 23 000 im Jahr 2004 auf etwa tausend gefallen.

Das amerikanische System ist offener und kommerzieller als das deutsche: private Inlandsadoptionen mit Vermittlung durch Agenturen und Anwälte, offene Adoptionen mit Kontakt zur leiblichen Mutter, erlaubte Kostenübernahme für die Schwangere in vielen Staaten — in Deutschland wäre vieles davon unzulässige Vermittlung. Deutsche, die in den USA leben, adoptieren nach dem Recht ihres Staates wie Amerikaner; die Home Study wird von einer lizenzierten Stelle erstellt, die Adoption vom staatlichen Gericht ausgesprochen.

Für die Wirkung in Deutschland muss eine amerikanische Adoption anerkannt werden: bei einer Adoption im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens (Kind aus einem Vertragsstaat in die USA) durch die Bescheinigung nach Artikel 23, bei einer Inlandsadoption in den USA durch das Anerkennungsverfahren beim Familiengericht nach dem Adoptionswirkungsgesetz (Amtsgericht Schöneberg in Berlin, wenn kein Wohnsitz in Deutschland). Das Kind eines deutschen Adoptivelternteils erwirbt mit der wirksamen Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es bei Antragstellung unter 18 war. Die Adoption eines amerikanischen Kindes von Deutschland aus ist über die Bundeszentralstelle und eine anerkannte Vermittlungsstelle möglich, aber selten.

Die wichtigsten Punkte

RechtStaatliche Gesetze mit Bundesrahmen (ICWA, ASFA, IAA, Child Citizenship Act)
WegePflegekindadoption, private Inlandsadoption, Auslandsadoption
Widerruf der EinwilligungJe nach Staat von sofortiger Unwiderruflichkeit bis 30 Tage
Home StudyIn jedem Staat durch eine lizenzierte Agentur oder Sozialarbeiter erforderlich
ICWAUnterbringungsvorrang für Kinder, die Mitglied eines anerkannten Stammes sind
Haager ÜbereinkommenVertragsstaat seit 2008; Child Citizenship Act: automatische Staatsbürgerschaft für die meisten im Ausland adoptierten Kinder
DeutscheAnerkennung in Deutschland nach Adoptionswirkungsgesetz (Familiengericht) oder Haager Bescheinigung; deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes bei deutschem Adoptivelternteil

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Adoption aus dem Pflegekindsystem im Wesentlichen kostenlos, meist mit Adoptionszuschuss und Medicaid für das Kind. Private Inlandsadoption 30 000 bis 70 000 Dollar einschließlich Agentur, Anwalt und zulässiger Kosten der leiblichen Mutter. Auslandsadoption 25 000 bis 60 000 Dollar. Der Bundessteuerkredit für Adoption (etwa 17 000 Dollar) deckt einen erheblichen Teil; viele Arbeitgeber zahlen Zuschüsse. Kein bezahlter Adoptionsurlaub des Bundes; FMLA zwölf unbezahlte Wochen. Anerkennung in Deutschland einige hundert Euro.

Aktuelle Entwicklungen

Die Auslandsadoption in die USA ist von rund 23 000 im Jahr 2004 auf etwa tausend gefallen, nach Schließung oder Beschränkung der größten Herkunftsländer und strengerer Akkreditierung der Agenturen. Deutschland hat 2021 die Anerkennung ausländischer Adoptionen neu geregelt (Adoptionshilfe-Gesetz): unbegleitete Auslandsadoptionen werden nicht mehr anerkannt.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Vermittler, die für die Zusammenführung mit leiblichen Müttern bezahlt werden, sind in vielen Staaten illegal: das Recht des Staates prüfen, bevor man jemanden bezahlt, der keine lizenzierte Agentur oder kein Anwalt ist. Und für Deutsche: eine private Adoption, die in den USA legal war, wird in Deutschland nur anerkannt, wenn das Kindeswohl geprüft wurde und keine unzulässigen Zahlungen flossen — Belege und die Home Study aufbewahren.

Häufige Fragen

Wird unsere in den USA vollzogene Adoption in Deutschland anerkannt?

Ja, nach einem Anerkennungsverfahren beim Familiengericht nach dem Adoptionswirkungsgesetz (bei Wohnsitz in Deutschland das örtliche Amtsgericht, sonst das Amtsgericht Schöneberg), das prüft, ob die Adoption dem Kindeswohl entsprach und keine wesentlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden; bei einer Haager Auslandsadoption genügt die Bescheinigung nach Artikel 23. Das Gericht spricht meist zugleich die Wirkung als Volladoption nach deutschem Recht aus.

Wird das adoptierte Kind deutsch?

Ja, wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist und das Kind bei Antragstellung noch nicht 18 war — mit der in Deutschland wirksamen (anerkannten) Adoption erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 6 StAG), neben der amerikanischen, die es behält. Das Konsulat stellt danach den Kinderreisepass aus.

Können wir von Deutschland aus ein Kind aus den USA adoptieren?

Nur über die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption und eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, im Verfahren des Haager Übereinkommens: die USA sind Vertragsstaat, und einzelne akkreditierte amerikanische Agenturen vermitteln Kinder ins Ausland, vor allem Säuglinge aus privaten Adoptionen. Es ist selten und teuer (40 000 Dollar und mehr); eine Adoption ohne die deutsche Zentralstelle wird seit 2021 nicht anerkannt.

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