Die Rechtsgrundlage
Das Zivil- und Handelsgesetzbuch von 2015 (Artikel 594 bis 637) regelt die Adoption: Volladoption (löscht die Herkunftsbindungen), einfache Adoption (erhält sie) und Integrationsadoption (des Kindes des Ehegatten oder Partners). Adoptieren können Personen über 25 Jahre (bei Paaren genügt einer) mit 16 Jahren Abstand zum Adoptierten, verheiratet, in unión convivencial oder allein, ohne Unterscheidung nach Orientierung seit dem Gesetz 26.618 von 2010, und mit mindestens fünf Jahren ständigem Wohnsitz im Land (außer Argentinier). Die Bewerber tragen sich in das Register ihrer Gerichtsbarkeit ein, vereinheitlicht im Registro Único de Aspirantes a Guarda con Fines Adoptivos (RUAGA); der Richter erklärt die Adoptierbarkeit des Kindes, gewährt die sechsmonatige Pflege und spricht die Adoption aus. Argentinien hat das Haager Übereinkommen von 1993 nicht ratifiziert und erlaubt keine Auslandsadoption argentinischer Kinder.
Argentinien ist eines der wenigen Länder der Welt, das die Auslandsadoption grundsätzlich ausschließt: es hat bei der Kinderrechtskonvention einen Vorbehalt zu Artikel 21 eingelegt, das Haager Adoptionsübereinkommen nicht unterzeichnet, und verlangt von jedem Adoptierenden fünf Jahre Wohnsitz im Land. Für Deutsche heißt das: eine Adoption aus Deutschland heraus ist unmöglich — die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption vermittelt keine argentinischen Kinder —, und Angebote von «internationaler Adoption» argentinischer Kinder sind Betrug oder Kinderhandel. Wer seit fünf Jahren in Argentinien lebt, adoptiert wie ein Argentinier über das RUAGA und die Familiengerichte.
Eine in Argentinien ausgesprochene Adoption wird in Deutschland nach dem Adoptionswirkungsgesetz vom Familiengericht anerkannt (Amtsgericht des Wohnorts, sonst Schöneberg in Berlin), das die Volladoption bestätigt; eine einfache Adoption (adopción simple), die die Herkunftsbindungen erhält, wird als solche anerkannt und kann auf Antrag in eine Volladoption nach deutschem Recht umgewandelt werden. Das Kind eines deutschen Adoptivelternteils wird mit der wirksamen Adoption Deutscher, wenn es bei Antragstellung unter 18 war. Die häufigste deutsch-argentinische Konstellation ist die Integrationsadoption des Kindes des argentinischen Ehegatten — in Argentinien direkt beim Richter ohne Register, in Deutschland als Stiefkindadoption.
Die wichtigsten Punkte
| Adoptierende | Über 25 Jahre (einer von beiden bei Paaren); 16 Jahre älter als das Kind; fünf Jahre Wohnsitz in Argentinien; Ehepaare, Partner oder Alleinstehende jeder Orientierung |
|---|---|
| Register | Pflichteintragung im RUAGA der Gerichtsbarkeit; psychosoziale Begutachtung; ohne Eintragung keine Adoption |
| Verfahren | Feststellung der Adoptierbarkeit, Pflege mit Adoptionsziel (6 Monate), Adoptionsverfahren; Beteiligung des Kindes |
| Formen | Voll, einfach, Integration |
| Fristen | 6 Monate bis 2 Jahre nach der Zuweisung; die Wartezeit auf einen gesunden Säugling kann mehrere Jahre betragen; Kinder über 8, Geschwister und Kinder mit Behinderung warten auf Familien |
| International | Nicht erlaubt: Vorbehalt zu Artikel 21 der Kinderrechtskonvention; Haager Übereinkommen 1993 nicht unterzeichnet |
| Zahlen | Rund 2 000 Pflegschaften mit Adoptionsziel im Jahr; mehr als 2 500 Kinder mit festgestellter Adoptierbarkeit |
| Deutsche | Adoption nur nach fünf Jahren Wohnsitz, wie Argentinier; keine Adoption von Deutschland aus; Anerkennung in Deutschland nach Adoptionswirkungsgesetz; Integrationsadoption als häufigster Fall |
In der Praxis
- Sich in das Bewerberregister der Provinz (oder der Stadt Buenos Aires) mit den Unterlagen und Begutachtungen eintragen — Deutsche mit Wohnsitznachweis über fünf Jahre (DNI für Ausländer, Migrationsbescheinigung) und deutschem Führungszeugnis mit Apostille; die Akte wird im RUAGA geführt und gilt landesweit.
- Das akzeptierte Profil angeben (Alter, Geschwister, Gesundheit): die öffentlichen Aufrufe (convocatorias públicas) für ältere Kinder und Geschwistergruppen sind häufig und schnell.
- Nach der Anbahnung und der sechsmonatigen Pflege spricht der Familienrichter die Adoption aus; das Kind über zehn Jahre muss zustimmen; danach die Anerkennung beim deutschen Familiengericht und den Kinderreisepass bei der Botschaft.
- Die Integrationsadoption (Kind des Ehegatten oder Partners) wird direkt beim Richter beantragt, ohne Register, mit Zustimmung des anderen Elternteils oder Nachweis seines Fehlens.
- Jede direkte Übergabe oder «private Adoption» ist nichtig und kann eine Straftat sein — und wird in Deutschland nie anerkannt.
Kosten und Übernahme
Kostenlos: Register, Begutachtungen und Verfahren ohne Kosten; kostenlose rechtliche Vertretung durch die Defensorías; Honorare eines privaten Anwalts 300 000 bis 1 000 000 Pesos bei Beauftragung; Anerkennung in Deutschland einige hundert Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Das RUAGA vereinheitlichte die Provinzregister; das Gesetzbuch von 2015 verkürzte die Fristen und verbot die direkte Übergabe. Die öffentlichen Aufrufe für schwer vermittelbare Kinder haben sich seit 2019 verbreitet. Deutschland regelte 2021 die Anerkennung ausländischer Adoptionen neu.
Anlaufstellen
- Registro Único de Aspirantes a Guarda con Fines Adoptivos (RUAGA) und Provinzregister; Dirección Nacional del RUA (Justizministerium).
- Familiengerichte; Defensorías de menores; Kinderschutzbehörden der Provinzen.
- Familiengericht in Deutschland für die Anerkennung; Deutsche Botschaft Buenos Aires für Pässe; Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (Auskunft, dass keine Vermittlung aus Argentinien möglich ist).
Gut zu wissen
Ein Ausländer kann in Argentinien nur adoptieren, wenn er seit mindestens fünf Jahren im Land wohnt, und kein argentinisches Kind kann vom Ausland aus adoptiert werden: Angebote «internationaler Adoption» argentinischer Kinder sind Betrug oder Kinderhandel — und würden in Deutschland nie anerkannt.
Häufige Fragen
Können wir von Deutschland aus ein Kind aus Argentinien adoptieren?
Nein — Argentinien lässt keine Auslandsadoption zu: Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention, kein Beitritt zum Haager Übereinkommen, fünf Jahre Wohnsitzpflicht für jeden Adoptierenden. Die deutsche Bundeszentralstelle vermittelt nichts aus Argentinien, und wer euch ein argentinisches Kind gegen Geld anbietet, begeht Kinderhandel. Erst nach fünf Jahren Leben in Argentinien könnt ihr euch dort wie Argentinier ins RUAGA eintragen.
Wir leben seit sechs Jahren in Argentinien und wollen adoptieren — gilt die Adoption in Deutschland?
Ja, nach Anerkennung durch das deutsche Familiengericht nach dem Adoptionswirkungsgesetz (Amtsgericht des Wohnorts, sonst Schöneberg), das prüft, ob die Adoption dem Kindeswohl entsprach und die Grundsätze des deutschen Rechts wahrt — bei einer argentinischen Gerichtsadoption mit Register, Begutachtung und Pflegezeit regelmäßig der Fall; eine adopción plena wird als Volladoption bestätigt, eine adopción simple auf Antrag umgewandelt. Das Kind wird Deutscher, wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist und es bei Antragstellung unter 18 war.
Ich möchte das Kind meiner argentinischen Frau adoptieren — wie?
Durch die adopción de integración beim Familiengericht eures Wohnorts in Argentinien: Antrag mit Zustimmung der Mutter und des leiblichen Vaters (oder Nachweis, dass er unbekannt, verstorben oder sein Sorgerecht erloschen ist), Begutachtung, Anhörung des Kindes, Urteil; ohne Register und ohne die fünf Jahre Wohnsitz. In Deutschland wird sie als Stiefkindadoption anerkannt, und das Kind wird Deutscher. Lebt ihr in Deutschland, ist die Stiefkindadoption dort beim Familiengericht mit Jugendamt der direkte Weg.
Offizielle Quellen und Links
- Zivil- und Handelsgesetzbuch — Adoption (Artikel 594 bis 637) — InfoLeg
- RUAGA — Registro Único de Aspirantes a Guarda con Fines Adoptivos — Justizministerium
- Bundesamt für Justiz — Bundeszentralstelle für Auslandsadoption — Anerkennung; keine Vermittlung aus Argentinien
- argentina.gob.ar — amtliches Portal des argentinischen Staates: Verfahren, Registro Civil, Migraciones, ANSES, Gesundheit
- InfoLeg — Gesetzessammlung — Zivil- und Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetze (Justizministerium)
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — buenos-aires.diplo.de — Urkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten, Notfallnummer
