Die Rechtsgrundlage
Das Zivil- und Handelsgesetzbuch von 2015 (Artikel 401 bis 445) regelt die Ehe im ganzen Land: heiraten können Personen ab 18 Jahren, mit 16 und 17 mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (darunter nur mit gerichtlicher Befreiung). Das Gesetz 26.618 von 2010 öffnete die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, als erstes in Lateinamerika. Die Ehe wird vor dem Beamten des Registro Civil jeder Gerichtsbarkeit mit zwei Zeugen geschlossen; die kirchliche Trauung hat keine zivilrechtliche Wirkung. Jeder Ehegatte kann seinem Nachnamen den des anderen anfügen, mit oder ohne «de». Der gesetzliche Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft (comunidad de ganancias); die Gütertrennung wird durch Vereinbarung vor einem Notar (escribano) gewählt.
Argentinien ist nach Brasilien das zweite große Auswanderungsland der Deutschen in Südamerika: zwei bis drei Millionen Argentinier haben deutsche Vorfahren. Die erste Kolonie, Esperanza in Santa Fe, gründeten 1856 Schweizer und Deutsche; ab 1878 kamen die Wolgadeutschen nach Entre Ríos und in die Provinz Buenos Aires (Coronel Suárez, Hinojo), dann Handwerker und Kaufleute nach Buenos Aires (Belgrano, Villa Ballester), in den 1930er Jahren rund 40 000 deutsche Juden und nach 1945 Zehntausende weitere Deutsche, darunter auch NS-Täter. Villa General Belgrano in Córdoba feiert das Oktoberfest, das Hospital Alemán besteht seit 1867, die Goethe-Schule und die Pestalozzi-Schule in Buenos Aires seit 1897 und 1934. Heute leben rund 50 000 deutsche Staatsangehörige im Land, viele Doppelstaater, und deutsch-argentinische Ehen sind alltäglich.
Ein Deutscher heiratet in Argentinien mit Reisepass, ohne Wohnsitz, mit Geburtsurkunde und Nachweis des Familienstands (das Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesamts wird meist akzeptiert, manche Register verlangen nur eine eidesstattliche Erklärung), alle Urkunden mit Apostille (Argentinien ist seit 1988 Vertragsstaat des Haager Apostilleübereinkommens) und Übersetzung durch einen vereidigten traductor público des Colegio de Traductores. Die argentinische Heiratsurkunde (acta de matrimonio) mit Apostille und Übersetzung gilt in Deutschland ohne Verfahren; die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister ist freiwillig und regelt die Namensführung. Argentinien erlaubt die Mehrstaatigkeit seit jeher, Deutschland seit Juni 2024 — Deutsch-Argentinier verlieren keinen Pass mehr.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre; 16 und 17 mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; unter 16 nur mit gerichtlicher Befreiung |
|---|---|
| Behörde | Beamter des Registro Civil der Provinz oder der Stadt Buenos Aires; Termin (turno) vorab |
| Unterlagen | DNI oder Pass, Geburtsurkunden, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde; zwei volljährige Zeugen |
| Voreheliche Untersuchung | National abgeschafft; manche Provinzen verlangen noch Bluttests |
| Güterstand | Errungenschaftsgemeinschaft von Gesetzes wegen; Gütertrennung durch Vereinbarung vor dem Notar |
| Kosten | Kostenlos im Registro Civil zu den Bürozeiten; Gebühr für Trauungen außerhalb oder an arbeitsfreien Tagen |
| Ausländer | Pass oder ausländischer Ausweis; kein Wohnsitz erforderlich; ausländische Urkunden mit Apostille und Übersetzung durch traductor público |
| Deutsche | Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille empfohlen; Urkunde gilt in Deutschland; Nachbeurkundung freiwillig; Doppelstaatsangehörigkeit seit 2024 beiderseits |
In der Praxis
- Einen Termin beim Registro Civil vereinbaren (online in der Stadt Buenos Aires und vielen Provinzen) und die Unterlagen einige Tage vor der Zeremonie vorlegen; deutsche Urkunden vorher mit Apostille versehen und in Argentinien von einem traductor público übersetzen lassen (deutsche Übersetzungen werden nicht anerkannt).
- Die Ehevereinbarung über Gütertrennung wird vor der Hochzeit vor dem Notar unterschrieben und in der Heiratsurkunde vermerkt; nach der Hochzeit kann der Güterstand nach einem Jahr geändert werden.
- Ausländische Ehegatten können mit Pass heiraten, auch ohne Wohnsitz; die Ehe erleichtert danach die Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines Argentiniers (radicación) — und umgekehrt den Familiennachzug des argentinischen Ehegatten nach Deutschland.
- Die in Argentinien geschlossene Ehe wird beim Konsulat des Herkunftslandes registriert: für Deutsche über die Botschaft Buenos Aires beim Standesamt I in Berlin oder direkt beim Standesamt des Wohnorts.
- Viele Register bieten samstags Zeremonien gegen Gebühr an; die Trauung im Palacio Barolo oder in den Botanischen Gärten von Buenos Aires ist gegen höhere Gebühr möglich.
Kosten und Übernahme
Kostenlos zu den Bürozeiten; 10 000 bis 60 000 Pesos für die Trauung außerhalb des Amts oder am Wochenende, je nach Gerichtsbarkeit. Vereinbarung vor dem Notar: freie Honorare, 100 000 bis 300 000 Pesos. Apostille in Deutschland 15 bis 30 Euro je Urkunde; Übersetzung durch traductor público 20 000 bis 50 000 Pesos je Urkunde.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetzbuch von 2015 strich die Treuepflicht als Rechtspflicht (sie bleibt moralische Pflicht), erlaubte die einseitige Scheidung und öffnete die Wahl des Güterstands. Die Ehe für alle wurde 2025 fünfzehn Jahre alt, mit mehr als 30 000 Eheschließungen. Deutschland erlaubt seit Juni 2024 die doppelte Staatsangehörigkeit.
Anlaufstellen
- Registro Civil jeder Provinz und der Stadt Buenos Aires: Termine und Anforderungen.
- Ministerio de Relaciones Exteriores und Colegios de Escribanos: Apostille argentinischer Urkunden; Colegio de Traductores Públicos für die Übersetzungen.
- Dirección Nacional de Migraciones: Aufenthalt des ausländischen Ehegatten.
- Deutsche Botschaft Buenos Aires: Ehefähigkeitszeugnis, Nachbeurkundung, Namenserklärung.
Gut zu wissen
Ohne Vereinbarung vor dem Notar gilt die Errungenschaftsgemeinschaft: alles während der Ehe Erworbene wird bei der Scheidung hälftig geteilt, unabhängig davon, wer es bezahlt hat. Wer Gütertrennung will, muss sie vor der Hochzeit unterschreiben oder ein Jahr danach warten. Und für Deutsche: Übersetzungen müssen von einem argentinischen traductor público stammen — eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung wird zurückgewiesen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich als Deutscher für die Hochzeit in Argentinien?
Reisepass, Geburtsurkunde mit Apostille des zuständigen deutschen Regierungspräsidiums oder Landgerichts, ein Ehefähigkeitszeugnis des Standesamts (sechs Monate gültig, mit Apostille) oder — je nach Register — eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand, bei früherer Ehe das Scheidungsurteil mit Apostille, und für alles eine Übersetzung durch einen traductor público in Argentinien. Ein Wohnsitz oder Visum ist nicht nötig, die Touristeneinreise reicht; das Register der Stadt Buenos Aires verlangt allerdings einen Termin und einen Ausländer-Ausweis oder Pass beider Verlobten.
Gilt unsere argentinische Ehe in Deutschland?
Ja, ohne Anerkennungsverfahren: die nach argentinischem Recht wirksame Ehe wird mit acta de matrimonio, Apostille des argentinischen Außenministeriums oder eines Colegio de Escribanos und deutscher Übersetzung anerkannt. Die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister (Standesamt I Berlin über die Botschaft oder Standesamt des Wohnorts) ist freiwillig, schafft aber eine deutsche Eheurkunde und klärt den Namen — der argentinische Zusatz «de» oder der angefügte Nachname wird in Deutschland erst mit Namenserklärung wirksam.
Kommt mein argentinischer Ehepartner nach Deutschland?
Als Ehegatte eines Deutschen mit einem Visum zum Familiennachzug, beantragt bei der Botschaft in Buenos Aires mit Heiratsurkunde, Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1, mit Ausnahmen) und Pass; die Aufenthaltserlaubnis wird nach der Einreise von der Ausländerbehörde erteilt, die Einbürgerung ist nach drei Jahren Ehe und Aufenthalt möglich, seit 2024 ohne Verlust der argentinischen Staatsangehörigkeit. Argentinier reisen visumfrei für 90 Tage — heiraten in Deutschland geht aber wegen des Ehefähigkeitszeugnisses meist nicht so schnell.
Offizielle Quellen und Links
- Zivil- und Handelsgesetzbuch — Ehe (Artikel 401 bis 445) — InfoLeg
- argentina.gob.ar — Heiraten (Registro Civil) — Termine und Anforderungen
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — Eheschließung — Ehefähigkeitszeugnis, Nachbeurkundung
- argentina.gob.ar — amtliches Portal des argentinischen Staates: Verfahren, Registro Civil, Migraciones, ANSES, Gesundheit
- InfoLeg — Gesetzessammlung — Zivil- und Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetze (Justizministerium)
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — buenos-aires.diplo.de — Urkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten, Notfallnummer
