Die Rechtsgrundlage
Das Zivil- und Handelsgesetzbuch von 2015 (Artikel 435 bis 445) führte die Scheidung ohne Angabe von Gründen ein: sie wird von einem oder beiden Ehegatten beantragt, ohne Mindestdauer der Ehe und ohne vorherige Trennung, vor dem Richter des letzten Ehewohnsitzes oder des Antragsgegners. Dem Antrag ist ein Regelungsvorschlag (propuesta reguladora) beizufügen (Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Ausgleich); einigen sich die Ehegatten nicht, spricht der Richter die Scheidung dennoch aus und entscheidet die offenen Fragen danach. Das Gesetzbuch sieht die Ausgleichszahlung (Artikel 441) und die Zuweisung der Wohnung vor.
Verglichen mit Deutschland — Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Anwaltszwang — ist die argentinische Scheidung schnell und schlank: kein Trennungsjahr, kein Grund, Scheidung auch ohne Einigung über die Folgen, kein Versorgungsausgleich (die ANSES-Rente wird nicht geteilt), dafür die Ausgleichszahlung für den Ehegatten, der in der Ehe zurückgefallen ist, mit sechs Monaten Ausschlussfrist. Ein deutsch-argentinisches Paar hat oft die Wahl zwischen dem argentinischen Gericht (Wohnsitz) und dem deutschen (§ 98 FamFG, ein Ehegatte Deutscher), mit sehr unterschiedlichen Folgen für Unterhalt und Rentenanwartschaften.
Die Anerkennung: eine argentinische Scheidung wirkt in Deutschland erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG) mit Urteil, Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung — außer beide Ehegatten waren zur Zeit der Scheidung ausschließlich Argentinier; bis dahin gilt man in Deutschland als verheiratet. Umgekehrt wird ein deutsches Scheidungsurteil in Argentinien beim Registro Civil mit Apostille und Übersetzung durch traductor público eingetragen, in manchen Gerichtsbarkeiten nach einem Exequatur vor dem Zivilgericht. Kindesunterhalt wird zwischen beiden Ländern nach der New Yorker UN-Konvention von 1956 und dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 vollstreckt, Kindesentführungen nach dem Haager Übereinkommen von 1980.
Die wichtigsten Punkte
| Gründe | Keine; weder Ehedauer noch vorherige Trennung |
|---|---|
| Verfahren | Einseitiger oder gemeinsamer Antrag vor dem Familienrichter mit Regelungsvorschlag; Anhörung; Urteil |
| Dauer | In der Regel zwei bis sechs Monate; die Scheidung wird ausgesprochen, auch wenn die Einigung über die Folgen dauert |
| Kinder | Gemeinsame elterliche Verantwortung; bevorzugt geteilte Betreuung (indistinto oder alternado); Unterhalt bis 21 Jahre, 25 bei Studium |
| Ausgleichszahlung | Für den Ehegatten mit offensichtlichem Ungleichgewicht; binnen sechs Monaten nach der Scheidung zu verlangen |
| Güterstand | Auflösung der Errungenschaftsgemeinschaft durch Vereinbarung oder gerichtlich; kein Versorgungsausgleich |
| Anwalt | Pflicht (patrocinio letrado); Defensorías und kostenlose Vertretung durch Universitäten und Anwaltskammern |
| Deutsche | Anerkennung in Deutschland durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG) nötig; deutsches Urteil in Argentinien durch Eintragung, teils Exequatur |
In der Praxis
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder zusammenstellen und mit dem Anwalt den Regelungsvorschlag verfassen; der gemeinsame Antrag beschleunigt alles; deutsche Urkunden mit Apostille und Übersetzung durch traductor público.
- Antwortet ein Ehegatte nicht oder lehnt den Vorschlag ab, setzt der Richter eine Anhörung an und spricht die Scheidung aus; die Streitpunkte (Unterhalt, Wohnung) werden in Folgeverfahren entschieden.
- Die Ausgleichszahlung verfällt sechs Monate nach dem Urteil: im Vorschlag oder unmittelbar danach verlangen.
- Kostenlose Vertretung gibt es bei den Anwaltskammern, den Defensorías und den juristischen Fakultäten; viele Gerichte führen die Scheidung seit 2020 vollständig digital.
- Nach dem Urteil die Anerkennung in Deutschland bei der Landesjustizverwaltung beantragen (Urteil mit Rechtskraftvermerk, Apostille, Übersetzung); erst danach Familienstand ändern und neu heiraten.
Kosten und Übernahme
Anwaltshonorare 300 000 bis 1 500 000 Pesos für eine gemeinsame Scheidung je nach Gerichtsbarkeit; mehr bei Konflikt. Gerichtsgebühr in Familiensachen in mehreren Provinzen ermäßigt oder erlassen; kostenlose Vertretung nach Einkommen. Anerkennung in Deutschland 15 bis 305 Euro nach Einkommen plus Übersetzung.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetzbuch von 2015 beendete die Verschuldensscheidung und die Wartefristen; die Rechtsprechung hat die geteilte Betreuung verallgemeinert und die Ausgleichszahlung präzisiert, auch für den Partner einer unión convivencial. Seit 2020 führen viele Gerichte die Scheidung vollständig digital.
Anlaufstellen
- Familiengerichte (national in der Stadt Buenos Aires, provinziell im übrigen Land).
- Colegios de abogados: kostenlose Rechtsberatung; Ministerio Público de la Defensa und Defensorías der Provinzen.
- Registro Civil: Eintragung des Urteils.
- Landesjustizverwaltungen (OLG-Präsidenten, Senatsverwaltung für Justiz Berlin) für die Anerkennung in Deutschland; Bundesamt für Justiz (Bonn) für Auslandsunterhalt und Kindesentführung.
Gut zu wissen
Die Scheidung wird ausgesprochen, auch wenn die Ehegatten sich über nichts einig sind: das vermeidet jahrelange Blockaden, verschiebt aber die Folgen (Unterhalt, Wohnung, Vermögen) auf später. Die Ausgleichszahlung hat eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, die viele zu spät entdecken. Und für Deutsche: ohne Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bleibt man in Deutschland verheiratet.
Häufige Fragen
Gilt meine argentinische Scheidung in Deutschland?
Erst nach förmlicher Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte lebt (sonst Senatsverwaltung für Justiz Berlin), nach § 107 FamFG: Antrag mit Urteil, Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung, Gebühr 15 bis 305 Euro, Dauer einige Wochen bis Monate. Nur wenn beide Ehegatten bei der Scheidung ausschließlich Argentinier waren, entfällt das Verfahren. Bis dahin gilt der Familienstand «verheiratet» — auch für eine neue Ehe in Deutschland.
Wird unsere deutsche Scheidung in Argentinien anerkannt?
Ja: das deutsche Urteil mit Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung durch einen traductor público wird beim Registro Civil, das die Ehe eingetragen hat, als Randvermerk eingetragen; in der Stadt Buenos Aires und einigen Provinzen verlangt das Register vorher ein Exequatur (reconocimiento de sentencia extranjera) vor dem Zivilgericht mit Anwalt, einige Monate. Regelungen zu Unterhalt und Vermögen, die in Argentinien vollstreckt werden sollen, brauchen in jedem Fall das Exequatur.
Sollen wir uns in Argentinien oder in Deutschland scheiden lassen?
Argentinien ist schneller und billiger — kein Trennungsjahr, Scheidung binnen Monaten auch ohne Einigung —, kennt aber keinen Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt nur als befristete Ausgleichszahlung mit sechs Monaten Frist; Deutschland teilt die Rentenanwartschaften (auch die deutschen des anderen), kennt Unterhalt nach Bedarf und den Zugewinnausgleich. Wer wirtschaftlich schwächer ist, fährt in Deutschland oft besser; wer schnell frei sein will, in Argentinien. Wer zuerst einreicht, bestimmt meist das Forum — Rechtsrat in beiden Ländern vorher.
Offizielle Quellen und Links
- Zivil- und Handelsgesetzbuch — Scheidung (Artikel 435 bis 445) — InfoLeg
- Ministerio Público de la Defensa — kostenlose Vertretung — Defensorías
- Senatsverwaltung für Justiz Berlin — Anerkennung ausländischer Scheidungen — § 107 FamFG
- argentina.gob.ar — amtliches Portal des argentinischen Staates: Verfahren, Registro Civil, Migraciones, ANSES, Gesundheit
- InfoLeg — Gesetzessammlung — Zivil- und Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetze (Justizministerium)
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — buenos-aires.diplo.de — Urkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten, Notfallnummer
