Fotografieren ist nicht Veröffentlichen
In nahezu allen Ländern ist das Fotografieren an öffentlichen Orten für sich genommen nicht verboten. Geregelt ist die Verbreitung. Manche Rechtsordnungen verlangen für jeden Schritt eine eigene Einwilligung – eine für die Aufnahme, eine weitere für die Veröffentlichung. Andere fragen nur nach dem Ergebnis und prüfen, ob die Veröffentlichung berechtigte Interessen verletzt. In beiden Fällen gilt: Die Zustimmung zur Aufnahme ist keine Zustimmung zur Veröffentlichung, erst recht nicht in einem anderen Zusammenhang.
Die klassischen Ausnahmen
Vier Konstellationen kehren fast überall wieder: die Person als Teil eines aktuellen Ereignisses; die Person als Beiwerk zu einem Ort oder einer Szene, ohne Bildgegenstand zu sein; Versammlungen und Menschenmengen, in denen niemand herausgehoben wird; und Amtsträger in Ausübung ihrer Funktion. Umgekehrt ist die werbliche oder kommerzielle Nutzung eines Bildnisses fast immer zustimmungsbedürftig, selbst wenn die Aufnahme zulässig war.
Intime Aufnahmen: die deutlichste Annäherung der Rechtsordnungen
Hier hat sich das Recht in wenigen Jahren am stärksten angeglichen. Der Grundsatz, der sich überall durchsetzt, lautet: Einwilligung in die Aufnahme ist keine Einwilligung in die Weitergabe. Mehrere Rechtsordnungen haben auf den Nachweis einer Schädigungsabsicht verzichtet, der schwer zu führen war und Verfahren scheitern liess. Künstlich erzeugte oder veränderte Aufnahmen realer Personen werden zunehmend erfasst, und Plattformen unterliegen kurzen Löschfristen.
Kinder: der am schlechtesten geregelte Bereich
Das Bild eines Kindes setzt die Einwilligung der Sorgeberechtigten voraus, häufig beider. Die praktische Schwierigkeit liegt anderswo: bei der Veröffentlichung durch einen Elternteil, eine Schule oder einen Verein. Ein schriftlicher Widerspruch ist zu beachten, und wo mit Einwilligungsformularen gearbeitet wird, bedeutet ein nicht unterschriebenes Formular eine Ablehnung und keine stillschweigende Zustimmung.
Erst melden, dann klagen
Die Löschung über die Plattform ist fast immer schneller als eine gerichtliche Entscheidung. Sichern Sie zuerst die ganze Seite mit Adresse, Datum und Kontoname, nutzen Sie dann das Meldeformular und leiten Sie erst danach ein Verfahren ein. Für intime Aufnahmen gibt es Dienste, die über einen digitalen Fingerabdruck erneute Uploads sperren – ohne dass Sie das Bild irgendwohin senden müssen.
Die Rechtslage Land für Land
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