Die Rechtsgrundlage
Kamerun verfügt über ein öffentliches enseignement maternel (Vorschulunterricht), das dem Ministère de l'Éducation de base untersteht; seine Versorgung bleibt begrenzt, vor allem in ländlichen Gebieten, und erreicht nur eine Minderheit der Kinder. Wo es eine öffentliche Vorschule gibt, ist sie kostenlos oder fast kostenlos; Nebenkosten wie Schuluniform, Material und Beitrag zum Elternverein bleiben. Private crèches und jardins d'enfants (Kindergärten) sind in den beiden großen Städten Douala und Jaunde (Yaoundé) zahlreich; sie arbeiten mit einer Betriebsgenehmigung (autorisation d'ouverture), und die inspections de l'éducation (Schulaufsicht) führen die Liste der zugelassenen Einrichtungen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es kein öffentliches Angebot: sie werden von Großmüttern, Tanten oder einer im Haushalt wohnenden Hausangestellten (aide à domicile logée) betreut. Eine besondere Zulage für die Kinderbetreuung gibt es nicht. Wer eine Hausangestellte beschäftigt, schließt im Rahmen des nationalen Arbeitsrechts einen schriftlichen Vertrag, zahlt mindestens den geltenden Mindestlohn mit den Beiträgen und meldet sie an; ohne Anmeldung hat sie keinerlei Schutz. Für die Aufnahme in die öffentliche Vorschule wird fast überall eine Geburtsurkunde verlangt. Gezahlt wird in Francs CFA, die fest an den Euro gebunden sind.
Die Grundregel in Kamerun ist einfach: vor dem dritten Lebensjahr gibt es nichts Institutionelles. Die familiäre Solidarität übernimmt die gesamte Betreuung der Kleinsten, und ihre Kosten bleiben unsichtbar, weil sie auf den Frauen der Familie lasten, manchmal auf den älteren Schwestern zulasten ihrer Schulbildung. Für kamerunische Familien in Deutschland ist das ein deutlicher Unterschied: dort hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter (§ 24 SGB VIII) und ab drei Jahren auf einen Kindergartenplatz, und die Gebühren sind je nach Bundesland nach Einkommen gestaffelt oder ganz erlassen — wobei die Plätze in vielen Städten knapp sind und die Großeltern, die in Kamerun einspringen würden, meist weit weg leben. Viele Kamerunerinnen und Kameruner sind zum Studium nach Deutschland gekommen; an vielen Hochschulorten betreiben die Studierendenwerke eigene Kitas. Ob Kindergeld und Elterngeld gezahlt werden, hängt bei ausländischen Eltern von der Art des Aufenthaltstitels ab, was Familienkasse und Elterngeldstelle prüfen. Deutsche, die in Kamerun leben, organisieren die Betreuung dagegen selbst: private crèche, privater jardin d'enfants oder eine angestellte Betreuerin, oft alles zusammen, und in deutsch-kamerunischen Familien übernimmt häufig die kamerunische Verwandtschaft einen Teil.
Das private Angebot in den Städten ist sehr unterschiedlich: zwei benachbarte Einrichtungen können den gleichen Preis verlangen, bei einer Betreuung, die sich um das Dreifache unterscheidet. Nützlich sind konkrete Kriterien — Zahl der Kinder pro Betreuerin, Beständigkeit des Personals von Jahr zu Jahr, Sauberkeit der Sanitäranlagen, ein Außenbereich und das, was geschieht, wenn sich ein Kind verletzt. Die Geburtsurkunde ist der Schlüssel: Kinder, die nicht beim état civil (Personenstandswesen) angemeldet sind, bleiben faktisch außen vor, und die nachträgliche Eintragung ist langwierig — die fristgerechte Anmeldung der Geburt ist deshalb der erste Schritt. Beim Kind eines deutschen Elternteils kommt die deutsche Seite hinzu: die Geburt kann über die Botschaft in Jaunde im deutschen Geburtenregister beurkundet werden, und ist der deutsche Elternteil selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren und lebt dort, wird das Kind nur Deutscher, wenn die Beurkundung binnen eines Jahres nach der Geburt beantragt wird (§ 4 Abs. 4 StAG), außer es würde sonst staatenlos. Für den Reisepass des Kindes verlangt die Botschaft einen Termin und die Zustimmung beider Eltern und nennt derzeit eine Wartezeit von etwa drei Monaten; Kinderreisepässe gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Elterngeld gibt es bei Wohnsitz in Kamerun nur in Ausnahmefällen, etwa für vorübergehend Entsandte, Entwicklungshelfer und bestimmte Beamte im Ausland, und ob für ein Kind in Kamerun Kindergeld gezahlt wird, hängt vom Status der Eltern ab; die Familienkasse prüft den Einzelfall.
Die wichtigsten Punkte
| Vorschule | Öffentlich und privat; erreicht nur eine Minderheit der Kinder, konzentriert auf die Städte |
|---|---|
| Unter drei Jahren | Kein öffentliches Angebot; Großfamilie und im Haushalt wohnende Hausangestellte |
| Privater Sektor | Crèches und jardins d'enfants, vor allem in Douala und Jaunde; Betriebsgenehmigung erforderlich |
| Zuständig | Ministère de l'Éducation de base für die Vorschule; Liste der zugelassenen Einrichtungen bei den inspections de l'éducation |
| Kosten | Öffentliche Vorschule kostenlos oder fast kostenlos; privat in den Städten etwa 10 000 bis 60 000 Francs CFA im Monat (rund 15 bis 91 Euro) |
| Zulagen | Keine besondere Zulage für die Kinderbetreuung |
| Hausangestellte | Schriftlicher Vertrag, mindestens der geltende Mindestlohn mit Beiträgen, Anmeldung |
| Aufnahme | Geburtsurkunde fast überall Voraussetzung für die öffentliche Vorschule |
| Währung | Franc CFA (XAF), fest an den Euro gebunden (1 Euro = 655,957 Francs CFA) |
| Deutsche | Elterngeld bei Wohnsitz in Kamerun nur in Ausnahmefällen (Entsandte, Entwicklungshelfer, bestimmte Beamte); Kindergeld je nach Status; Beurkundung der Geburt binnen eines Jahres beantragen, wenn § 4 Abs. 4 StAG greift; Reisepass für Kinder mit Termin und Zustimmung beider Eltern, Kinderreisepass abgeschafft |
In der Praxis
- Bei der mairie (Gemeindeverwaltung) oder der inspection de l'éducation nach den öffentlichen Einrichtungen im Viertel fragen; die Liste der zugelassenen privaten Einrichtungen führen die inspections de l'éducation.
- Die in Frage kommenden privaten Einrichtungen besuchen, die Kinder pro Betreuerin zählen und eine halbe Stunde zusehen; nach der Betriebsgenehmigung und nach einem festgelegten Ablauf bei Unfällen (protocole en cas d'accident) fragen.
- Die Geburt des Kindes fristgerecht beim centre d'état civil (Standesamt der Gemeinde) anmelden: ohne Geburtsurkunde keine Aufnahme in die öffentliche Vorschule. Ist ein Elternteil Deutscher, zusätzlich über die Botschaft in Jaunde die Beurkundung im deutschen Geburtenregister beantragen (Geburtsanzeige) — fristgebunden, wenn § 4 Abs. 4 StAG greift — und mit Termin den Reisepass für das Kind; da kamerunische Urkunden nicht legalisiert werden, können sie überprüft werden, was Zeit kostet.
- Wer eine Hausangestellte oder Kinderfrau beschäftigt, schließt einen schriftlichen Vertrag, zahlt mindestens den geltenden Mindestlohn und meldet sie mit den Beiträgen an: ohne Anmeldung hat sie keinen Schutz, und der Arbeitgeber trägt das Risiko. Wohnt sie im Haushalt, gehören Unterkunft, Arbeitszeiten, Ruhetage und Urlaub schriftlich in den Vertrag.
- Die Ferien einplanen: die meisten Einrichtungen schließen dann, und die Betreuung fällt wieder der Familie oder der Hausangestellten zu.
- Deutsche klären vor dem Umzug mit Arbeitgeber, Elterngeldstelle und Familienkasse, ob Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld weiterlaufen; Kamerunerinnen und Kameruner in Deutschland melden ihr Kind möglichst früh beim Jugendamt oder über das Kita-Portal ihrer Stadt an — Studierende auch beim Studierendenwerk —, denn der Rechtsanspruch gilt ab dem ersten Geburtstag, die Plätze sind aber knapp.
Kosten und Übernahme
Die öffentliche Vorschule ist, wo es sie gibt, kostenlos oder fast kostenlos; Nebenkosten wie Uniform, Material und Beitrag zum Elternverein sind einzuplanen. Private Einrichtungen in den Städten kosten etwa 10 000 bis 60 000 Francs CFA im Monat, rund 15 bis 91 Euro, dazu Einschreibegebühren und Material. Eine angemeldete Hausangestellte kostet mindestens den geltenden Mindestlohn zuzüglich der Beiträge. In Deutschland sind die Kita-Gebühren je nach Bundesland und Einkommen gestaffelt oder ganz erlassen, und Kinderbetreuungskosten können teilweise von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Aktuelle Entwicklungen
Der Ausbau der öffentlichen Vorschule und die Ausbildung des Personals sind wiederkehrende Schwerpunkte der Sektorpläne für das Bildungswesen. In Deutschland besteht seit dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag, und seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt: auch Kinder erhalten einen regulären Reisepass, bei der Botschaft in Jaunde derzeit mit einer Wartezeit von etwa drei Monaten.
Anlaufstellen
- Mairie (Gemeindeverwaltung): öffentliche Einrichtungen im Viertel.
- Ministère de l'Éducation de base und inspections de l'éducation: Vorschule, Liste der zugelassenen Einrichtungen.
- Zugelassene private crèches und jardins d'enfants in Douala und Jaunde; Vereine und NGOs der frühkindlichen Förderung.
- Deutsche Botschaft Jaunde: Geburtsanzeige (Beurkundung der Geburt in Deutschland), Reisepässe; in Deutschland Familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle, Jugendamt (Kita-Platz) und an Hochschulorten das Studierendenwerk.
Gut zu wissen
Zwischen privaten Einrichtungen gibt es bei gleichem Preis große Qualitätsunterschiede: prüfen Sie die Betriebsgenehmigung und zählen Sie die Kinder pro Betreuerin, bevor Sie sich entscheiden. Ohne Geburtsurkunde gibt es keinen Platz in der öffentlichen Vorschule — und beim Kind eines selbst im Ausland geborenen deutschen Elternteils kann die versäumte Jahresfrist für den Antrag auf Beurkundung der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit kosten.
Häufige Fragen
Gibt es in Kamerun öffentliche Krippen?
Nicht für Kinder unter drei Jahren: die öffentliche Hand kümmert sich um die Vorschule, deren Versorgung erst eine Minderheit der Kinder erreicht und auf dem Land besonders dünn ist. Die Kleinsten betreuen Großmütter, Tanten oder eine Hausangestellte; private crèches gibt es vor allem in Douala und Jaunde.
Was kostet eine private Einrichtung, und worauf sollte ich achten?
Etwa 10 000 bis 60 000 Francs CFA im Monat in den Städten — rund 15 bis 91 Euro, da der Franc CFA fest an den Euro gebunden ist —, dazu Einschreibegebühren und Material. Der Preis sagt wenig über die Qualität: prüfen Sie die Betriebsgenehmigung, die Zahl der Kinder pro Betreuerin, die Hygiene und den festgelegten Ablauf bei Unfällen.
Wir ziehen mit unserem Baby nach Kamerun — was wird aus Elterngeld und Kindergeld?
Elterngeld setzt grundsätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus; Ausnahmen gelten vor allem für vorübergehend vom Arbeitgeber Entsandte, Entwicklungshelfer und bestimmte Beamte im Ausland sowie ihre mitreisenden Ehe- oder Lebenspartner. Beim Kindergeld kommt es ebenfalls auf Ihren Status an, etwa darauf, ob Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben; wer ganz nach Kamerun zieht, verliert den Anspruch in der Regel. Klären Sie beides vor dem Umzug mit Elterngeldstelle und Familienkasse — in Kamerun selbst gibt es keine besondere Zulage für die Kinderbetreuung.
Unser Kind wurde in Douala geboren, ich bin Deutscher — wie bekommt es einen deutschen Pass?
Zuerst die Geburt beim centre d'état civil anmelden. Ist das Kind Deutscher — weil ein Elternteil Deutscher ist und, bei einem nicht mit der Mutter verheirateten deutschen Vater, die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkannt wurde —, beantragen Sie über die Botschaft in Jaunde die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister; sind Sie selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren und leben dort, muss dieser Antrag binnen eines Jahres nach der Geburt gestellt werden, sonst wird das Kind nicht Deutscher, außer es würde staatenlos. Den Reisepass beantragen Sie mit Termin und Zustimmung beider Eltern; die Botschaft nennt derzeit etwa drei Monate Wartezeit, und liegt keine deutsche Personenstandsurkunde vor, kann die kamerunische Geburtsurkunde überprüft werden.
Offizielle Quellen und Links
- Services du Premier ministre — offizielle Website der Regierung — Gesetze und Verordnungen Kameruns (auf Französisch)
- Deutsche Botschaft Jaunde — Geburtsanzeigen — Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister, Jahresfrist nach § 4 Abs. 4 StAG
- Deutsche Botschaft Jaunde — Reisepässe — Reisepass für Kinder: Termin, Zustimmung beider Eltern, Wartezeit
