Häusliche Gewalt — Europäische Union

Die erste europäische Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde am 14. Mai 2024 angenommen; die Umsetzungsfrist läuft bis Juni 2027.

Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie (EU) 2024/1385 verlangt die Strafbarkeit von Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und mehreren Formen der Cybergewalt — nicht einvernehmliches Verbreiten intimer Aufnahmen, Cyberstalking, Online-Hetze. Sie begründet zudem Schutz- und Unterstützungspflichten: individuelle Risikobewertung, Krisenzentren für Opfer sexualisierter Gewalt, Hotlines, Fortbildung. Eine einvernehmensbasierte Definition der Vergewaltigung wurde im endgültigen Text nicht übernommen.

Es handelt sich um eine Richtlinie: Sie setzt einen Mindeststandard, ohne weitergehende nationale Regelungen zu hindern. Mehrere Staaten lagen bereits vor 2024 darüber.

Am neuesten ist der Teil zur Cybergewalt, die bislang sehr ungleich verfolgt wurde: Das nicht einvernehmliche Verbreiten intimer Aufnahmen wird unionsweit strafbar.

Die wichtigsten Punkte

RechtsaktRichtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024
UmsetzungBis spätestens Juni 2027
StraftatbeständeGenitalverstümmelung, Zwangsheirat, Cybergewalt
SchutzRisikobewertung, Krisenzentren, Hotlines, Fortbildung
VergewaltigungDie einvernehmensbasierte Definition wurde nicht übernommen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Was bringt die Richtlinie von 2024?

Harmonisierte Straftatbestände für Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Cybergewalt sowie Schutz- und Unterstützungspflichten.

Ist Vergewaltigung europäisch definiert?

Nein. Die einvernehmensbasierte Definition wurde im Endtext gestrichen und bleibt nationales Recht.

Ab wann gilt sie?

Die Umsetzung muss bis Juni 2027 erfolgen; manche nationalen Gesetze erfüllen die Vorgaben bereits.

Ist das Verbreiten intimer Bilder erfasst?

Ja, es muss in allen Mitgliedstaaten strafbar sein.

Offizielle Quellen und Links

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Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

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