Die Rechtsgrundlage
Das Zivil- und Handelsgesetzbuch von 2015 (Artikel 2277 bis 2531) legt die Pflichtteile fest: zwei Drittel für die Abkömmlinge, die Hälfte für die Vorfahren, die Hälfte für den Ehegatten; der verfügbare Teil beträgt bei Abkömmlingen ein Drittel, und der Erblasser kann einen Erben mit Behinderung zusätzlich um bis zu ein Drittel besser stellen. Ohne Testament erben die Abkömmlinge, mit denen der Ehegatte konkurriert, indem er am Eigengut des Verstorbenen den Anteil eines Kindes nimmt — und an den Errungenschaften nichts als Erbe, weil er davon bereits die Hälfte als Teilhaber erhält —; danach die Vorfahren mit dem Ehegatten, der Ehegatte allein, die Seitenverwandten bis zum vierten Grad. Der Partner einer unión convivencial erbt nicht: er hat nur das Wohnrecht für zwei Jahre. Jedes Nachlassverfahren ist gerichtlich (declaratoria de herederos oder Testamentsbestätigung) mit Anwalt; es gibt keine nationale Steuer, nur die der Provinz Buenos Aires.
Für einen Deutschen mit letztem Wohnsitz in Argentinien gilt aus deutscher Sicht nach der EU-Erbrechtsverordnung argentinisches Erbrecht für den gesamten Nachlass — mit seinen hohen Pflichtteilen von zwei Dritteln für die Kinder, mehr als der deutsche Pflichtteil —, außer er wählt im Testament deutsches Recht (Artikel 22). Argentinische Gerichte wenden für den Nachlass das Recht des letzten Wohnsitzes an, für in Argentinien gelegene Immobilien aber argentinisches Recht (Artikel 2644 des Gesetzbuchs), und beanspruchen für sie die Zuständigkeit. Praktisch: ein argentinisches Nachlassverfahren (sucesión) mit Anwalt für argentinisches Vermögen, ein deutscher Erbschein für deutsches, zwei aufeinander abgestimmte Testamente; das Europäische Nachlasszeugnis gilt in Argentinien nicht.
Steuerlich ist Argentinien bequem — keine nationale Erbschaftsteuer, nur die der Provinz Buenos Aires (bis 22 Prozent oberhalb eines Freibetrags) und Gerichtsgebühren —, Deutschland dagegen besteuert den Erwerb mit Freibeträgen von 500 000 Euro (Ehegatte) und 400 000 Euro (Kind), sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland wohnt oder der deutsche Erblasser vor weniger als fünf Jahren weggezogen ist; ohne Abkommen wird die argentinische Provinzsteuer nach § 21 ErbStG angerechnet, soweit sie auf Auslandsvermögen entfällt. Ein deutsches Kind, das die Estancia in der Provinz Buenos Aires erbt, zahlt dort die Provinzsteuer und in Deutschland Erbschaftsteuer über dem Freibetrag, mit Anrechnung.
Die wichtigsten Punkte
| Pflichtteil | Zwei Drittel für Abkömmlinge; Hälfte für Vorfahren; Hälfte für den Ehegatten; Besserstellung um ein Drittel für den Erben mit Behinderung möglich |
|---|---|
| Ohne Testament | Abkömmlinge + Ehegatte (Kindesanteil am Eigengut), Vorfahren + Ehegatte, Ehegatte, Seitenverwandte bis zum vierten Grad, Staat |
| Errungenschaften | Die Hälfte geht an den Ehegatten als Teilhaber der Gemeinschaft; die andere Hälfte wird unter den Erben verteilt |
| Partner | Erbt nicht; unentgeltliches Wohnrecht an der Wohnung für zwei Jahre |
| Testament | Durch öffentliche Urkunde vor dem Notar oder eigenhändig (handschriftlich, datiert, unterschrieben); Testamentsregister der Notarkammern |
| Verfahren | Gerichtliches Nachlassverfahren vor dem Richter des letzten Wohnsitzes: Erbenfeststellung oder Testamentsbestätigung, Inventar, Teilung; sechs Monate bis zwei Jahre |
| Steuer | Keine nationale; Schenkungs- und Erbschaftsteuer in der Provinz Buenos Aires (bis 22 Prozent mit Freibetrag); Gerichtsgebühr 1,5 Prozent in der Stadt Buenos Aires |
| Deutsche | EU-Erbrechtsverordnung: argentinisches Recht bei letztem Wohnsitz dort, Wahl deutschen Rechts möglich; argentinische Gerichte für argentinische Immobilien; deutsche Erbschaftsteuer ohne Abkommen, Anrechnung § 21 ErbStG |
In der Praxis
- Ein Testament durch öffentliche Urkunde vor dem Notar errichten, wenn man über das freie Drittel verfügen (Vermächtnis an den Partner, Besserstellung eines Kindes, Schutz des Ehegatten) oder deutsches Recht wählen will — mit Übersetzer, wenn man kein Spanisch spricht.
- Beim Tod das Nachlassverfahren mit einem Anwalt vor dem Zivilgericht des letzten Wohnsitzes einleiten: Urkunden, Veröffentlichung von Edikten, Erbenfeststellung in einigen Monaten; Erben in Deutschland erteilen Vollmacht mit Apostille und Übersetzung durch traductor público.
- Die Erbenfeststellung in den Registern (Immobilien, Fahrzeuge) eintragen und den Banken vorlegen; die Teilung kann durch Vereinbarung erfolgen; Guthaben nach Deutschland zu überweisen unterliegt den Devisenregeln.
- In der Provinz Buenos Aires die Schenkungs- und Erbschaftsteuer bei ARBA abrechnen; in Deutschland den Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen, wenn ein Deutschlandbezug besteht.
- Der Partner muss durch Testament (freies Drittel) oder anders geschützt werden: Lebensversicherung, Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt — und für deutsches Vermögen durch ein deutsches Testament.
Kosten und Übernahme
Gerichtsgebühr 1,5 Prozent (Stadt Buenos Aires) oder ähnlich; Anwaltshonorare 3 bis 6 Prozent des Vermögenswerts nach der Gebührenordnung jeder Gerichtsbarkeit; Notar für die Eintragungen. Keine nationale Steuer; deutsche Erbschaftsteuer 7 bis 30 Prozent in Steuerklasse I über den Freibeträgen, mit Anrechnung der Provinzsteuer.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetzbuch von 2015 senkte den Pflichtteil der Abkömmlinge von vier Fünfteln auf zwei Drittel und schuf die Besserstellung für den Erben mit Behinderung; das Wohnrecht des Partners ist sein einziger Schutz. Mehrere Provinzen haben die Nachlassverfahren seit 2020 digitalisiert. Deutschland diskutiert seit 2025 eine Reform der Erbschaftsteuer.
Anlaufstellen
- Zivilgerichte des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen.
- Colegios de escribanos: Testamente und Testamentsregister; Colegios de abogados: Vertretung, kostenlose Beratungsstellen für kleine Nachlässe.
- ARBA (Provinz Buenos Aires): Schenkungs- und Erbschaftsteuer.
- Deutsche Botschaft Buenos Aires: Sterbefallanzeige, Beglaubigungen; deutsches Nachlassgericht und Finanzamt für die deutsche Seite.
Gut zu wissen
Argentinien zwingt zu einem gerichtlichen Nachlassverfahren mit Anwalt, auch mit Testament und einem einzigen Erben: Honorare (3 bis 6 Prozent) und Gerichtsgebühr einplanen. Der Partner erbt ohne Testament nichts, auch nach dreißig Jahren — nur zwei Jahre Wohnrecht. Und für Deutsche: die argentinische Steuerfreiheit schützt nicht vor der deutschen Erbschaftsteuer, solange ein Bezug zu Deutschland besteht.
Häufige Fragen
Meine Mutter lebte in Buenos Aires und ist gestorben — was gilt für mich in Deutschland?
Für das Vermögen in Argentinien läuft das gerichtliche Nachlassverfahren (sucesión) mit Anwalt vor Ort nach argentinischem Recht, mit Gerichtsgebühr und Honoraren; für Vermögen in Deutschland gilt aus deutscher Sicht ebenfalls argentinisches Recht als Recht des letzten Aufenthalts (Pflichtteil zwei Drittel für die Kinder), außer deine Mutter hatte deutsches Recht gewählt — das Nachlassgericht stellt dann einen Erbschein nach argentinischem Recht aus. Steuerlich zahlst du in Argentinien nichts (außer Provinzsteuer in Buenos Aires), in Deutschland Erbschaftsteuer über 400 000 Euro, mit Anrechnung der Provinzsteuer.
Kann ich als Deutscher in Argentinien mein Vermögen frei vererben?
Nur innerhalb des verfügbaren Teils: mit Kindern ein Drittel, mit Eltern oder Ehegatte die Hälfte — die argentinischen Pflichtteile sind höher als die deutschen. Wählst du im Testament deutsches Recht, gelten die deutschen Pflichtteile (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), aber argentinische Gerichte wenden für in Argentinien gelegene Immobilien argentinisches Recht an und würden die Rechtswahl dort nicht beachten. Ohne Pflichterben (keine Kinder, Eltern, Ehegatte) bist du frei — und kannst den Partner zum Alleinerben machen.
Wie lange dauert das Nachlassverfahren und was kostet es?
Bei Einvernehmen sechs bis zwölf Monate: Antrag mit Urkunden, Veröffentlichung der Edikte, Erbenfeststellung (declaratoria de herederos), Eintragung in den Registern; bei Streit oder Auslandsbezug bis zu zwei Jahre. Kosten: Gerichtsgebühr von 1,5 Prozent des Nachlasswerts in der Stadt Buenos Aires (ähnlich in den Provinzen), Anwaltshonorare nach Gebührenordnung 3 bis 6 Prozent, Notar für Eintragungen — ohne Erbschaftsteuer außer in der Provinz Buenos Aires. Der Anwalt kann Erben in Deutschland mit apostillierter Vollmacht vertreten.
Offizielle Quellen und Links
- Zivil- und Handelsgesetzbuch — Erbrecht (Artikel 2277 bis 2531) — InfoLeg
- ARBA — Schenkungs- und Erbschaftsteuer der Provinz Buenos Aires — Impuesto a la transmisión gratuita de bienes
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 — anwendbares Recht, Rechtswahl für Deutsche im Ausland
- argentina.gob.ar — amtliches Portal des argentinischen Staates: Verfahren, Registro Civil, Migraciones, ANSES, Gesundheit
- InfoLeg — Gesetzessammlung — Zivil- und Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetze (Justizministerium)
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — buenos-aires.diplo.de — Urkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten, Notfallnummer
