Scheidung — Europäische Union

Zwei Verordnungen beantworten die beiden Fragen einer internationalen Scheidung: Welches Gericht ist zuständig, und welches Recht wendet es an?

Die Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) 2019/1111, Brüssel IIb, anwendbar seit dem 1. August 2022, regelt die Zuständigkeit in Ehesachen und in Verfahren der elterlichen Verantwortung und ordnet die automatische Anerkennung von Entscheidungen an. Die Verordnung (EG) 1259/2010, Rom III, in Verstärkter Zusammenarbeit von siebzehn Staaten — darunter Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg und Frankreich — angenommen, bestimmt das anwendbare Scheidungsrecht und erlaubt eine Rechtswahl. Dänemark ist an keine der beiden gebunden.

Am meisten überrascht die Rechtshängigkeitsregel: Das zuerst angerufene Gericht entscheidet. Bei binationalen Paaren bestimmt der Wettlauf zum Gericht oft das anwendbare Recht und damit das finanzielle Ergebnis.

Die Rechtswahl nach Rom III erfolgt durch schriftliche Vereinbarung vor oder während des Verfahrens — etwa damit ein deutsch-französisches Paar mit Wohnsitz in Spanien deutsches Recht anwenden lässt.

Die wichtigsten Punkte

ZuständigkeitVerordnung (EU) 2019/1111, anwendbar seit 1. August 2022
Anwendbares RechtVerordnung (EG) 1259/2010, Verstärkte Zusammenarbeit
RechtswahlDie Ehegatten können das Scheidungsstatut bestimmen
AnerkennungAutomatisch in der Union, ohne Exequatur
KinderElterliche Verantwortung und Kindesrückführung in Brüssel IIb

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig?

Das nach Brüssel IIb bestimmte, meist am gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten oder des Antragsgegners; das zuerst angerufene Gericht geht vor.

Kann man das Scheidungsrecht wählen?

Ja, in den an Rom III beteiligten Staaten, durch schriftliche Vereinbarung.

Wird eine ausländische Scheidung anerkannt?

Innerhalb der Union automatisch, ohne Anerkennungsverfahren.

Wer ist nicht gebunden?

Dänemark an keiner der beiden Verordnungen; Irland nicht an Rom III.

Offizielle Quellen und Links

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