Die Rechtsgrundlage
Das kamerunische Familienrecht kennt nur die Ehe: die standesamtliche Ehe und die traditionelle Ehe (mariage coutumier), sofern sie im état civil (Personenstandswesen) festgestellt oder eingetragen ist. Eine eingetragene Partnerschaft gibt es nicht. Der concubinage, in der Praxis sehr häufig, begründet keine Unterhaltspflicht, keine Teilung des Vermögens und kein Erbrecht für den überlebenden Partner: nur ein Testament kann ihm Vermögen zuwenden. Die Rechte der Kinder hängen nicht vom Status der Eltern ab, vorausgesetzt, die Abstammung ist festgestellt und eingetragen. Wer gemeinsam kauft, schützt sich wirklich nur durch eine notarielle Urkunde mit festgelegten Anteilen. Die schwächste Stellung hat die veuve de fait (Witwe ohne Trauschein): ohne Heiratsurkunde und ohne Testament kann sie von der Familie des Verstorbenen aus der Wohnung und vom Vermögen verdrängt werden.
Viele deutsch-kamerunische Paare leben zunächst ohne Trauschein zusammen, in Deutschland, in Kamerun oder zwischen beiden Ländern. Rechtlich ist das in beiden Ländern ähnlich schwach: weder Kamerun noch Deutschland geben dem nichtehelichen Partner ein gesetzliches Erbrecht, einen Unterhaltsanspruch nach der Trennung oder einen Anteil am Vermögen des anderen. In Kamerun trifft das vor allem Frauen, deren Partner stirbt: ohne Urkunde und Testament entscheidet oft die Familie des Verstorbenen nach Brauch über Wohnung und Besitz. In Deutschland kommt die Erbschaftsteuer hinzu: ein nicht verheirateter Partner hat nur 20 000 Euro Freibetrag und zahlt darüber Steuersätze ab 30 Prozent. Der Weg, der in Kamerun am leichtesten zu Rechten führt, ist die Feststellung einer traditionellen Ehe im état civil — und für deutsche Behörden zählt ohnehin nur diese Urkunde, nicht die Zeremonie in der Familie.
Für das Aufenthaltsrecht zählt in Deutschland nur die Ehe (und die eingetragene Lebenspartnerschaft alten deutschen Rechts, die seit Oktober 2017 nicht mehr neu begründet werden kann): ein kamerunischer Partner ohne Trauschein erhält kein Visum zum Familiennachzug, sondern braucht einen eigenen Aufenthaltszweck — etwa das Studium und danach die Arbeitsuche oder eine Beschäftigung; die Beziehung selbst gibt kein Aufenthaltsrecht. Anders bei Kindern: das Kind eines deutschen Elternteils ist grundsätzlich Deutscher; ist nur der Vater Deutscher und mit der Mutter nicht verheiratet, braucht es eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung, die vor dem 23. Geburtstag des Kindes erklärt sein muss (§ 4 StAG) und der die Mutter zustimmen muss. Die Botschaft in Jaunde beurkundet Vaterschaftsanerkennungen nach Kontaktaufnahme über ihr Kontaktformular, ist dazu aber nicht verpflichtet; bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Anerkennung, die nur ein Aufenthaltsrecht verschaffen soll, wird die Ausländerbehörde eingeschaltet. Das gemeinsame Sorgerecht erhalten unverheiratete Eltern in Deutschland durch Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder Notar. Wer die Rechte in beiden Ländern will, heiratet: vor dem officier d'état civil in Kamerun oder beim Standesamt in Deutschland.
Die wichtigsten Punkte
| Eingetragene Partnerschaft | Gibt es nicht |
|---|---|
| Concubinage | Weit verbreitet, aber ohne gesetzlichen Status: keine Unterhaltspflicht, keine Vermögensteilung |
| Erbrecht | Der überlebende Partner erbt nicht; nur ein Testament kann ihm Vermögen zuwenden |
| Kinder | Rechte unabhängig vom Status der Eltern, wenn die Abstammung festgestellt und eingetragen ist |
| Traditionelle Ehe | Wirkt zivilrechtlich, wenn sie im état civil festgestellt oder eingetragen wird — oft der zugänglichste Weg |
| Gemeinsamer Kauf | Notarielle Urkunde mit festgelegten Anteilen: der einzige wirkliche Schutz |
| Witwe ohne Trauschein | Ohne Urkunde und Testament kann sie von der Familie des Verstorbenen aus der Wohnung verdrängt werden |
| Deutsche | Nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in Deutschland kein Familienstand; kein Familiennachzug; Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht vor dem 23. Geburtstag des Kindes (§ 4 StAG); Erbschaftsteuer-Freibetrag 20 000 Euro |
In der Praxis
- Eine traditionelle Ehe im état civil feststellen oder eintragen lassen: das ist der Schritt, der aus einer faktischen Lage Rechte macht, und zugleich der schützendste und günstigste.
- Kinder innerhalb der gesetzlichen Fristen beim état civil anmelden und anerkennen. Ist der Vater Deutscher, zusätzlich die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennen, mit Zustimmung der Mutter — bei der Botschaft in Jaunde (Anfrage über das Kontaktformular; die Botschaft nennt auf ihrer Seite die nötigen Unterlagen, die Anerkennung ist auch schon vor der Geburt möglich) oder in Deutschland beim Jugendamt, Standesamt oder Notar.
- Für jeden gemeinsam angeschafften Wert die Beiträge schriftlich festhalten und Immobilien in Miteigentum mit festgelegten Anteilen notariell kaufen; Überweisungen aus Deutschland belegen und die Belege aufbewahren.
- Ein notarielles Testament errichten, das den Partner im Rahmen des anwendbaren Erbrechts begünstigt, und einer Vertrauensperson eine Abschrift geben; für Vermögen in Deutschland zusätzlich ein deutsches Testament (eigenhändig geschrieben oder notariell).
- Gegenseitige Vollmachten für Bank und Gesundheit schriftlich erteilen: das Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen, das in Deutschland seit 2023 gilt, steht nur Ehegatten zu.
- Wer zusammen in Deutschland leben will und keinen eigenen Aufenthaltszweck hat, plant die Heirat ein: nur sie öffnet den Ehegattennachzug.
Kosten und Übernahme
Die Feststellung einer traditionellen Ehe innerhalb der Fristen und die Anmeldung der Kinder kosten wenig; notarieller Kaufvertrag mit Anteilen und notarielles Testament verursachen moderate Notar- und Eintragungsgebühren, ein Streit unter Erben dagegen viel. In Deutschland ist die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung beim Jugendamt kostenlos; ein notarielles Testament kostet nach dem Vermögenswert, Übersetzungen kamerunischer Urkunden kommen hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Die öffentliche Politik in Kamerun und der Region setzt vor allem auf die systematische Eintragung von Ehen und Geburten: von dieser Eintragung, viel mehr als von der Dauer des Zusammenlebens, hängen die Rechte ab. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das Notvertretungsrecht der Ehegatten in Gesundheitsfragen — unverheiratete Partner brauchen weiterhin eine Vorsorgevollmacht —, und seit Oktober 2017 werden keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet.
Anlaufstellen
- Services d'état civil der Gemeinden: Anmeldung der Geburten, Anerkennung der Kinder, Feststellung der traditionellen Ehe.
- Notare und cliniques juridiques (Rechtsberatungsstellen): schriftliche Vereinbarungen zwischen Partnern, Kaufurkunden mit Anteilen, Testamente.
- Frauenrechtsorganisationen: Begleitung, besonders von Witwen ohne Trauschein.
- Deutsche Botschaft Jaunde: Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht; in Deutschland Jugendamt (Vaterschaft, Sorgeerklärung) und Ausländerbehörde.
Gut zu wissen
Die Witwe ohne Trauschein ist die große Verliererin des fehlenden Status: ohne Heiratsurkunde und ohne Testament kann sie von der Familie des Verstorbenen aus Wohnung und Vermögen verdrängt werden. Die Eintragung der Verbindung im état civil ist der wirksamste Schutz. Und für deutsch-kamerunische Paare: ohne Ehe gibt es keinen Familiennachzug, und ein deutscher Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, muss die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennen, sonst wird das Kind nicht Deutscher.
Häufige Fragen
Wir leben seit Jahren unverheiratet in Douala zusammen — welche Rechte haben wir?
Aus der Verbindung selbst keine: der concubinage hat keinen gesetzlichen Status und begründet weder Unterhalt noch Vermögensteilung noch Erbrecht, unabhängig von seiner Dauer. Jeder behält, was auf seinen Namen läuft; ein gemeinsamer Kauf ist nur mit notarieller Urkunde und festgelegten Anteilen sicher, und den Partner schützt nur ein Testament. Die Rechte der Kinder hängen nicht davon ab, wenn ihre Abstammung eingetragen ist. Wer mehr will, heiratet vor dem officier d'état civil oder lässt eine traditionelle Ehe im état civil feststellen.
Bekommt meine kamerunische Partnerin ohne Heirat ein Visum für Deutschland?
Nicht zum Familiennachzug: Deutschland gewährt ihn Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern alten Rechts, nicht nichtehelichen Partnern. Sie braucht einen eigenen Aufenthaltszweck wie Studium oder Arbeit — oder Sie heiraten, in Kamerun vor dem officier d'état civil oder in Deutschland beim Standesamt. Ist ein gemeinsames Kind Deutscher, gelten eigene Regeln für den Nachzug des Elternteils; darüber informieren die Botschaft und die Ausländerbehörde.
Unser Kind wurde in Kamerun geboren und ich bin der deutsche Vater — wird es Deutscher?
Ja, wenn Sie mit der Mutter verheiratet sind oder die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennen, bevor das Kind 23 Jahre alt wird (§ 4 StAG); die Mutter muss zustimmen. Die Botschaft in Jaunde beurkundet die Anerkennung nach Anfrage über ihr Kontaktformular, auch schon vor der Geburt, ist dazu aber nicht verpflichtet; alternativ erklären Sie sie in Deutschland beim Jugendamt, Standesamt oder Notar. Da kamerunische Urkunden nicht legalisiert werden, kann die Geburtsurkunde des Kindes überprüft werden, was Zeit kostet. Danach können Sie die Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen und den Pass beantragen.
Offizielle Quellen und Links
- Services du Premier ministre — offizielle Website der Regierung — Gesetze und Verordnungen Kameruns (auf Französisch)
- Deutsche Botschaft Jaunde — Vaterschaftsanerkennungen — Anerkennung nach deutschem Recht, auch vor der Geburt; Anfrage über das Kontaktformular
- EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 — anwendbares Erbrecht, Rechtswahl im Testament
