Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2019/1158, umzusetzen bis zum 2. August 2022, setzt Mindeststandards: mindestens zehn bezahlte Arbeitstage Vaterschaftsurlaub bei der Geburt, vier Monate Elternzeit je Elternteil, davon zwei nicht übertragbar und bezahlt, fünf Tage Pflegeurlaub jährlich und ein Recht, flexible Arbeitsformen bis zum achten Geburtstag des Kindes zu beantragen. Die Organisation der Kinderbetreuung selbst regelt sie nicht; diese bleibt national und oft kommunal.
Die Nichtübertragbarkeit von zwei Monaten Elternzeit ist der entscheidende Konstruktionspunkt: Sie soll Väter zur Inanspruchnahme bewegen, weil die Monate sonst verfallen.
Zur Krippe oder Tagespflege sagt die Richtlinie nichts: Angebot, Finanzierung und Gebühren bleiben nationale, teils regionale Zuständigkeit.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsakt | Richtlinie (EU) 2019/1158, Umsetzung bis 2. August 2022 |
|---|---|
| Vaterschaftsurlaub | Mindestens zehn bezahlte Arbeitstage |
| Elternzeit | Vier Monate je Elternteil, zwei davon nicht übertragbar und bezahlt |
| Pflegeurlaub | Fünf Tage im Jahr |
| Flexible Arbeit | Antragsrecht bis zum achten Geburtstag des Kindes |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Vaterschaftsurlaub?
Mindestens zehn bezahlte Arbeitstage als Sockel; mehrere Staaten gehen deutlich darüber hinaus.
Ist die Elternzeit bezahlt?
Mindestens zwei der vier Monate müssen bezahlt sein, und diese zwei sind nicht übertragbar.
Was ist Pflegeurlaub?
Fünf Tage im Jahr zur Unterstützung schwer erkrankter oder pflegebedürftiger Angehöriger.
Schreibt die Richtlinie Betreuungsplätze vor?
Nein. Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung bleiben national.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
