Die Rechtsgrundlage
Der Code pénal (englisch Penal Code) stellt Gewalt (violences) und Belästigung (harcèlement) unter Strafe, auch wenn sie in der Partnerschaft geschehen. Neuere Texte sehen Schutzmaßnahmen (mesures de protection) für Opfer vor, deren Anwendung jedoch von Ort zu Ort verschieden ist. Den größten Teil der Begleitung leisten centres d'écoute (Beratungs- und Anlaufstellen) von Vereinen und die Sozialdienste. Wie in der ganzen Region liegt die Hauptschwierigkeit nicht im Fehlen von Regeln, sondern im konkreten Zugang zu den Hilfen: die Gerichte sind oft weit entfernt, das ärztliche Attest (certificat médical) kostet Geld, das Umfeld übt Druck aus, und es gibt nur wenige Plätze in Schutzunterkünften, die vor allem von Vereinen bereitgestellt werden. Anzeige erstattet man bei Polizei oder Gendarmerie oder, wo es sie gibt, bei spezialisierten Einheiten. Das ärztliche Attest ist das entscheidende Beweisstück und sollte so früh wie möglich ausgestellt werden; die ersten 72 Stunden zählen für die Feststellung der Verletzungen und, nach sexueller Gewalt, für die vorbeugende HIV-Behandlung. Sind Kinder betroffen, können die Sozialdienste oder der juge des enfants (Jugendrichter) angerufen werden, und die brigades de protection des mineurs (Einheiten zum Schutz Minderjähriger) sind zuständig. In der Praxis ist der wirksamste Einstieg die Gesundheitseinrichtung, danach der Verein; die Polizei kommt oft erst später.
Für alle, die in Kamerun Gewalt in der Partnerschaft erleben — Kamerunerinnen wie Deutsche, Österreicherinnen oder Schweizerinnen, die dort leben —, gilt dasselbe Recht und derselbe praktische Weg. Zuerst die Gesundheitseinrichtung, möglichst innerhalb von 72 Stunden: dort werden die Verletzungen festgestellt und das Attest ausgestellt, nach sexueller Gewalt auch die vorbeugende HIV-Behandlung begonnen. Danach öffnet ein Verein oder ein centre d'écoute die Türen: er erreicht oft, dass das Attest kostenlos ausgestellt wird, kennt Richter, Ärzte und freie Unterkunftsplätze und begleitet Anzeige und Verfahren; ob ein Verfahren zum Abschluss kommt, hängt stark von dieser Begleitung ab. Deutsche können sich zusätzlich an die Botschaft in Jaunde wenden — außerhalb der Öffnungszeiten an ihren Bereitschaftsdienst, in Douala an den Honorarkonsul: die Botschaft vermittelt Ärzte, Anwälte und Übersetzer und stellt bei Verlust des Passes einen Reisepass für die unmittelbare Rückkehr aus; Behörden Weisungen erteilen, eine anwaltliche Vertretung übernehmen oder Krankenhauskosten bezahlen kann sie nicht. In den Regionen Nordwest und Südwest und im Hohen Norden (Extrême-Nord), für die das Auswärtige Amt vor bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungen warnt, ist jeder Weg zu Hilfe zusätzlich erschwert. Sind Kinder da, gilt besondere Vorsicht: wer ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder ohne gerichtliche Entscheidung mit ihnen ausreist, kann in einem späteren Streit selbst der Entführung beschuldigt werden, und die erlittene Gewalt gerät in den Hintergrund — vor jeder Ausreise sollte deshalb Rechtsrat eingeholt werden.
In Deutschland haben Kamerunerinnen und Kameruner dieselben Rechte wie alle Opfer, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Die Polizei (110) kann den Täter für einige Tage bis wenige Wochen, je nach Bundesland, aus der Wohnung verweisen; das Familiengericht ordnet nach dem Gewaltschutzgesetz im Eilverfahren Kontakt- und Näherungsverbote an und kann die gemeinsame Wohnung der verletzten Person zuweisen, und Verstöße gegen eine solche Anordnung sind strafbar. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) berät rund um die Uhr, anonym und kostenlos, mit Dolmetscherinnen auch auf Französisch und Englisch; Frauenhäuser nehmen Frauen mit ihren Kindern auf. Wer sein Aufenthaltsrecht vom Ehegatten ableitet — etwa eine Kamerunerin, die zu ihrem Ehemann nach Deutschland gezogen ist —, verliert es bei einer Trennung wegen Gewalt nicht zwangsläufig: das Aufenthaltsgesetz sieht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht vor, in der Regel nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland, bei besonderer Härte — dazu kann häusliche Gewalt gehören — auch früher (§ 31 AufenthG). Eine kamerunische Schutzmaßnahme lässt sich in Deutschland nicht ohne Weiteres durchsetzen: schneller ist es, beim Familiengericht eine eigene Anordnung zu beantragen und Atteste und Anzeigen aus Kamerun, übersetzt, als Beweis vorzulegen. In Österreich verhängt die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot für zwei Wochen, und die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555) ist rund um die Uhr erreichbar; in der Schweiz beraten die kantonalen Opferhilfestellen kostenlos.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetz | Code pénal: Gewalt und Belästigung strafbar |
|---|---|
| Anzeige | Polizei, Gendarmerie oder spezialisierte Einheiten, wo es sie gibt |
| Ärztliches Attest | Entscheidendes Beweisstück; so früh wie möglich; oft kostenpflichtig, über Vereine häufig kostenlos |
| Schutzmaßnahmen | In neueren Texten vorgesehen, unterschiedlich angewandt |
| Unterkunft | Wenige Plätze, vor allem von Vereinen bereitgestellt |
| Kinder | Sozialdienste oder juge des enfants; brigades de protection des mineurs |
| Wirksamster Einstieg | Erst die Gesundheitseinrichtung, dann der Verein: die Polizei kommt oft danach |
| 72 Stunden | Feststellung der Verletzungen und vorbeugende HIV-Behandlung |
| Deutsche | In Kamerun dieselben Rechte, dazu konsularische Hilfe der Botschaft in Jaunde (Honorarkonsul in Douala); in Deutschland Wohnungsverweisung durch die Polizei, Gewaltschutzgesetz, Hilfetelefon 116 016 (auch auf Französisch und Englisch); eigenständiges Aufenthaltsrecht bei besonderer Härte (§ 31 AufenthG); kamerunische Schutzmaßnahmen dort nicht ohne Weiteres durchsetzbar |
In der Praxis
- Innerhalb von 72 Stunden in ein Gesundheitszentrum oder hôpital de district (Bezirkskrankenhaus) gehen: Feststellung der Verletzungen und, wenn nötig, vorbeugende HIV-Behandlung; ein schriftliches Attest verlangen und eine Kopie außerhalb der Wohnung aufbewahren.
- Einen Verein oder ein centre d'écoute einschalten: sie erreichen oft ein kostenloses Attest und begleiten Anzeige und Verfahren — davon hängt der Ausgang stark ab.
- Eine schriftliche Akte anlegen: Atteste, datierte Fotos, Namen von Zeugen.
- Die wichtigsten Dokumente in Sicherheit bringen — Pässe, Aufenthaltstitel, Geburts- und Heiratsurkunden (copie intégrale) — oder Kopien bei einer Vertrauensperson hinterlegen, und einen Rückzugsort bei Angehörigen oder Freunden vorbereiten.
- Besteht die Gefahr, dass der Partner die Kinder mitnimmt, die Schule informieren; die Sozialdienste oder der juge des enfants können angerufen werden.
- In Deutschland: in akuter Gefahr die Polizei (110); Beratung beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016, rund um die Uhr, auch per Chat); Schutzanordnung und Wohnungszuweisung beim Familiengericht beantragen, auch ohne Anwalt über die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts; wer ein vom Ehegatten abgeleitetes Aufenthaltsrecht hat, lässt sich vor der Trennung von einer Fachberatungsstelle oder Anwältin zu § 31 AufenthG beraten.
Kosten und Übernahme
In Kamerun ist die Anzeige kostenlos; das ärztliche Attest ist oft kostenpflichtig — ein echtes Hindernis —, Vereine erreichen aber häufig, dass es kostenlos ausgestellt wird. Hinzu kommen Fahrten zu Gesundheitseinrichtung, Polizei und Gericht, die außerhalb der Städte weit entfernt sein können, und gegebenenfalls Anwaltskosten. Offene Rechnungen von Krankenhäusern oder Hotels und Flugtickets bezahlt die Botschaft nicht; sie zeigt aber Wege auf, wie Angehörige Geld schicken können. In Deutschland sind Polizei, Hilfetelefon und Beratungsstellen kostenlos; für das Gewaltschutzverfahren gibt es bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe und für eine anwaltliche Erstberatung Beratungshilfe mit einem Eigenanteil von 15 Euro. Die Kosten eines Frauenhauses werden je nach Bundesland unterschiedlich finanziert, oft über Sozialleistungen.
Aktuelle Entwicklungen
Das Protokoll von Maputo und die nationalen Pläne gegen geschlechtsspezifische Gewalt (violences basées sur le genre) bilden den gemeinsamen Rahmen der Region; die sichtbarsten Fortschritte betreffen die guichets uniques, die Gesundheit, Polizei und Rechtsbegleitung unter einem Dach vereinen. In Deutschland gilt seit Februar 2018 die Istanbul-Konvention des Europarats, und 2025 wurde das Gewalthilfegesetz beschlossen, das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schafft.
Anlaufstellen
- Centres d'écoute und Vereine für die Rechte der Frauen.
- Sozialdienste der Gemeinden, centres de promotion de la femme (Zentren zur Förderung der Frau) und cliniques juridiques (Rechtsberatungsstellen).
- Hôpitaux de district und Gesundheitszentren: Attest und Behandlung.
- Polizei, Gendarmerie und brigades de protection des mineurs, wenn Kinder betroffen sind.
- Deutsche Botschaft Jaunde (Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten; in Douala auch ein Honorarkonsul): konsularische Hilfe, Vermittlung von Ärzten, Anwälten und Übersetzern; in Deutschland Polizei (110), Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016), Frauenhäuser, Jugendamt, Weisser Ring (Opfer-Telefon 116 006); in Österreich die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555).
Gut zu wissen
Wo staatliche Strukturen schwach sind, sind Vereine oft der schnellste Weg zu echtem Schutz: sie kennen die Richter, die Ärzte und die freien Unterkunftsplätze. Gehen Sie zuerst in die Gesundheitseinrichtung, möglichst innerhalb von 72 Stunden, und lassen Sie sich dann begleiten. Und wenn Kinder im Spiel sind: reisen Sie nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung mit ihnen zwischen Kamerun und Deutschland — holen Sie vorher Rat ein, bei einem Verein, einer clinique juridique oder einer Anwältin.
Häufige Fragen
Ich bin Deutsche, lebe in Douala, und mein Partner ist gewalttätig — wo bekomme ich Hilfe?
Gehen Sie zuerst, möglichst innerhalb von 72 Stunden, in ein Gesundheitszentrum oder ein hôpital de district: dort werden die Verletzungen festgestellt und, nach sexueller Gewalt, eine vorbeugende HIV-Behandlung begonnen; verlangen Sie ein schriftliches Attest. Wenden Sie sich dann an einen Verein für Frauenrechte oder ein centre d'écoute: er erreicht oft ein kostenloses Attest, kennt freie Unterkunftsplätze und begleitet Sie zur Anzeige bei Polizei oder Gendarmerie. Die Botschaft in Jaunde vermittelt Ärzte, Anwälte und Übersetzer — in Douala ist auch ein Honorarkonsul ansprechbar — und stellt bei Passverlust einen Reisepass für die unmittelbare Rückkehr aus. Beraten lassen können Sie sich auch beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, per Chat oder E-Mail.
Ich bin Kamerunerin, lebe in Deutschland, und mein Aufenthaltsrecht hängt an meinem Mann — was passiert, wenn ich ihn wegen Gewalt verlasse?
Sie verlieren Ihr Aufenthaltsrecht nicht zwangsläufig: nach § 31 AufenthG entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, in der Regel nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland, bei besonderer Härte — dazu kann häusliche Gewalt gehören — auch früher. Lassen Sie sich vor dem Gespräch mit der Ausländerbehörde von einer Fachberatungsstelle oder einer Anwältin beraten und sammeln Sie Belege wie Atteste, Polizeiberichte und Gerichtsbeschlüsse. Zuerst zählt Ihre Sicherheit: in Gefahr die 110, Beratung beim Hilfetelefon (116 016, auch auf Französisch und Englisch), ein Platz im Frauenhaus und eine Schutzanordnung beim Familiengericht, die Sie über die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts auch ohne Anwalt beantragen können.
Darf ich mit unseren Kindern von Kamerun nach Deutschland zurückkehren?
Nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung: sonst riskieren Sie, in einem späteren Streit als diejenige dazustehen, die die Kinder entführt hat, und Ihre Lage als Opfer gerät in den Hintergrund. Holen Sie vor jeder Ausreise Rechtsrat ein, bei einer Anwältin in Kamerun (die Botschaft vermittelt Kontakte), bei einem Verein oder einer clinique juridique; der juge des enfants kann angerufen werden. Bewahren Sie Atteste, Anzeigen und Fotos auf: sie belegen später, warum Sie gehen mussten. Droht umgekehrt der Partner, die Kinder mitzunehmen, informieren Sie die Schule.
Offizielle Quellen und Links
- Services du Premier ministre — offizielle Website der Regierung — Gesetze und Verordnungen Kameruns, darunter der Code pénal (auf Französisch)
- Deutsche Botschaft Jaunde — Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen — Vermittlung von Ärzten, Anwälten und Übersetzern; Reisepass zur Rückkehr; Bereitschaftsdienst; Grenzen der konsularischen Hilfe
- Auswärtiges Amt — Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise — Sicherheitslage in den Regionen Nordwest, Südwest und Extrême-Nord; HIV-Prävalenz; medizinische Versorgung
