Die Rechtsgrundlage
Artikel 829 des Code pénal (Strafgesetzbuch) von 2015 verbietet die interruption volontaire de grossesse (freiwilliger Schwangerschaftsabbruch), außer in drei Fällen: wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder einer inzestuösen Beziehung hervorgeht und wenn das ungeborene Kind an einer schweren angeborenen Fehlbildung leidet. Auch in diesen Fällen muss der Eingriff von einem Arzt in einer zugelassenen Einrichtung (structure autorisée) vorgenommen werden. Togo hat das Protokoll von Maputo (Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker über die Rechte der Frau in Afrika) ratifiziert, und die Ausnahmen des Code pénal folgen weitgehend dessen Logik. Die Behandlung nach einem Abbruch (soins après avortement) und Verhütung werden in den formations sanitaires (Gesundheitseinrichtungen) angeboten. In der Praxis ist die größte Hürde die Unkenntnis: die Ausnahmen sind wenig bekannt, auch bei manchen Gesundheitsfachkräften, die das Verbot für absolut halten.
Für alle Frauen in Togo — Togolesinnen wie Deutsche, die dort leben oder arbeiten — gilt dasselbe Recht: das Verbot mit seinen drei Ausnahmen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, braucht Belege und eine Einrichtung, die sie kennt. Ein ärztliches Attest, das Grund und Schwangerschaftsdauer festhält, und im Fall einer Vergewaltigung eine Strafanzeige beschleunigen die Versorgung deutlich. Die Association togolaise pour le bien-être familial (ATBEF, Togolesischer Verband für das Wohl der Familie), in Lomé und in den Regionen vertreten, und die regionalen und präfekturalen Krankenhäuser sind die ersten Anlaufstellen; Frauenrechtsvereine begleiten nach sexueller Gewalt. Eingriffe außerhalb dieses Rahmens sind strafbar und gesundheitlich gefährlich. Komplikationen nach einem Abbruch werden in den Gesundheitseinrichtungen behandelt, und niemand sollte eine solche Behandlung aus Angst hinauszögern. Für Deutsche kommt hinzu: das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die medizinische Versorgung in Togo nicht mit der in Deutschland vergleichbar ist.
Das deutsche Recht ist anders aufgebaut: nach § 218 StGB ist der Abbruch grundsätzlich strafbar, bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis — etwa 14 Wochen nach Beginn der letzten Regel — von einem Arzt vorgenommen wird, nachdem die Frau sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen und seit der Beratung mindestens drei Tage vergangen sind (§ 218a Abs. 1 StGB). Nicht rechtswidrig ist der Abbruch bei medizinischer Indikation ohne Frist und bei einer Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat bis zwölf Wochen nach der Empfängnis (kriminologische Indikation); eine Fehlbildung des Kindes ist in Deutschland kein eigener Grund, sondern wird im Rahmen der medizinischen Indikation geprüft, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Für Togolesinnen in Deutschland gilt dieses Recht wie für jede Frau dort; die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Österreich lässt den Abbruch in den ersten drei Monaten nach ärztlicher Beratung straffrei, die Schweiz innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode.
Die wichtigsten Punkte
| Grundsatz | Strafrechtliches Verbot |
|---|---|
| Ausnahme 1 | Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau |
| Ausnahme 2 | Vergewaltigung oder Inzest |
| Ausnahme 3 | Schwere angeborene Fehlbildung des Kindes |
| Medizinischer Rahmen | Eingriff durch einen Arzt in einer zugelassenen Einrichtung |
| Maßgeblicher Artikel | Artikel 829 des Code pénal von 2015 |
| Protokoll von Maputo | Ratifiziert; die Ausnahmen des Code pénal folgen seiner Logik |
| Information | Die Ausnahmen sind wenig bekannt, auch bei manchen Gesundheitsfachkräften |
| Nachsorge | Behandlung nach einem Abbruch und Verhütung in den formations sanitaires |
| Deutsche | In Togo gilt togolesisches Recht; in Deutschland straffrei bis zwölf Wochen nach der Empfängnis nach Beratung und drei Tagen Bedenkzeit (§ 218a StGB), medizinische Indikation ohne Frist; Kostenübernahme bei geringem Einkommen |
In der Praxis
- Eine ärztliche Konsultation, um Grund und Schwangerschaftsdauer festzustellen; die Schwangerschaft per Ultraschall datieren lassen — die Dauer bestimmt die Methode und, in fast allen Ländern, auch die Rechtmäßigkeit des Eingriffs.
- Bei Vergewaltigung erleichtern ärztlicher Befund und Strafanzeige die Anerkennung der Ausnahme: mit einem ärztlichen Attest und gegebenenfalls der Anzeige in die Einrichtung gehen, das beschleunigt die Versorgung deutlich.
- Die Kontrolluntersuchung zwei bis drei Wochen danach einplanen: erst sie bestätigt, dass der Abbruch vollständig ist — wer danach nach Deutschland reist, lässt sie dort bei einer Frauenärztin machen.
- Behandlung nach einem Abbruch und Verhütung gibt es in den Gesundheitseinrichtungen; bei starken Blutungen, Fieber oder Schmerzen nach einem Eingriff sofort ein Krankenhaus aufsuchen.
- Deutsche in Togo nutzen die Liste medizinischer Behandlungsmöglichkeiten der Botschaft in Lomé; das Auswärtige Amt empfiehlt eine Versicherung, die auch eine medizinische Evakuierung abdeckt.
- In Deutschland: Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (etwa pro familia), Beratungsbescheinigung, mindestens drei Tage Bedenkzeit, dann der Eingriff in einer Praxis oder Klinik; bei geringem Einkommen vor dem Eingriff bei einer Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen — das gilt auch für Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen.
Kosten und Übernahme
In Togo hängen die Kosten von der Einrichtung ab: fragen Sie vorher nach den Kosten für Konsultation, Ultraschall, Eingriff und Kontrolle. Ein ärztliches Attest kann kostenpflichtig sein; Vereine helfen oft, es kostenlos zu bekommen. In Deutschland ist die Beratung kostenlos. Den Abbruch nach der Beratungsregelung zahlt die Frau grundsätzlich selbst — je nach Methode einige hundert Euro —; bei geringem Einkommen übernimmt das Bundesland die Kosten über die Krankenkasse, und bei medizinischer oder kriminologischer Indikation zahlt die Krankenkasse. Für Frauen aus Togo kommen Flug und Aufenthalt hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Togo hat das Protokoll von Maputo ratifiziert, und die Ausnahmen des Code pénal von 2015 folgen weitgehend dessen Logik. Die Hauptaufgabe bleibt, Frauen und Gesundheitsfachkräfte über diese Ausnahmen zu informieren; die Kampagnen der Vereine richten sich zuerst an die Fachkräfte, die oft überzeugt sind, das Verbot sei absolut. In Deutschland wurde 2022 das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) aufgehoben, seit November 2024 schützt das Schwangerschaftskonfliktgesetz Schwangere vor Belästigungen vor Beratungsstellen und Praxen, und ein fraktionsübergreifender Entwurf, den frühen Abbruch zu legalisieren, kam vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr zur Abstimmung.
Anlaufstellen
- Association togolaise pour le bien-être familial (ATBEF), in Lomé und in den Regionen vertreten.
- Centres hospitaliers régionaux et préfectoraux (Regional- und Präfekturkrankenhäuser).
- Frauenrechtsvereine: Begleitung nach sexueller Gewalt.
- Deutsche Botschaft Lomé: Liste medizinischer Behandlungsmöglichkeiten, konsularische Hilfe im Notfall.
- In Deutschland: staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, etwa pro familia; Hilfetelefon Schwangere in Not (0800 40 40 020, rund um die Uhr, anonym).
Gut zu wissen
Die Ausnahmen bestehen, sind aber wenig bekannt, auch bei manchen Gesundheitsfachkräften. Mit einem ärztlichen Attest und gegebenenfalls einer Strafanzeige in die Einrichtung zu gehen, erleichtert die Versorgung deutlich; die ATBEF und Frauenrechtsvereine helfen, eine Einrichtung zu finden, die sie anwendet. Und für Frauen zwischen Togo und Deutschland: die deutsche Frist zählt ab der Empfängnis und ist kurz — Reise, Beratung und drei Tage Bedenkzeit brauchen Zeit, wer eine Beratung in Deutschland in Betracht zieht, sucht sie deshalb früh.
Häufige Fragen
Gilt das togolesische Verbot auch für mich als Deutsche in Lomé?
Ja: in Togo gilt für alle Frauen togolesisches Recht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein Abbruch ist nach Artikel 829 des Code pénal nur erlaubt, wenn Ihr Leben oder Ihre Gesundheit in Gefahr ist, wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung oder einen Inzest zurückgeht oder wenn das Kind an einer schweren angeborenen Fehlbildung leidet, und nur durch einen Arzt in einer zugelassenen Einrichtung. Die Botschaft in Lomé führt eine Liste medizinischer Behandlungsmöglichkeiten. Liegt keine Ausnahme vor, bleibt die Beratung in Deutschland, wo der Abbruch nach Beratung bis zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei ist.
Ich wurde vergewaltigt und bin schwanger — was muss ich tun?
Gehen Sie so früh wie möglich in eine Gesundheitseinrichtung: eine ärztliche Konsultation stellt die Schwangerschaftsdauer per Ultraschall fest, und ein ärztlicher Befund dokumentiert die Gewalt. Erstatten Sie, wenn möglich, Anzeige bei Polizei oder Gendarmerie: Attest und Anzeige erleichtern die Anerkennung der Ausnahme und beschleunigen die Versorgung deutlich. Frauenrechtsvereine und die ATBEF begleiten Sie; als Deutsche können Sie sich außerdem an die Botschaft in Lomé wenden. In Deutschland ist ein Abbruch nach einer Sexualstraftat bis zwölf Wochen nach der Empfängnis nicht rechtswidrig, und bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Ich bin Togolesin und lebe in Deutschland — wie läuft ein Abbruch dort ab?
Wie für jede Frau in Deutschland: Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle — kostenlos, auf Wunsch anonym, mit Beratungsbescheinigung —, mindestens drei Tage Bedenkzeit, dann der Eingriff in einer Praxis oder Klinik, spätestens zwölf Wochen nach der Empfängnis. Den Abbruch nach der Beratungsregelung zahlen Sie grundsätzlich selbst; bei geringem Einkommen übernimmt das Bundesland die Kosten, wenn Sie vor dem Eingriff bei einer Krankenkasse einen Antrag stellen — auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie in Deutschland wohnen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach einer Beratung auf Französisch oder mit Sprachmittlung; das Hilfetelefon Schwangere in Not (0800 40 40 020) ist rund um die Uhr erreichbar.
Offizielle Quellen und Links
- République togolaise — offizielles Portal — Portal des Staates und seiner Dienste (auf Französisch)
- Gesetze im Internet — §§ 218 bis 219b StGB — amtlicher Text der deutschen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch
- pro familia — Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland
- Deutsche Botschaft Lomé — Anwälte, Ärzte und Übersetzer — Liste medizinischer Behandlungsmöglichkeiten in Togo
- République togolaise — portail officiel de l'État et de ses services
