Die Rechtsgrundlage
Die Artikel 337 bis 339 des Code pénal (englisch Penal Code) stellen den Schwangerschaftsabbruch (avortement) unter Strafe, sowohl für die Frau als auch für die Person, die den Eingriff vornimmt. Zugleich lassen sie zwei ausdrückliche Ausnahmen zu: die Schwangerschaft, die aus einer Vergewaltigung hervorgeht, und die schwere Gefahr für die Gesundheit der Mutter. In der Praxis werden für die Ausnahme bei Vergewaltigung ein ärztlicher Befund (constat médical) und oft eine Strafanzeige verlangt, was ihre rechtzeitige Nutzung erschwert: je später der Befund erstellt wird, desto schwerer lässt sich die Ausnahme belegen. Das Parlament hat die Ratifizierung des Protokolls von Maputo (Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker über die Rechte der Frau in Afrika) genehmigt, was auf heftigen Widerstand eines Teils der religiösen Autoritäten stieß; das Strafgesetz selbst wurde nicht geändert. Die Behandlung nach einem Abbruch (soins après avortement) gehört zu den wesentlichen Gesundheitsleistungen und wird in den Bezirks- und Referenzkrankenhäusern (hôpitaux de district et de référence) sichergestellt. Verhütung ist in Apotheken, in den formations sanitaires (Gesundheitseinrichtungen) und bei den Familienplanungsvereinen erhältlich.
Für alle Frauen in Kamerun — Kamerunerinnen wie Deutsche, Österreicherinnen oder Schweizerinnen, die dort leben oder arbeiten — gilt dasselbe Recht: das Verbot mit seinen zwei Ausnahmen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, braucht Belege und eine Einrichtung, die sie anwendet: bei einer Gefahr für die Gesundheit die ärztliche Feststellung, bei einer Vergewaltigung den ärztlichen Befund aus den Tagen nach der Tat und meist eine Anzeige. Erste Anlaufstellen sind die gynäkologischen Abteilungen der Bezirks- und Referenzkrankenhäuser, die Cameroon National Association for Family Welfare (CAMNAFAW, Kamerunischer Verband für das Wohl der Familie), Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF), für Verhütung und vertrauliche Beratung, und die centres d'écoute (Beratungsstellen) für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. Eingriffe außerhalb dieses Rahmens sind strafbar und gesundheitlich gefährlich; Komplikationen nach einem Abbruch werden in den Krankenhäusern behandelt, und niemand sollte eine solche Behandlung aus Angst hinauszögern. Für Deutsche kommt hinzu: nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts ist die medizinische Versorgung in Jaunde und Douala besser als im Landesinneren, erreicht aber bei weitem nicht europäischen Standard; eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Das deutsche Recht ist anders aufgebaut: nach § 218 StGB ist der Abbruch grundsätzlich strafbar, bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis — etwa 14 Wochen nach Beginn der letzten Regel — von einem Arzt vorgenommen wird, nachdem die Frau sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen und seit der Beratung mindestens drei Tage vergangen sind (§ 218a Abs. 1 StGB). Nicht rechtswidrig ist der Abbruch bei medizinischer Indikation ohne Frist und bei einer Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat bis zwölf Wochen nach der Empfängnis (kriminologische Indikation). Für Kamerunerinnen in Deutschland, darunter viele Studentinnen, gilt dieses Recht wie für jede Frau dort; die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym, und die Kostenübernahme bei geringem Einkommen setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Österreich lässt den Abbruch in den ersten drei Monaten nach ärztlicher Beratung straffrei, die Schweiz innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode.
Die wichtigsten Punkte
| Grundsatz | Strafrechtliches Verbot, für die Frau wie für die Person, die den Eingriff vornimmt |
|---|---|
| Ausnahme 1 | Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung |
| Ausnahme 2 | Schwere Gefahr für die Gesundheit der Mutter |
| Nachweis der Vergewaltigung | In der Praxis wird ein ärztlicher Befund verlangt, der die Ausnahme schwer rechtzeitig nutzbar macht |
| Maßgebliche Artikel | Artikel 337 bis 339 des Code pénal |
| Protokoll von Maputo | Ratifizierung vom Parlament genehmigt, von einem Teil der religiösen Autoritäten bekämpft; Strafgesetz unverändert |
| Nachsorge | Behandlung nach einem Abbruch in den Bezirks- und Referenzkrankenhäusern, als wesentliche Gesundheitsleistung |
| Anlaufstellen | Gynäkologische Abteilungen der Krankenhäuser, CAMNAFAW (IPPF), centres d'écoute für Opfer von Gewalt |
| Deutsche | In Kamerun gilt kamerunisches Recht; in Deutschland straffrei bis zwölf Wochen nach der Empfängnis nach Beratung und drei Tagen Bedenkzeit (§ 218a StGB), medizinische Indikation ohne Frist; Kostenübernahme bei geringem Einkommen mit Wohnsitz in Deutschland |
In der Praxis
- Erste Anlaufstelle ist die gynäkologische Abteilung eines Bezirks- oder Referenzkrankenhauses: dort wird die Schwangerschaft datiert und geprüft, ob eine der beiden Ausnahmen vorliegt.
- Nach einer Vergewaltigung den ärztlichen Befund in den Tagen nach der Tat erstellen lassen und, wenn möglich, Anzeige bei Polizei oder Gendarmerie erstatten: je später der Befund, desto schwerer lässt sich die Ausnahme geltend machen.
- Die Behandlung nach einem Abbruch gehört zu den wesentlichen Leistungen: bei starken Blutungen, Fieber oder Schmerzen sofort ein Krankenhaus aufsuchen.
- Für Verhütung und vertrauliche Beratung an die CAMNAFAW, an eine Apotheke oder an eine formation sanitaire wenden.
- Deutsche in Kamerun halten für das Krankenhaus Bargeld bereit (Vorkasse bei der Aufnahme) und wenden sich im Notfall an die Botschaft in Jaunde, die Ärzte vermittelt, aber keine Krankenhauskosten übernimmt; außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Bereitschaftsdienst erreichbar.
- In Deutschland: Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (etwa pro familia), Beratungsbescheinigung, mindestens drei Tage Bedenkzeit, dann der Eingriff in einer Praxis oder Klinik; bei geringem Einkommen vor dem Eingriff bei einer Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen — das gilt auch für Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen.
Kosten und Übernahme
In Kamerun hängen die Kosten von der Einrichtung ab: fragen Sie vorher nach den Kosten für Konsultation, Ultraschall, Behandlung und Kontrolle. Der ärztliche Befund nach einer Vergewaltigung kann kostenpflichtig sein; Vereine helfen oft, ihn kostenlos zu erhalten. Nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts verlangen Krankenhäuser bei der Aufnahme ausnahmslos Barzahlung im Voraus, und bei Engpässen müssen Patienten Medikamente und Material selbst beschaffen. In Deutschland ist die Beratung kostenlos. Den Abbruch nach der Beratungsregelung zahlt die Frau grundsätzlich selbst — je nach Methode einige hundert Euro —; bei geringem Einkommen übernimmt das Bundesland die Kosten über die Krankenkasse, und bei medizinischer oder kriminologischer Indikation zahlt die Krankenkasse.
Aktuelle Entwicklungen
Die Debatte stellt die Umsetzung des Protokolls von Maputo, die von den Akteuren der öffentlichen Gesundheit unterstützt wird, einer organisierten religiösen Opposition gegenüber; das Strafgesetz wurde nicht geändert. In Deutschland wurde 2022 das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) aufgehoben, seit November 2024 schützt das Schwangerschaftskonfliktgesetz Schwangere vor Belästigungen vor Beratungsstellen und Praxen, und ein fraktionsübergreifender Entwurf, den frühen Abbruch zu legalisieren, kam vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr zur Abstimmung.
Anlaufstellen
- Cameroon National Association for Family Welfare (CAMNAFAW), Mitglied der IPPF: Verhütung und vertrauliche Beratung.
- Gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilungen der Regional-, Bezirks- und Referenzkrankenhäuser.
- Centres d'écoute für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden: Begleitung nach einer Vergewaltigung.
- Deutsche Botschaft Jaunde: Hilfe im Notfall, Vermittlung von Ärzten, Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten; Honorarkonsul in Douala.
- In Deutschland: staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, etwa pro familia; Hilfetelefon Schwangere in Not (0800 40 40 020, rund um die Uhr, anonym).
Gut zu wissen
Die Ausnahme bei Vergewaltigung besteht, hängt in der Praxis aber an der Zeit: Anzeige und ärztlicher Befund werden oft verlangt, und je später der Befund, desto schwerer lässt sie sich geltend machen — wer ohne Aufschub in eine Gesundheitseinrichtung geht, erhöht die Chance auf eine rechtzeitige Versorgung. Und für Frauen zwischen Kamerun und Deutschland: die deutsche Frist zählt ab der Empfängnis und ist kurz — Reise, Beratung und drei Tage Bedenkzeit brauchen Zeit; wer eine Beratung in Deutschland in Betracht zieht, sucht sie früh.
Häufige Fragen
Gilt das kamerunische Verbot auch für mich als Deutsche in Jaunde?
Ja: in Kamerun gilt für alle Frauen kamerunisches Recht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein Abbruch ist nach dem Code pénal nur zulässig, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung hervorgeht oder Ihre Gesundheit schwer gefährdet ist; das Verbot trifft die Frau ebenso wie die Person, die den Eingriff vornimmt. Die Botschaft in Jaunde vermittelt im Notfall Ärzte, übernimmt aber keine Krankenhauskosten. Liegt keine Ausnahme vor, bleibt die Beratung in Deutschland, wo der Abbruch nach Beratung bis zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei ist.
Ich wurde vergewaltigt und bin schwanger — was muss ich tun?
Gehen Sie so früh wie möglich in eine Gesundheitseinrichtung und lassen Sie einen ärztlichen Befund erstellen: in der Praxis werden Befund und oft eine Anzeige verlangt, um die Ausnahme geltend zu machen, und je später der Befund, desto schwerer wird das. Erstatten Sie, wenn möglich, Anzeige bei Polizei oder Gendarmerie. Die centres d'écoute für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, begleiten Sie; als Deutsche können Sie sich zusätzlich an die Botschaft in Jaunde wenden. In Deutschland ist ein Abbruch nach einer Sexualstraftat bis zwölf Wochen nach der Empfängnis nicht rechtswidrig, und bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Ich bin Kamerunerin und studiere in Deutschland — wie läuft ein Abbruch dort ab?
Wie für jede Frau in Deutschland: Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle — kostenlos, auf Wunsch anonym, mit Beratungsbescheinigung —, mindestens drei Tage Bedenkzeit, dann der Eingriff in einer Praxis oder Klinik, spätestens zwölf Wochen nach der Empfängnis. Den Abbruch nach der Beratungsregelung zahlen Sie grundsätzlich selbst; bei geringem Einkommen, wie es bei Studierenden häufig ist, übernimmt das Bundesland die Kosten, wenn Sie vor dem Eingriff bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen — auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie in Deutschland wohnen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach einer Beratung auf Französisch oder Englisch oder mit Sprachmittlung; das Hilfetelefon Schwangere in Not (0800 40 40 020) ist rund um die Uhr erreichbar.
Was ist das Protokoll von Maputo, und hat es das kamerunische Recht geändert?
Das Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker über die Rechte der Frau in Afrika verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, den medizinischen Schwangerschaftsabbruch bei sexueller Gewalt, Vergewaltigung und Inzest zuzulassen sowie dann, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die seelische und körperliche Gesundheit oder das Leben der Mutter oder des Fötus gefährdet. Das kamerunische Parlament hat die Ratifizierung genehmigt, was auf heftigen Widerstand eines Teils der religiösen Autoritäten stieß. Das Strafgesetz wurde nicht geändert: es gelten weiter die Artikel 337 bis 339 des Code pénal mit ihren zwei Ausnahmen, und die Debatte über die Umsetzung dauert an.
Offizielle Quellen und Links
- Services du Premier ministre — offizielle Website der Regierung — Gesetze und Verordnungen Kameruns, darunter der Code pénal (auf Französisch)
- Auswärtiges Amt — Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise — medizinische Versorgung, Barzahlung im Voraus, Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholversicherung
- Deutsche Botschaft Jaunde — Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen — Vermittlung von Ärzten, Bereitschaftsdienst, Grenzen der konsularischen Hilfe
