Drogen und Betäubungsmittel — Deutschland

Cannabis seit April 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst: 25 Gramm unterwegs, 50 zu Hause, drei Pflanzen.

Übersichtskarte — Deutschland — Drogen und Betäubungsmittel
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat Cannabis und nichtsynthetisches THC zum 1. April 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen. Volljährige dürfen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen; § 9 erlaubt den privaten Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen, gesichert vor dem Zugriff Dritter. Seit dem 1. Juli 2024 sind nichtkommerzielle Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern zulässig. Alle übrigen Substanzen bleiben im Betäubungsmittelgesetz.

Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen gelten unverändert; die 2026 diskutierte Novelle betrifft ausschließlich das Medizinal-Cannabisgesetz, insbesondere telemedizinische Verschreibung und Versandhandel.

Der Konsum bleibt in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zu bestimmten Tageszeiten untersagt.

Am Steuer gilt seit 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum; für Fahranfänger und in der Probezeit gilt ein absolutes Verbot, ebenso beim Mischkonsum mit Alkohol.

Alle anderen Substanzen — Kokain, Amphetamine, Opioide, synthetische Cannabinoide — unterliegen weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren im Grundtatbestand und bis zu fünfzehn Jahren in schweren Fällen.

Die wichtigsten Punkte

CannabisKonsumcannabisgesetz seit 1. April 2024
Besitz25 g in der Öffentlichkeit, 50 g am Wohnsitz
EigenanbauHöchstens 3 Pflanzen, vor Zugriff Dritter gesichert
AnbauvereinigungenSeit 1. Juli 2024, höchstens 500 Mitglieder, nichtkommerziell
THC am Steuer3,5 ng/ml Serum; absolutes Verbot in der Probezeit
Übrige SubstanzenBetäubungsmittelgesetz, bis 15 Jahre in schweren Fällen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Suchtberatung ist kostenlos. Ambulante und stationäre Entwöhnung werden von der Renten- oder Krankenversicherung getragen.

Aktuelle Entwicklungen

Die Novelle 2026 betrifft nur das Medizinal-Cannabisgesetz (Einschränkung der Telemedizin, Versandverbot); Besitzgrenzen, Eigenanbau und Anbauvereinigungen bleiben unverändert.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Legalisierung betrifft ausschließlich Cannabis und ausschließlich Deutschland. Die Mitnahme ins Ausland ist dort eine unerlaubte Einfuhr, und als „CBD“ verkaufte Liquids können synthetische Cannabinoide enthalten, die weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

Als Volljähriger 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm am Wohnsitz.

Darf ich selbst anbauen?

Ja, höchstens drei Pflanzen, vor dem Zugriff Dritter und insbesondere von Kindern gesichert.

Welcher Grenzwert gilt am Steuer?

3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum; in der Probezeit und bei Fahranfängern gilt ein absolutes Verbot.

Gilt das auch für synthetische Cannabinoide?

Nein. Sie fallen weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz und sind erheblich gefährlicher.

Offizielle Quellen und Links

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Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

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