Scheidung — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Belgisches Bundesrecht: Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung nach sechs Monaten bis einem Jahr Trennung.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Scheidung
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gilt das belgische Bundesrecht. Die Reform von 2007 hat das Verschulden weitgehend beseitigt: Die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung wird nach sechs Monaten Trennung bei gemeinsamem Antrag und nach einem Jahr bei einseitigem Antrag vermutet. Daneben besteht die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis.

Belgien hat die Zerrüttungsscheidung zum Regelfall gemacht: Sie ist nach sechs Monaten Trennung bei gemeinsamem Antrag oder nach einem Jahr bei einseitigem Antrag möglich, und die Zerrüttung kann auch sofort bewiesen werden. Daneben besteht die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen, die eine vollständige Vereinbarung voraussetzt. Alle familienrechtlichen Streitigkeiten laufen beim Familiengericht zusammen.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richten sich Zuständigkeit und Anerkennung bei der Scheidung hier nach der Verordnung (EU) 2019/1111 und das anwendbare Recht nach der Verordnung (EG) 1259/2010, soweit der Staat daran teilnimmt.

Die wichtigsten Punkte

Gegenseitiges EinverständnisVollständige Vereinbarungen über Vermögen, Wohnung, Kinder und Unterhalt
Unheilbare Zerrüttung, gemeinsamNach sechs Monaten Trennung
Unheilbare Zerrüttung, einseitigNach einem Jahr; davor ist sie zu beweisen
Unterhalt nach der ScheidungGrundsätzlich auf die Ehedauer begrenzt
GerichtFamiliengericht des Bezirks
KinderGleichmäßige Unterbringung ist gesetzlich bevorzugt, aber nicht zwingend
Ein JahrBei einseitigem Antrag genügt eine faktische Trennung von einem Jahr
Sechs MonateBei gemeinsamem Antrag verkürzt sich die Frist
Vollständige RegelungDie einvernehmliche Scheidung setzt eine Einigung über alle Punkte voraus
FamiliengerichtZentrale Zuständigkeit für alle familienrechtlichen Fragen seit 2014

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Kosten richten sich nach Verfahren und Aufwand; eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen mit notarieller Vereinbarung ist die günstigste Variante. Bei geringem Einkommen greift die juristische Zweitlinienhilfe.

Aktuelle Entwicklungen

Die Bündelung beim Familiengericht hat die Verfahren beschleunigt, und die gleichmäßig geteilte Betreuung der Kinder ist gesetzliches Leitbild, ohne zwingend zu sein.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Bei der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis muss wirklich alles geregelt sein — auch das Schicksal von Schenkungen zwischen den Ehegatten. Ein offener Punkt blockiert das gesamte Verfahren. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss die Einigung vollständig sein: Ein einziger offener Punkt führt zurück in das streitige Verfahren.

Häufige Fragen

Wie schnell kann man sich in Belgien scheiden lassen?

Bei gegenseitigem Einvernehmen und vollständiger Vereinbarung innerhalb weniger Monate. Bei einseitigem Antrag genügt ein Jahr Trennung, bei gemeinsamem Antrag sechs Monate; die Zerrüttung kann auch unmittelbar nachgewiesen werden, dann entfällt die Wartezeit.

Was passiert mit den Kindern?

Die elterliche Sorge bleibt in aller Regel gemeinsam; geregelt werden der Lebensmittelpunkt, der Umgang und der Kindesunterhalt. Gerichte entscheiden nach dem Kindeswohl und hören das Kind ab einem bestimmten Alter an. Bei binationalen Paaren kommt die Frage des Wegzugs ins Ausland hinzu — dafür braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eine eigenmächtige Ausreise gilt als Kindesentführung.

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