Die Rechtsgrundlage
Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gilt das belgische Bundesrecht. Die Reform von 2007 hat das Verschulden weitgehend beseitigt: Die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung wird nach sechs Monaten Trennung bei gemeinsamem Antrag und nach einem Jahr bei einseitigem Antrag vermutet. Daneben besteht die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis.
Belgien hat die Zerrüttungsscheidung zum Regelfall gemacht: Sie ist nach sechs Monaten Trennung bei gemeinsamem Antrag oder nach einem Jahr bei einseitigem Antrag möglich, und die Zerrüttung kann auch sofort bewiesen werden. Daneben besteht die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen, die eine vollständige Vereinbarung voraussetzt. Alle familienrechtlichen Streitigkeiten laufen beim Familiengericht zusammen.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richten sich Zuständigkeit und Anerkennung bei der Scheidung hier nach der Verordnung (EU) 2019/1111 und das anwendbare Recht nach der Verordnung (EG) 1259/2010, soweit der Staat daran teilnimmt.
Die wichtigsten Punkte
| Gegenseitiges Einverständnis | Vollständige Vereinbarungen über Vermögen, Wohnung, Kinder und Unterhalt |
|---|---|
| Unheilbare Zerrüttung, gemeinsam | Nach sechs Monaten Trennung |
| Unheilbare Zerrüttung, einseitig | Nach einem Jahr; davor ist sie zu beweisen |
| Unterhalt nach der Scheidung | Grundsätzlich auf die Ehedauer begrenzt |
| Gericht | Familiengericht des Bezirks |
| Kinder | Gleichmäßige Unterbringung ist gesetzlich bevorzugt, aber nicht zwingend |
| Ein Jahr | Bei einseitigem Antrag genügt eine faktische Trennung von einem Jahr |
| Sechs Monate | Bei gemeinsamem Antrag verkürzt sich die Frist |
| Vollständige Regelung | Die einvernehmliche Scheidung setzt eine Einigung über alle Punkte voraus |
| Familiengericht | Zentrale Zuständigkeit für alle familienrechtlichen Fragen seit 2014 |
In der Praxis
- Bei gegenseitigem Einverständnis muss vor Verfahrensbeginn alles geregelt sein.
- Notar hinzuziehen, sobald eine Immobilie im gemeinsamen Vermögen steht.
- Kammer für gütliche Einigung beim Familiengericht nutzen.
- Familienmediation wird teilweise bezuschusst.
- Die notarielle Vereinbarung über Vermögen frühzeitig erstellen lassen – sie ist Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung.
- Die Kammer für gütliche Einigung des Familiengerichts nutzen: Sie ist kostenlos.
Kosten und Übernahme
Die Kosten richten sich nach Verfahren und Aufwand; eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen mit notarieller Vereinbarung ist die günstigste Variante. Bei geringem Einkommen greift die juristische Zweitlinienhilfe.
Aktuelle Entwicklungen
Die Bündelung beim Familiengericht hat die Verfahren beschleunigt, und die gleichmäßig geteilte Betreuung der Kinder ist gesetzliches Leitbild, ohne zwingend zu sein.
Anlaufstellen
- Familiengericht des Bezirks Eupen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
- Büros für juristischen Beistand der Rechtsanwaltskammern.
- Anerkannte Familienmediationsstellen.
- Familiengericht, Kammer für gütliche Einigung.
Gut zu wissen
Bei der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis muss wirklich alles geregelt sein — auch das Schicksal von Schenkungen zwischen den Ehegatten. Ein offener Punkt blockiert das gesamte Verfahren. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss die Einigung vollständig sein: Ein einziger offener Punkt führt zurück in das streitige Verfahren.
Häufige Fragen
Wie schnell kann man sich in Belgien scheiden lassen?
Bei gegenseitigem Einvernehmen und vollständiger Vereinbarung innerhalb weniger Monate. Bei einseitigem Antrag genügt ein Jahr Trennung, bei gemeinsamem Antrag sechs Monate; die Zerrüttung kann auch unmittelbar nachgewiesen werden, dann entfällt die Wartezeit.
Was passiert mit den Kindern?
Die elterliche Sorge bleibt in aller Regel gemeinsam; geregelt werden der Lebensmittelpunkt, der Umgang und der Kindesunterhalt. Gerichte entscheiden nach dem Kindeswohl und hören das Kind ab einem bestimmten Alter an. Bei binationalen Paaren kommt die Frage des Wegzugs ins Ausland hinzu — dafür braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eine eigenmächtige Ausreise gilt als Kindesentführung.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
